Wie lange hat Bußgeldstelle Zeit
Hallo,
heute erhielt ich Post von der Bußgeldstelle weil ich am 14.01.2014 mit einem Firmenwagen geblitzt wurde.
Sind "nur" 35 Euro und somit noch verschmerzbar.
Allerdings dachte ich immer, das die Bußgeldstelle nur 8 Wochen Zeit hat um sich zu melden?
Beweismittel : Zeuge(n), Messung mit Lasergerät und Foto
Bisher wurde ich beim Lasern immer direkt rausgezogen. Ist das nicht mehr so?
Vielleicht kann mich ja jemand aufklären.
Merci,
Jürgen
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von 18.430
Ich halte DICH mittlerweile kaum noch aus!
Dann lies doch meine Beiträge nicht, ich benötige nicht mal einen Knopf, um Leute zu ignorieren.
Zitat:
"Es ist alles in Ordnung!"
Du liest nicht mal meine Beiträge, also wozu die Aufregung?
Hättest Du gelesen, dann hätte Dir auffallen können, dass ich genau aufgezählt habe, wer, wo und wie das genau prüfen und ggf. dem dann auch fachgerecht widersprechen kann.
Zitat:
Ob Steuereinnahmen vs. marode Straßen, ob Dashcam, ob Bußgeldbescheid....etc. pp.
Wenn das tatsächliche Leben von dem abweicht, was sich manche vorstellen, dann wird das für diese Leute hart.
Zitat:
Egal worum es geht, der Staat habe immer Recht,
Ist dem nicht so, wo ich das geschrieben habe?
Was ist mit den Dingen, wo ich auf Lücken und Möglichkeiten hin weise - passen nicht in Dein Wunschweltbild von mir oder übersteigen Deine Verständnisfähigkeit?
Zitat:
der Bürger sei blöd,
Auch nicht meine Schuld, weder bei Dir noch bei anderen.
Zitat:
es stehe jedem frei sich aktiv an der Politik zu beteiligen und so weiter und sofort und bla bla bla.
Ja und?
Zitat:
Was sind das für Aussagen "Wir haben im März beim Einwohnermeldeamt mündlich angefragt, damit ist die Verjährung unterbrochen"
Diese Aussage ist eine Aussage und ist überprüfbar, wieso macht man das dann nicht, wie habe ich doch geschrieben?
Klar ist es einfacher mit Bier in der Hand über die große Verschwörung und grundsätzliche Aussichtslosigkeit zu schwadronieren, kann man auch und kannst Du den Fragesteller auch gern weiter dabei unterstützen und damit ein Fahrverbot für ihn unausweichlich machen. Wenn das Deine Intuition ist, nur weiter.
Ich denke mir, dass bei Fragen in einem Forum auch Antworten kommen sollten, die dem Fragesteller weiter bringen und die Hintergründe aufdecken. Aber jedem wie er möchte.
Zitat:
Wie A3Misanorot schon sagte, kann das ja jede Bußgeldstelle sagen und der Bürger muss es akzeptieren oder wie?
Sagen können die viel, und egal was die sagen, wird es doch ohnehin nicht geglaubt, wenn es nicht der eigenen Vorstellung entspricht, also was soll das, sich über deren gesagtes aufzuregen?
Von akzeptieren hat hier kaum jemand geschrieben, ich zumindest nicht. Da solltest Du Deine Worte doch an jemanden richten, der was von Akzeptanz geschrieben hat.
Zitat:
Wenn die GEZ mal wieder eine Zahlungserinnerung schreibt, soll ich dann auch antworten: "Also der Überweisungsträger liegt schon ausgefüllt auf meinem Schreibtisch. Das setzt das Zahlungsziel herauf und somit haben Sie kein Recht mich zu mahnen! "
Ne ne ne ne.....🙄
Ich kenne Leute, die haben mir Geldscheine gefaxt und waren der Meinung, damit bezahlt zu haben - ernsthaft, das haben die noch vor Gericht dem Richter versucht klar zu machen und der hat das auch nicht so richtig begriffen.
Versuchen kann man es immer, vielleicht sitzt jemand auf der Gegenseite, der das so schluckt. Aber niemand zwingt einen, genauso blöd zu sein und ebenso falsch zu reagieren, man selbst kann es doch auch mal richtig zu machen.
Anwalt und prüfen lassen. Hier sind sehr viele Details zu beachten, insbesondere im Bereich des Verwaltungsrechts mit der "falschen Zustellung", die entscheidend sein können, aber hier vom TE nicht mal genannt wurden, weil sie wahrscheinlich aufgrund fehlender Fachkenntnis des TE und fehlender Unterlagen nicht mal als wichtig erkannt werden oder überhaupt bekannt sind.
Wo ist jetzt die Schwierigkeit dabei, das überprüfen zu lassen, wenn man Zweifel hat - und das Schlimme, wenn dies jemand vorschlägt?
Weil es dem TE in der (seiner) Sache weiter hilft, wenn man nur kräftig genug die populistische Pauke haut? Vielleicht ist die Sache tatsächlich verjährt und ein Anwalt würde den TE vor einem Fahrverbot bewahren.
Soll ich jetzt auch jenseits aller Fachlichkeit nur die Pauke hauen und den TE ein Fahrverbot antreten lassen, was er eventuell nicht antreten bräuchte, nur damit ich dann ein frisches Beispiel habe, wie böse und schlimm die da sind?
Welchen Grund hast Du, den TE eine komplette Erfolglosigkeit zu attestieren, obwohl dies fraglich ist und ihn den Weg zum Anwalt nicht empfiehlst?
42 Antworten
Ist schon korrekt, die Ermittlung der Adresse unterbricht die Verjährung. Und es reicht wenn dein Name als Fahrer vor der Verjährung in den Akten festgehalten wird. Mündlich wird kaum Gerichtsfest sein aber eine Aktennotiz reicht, im Computer noch mit dem Vorteil das Datum und Uhrzeit feststehen. Bei einer Papierakte kann Ich ja auch einen Vermerk den Ich heute schreibe mit 12.03.2014 datieren.
Zitat:
Original geschrieben von A3Misanorot
Toll! Da kann die Bußgeldstelle ja IMMER behaupten das wäre mündlich erfolgt und somit gäbe es KEINE Verjährung.....
Wer eine Fahrerlaubnis hat, sollte alt genug sein um mitbekommen zu haben, dass Behaupten nichts wert ist, sondern nur Beweise gelten.
Sind das alles jedoch Fakten, die rechtssicher in der Akte dokumentiert sind, dann war es das wohl. Daher auch der schon mehrfache Hinweis auf einen Anwalt. Der kann sich die Akte schicken lassen und alle in Frage kommenden Dinge anhand den Vorgaben für Verjährung, Zustellung, Dokumentation, ... überprüfen und sachgerecht dagegen vorgehen - oder eben nicht.
Zitat:
Original geschrieben von A3Misanorot
Heute kam eine Antwort auf meinen Widerspruch aufgrund Verjährung:Am 08. März hätte sich die Bußgeldstelle eine Adressauskunft beim Einwohnermeldeamt geholt und angeblich wäre dadurch die Verjährung unterbrochen worden.
Laut Bußgeldstelle kommt es auf die Zustellung nicht an, sondern wann der Sachbearbeiter eine verjährungsunterbrechende Anordnung oder Entscheidung mündlich, schriftlich oder mit einem Computerbefehl trifft.Toll! Da kann die Bußgeldstelle ja IMMER behaupten das wäre mündlich erfolgt und somit gäbe es KEINE Verjährung.....
Soweit richtig, die Anfrage beim Einwohnermeldeamt ist eine verjährungsunterbrechende Handlung, leider, aber auch diese wird im Normalfall protokolliert da die Auskunft per EDV angefordert wird. Somit hast du ein Datum.
Sollte eine mündliche Abfrage deiner Daten stattgefunden haben, ist dies bei deinem zuständigen EMA protokolliert worden (LOG-IN-DATEN).
N.T.
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Wer eine Fahrerlaubnis hat, sollte alt genug sein um mitbekommen zu haben, dass Behaupten nichts wert ist, sondern nur Beweise gelten.Zitat:
Original geschrieben von A3Misanorot
Toll! Da kann die Bußgeldstelle ja IMMER behaupten das wäre mündlich erfolgt und somit gäbe es KEINE Verjährung.....Sind das alles jedoch Fakten, die rechtssicher in der Akte dokumentiert sind, dann war es das wohl. Daher auch der schon mehrfache Hinweis auf einen Anwalt. Der kann sich die Akte schicken lassen und alle in Frage kommenden Dinge anhand den Vorgaben für Verjährung, Zustellung, Dokumentation, ... überprüfen und sachgerecht dagegen vorgehen - oder eben nicht.
Ich halte DICH mittlerweile kaum noch aus!
Bezahlt dich die Regierung dafür, dass du dich hier unter das Volk "mischt" und gebetsmühlenartig predigst:
"Es ist alles in Ordnung!"
Ob Steuereinnahmen vs. marode Straßen, ob Dashcam, ob Bußgeldbescheid....etc. pp.
Egal worum es geht, der Staat habe immer Recht, der Bürger sei blöd, es stehe jedem frei sich aktiv an der Politik zu beteiligen und so weiter und sofort und bla bla bla.
Was sind das für Aussagen "Wir haben im März beim Einwohnermeldeamt mündlich angefragt, damit ist die Verjährung unterbrochen"
Wie A3Misanorot schon sagte, kann das ja jede Bußgeldstelle sagen und der Bürger muss es akzeptieren oder wie?
Wenn die GEZ mal wieder eine Zahlungserinnerung schreibt, soll ich dann auch antworten: "Also der Überweisungsträger liegt schon ausgefüllt auf meinem Schreibtisch. Das setzt das Zahlungsziel herauf und somit haben Sie kein Recht mich zu mahnen! "
Ne ne ne ne.....🙄
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Zitat:
Original geschrieben von 18.430
Ich halte DICH mittlerweile kaum noch aus!
Dann lies doch meine Beiträge nicht, ich benötige nicht mal einen Knopf, um Leute zu ignorieren.
Zitat:
"Es ist alles in Ordnung!"
Du liest nicht mal meine Beiträge, also wozu die Aufregung?
Hättest Du gelesen, dann hätte Dir auffallen können, dass ich genau aufgezählt habe, wer, wo und wie das genau prüfen und ggf. dem dann auch fachgerecht widersprechen kann.
Zitat:
Ob Steuereinnahmen vs. marode Straßen, ob Dashcam, ob Bußgeldbescheid....etc. pp.
Wenn das tatsächliche Leben von dem abweicht, was sich manche vorstellen, dann wird das für diese Leute hart.
Zitat:
Egal worum es geht, der Staat habe immer Recht,
Ist dem nicht so, wo ich das geschrieben habe?
Was ist mit den Dingen, wo ich auf Lücken und Möglichkeiten hin weise - passen nicht in Dein Wunschweltbild von mir oder übersteigen Deine Verständnisfähigkeit?
Zitat:
der Bürger sei blöd,
Auch nicht meine Schuld, weder bei Dir noch bei anderen.
Zitat:
es stehe jedem frei sich aktiv an der Politik zu beteiligen und so weiter und sofort und bla bla bla.
Ja und?
Zitat:
Was sind das für Aussagen "Wir haben im März beim Einwohnermeldeamt mündlich angefragt, damit ist die Verjährung unterbrochen"
Diese Aussage ist eine Aussage und ist überprüfbar, wieso macht man das dann nicht, wie habe ich doch geschrieben?
Klar ist es einfacher mit Bier in der Hand über die große Verschwörung und grundsätzliche Aussichtslosigkeit zu schwadronieren, kann man auch und kannst Du den Fragesteller auch gern weiter dabei unterstützen und damit ein Fahrverbot für ihn unausweichlich machen. Wenn das Deine Intuition ist, nur weiter.
Ich denke mir, dass bei Fragen in einem Forum auch Antworten kommen sollten, die dem Fragesteller weiter bringen und die Hintergründe aufdecken. Aber jedem wie er möchte.
Zitat:
Wie A3Misanorot schon sagte, kann das ja jede Bußgeldstelle sagen und der Bürger muss es akzeptieren oder wie?
Sagen können die viel, und egal was die sagen, wird es doch ohnehin nicht geglaubt, wenn es nicht der eigenen Vorstellung entspricht, also was soll das, sich über deren gesagtes aufzuregen?
Von akzeptieren hat hier kaum jemand geschrieben, ich zumindest nicht. Da solltest Du Deine Worte doch an jemanden richten, der was von Akzeptanz geschrieben hat.
Zitat:
Wenn die GEZ mal wieder eine Zahlungserinnerung schreibt, soll ich dann auch antworten: "Also der Überweisungsträger liegt schon ausgefüllt auf meinem Schreibtisch. Das setzt das Zahlungsziel herauf und somit haben Sie kein Recht mich zu mahnen! "
Ne ne ne ne.....🙄
Ich kenne Leute, die haben mir Geldscheine gefaxt und waren der Meinung, damit bezahlt zu haben - ernsthaft, das haben die noch vor Gericht dem Richter versucht klar zu machen und der hat das auch nicht so richtig begriffen.
Versuchen kann man es immer, vielleicht sitzt jemand auf der Gegenseite, der das so schluckt. Aber niemand zwingt einen, genauso blöd zu sein und ebenso falsch zu reagieren, man selbst kann es doch auch mal richtig zu machen.
Anwalt und prüfen lassen. Hier sind sehr viele Details zu beachten, insbesondere im Bereich des Verwaltungsrechts mit der "falschen Zustellung", die entscheidend sein können, aber hier vom TE nicht mal genannt wurden, weil sie wahrscheinlich aufgrund fehlender Fachkenntnis des TE und fehlender Unterlagen nicht mal als wichtig erkannt werden oder überhaupt bekannt sind.
Wo ist jetzt die Schwierigkeit dabei, das überprüfen zu lassen, wenn man Zweifel hat - und das Schlimme, wenn dies jemand vorschlägt?
Weil es dem TE in der (seiner) Sache weiter hilft, wenn man nur kräftig genug die populistische Pauke haut? Vielleicht ist die Sache tatsächlich verjährt und ein Anwalt würde den TE vor einem Fahrverbot bewahren.
Soll ich jetzt auch jenseits aller Fachlichkeit nur die Pauke hauen und den TE ein Fahrverbot antreten lassen, was er eventuell nicht antreten bräuchte, nur damit ich dann ein frisches Beispiel habe, wie böse und schlimm die da sind?
Welchen Grund hast Du, den TE eine komplette Erfolglosigkeit zu attestieren, obwohl dies fraglich ist und ihn den Weg zum Anwalt nicht empfiehlst?
Ihr redet alle von Verfolgungsverjährung von 3 Monaten. Die 3 Monate mögen stimmen.
Ich bin aber der Meinung, dass der Schuldige innerhalb von 3 Monaten IDENTIFIZIERT seien muss.
Ich verstehe das so, dass dann die Fahndung nach dem Schuldigen innerhalb von 3 Monaten erfolgreich seinen muss.
Für mein Verständnis ist dann eine Behauptung / Anhörung in erster Linie keine Identifizierung lediglich eine Vermutung, bei der man ja Widerspruch einlegen kann. Legt man nicht Widerspruch ein, so impliziert man automatisch der Schuldige zu sein.
Wie lang hat man Zeit, um auf eine Anhörung zu reagieren, 14 Tage? Könnte also seine, dass währender dieser 14 Tage die 3 Monate überschritten werden, und man dann schon fein raus ist, vorrausgesetzt die Behörde hat lang genug die falsche / unschuldige Person verdächtig/verfolgt.
Nach mehr als 4 Jahen ist der Fall wohl erledigt!
Zitat:
@McFlyHH schrieb am 16. November 2018 um 13:54:29 Uhr:
Nach mehr als 4 Jahen ist der Fall wohl erledigt!
Stimmt, nach 2 Jahren ist der Fall nämlich definitiv verjährt, egal wer wann was wie beantragt hat.
Gruß Metalhead
Wo hast du die 4 Jahre her???
Mein Anwalt hat damals zu mir gesagt, "Ich sei sowieso schon außerhalb der Verjährung und somit sei ich so oder so fein raus, auch wenn die Behörde mich immer noch anschreibt". Ich wurde nicht rechtzeitig identifiziert.
Es liegt aber alles schon so lang zurück, dass ich keine genauen Zahlen mehr weiß.
Dabei ging es aber um Monate und nicht um Jahre.
Letzt endlich musste ich kein Strafe zahlen, obwohl ich schuldig war. Die Behörde stellte das verfahren ein.
Der Thread ist 2014(!) eröffnet, das sind mehr als 4 Jahre!
Ist schon klar 2014 aber wenn ich über Google suche, komme ich hier raus in diesem Thema und andere Google Benutzer sicherlich auch.
Was für eine Zeitverschwendung, wenn man bei der suche nicht auf die Antwort trifft!
Nur weil ein Thema alt ist muss es nicht veraltet sein. Und so richtig klar gestellt wurde es in diesem alten Thema auch nicht. Und so lang es nicht geklärt ist, kann munter weiter diskutieren. Ich glaube sogar, dass mein individueller Fall auch aus ca. dem Jahr war.
Zitat:
@AMCooper schrieb am 16. November 2018 um 14:15:04 Uhr:
Und so richtig klar gestellt wurde es in diesem alten Thema auch nicht.
Und deshalb hast du jetzt kompletten Unsinn dazu geschrieben.
DANKE!
Im Übrigen muss nicht innerhalb der 3 Monate der Schuldige identifiziert sein. Es muss aber wenigstens der Halter des Fahrzeuges angeschrieben werden, ob er den Fahrer benennen kann.
Jetzt wird es vogelwild. Die Ermittlungen gegen den Halter unterbrechen keine Verjährung. Nur wenn gegen den Fahrer Ermittlungen wie z.b. eine Anhörung angeordnet wurden, wird die Verjährung unterbrochen.
Zuerst kommt ja der Anhörungsbogen, in welchem man entweder das Vergehen zugibt oder eben ablehnt.
Der Anhörungsbogen unterbricht aber die Verjährungsfrist.