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Wie komme ich am besten zum TüV?

Hallo,
vivleicht könnt ihr mir einen Rat geben.
Ich muss mein Motorrad durch den Tüv bringen, da es demnächst verkauft werden soll. Nun habe ich ein Saisonkenzeichen dran, das ab Mai gilt. Ich dachte nun daran mir ein kurzzeitkennzeichen zu holen, aber soweit ich gelesen habe bekommt man das nicht für angemeldete Fahrzeuge. Jetzt weis ich ehrlich gesagt nicht wie ich zum Tüv kommen soll:-) Hat einer von euch einen Einfall.
MFG
BAsti

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17 Antworten

Den § 23 IV StVZO gibt es überhaupt nicht 😛

Trotzdem ist es nach wie vor so, wie ich oben bereits schrieb.

doch den gibt es, aber wenn du auf verkehrsportal.de geschaut hast, kann ich dir sagen, dass da was mit diesem paragraph nicht ganz hinhaut. der hat dort nämlich inzwischen nen komplett anderen inhalt. der titel von §23 lautet nämlich "zuteilung der amtlichen Kennzeichen". dort steht aber irgendwas mit "einstufung als oldtimer..." - also bullshit 😉

Nein, den gibt es nicht mehr. Es sei dir aber verziehen, es gibt ihn erst seit 2 Wochen nicht mehr.

Die nun einschlägige Rechtsnorm für den hier vorliegenden Sachverhalt ist § 10 IV FZV iVm. § 9 III FZV.

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