Wie läuft eine TÜV Eintragung genau ab?
Servus, hab mal ne frage und zwar bin ich relativ unerfahren was Eintragungen angeht und hab einen Auspuff (ESD) der mal beim Vorbesitzer im Fahrzeugschein eingetragen war jetzt aber nicht mehr eingetragen ist. Ich hab auch die Originalbestätigung vom TÜV damals und dass da alles gepasst hat und eingetragen werden kann.
Ich muss bei meinem Auto alles per 21er abnehmen lassen und jetzt stell ich mir die Frage ob ich den ESD jetzt komplett neu per 21er eintragen muss oder ich irgendetwas mit dieser Bestätigung und den Papieren anfangen kann, da ich mir das Geld für die 21er Abnahme gerne sparen möchte.
LG Benni
57 Antworten
Zitat:
@hk_do schrieb am 25. Feb. 2025 um 08:50:57 Uhr:
Bei einem simplen Halterwechsel passiert das nicht, da werden einfach die bisherigen Daten übernommen...
Ja, so sollte (!) es sein.....
@tE
Warm ist der wagen auf Dich angemeldet worden?
2018 von wo die ZB1 Kopie ist, waren das Endrohr (kein ESD) eingetragen und Feld K hatte noch die EG-TG und vermutlich 2.2 noch die TSN
(Es wäre schön wenn man sich beim einstellen von relevanten Kopien mehr Mühe geben könnte)
Die sich hier Gedanken machen, tun das auch.
Wenn das Endrohr gestrichen wurde und alles andere noch 1÷1 so drin steht, nur das TSN und EG-TG entfernt wurden, dann lag ein Protokoll vor(nach 2018 evtl zum Abruf) und auf Grund dessen wurde die Änderung vorgenommen.
Die Streichung in Feld 22 erfolgt immer manuell, und was gestrichen werden soll, gibt der SV in seinem Gutachten an.
Beim Abruf können nur die Daten des Gutachtens aus Ziffer 22 an die bestehenden Daten angehängt werden.
Je nachdem was für ein Gutachten das ist, werden die anderen Daten der ZB1 mit denen vom Gutachten überschrieben(deshalb fehlen vermutlich die TSN in 2.2 und EG-TG in Feld)
Nach der Kopie der ZB1 wurde diese mindestens einmal zur technischen Änderung vorgelegt bzw bei einem Halterwechsel eine technische Änderung eingetragen.
Oder es gab ein Mängel Verfahren.
Ich glaub ein Bundesland will nach einem Mängelschein mit erlöschen der BE immer ein Gutachten zur Erlangung der BE und begnügen sich nicht damit, dass das Bauteil,welches zum Erlöschen der BE geführt hat, entfernt und ein entsprechender Nachweis dazu erbracht wird.
Sowas könnte ich mir hier vorstellen(statt Endrohr ein zu lauten ESD verbaut), was dann auch erklären würde, weshalb die anderen Änderung so drin stehen wie vorher.
Also entweder weißt Du nicht alles zur Historie oder behältst was für Dich!
Die Abnahme für das Endrohr ist von 2011 , die Kopie der ZB1 von 2018.
Also Kollegen, ich lästere ja ungerne und selten über andere PI´s, aber wenn ich so den Eintragungsvorschlag lese, kommt mir die Galle hoch.
Was soll das denn für ein Unsinn?
Schalldämpfer-Endrohr heißt für mich, eben nur ein anderes Endrohr (am Serien-Endschalldämpfer).
Dem ist aber lt. Teilegutachten 2006-KTV/STUTT-EX-0210/MOE nicht so!
Da steht im genannten Gutachten ein anderer Schalldämpfer!
Beschreibung: Endschalldämpfer Ausführung mit zwei Abgas-Austrittsrohren
Handelsmarke: Supersport
Typ: SU9713244 480 x 279 x 203 mm
zwei Austrittsrohre Ø50 - Ø65 m
Endrohre gerade, schräg oder gewinkelt
Endrohre rund oder oval
mit oder ohne Edelstahlblende
mit Absorber
Kennzeichnung: T-9713244
Typschild mit genannter Kennzeichnung aufgeschweißt (unten)
Diese Änderungsabnahme war damals schon ein Witz.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 25. Februar 2025 um 19:51:40 Uhr:
Oder es gab ein Mängel Verfahren.
Ich glaub ein Bundesland will nach einem Mängelschein mit erlöschen der BE immer ein Gutachten zur Erlangung der BE und begnügen sich nicht damit, dass das Bauteil,welches zum Erlöschen der BE geführt hat, entfernt und ein entsprechender Nachweis dazu erbracht wird.
Sowas könnte ich mir hier vorstellen(statt Endrohr ein zu lauten ESD verbaut), was dann auch erklären würde, weshalb die anderen Änderung so drin stehen wie vorher.
Das war so in der Art auch schon meine Vermutung.
Schon wenn der Verdacht besteht, dass die BE erloschen sein könnte oder das Fahrzeug auch "nur" unvorschriftsmäßig ist verlangen die Zulassungsstellen teilweise "zur Vorbereitung ihrer Entscheidung" ein Gutachten nach §21. Entweder auf Grundlage von §19(2) Satz 7 StVZO oder nach §5(3) FZV.
Das ist zwar grundsätzlich so in Ordnung und im Sinne der Verkehrssicherheit sinnvoll, hat aber in der Praxis ein Problem: Das §21 Gutachten kann nicht das Ergebnis haben "die bisherige BE ist nicht erloschen, das Fahrzeug entspricht weiterhin dem genehmigten Typ" bzw. "das Fahrzeug entspricht nicht mehr in allen Punkten dem genehmigten Typ, aber die BE ist auf Grundlage von §19(3) nicht erloschen". Das Ergebnis des (positiven) §21-Gutachtens ist im Grunde immer eine EBE, auch wenn das eigentlich im Widerspruch zu §19(1) Satz 5 und §21 (1a) steht.
Und in der Folge fahren dann auch völlig serienmäßige Fahrzeuge mit genullten Schlüsselnummern herum, mit allen Nachteilen, die das für den aktuellen und auch alle folgenden Halter hat.
Ähnliche Themen
Zitat:
Diese Änderungsabnahme war damals schon ein Witz.
Ja.
im Grunde gibt's ja zwei Möglichkeiten:
Entweder, da hat jemand wirklich nur die Endrohre von Supersport verbaut und der PI hat das (entgegen aller Vorschriften) im Rahmen von §19(3) "abgesegnet", oder es wurde korrekt die im TGA beschriebene Anlage verbaut und der PI hat einfach nur grottenschlecht dokumentiert.
Beides könnte Anlass für die vermuteten Maßnahmen nach 5 FZV oder 19 StVZO und die Streichung der Eintragung gewesen sein...
Zitat:
@hk_do schrieb am 25. Februar 2025 um 08:50:57 Uhr:
Es wurde also zwischen 2018 und heute eine neue ZBI erstellt, in der die Schlüsselnummern genullt wurden und die Eintragung zum ESD/Endrohr gestrichen, ansonsten aber alles gleich geblieben ist?Dann ist da irgendwas gelaufen, was wir noch nicht wissen. Gab es da zufällig mal ein §5-Verfahren? (Und war das in Hessen oder Bayern?)
Bei einem simplen Halterwechsel passiert das nicht, da werden einfach die bisherigen Daten übernommen...
Was genau ist ein §5-Verfahren?
Zitat:
@windelexpress schrieb am 25. Februar 2025 um 19:51:40 Uhr:
@tEWarm ist der wagen auf Dich angemeldet worden?
2018 von wo die ZB1 Kopie ist, waren das Endrohr (kein ESD) eingetragen und Feld K hatte noch die EG-TG und vermutlich 2.2 noch die TSN
(Es wäre schön wenn man sich beim einstellen von relevanten Kopien mehr Mühe geben könnte)
Die sich hier Gedanken machen, tun das auch.Wenn das Endrohr gestrichen wurde und alles andere noch 1÷1 so drin steht, nur das TSN und EG-TG entfernt wurden, dann lag ein Protokoll vor(nach 2018 evtl zum Abruf) und auf Grund dessen wurde die Änderung vorgenommen.
Die Streichung in Feld 22 erfolgt immer manuell, und was gestrichen werden soll, gibt der SV in seinem Gutachten an.
Beim Abruf können nur die Daten des Gutachtens aus Ziffer 22 an die bestehenden Daten angehängt werden.Je nachdem was für ein Gutachten das ist, werden die anderen Daten der ZB1 mit denen vom Gutachten überschrieben(deshalb fehlen vermutlich die TSN in 2.2 und EG-TG in Feld)
Nach der Kopie der ZB1 wurde diese mindestens einmal zur technischen Änderung vorgelegt bzw bei einem Halterwechsel eine technische Änderung eingetragen.
Oder es gab ein Mängel Verfahren.
Ich glaub ein Bundesland will nach einem Mängelschein mit erlöschen der BE immer ein Gutachten zur Erlangung der BE und begnügen sich nicht damit, dass das Bauteil,welches zum Erlöschen der BE geführt hat, entfernt und ein entsprechender Nachweis dazu erbracht wird.
Sowas könnte ich mir hier vorstellen(statt Endrohr ein zu lauten ESD verbaut), was dann auch erklären würde, weshalb die anderen Änderung so drin stehen wie vorher.Also entweder weißt Du nicht alles zur Historie oder behältst was für Dich!
Die Abnahme für das Endrohr ist von 2011 , die Kopie der ZB1 von 2018.
Ich weiß nicht wie der Vorbesitzer das eingetragen hatte oder nicht. Das Auto ist jetzt seit einem Jahr in meinem Besitz und ich habe nur die Informationen die mit mit dem Ordner mitgegeben wurden
Also hast Du das Auto vor einem Jahr angemeldet?
Die Kopie von der ZB1 ist die von Dir gemacht worden, bevor Du den Wagen auf Dich angemeldet hast und die dann eingezogen wurde oder ist die von irgendeinem Vorhalter in Deinem Ordner aufgetaucht?
Wenn Du von der letzten ZB1 vor Dir keine Kopie hast, dann wende Dich an Deine Zulassungsstelle und lasse die eingezogene mit der aktuellen ZB1 abgleichen.
Die Eintragung wird schon bei Deinem Vorhalter draußen gewesen sein, weshalb Dir weder die vermurkste Abnahme aus 2011 noch die Kopie der ZB1 aus 2018 was helfen.
§ 5
Zitat:
@windelexpress schrieb am 26. Februar 2025 um 17:30:13 Uhr:
Also hast Du das Auto vor einem Jahr angemeldet?
Die Kopie von der ZB1 ist die von Dir gemacht worden, bevor Du den Wagen auf Dich angemeldet hast und die dann eingezogen wurde oder ist die von irgendeinem Vorhalter in Deinem Ordner aufgetaucht?Wenn Du von der letzten ZB1 vor Dir keine Kopie hast, dann wende Dich an Deine Zulassungsstelle und lasse die eingezogene mit der aktuellen ZB1 abgleichen.
Die Eintragung wird schon bei Deinem Vorhalter draußen gewesen sein, weshalb Dir weder die vermurkste Abnahme aus 2011 noch die Kopie der ZB1 aus 2018 was helfen.
Habe 2 Kopien einmal mit der Eintragung und einmal ohne. Beides ist vom Vorbesitzer und er hat anscheinend auch nicht gewusst wieso es ausgetragen wurde, da auch Kopien von E-mails an seine Zulassungsstelle im Ordner drinnen sind in denen er fragt wieso es ausgetragen wurde. Jedoch ist keine Antwort drinnen.
Das streichen mitten im Text von Ziffer 22 muss bewusst erfolgt sein, dazu hat der SB was von einem SV vorzuliegen, von selbst löscht er diese einzelne Eintragung nicht.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 26. Februar 2025 um 17:36:29 Uhr:
Das streichen mitten im Text von Ziffer 22 muss bewusst erfolgt sein, dazu hat der SB was von einem SV vorzuliegen, von selbst löscht er diese einzelne Eintragung nicht.
Aber kann ich irgendwo nachfragen wieso?
Da Dir die vollständige Historie des Fahrzeuges nicht bekannt ist und Du nur die paar Fragmente vorliegen hast, kannst Du lediglich gucken, ob bei Deinem Vorhalter die ZB1 schon so aussah wie aktuell.
Was rückwirkend bis 2018 gelaufen ist, musst halt bei den Vorhaltern abfragen, wenn Du alle ZB2 bis dahin hast.
Irgendeinen werden sie mal hochgezogen haben und der hat dann ein 21 vorgelegt und dabei sind TSN und EGTG entfernt worden.
Hast Du denn die anderen Protokolle ebenfalls vorliegen oder nur das mit dem Endrohr?
Hab hier nochmal was gefunden weiß aber nicht ob das weiter hilft. Hier steht eine e1 Nummer drauf aber nicht die Teilenummer.