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Wie läuft eine Abnahme in der folgenden Situation:

Themenstarteram 18. März 2019 um 13:48

Hallo zusammen,

ich fahre einen Tiguan II und möchte mir nun größere Felgen kaufen. Ausgesucht habe ich mir die MAM A1 und Kombination mit 245/45R19. Laut ABE muss ich Abdeckungen an den Kotflügen anbringen und nach Auflage A01 beim TÜV vorstellig werden.

Jetzt habe ich mein Fahrzeug auf das R-Line Exterieur umgebaut und habe die entsprechende Kotflügelabdeckung. Der R-Line muss laut ABE beispielsweise nicht zu einer TÜV Abnahme.

Wie verhält sich das in meinem Fall? Ich fahre zum TÜV, erfülle nun die Auflagen durch den Umbau und bekomme eine TÜV Bestätigung?

Oder hat sich das durch den Umbau schon erledigt?

Anbei die ABE zu den Auflagen und vielen Dank für hilfreiche Hinweise.

Beste Antwort im Thema

Nach dem Umbau hast du immer noch den Typ II 5N, da nachträglich geändert.

Daher gilt auch noch die Auflage A01.

Bedeutet für dich beim TÜV vorfahren und begutachten lassen.

Dort bekommst du eine Anbaubestätigung und die legst du zu deinenen Fahrzeugpapieren damit du bei einer Kontrolle oder dem zweijährigen HU Termin diese Bestätigung vorweisen kannst.

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Nach dem Umbau hast du immer noch den Typ II 5N, da nachträglich geändert.

Daher gilt auch noch die Auflage A01.

Bedeutet für dich beim TÜV vorfahren und begutachten lassen.

Dort bekommst du eine Anbaubestätigung und die legst du zu deinenen Fahrzeugpapieren damit du bei einer Kontrolle oder dem zweijährigen HU Termin diese Bestätigung vorweisen kannst.

Themenstarteram 18. März 2019 um 17:49

Danke dir! Der R-Line ist doch auch nichts anderes als ein Typ II 5N. Die Nummern in der ABE sehen alle gleich aus.

Ich möchte nur vermeiden, dass der TÜV weitere Umbaumaßnahmen verlangt, obwohl ich die Radhausverbreiterung aus dem R-Line ja habe und die Auflagen nun erfülle.

Zitat:

@cooper2410 schrieb am 18. März 2019 um 18:49:04 Uhr:

Danke dir! Der R-Line ist doch auch nichts anderes als ein Typ II 5N. Die Nummern in der ABE sehen alle gleich aus.

Ich möchte nur vermeiden, dass der TÜV weitere Umbaumaßnahmen verlangt, obwohl ich die Radhausverbreiterung aus dem R-Line ja habe und die Auflagen nun erfülle.

Dann musst du jetzt nur noch die Abnahme machen lassen.

Ist nun mal eine nachträgliche Änderung, die abgenommen werden muss, da beißt die Maus keinen Faden ab.

Hättest du den R-Line ab Werk erhalten, dann hättest du auch die Abnahme und Eintragung in die Papiere "ab Werk" dazu bekommen.

Ich vergleiche das jetzt mal (bewusst überspitzt) mit etwas anderem. Wenn ich aus einer Ente mit viel handwerklichem Geschick einen Testarossa baue und der bis auf den Millimeter identisch ist - muss ich dennoch mit zur Abnahme.

Themenstarteram 19. März 2019 um 12:20

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 19. März 2019 um 11:38:22 Uhr:

Zitat:

@cooper2410 schrieb am 18. März 2019 um 18:49:04 Uhr:

Danke dir! Der R-Line ist doch auch nichts anderes als ein Typ II 5N. Die Nummern in der ABE sehen alle gleich aus.

Ich möchte nur vermeiden, dass der TÜV weitere Umbaumaßnahmen verlangt, obwohl ich die Radhausverbreiterung aus dem R-Line ja habe und die Auflagen nun erfülle.

Dann musst du jetzt nur noch die Abnahme machen lassen.

Ist nun mal eine nachträgliche Änderung, die abgenommen werden muss, da beißt die Maus keinen Faden ab.

Hättest du den R-Line ab Werk erhalten, dann hättest du auch die Abnahme und Eintragung in die Papiere "ab Werk" dazu bekommen.

Ich vergleiche das jetzt mal (bewusst überspitzt) mit etwas anderem. Wenn ich aus einer Ente mit viel handwerklichem Geschick einen Testarossa baue und der bis auf den Millimeter identisch ist - muss ich dennoch mit zur Abnahme.

Eine extra Abnahme für die Abdeckung oder direkt für die Felgen?

Für die Kombination von beidem!

Die Abnahme gilt dann ausschließlich für diese eine Kombination, wenn Du mal andere Felgen mit der gleichen Auflage nutzen möchtest, wirst Du die Abnahme wiederholen müssen.

Themenstarteram 19. März 2019 um 13:21

Gibt das dann nur eine Abnahmebestätigung oder muss eine Eintragung stattfinden?

Zitat:

@cooper2410 schrieb am 19. März 2019 um 14:21:58 Uhr:

Gibt das dann nur eine Abnahmebestätigung oder muss eine Eintragung stattfinden?

Zitat:

@Siggi1803 schrieb am 18. März 2019 um 16:45:44 Uhr:

Nach dem Umbau hast du immer noch den Typ II 5N, da nachträglich geändert.

Daher gilt auch noch die Auflage A01.

Bedeutet für dich beim TÜV vorfahren und begutachten lassen.

Dort bekommst du eine Anbaubestätigung und die legst du zu deinenen Fahrzeugpapieren damit du bei einer Kontrolle oder dem zweijährigen HU Termin diese Bestätigung vorweisen kannst.

Themenstarteram 19. März 2019 um 14:06

Danke, aber interessiert den TÜV meine Radlaufabdeckung, da ausgetauscht vom R-Line oder interessiert ihn nur das die Felge nun passt und diese dann bestätigt.

Zitat:

@cooper2410 schrieb am 19. März 2019 um 15:06:19 Uhr:

Danke, aber interessiert den TÜV meine Radlaufabdeckung, da ausgetauscht vom R-Line oder interessiert ihn nur das die Felge nun passt und diese dann bestätigt.

Den TÜV interessiert, dass ALLE Auflagen des Gutachtens eingehalten werden. Und das wird dann abgenommen.

Also eine passende Abdeckung UND eine passende Felge.

Ist der Reifen denn am Tig2 überhaupt zugelassen (oder willst du eben den 245er abnehmen lassen), rein rechnerisch tät er sich gerade noch so ausgehen, liegt an der unteren Grenze für Radumfang (der Tacho wird noch mehr zuviel anzeigen, als er es ohnehin schon tut.

Bei den andren Reifen die da angegeben sind in deiner Beilage für Tig2 da ist insb. der 235/45/19er mit zuwenig Umfang (ggü der Originalbereifung, das wird vermutlich ohne Tachoanpassung auch ned gehen)

Themenstarteram 19. März 2019 um 14:30

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 19. März 2019 um 15:13:23 Uhr:

Zitat:

@cooper2410 schrieb am 19. März 2019 um 15:06:19 Uhr:

Danke, aber interessiert den TÜV meine Radlaufabdeckung, da ausgetauscht vom R-Line oder interessiert ihn nur das die Felge nun passt und diese dann bestätigt.

Den TÜV interessiert, dass ALLE Auflagen des Gutachtens eingehalten werden. Und das wird dann abgenommen.

Also eine passende Abdeckung UND eine passende Felge.

Will der TÜV denn eine ABE für die Abdeckung? Gibts ja nicht, da Umbau und original VW Teil. Oder mache ich kein großes Thema draus, gehe hin, der TÜV sieht das die Felge passt und fertig.

Wenn Du zum TÜV fährst möchtest Du ja eine Abnahme Deiner individuellen „Umbauten/Änderungen“ in schriftlicher Form bekommen.

Eine ABE ist ein „Allgemeine Betriebserlaubnis“ für Zubehörteile die nicht vom Hersteller verbaut wurden, das sagt schon das Wort „Allgemeine“. Hast Du eine passende ABE für ein Zubehörteil, worin steht das es an Deinem Fahrzeugtyp verbaut werden darf, brauchst Du keine Einzelabnahme. Du musst dann nur die ABE dabei haben und bei Kontrollen vorweisen können.

Aber genau das hast Du ja nicht, da Du die Änderungen selbst durchgeführt hast.

Wenn Du alles mit Originalteilen und wie vorgeschrieben umgebaut hast, sowie die Felgen im Felgengutachten für Dein Fahrzeug zugelassen sind, sollte es auch keine Schwierigkeiten geben, also

mach’s Dir nicht so schwer .....fahr hin, Vorführen und gut ist, oder Du bekommst gesagt was noch angepasst werden muss.

Zitat:

@cooper2410 schrieb am 19. März 2019 um 15:30:54 Uhr:

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 19. März 2019 um 15:13:23 Uhr:

 

Den TÜV interessiert, dass ALLE Auflagen des Gutachtens eingehalten werden. Und das wird dann abgenommen.

Also eine passende Abdeckung UND eine passende Felge.

Will der TÜV denn eine ABE für die Abdeckung? Gibts ja nicht, da Umbau und original VW Teil. Oder mache ich kein großes Thema draus, gehe hin, der TÜV sieht das die Felge passt und fertig.

Merkst du nicht, dass wir uns im Kreise drehen?

ALLE Auflagen aus dem Gutachten müssen erfüllt sein. (In welcher Form, steht in dem Gutachten.)

Man kann auch für ggf. notwendige Karosseriearbeiten selbst handanlegen und z. B. am Kotflügel rumdengeln, bis er die Anforderungen erfüllt. Dann kriegst du für deine eigene handwerkliche Arbeit doch auch keine ABE ...

Du fährst zum TÜV mit allen dir vorliegenden Papieren und sagst: "Abnehmen bitte". (Idealerweise vorher Termin machen)

Der Prüfer sichtet das Gutachten, schaut ob die Abdeckung den Anforderungen des Gutachtens entspricht. Dann, ob die Felge und Reifengröße zum Gutachten passt. Wenn alles ok ist, bekommst du deine Abnahmebescheinigung.

Sonst ruf halt vorher beim TÜV an und frag, was du alles brauchst.

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