Wie kann ich die Geschwindigkeitsüberschreitung um 1 km/h "drücken"
Hallo an Alle im Forum,
ich benötige Bitte einmal eure Hilfe.
Ich bin außerhalb geschlossener Ortschaften mit 61 kmh zu schnell geblitzt worden - Toleranz hier schon abgezogen, wird jedoch im Schreiben nicht aufgezeigt wieviel. Erlaubt waren 100kmh.
Jetzt würde ich wegen 1 kmh die doppelte Stafe und die doppelte Zeit Fahrverbot erhalten (2 Monate, anstatt 1 Monat). Ich habe mir in fast 30 Jahren Führerscheinzeit nie etwas zu schulden kommen lassen oder wurde geblitzt, auch keinen Punkt in Flensburg. Jetzt ist dieses 1 kmh natürlich doppelt ärgerlich für mich.
Welche Möglichkeiten gäbe es, den angegebenen Messert (61 kmh zu schnell) um dieses 1 kmh zu mindern bzw. mindern zu lassen? Oder was kann ich sonst noch tun? Eine Rechtsschutzversicherung für so einen Fall liegt nicht vor, da ja fast 30 Jahre kein Bedarf dafür war.
Im Voraus vielen Dank für Eure Tipps.
Beste Antwort im Thema
Die 60 km/h zu schnell sind für dich nicht ärgerlich, aber der eine km/h ist es? Ich würde die 2 Monate nutzen zu überlegen, wie man nach Abzug der Toleranz 61 km/h zu schnell sein kann. Die Möglichkeit zur Geschwindigkeitsverringerung besteht nur vor dem Blitzen, nicht danach. Und das ist auch gut so.
331 Antworten
Ich finde das Ansinnen des TE völlig legitim und vollkommen nachvollziehbar. Nur weil eine willkürlich von irgend jemandem festgelegte Strafe an einer ebenso willkürlich festgelegten Grenze (31km/h, 61km/h) einen nicht erklärbaren oder nachvollziehbaren Sprung macht, hat das doch nichts mit einer objektiv angemessenen Bestrafung zu tun. Ich würde das ebenso zu verhindern suchen. Die persönliche Reue oder Schuldbewusstsein haben damit nichts zu tun.
Ich schüttel dir die Hand.... du hast dich mit dem Thema beschäftig und eine Meinung geäußert.
Ich bin übrigens auch deiner Meinung!
Wie bist Du denn drauf....
Die Regeln sind eben nunmal da, auch wenn sie dem einen oder anderen nicht passen. Was genau hat das mit Willkür zu tun? Die Grenze war ja vorher da, genauso wie das Schild.
Sein Ansinnen, einen km/h weniger aufgebrummt zu bekommen in allen Ehren, aber das was Du da schreibst, trifft nicht zu.
Es kann jeder selbst entscheiden, wie er fährt, solange er mit den Konsequenzen leben kann.
Sagt irgendwer was anderes?
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Zitat:
@kerberos schrieb am 28. Januar 2016 um 19:49:27 Uhr:
Lesen ist nicht Deine Stärke, oder?
Genau! Und bei dir ist es begreifen? Stimmt's ?
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 28. Januar 2016 um 19:55:13 Uhr:
Wie kann ich die Geschwindigkeitsüberschreitung um 1 km/h "drücken"Aber das ist sowieso egal..... ich lerne schnell!
Das Meßergebnis läßt sich nach dem Abzug der Toleranz jedenfalls nicht mehr weiter drücken - das wurde ja hier bereits festgestellt und auch entsprechend erklärt.
Ja, das Ergebnis ist in Stein gemeißelt. Vielleicht wäre die Messmethode noch antastbar.
Man wird sehen.
Zitat:
@flat_D schrieb am 28. Januar 2016 um 19:38:32 Uhr:
Ich finde das Ansinnen des TE völlig legitim und vollkommen nachvollziehbar. Nur weil eine willkürlich von irgend jemandem festgelegte Strafe an einer ebenso willkürlich festgelegten Grenze (31km/h, 61km/h) einen nicht erklärbaren oder nachvollziehbaren Sprung macht, hat das doch nichts mit einer objektiv angemessenen Bestrafung zu tun. Ich würde das ebenso zu verhindern suchen. Die persönliche Reue oder Schuldbewusstsein haben damit nichts zu tun.
Wo würdest du deine unwillkürliche Grenzen ziehen? Natürlich erklär-u. nachvollziehbar.
Oder würdest du alle Geschwindigkeitsübertretungen unabhängig von der Höhe gleich sanktionieren?
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 28. Januar 2016 um 19:53:19 Uhr:
Genau! Und bei dir ist es begreifen? Stimmt's ?Zitat:
@kerberos schrieb am 28. Januar 2016 um 19:49:27 Uhr:
Lesen ist nicht Deine Stärke, oder?
Jetzt weißt Du, warum der seinen Dreizack hat:
Um immer nochmal nach zu pieksen.
🙂
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 28. Januar 2016 um 19:55:13 Uhr:
Wie kann ich die Geschwindigkeitsüberschreitung um 1 km/h "drücken"
Im Nachhinein wird das schwierig. Vorher wäre es noch viel leichter gegangen.
Ein Brett mit 1,40 m auf 1,0 m abschneiden geht auch nur, wenn nachher das Brett das richtge Maß hat. 1 cm dazugeben geht dann nicht.🙂