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Frage wegen Abnahme ja oder nein

Themenstarteram 13. Dezember 2020 um 16:26

Fange ich mal leicht an für mein Auto gibt es 18 Zoller wie Sand am Meer mit ABE und allen, jetzt wollte ich für meine Sommerreifen neue Felgen holen, wenn ich 19er Zoller aussuche, steht bei mir immer.

Abnahme bei einer Prüfstelle (TÜV, DEKRA, o.Ä.) notwendig

Eintragung in die Fahrzeugpapiere erforderlich

Also A01, A12 oder 11K ist da immer mit bei.

Aber in meiner Zulassung ist eingetragen 235/35 R19, wenn ich jetzt andere Felgen nehme, die Reifen will ich auf die neuen ziehen lassen sind ja nicht viel gelaufen, die neue Felge ist so ziemlich gleich, außer die Einpresstiefe ist nicht 48, sondern 40 muss ich die Eintragen lassen bzw. abnehmen lassen?

 

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8 Antworten

Ja

Themenstarteram 13. Dezember 2020 um 16:52

Ja ist auch nicht die Antwort die ich brauche, weil am Ende würde man ja genau dasselbe eintragen.

Weil für die Serienfelgen, habe ich ja auch nichts in der Hand, das es 8.5 J, ET 48.0, 5/114,3 sind und ob ich jetzt 8.5 J, ET 40.0, 5/114,3 habe, macht kaum Unterschied.

Wenn es die verkehrte Antwort ist, bitte ich um Nachsicht.

Frag doch mal bei Deinem Bäcker.

Doch ...

Die neue Felge steht 8mm weiter nach außen.

Deine Spur verbreitert sich um 16mm, daher die K Auflagen.

Zitat:

@Erroart schrieb am 13. Dezember 2020 um 17:26:48 Uhr:

 

Aber in meiner Zulassung ist eingetragen 235/35 R19, wenn ich jetzt andere Felgen nehme, die Reifen will ich auf die neuen ziehen lassen sind ja nicht viel gelaufen, die neue Felge ist so ziemlich gleich, außer die Einpresstiefe ist nicht 48, sondern 40 muss ich die Eintragen lassen bzw. abnehmen lassen?

Hiho

und selbst wenn die neue Zubehörfelge genau die gleichen Abmaße hätte wie die eingetragen Felgen/reifenkombi müsstes du eine Abnahme machen lassen ,wenn es ein anderer Hersteller ist oder ein z.B geändertes Design .

Bei Zubehörfelgen gelten die Auflagen aus dem Gutachten/ABE .

Serienfelgen(OEM) sind in der Fahrzeugzulassung inkludiert .(sollte somit auch in derzum FZG gehörigen COC stehen ) .

 

Gruss Dirk

Themenstarteram 13. Dezember 2020 um 17:54

Zitat:

Hiho

und selbst wenn die neue Zubehörfelge genau die gleichen Abmaße hätte wie die eingetragen Felgen/reifenkombi müsstes du eine Abnahme machen lassen ,wenn es ein anderer Hersteller ist oder ein z.B geändertes Design .

Bei Zubehörfelgen gelten die Auflagen aus dem Gutachten/ABE .

Serienfelgen(OEM) sind in der Fahrzeugzulassung inkludiert .(sollte somit auch in derzum FZG gehörigen COC stehen ) .

Das ist doch mal eine Aussage, danke dir.

 

Zitat:

@Erroart schrieb am 13. Dezember 2020 um 18:54:13 Uhr:

 

Das ist doch mal eine Aussage, danke dir.

Hiho

eigentlich nur die lange Version von Gummihoekers Kernaussage auf deine Frage ob du die neue Felgen/Reifenkombi abnehmen/eintragen lassen musst .

 

Gruss Dirk

Wenn Du die Eintragung vermeiden möchtest, dann such Dir entweder eine Felge ohne entsprechende Auflagen aus (falls es eine solche gibt, dann wird die wohl eine ET recht nahe an der OE-Felge haben), oder eine Felge mit ECE-Zulassung (dann entspricht die Dimension genau einer zulässigen OE-Felge).

Ich hab die Erfahrung gemacht, dass Karrosserie-Auflagen häufig nicht zwingend nötig sind, wenn man von den zulässigen Originalgrößen nur geringfügig abweicht. Die berücksichtigten Puffer für fahrzeugseitige Fertigungstoleranzen können dann im Einzelfall ausreichend sein. Trotzdem muss natürlich auch dann erstmal der Prüfer mitspielen, die entsprechenden Forderungen aus dem Gutachtens für unnötig zu erklären.

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