Wie lange hat Bußgeldstelle Zeit
Hallo,
heute erhielt ich Post von der Bußgeldstelle weil ich am 14.01.2014 mit einem Firmenwagen geblitzt wurde.
Sind "nur" 35 Euro und somit noch verschmerzbar.
Allerdings dachte ich immer, das die Bußgeldstelle nur 8 Wochen Zeit hat um sich zu melden?
Beweismittel : Zeuge(n), Messung mit Lasergerät und Foto
Bisher wurde ich beim Lasern immer direkt rausgezogen. Ist das nicht mehr so?
Vielleicht kann mich ja jemand aufklären.
Merci,
Jürgen
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von 18.430
Ich halte DICH mittlerweile kaum noch aus!
Dann lies doch meine Beiträge nicht, ich benötige nicht mal einen Knopf, um Leute zu ignorieren.
Zitat:
"Es ist alles in Ordnung!"
Du liest nicht mal meine Beiträge, also wozu die Aufregung?
Hättest Du gelesen, dann hätte Dir auffallen können, dass ich genau aufgezählt habe, wer, wo und wie das genau prüfen und ggf. dem dann auch fachgerecht widersprechen kann.
Zitat:
Ob Steuereinnahmen vs. marode Straßen, ob Dashcam, ob Bußgeldbescheid....etc. pp.
Wenn das tatsächliche Leben von dem abweicht, was sich manche vorstellen, dann wird das für diese Leute hart.
Zitat:
Egal worum es geht, der Staat habe immer Recht,
Ist dem nicht so, wo ich das geschrieben habe?
Was ist mit den Dingen, wo ich auf Lücken und Möglichkeiten hin weise - passen nicht in Dein Wunschweltbild von mir oder übersteigen Deine Verständnisfähigkeit?
Zitat:
der Bürger sei blöd,
Auch nicht meine Schuld, weder bei Dir noch bei anderen.
Zitat:
es stehe jedem frei sich aktiv an der Politik zu beteiligen und so weiter und sofort und bla bla bla.
Ja und?
Zitat:
Was sind das für Aussagen "Wir haben im März beim Einwohnermeldeamt mündlich angefragt, damit ist die Verjährung unterbrochen"
Diese Aussage ist eine Aussage und ist überprüfbar, wieso macht man das dann nicht, wie habe ich doch geschrieben?
Klar ist es einfacher mit Bier in der Hand über die große Verschwörung und grundsätzliche Aussichtslosigkeit zu schwadronieren, kann man auch und kannst Du den Fragesteller auch gern weiter dabei unterstützen und damit ein Fahrverbot für ihn unausweichlich machen. Wenn das Deine Intuition ist, nur weiter.
Ich denke mir, dass bei Fragen in einem Forum auch Antworten kommen sollten, die dem Fragesteller weiter bringen und die Hintergründe aufdecken. Aber jedem wie er möchte.
Zitat:
Wie A3Misanorot schon sagte, kann das ja jede Bußgeldstelle sagen und der Bürger muss es akzeptieren oder wie?
Sagen können die viel, und egal was die sagen, wird es doch ohnehin nicht geglaubt, wenn es nicht der eigenen Vorstellung entspricht, also was soll das, sich über deren gesagtes aufzuregen?
Von akzeptieren hat hier kaum jemand geschrieben, ich zumindest nicht. Da solltest Du Deine Worte doch an jemanden richten, der was von Akzeptanz geschrieben hat.
Zitat:
Wenn die GEZ mal wieder eine Zahlungserinnerung schreibt, soll ich dann auch antworten: "Also der Überweisungsträger liegt schon ausgefüllt auf meinem Schreibtisch. Das setzt das Zahlungsziel herauf und somit haben Sie kein Recht mich zu mahnen! "
Ne ne ne ne.....🙄
Ich kenne Leute, die haben mir Geldscheine gefaxt und waren der Meinung, damit bezahlt zu haben - ernsthaft, das haben die noch vor Gericht dem Richter versucht klar zu machen und der hat das auch nicht so richtig begriffen.
Versuchen kann man es immer, vielleicht sitzt jemand auf der Gegenseite, der das so schluckt. Aber niemand zwingt einen, genauso blöd zu sein und ebenso falsch zu reagieren, man selbst kann es doch auch mal richtig zu machen.
Anwalt und prüfen lassen. Hier sind sehr viele Details zu beachten, insbesondere im Bereich des Verwaltungsrechts mit der "falschen Zustellung", die entscheidend sein können, aber hier vom TE nicht mal genannt wurden, weil sie wahrscheinlich aufgrund fehlender Fachkenntnis des TE und fehlender Unterlagen nicht mal als wichtig erkannt werden oder überhaupt bekannt sind.
Wo ist jetzt die Schwierigkeit dabei, das überprüfen zu lassen, wenn man Zweifel hat - und das Schlimme, wenn dies jemand vorschlägt?
Weil es dem TE in der (seiner) Sache weiter hilft, wenn man nur kräftig genug die populistische Pauke haut? Vielleicht ist die Sache tatsächlich verjährt und ein Anwalt würde den TE vor einem Fahrverbot bewahren.
Soll ich jetzt auch jenseits aller Fachlichkeit nur die Pauke hauen und den TE ein Fahrverbot antreten lassen, was er eventuell nicht antreten bräuchte, nur damit ich dann ein frisches Beispiel habe, wie böse und schlimm die da sind?
Welchen Grund hast Du, den TE eine komplette Erfolglosigkeit zu attestieren, obwohl dies fraglich ist und ihn den Weg zum Anwalt nicht empfiehlst?
42 Antworten
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 17. November 2018 um 18:16:55 Uhr:
Der Anhörungsbogen unterbricht aber die Verjährungsfrist.
Aber nur, wenn der Betroffene angehört wird. Bekommt der Halter, der nicht zugleich der Fahrer war, einen Anhörungsbogen, dann läuft die Verjährung gegenüber dem Fahrer weiter.
https://www.kanzlei-baehr-heinen.de/.../
Danke, leider sehen diejenigen, die irgendwas angestellt haben, das anders.
Wozu ist das Internet nur da?
*Kopfkratz*
In dem Link von der Kanzlei steht aber, daß ein Zeugenbefragungsbogen an den "Falschen" keine Unterbrechung ist.
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Zitat:
@AMCooper schrieb am 16. November 2018 um 13:36:19 Uhr:
Ihr redet alle von Verfolgungsverjährung von 3 Monaten. Die 3 Monate mögen stimmen.
Ich bin aber der Meinung, dass der Schuldige innerhalb von 3 Monaten IDENTIFIZIERT seien muss.
Identifiziert in dem Sinne, dass ihm innerhalb von drei Monaten ein Anhörungsbogen zugestellt werden sollte oder andere verjährungsunterbrechende Maßnahmen zu seiner Person unternommen worden sind. Ab diesem Zeitpunkt ist die Verfolgungsverjährung für DIESE PERSON unterbrochen und verläuft neu, auch wenn sie die Tat abstreitet! Diese PERSON muss in dieser Zeit nicht zweifelsfrei als verantwortlicher Fahrer feststehen!
Hat sich die Bußgeldstelle auf diese Person als möglichen Fahrer eingeschoßen, erlässt sie einen Bußgeldbescheid. Dieser unterbricht wiederum die Verfolgungsverjährung!
Man kann jetzt gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen oder ihn akzeptieren. Wird er akzeptiert, wird das Bußgeld fällig. Ab Rechtskraft ist die "VOLLSTRECKUNGSVERJÄHRUNG" zuständig. Sie läuft normalerweise drei Jahre, kann aber auch entsprechend ausgesetzt und unterbrochen werden!
Legt man gegen den o. g. Bußgeldbescheid Einspruch ein, wird es zu einer Verhandlung oder weiteren Maßnahmen zur "verantwortlichen Person" kommen. Diese Maßnahmen unterbrechen aber grundsätzlich auch die Verfolgungsverjährung zu "dieser Person".
Gegenüber allen anderen Personen haben diese Maßnahmen jedoch keine aufschiebende Wirkung i. S. der Verfolgungsverjährung!
N.T.
Der Fahrer muß innerhalb 3 Monaten angesprochen/angeschrieben werden, der Halter nützt nix. Passiert das nicht, ist die Sache verjährt (egal wer alles irgendwelche Anhörungsbögen zu dem Vergehen bekommen hat).
Gruß Metalhead
Ganz schön verzwickte Sache, also hier : https://www.bussgeldkatalog.de/.../?... steht zwar, dass die Verjährung nach drei Monaten eintritt, allerdings nur unter der Vorraussetzung, dass dieser kein Anhörungsbogen zugestellt bekommen hat. Einfach mal durchschauen !
Zitat:
@Karmari schrieb am 20. November 2018 um 08:08:20 Uhr:
Ganz schön verzwickte Sache, also hier : https://www.bussgeldkatalog.de/.../?... steht zwar, dass die Verjährung nach drei Monaten eintritt, allerdings nur unter der Vorraussetzung, dass dieser kein Anhörungsbogen zugestellt bekommen hat. Einfach mal durchschauen !
Ja der Fahrer
Hier wurde im Anhörungsbogen eine fiktive nicht existierende Person angegeben (Urteil)
Zitat:
@new-rio-ub schrieb am 20. November 2018 um 10:05:04 Uhr:
Hier wurde im Anhörungsbogen eine fiktive nicht existierende Person angegeben (Urteil)
Er musste aber immerhin 1000€ dafür hinblättern. Ob dies einem wert ist, lass ich mal dahingestellt.
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 20. November 2018 um 12:20:03 Uhr:
Er musste aber immerhin 1000€ dafür hinblättern. Ob dies einem wert ist, lass ich mal dahingestellt.
Da wurde er aber auch beschissen, dann hätte der Typ die Punkte selber genommen, wäre es zu keiner Gerichtsverhandlung gekommen. So hätte er das auch alleine ohne 1000,- Kosten hin bekommen.
Gruß Metalhead
Ich geh mal davon aus, dass der wahre Täter nur um ein Fahrverbot drumrumgekommen ist.
Wie gesagt, muss jeder mit sich selbst ausmachen. Und ich denke mal, dass sowas nur funktioniert, wenn das Foto nicht zu gebrauchen ist.
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 20. November 2018 um 19:36:07 Uhr:
Ich geh mal davon aus, dass der wahre Täter nur um ein Fahrverbot drumrumgekommen ist.
Wie gesagt, muss jeder mit sich selbst ausmachen. Und ich denke mal, dass sowas nur funktioniert, wenn das Foto nicht zu gebrauchen ist.
Wenn man sich das Foto erst nach Eintritt der Verjährung ansieht, ist auch das egal.