Wie kann ich die Geschwindigkeitsüberschreitung um 1 km/h "drücken"
Hallo an Alle im Forum,
ich benötige Bitte einmal eure Hilfe.
Ich bin außerhalb geschlossener Ortschaften mit 61 kmh zu schnell geblitzt worden - Toleranz hier schon abgezogen, wird jedoch im Schreiben nicht aufgezeigt wieviel. Erlaubt waren 100kmh.
Jetzt würde ich wegen 1 kmh die doppelte Stafe und die doppelte Zeit Fahrverbot erhalten (2 Monate, anstatt 1 Monat). Ich habe mir in fast 30 Jahren Führerscheinzeit nie etwas zu schulden kommen lassen oder wurde geblitzt, auch keinen Punkt in Flensburg. Jetzt ist dieses 1 kmh natürlich doppelt ärgerlich für mich.
Welche Möglichkeiten gäbe es, den angegebenen Messert (61 kmh zu schnell) um dieses 1 kmh zu mindern bzw. mindern zu lassen? Oder was kann ich sonst noch tun? Eine Rechtsschutzversicherung für so einen Fall liegt nicht vor, da ja fast 30 Jahre kein Bedarf dafür war.
Im Voraus vielen Dank für Eure Tipps.
Beste Antwort im Thema
Die 60 km/h zu schnell sind für dich nicht ärgerlich, aber der eine km/h ist es? Ich würde die 2 Monate nutzen zu überlegen, wie man nach Abzug der Toleranz 61 km/h zu schnell sein kann. Die Möglichkeit zur Geschwindigkeitsverringerung besteht nur vor dem Blitzen, nicht danach. Und das ist auch gut so.
331 Antworten
Im Fragebogen wurde Sensormessung angegeben. Ich hoffe, die Info hilft weiter.
Ist es ratsam, das Eichprotokoll anzufordern und einen Akteneinsichtsgesuch zu machen.
Wenn du hier im Forum vorher genug
gelesen hättest, dann wüsstest Du im
Voraus unsere Antworten.
Und unsere Kinderstube ist hier auch O.K.
Man muss mit der hier nur umgehen können. In 30 Jahren einmal geblitzt ist doch ein humaner
Durchschnitt. Hier gibt es auch welche, die werden
3 mal im Jahr geblitzt und fragen dann was sie machen
sollen.
Akteneinsicht bekommt nur ein Anwalt.
Zitat:
@lws2016 schrieb am 23. Januar 2016 um 11:40:22 Uhr:
Nein die sind für mich nicht ärgelich, da ich diese ja auch zu schnell war, aber ja das 1 kmh schon. Ich hatte das 100 Schild nicht gesehen und vorher war keine Geschwindigkeitsbeschränkung. Da ich mir trotz ca. 80000 gefahrene km jedes Jahr, in fast 30 Jahren nie habe etwas zuschulden kommen lassen, hält sich mein überlegen und buse tun, in Grenzen und finde die Anmerkung, offen gesprochen, sehr unangebracht! Ich habe mich hier im Forum registriert um auf eine konkrete Frage evtl. eine hilfreiche Antwort zu bekommen. Ich bin das erste mal hier im Forum und wenn jeder solche Kommentare erhält, dann wundert es mich nicht, wenn immer weniger Menschen solche Foren nutzen möchten! Das ist keine gute Kinderstube.
Hallo @lws2016,
ja, sicher kann man mal ein Schild übersehen, aber könnte es sein, daß Du all die Jahre einfach nur das Glück hattest, nicht erwischt worden zu sein? Und war vielleicht vor dem 100 Schild schon eins mit 120, Baustellenankündigung o.ä.?
Bei 80Tkm/Jahr bist Du sicherlich beruflich auf den Schein angewiesen, ist natürlich hart. Soviel Urlaub kann sich kaum jemand leisten.
Und wegen Kinderstube, die wirst Du hier in der Schlammschlacht vermissen, das tut aber der intensiven Nutzung des Forums keinen Schaden an, sondern gehört wohl eher zum Erfolgskonzept 😁
Mischkolino
Zitat:
...sondern es gibt einen Korridor, der idR mit einem 120er-Schild anfängt, auch dieses hast du wohl übersehen. Sind schon 3 Schilder, die nicht gesehen wurden. Für mich persönlich hört da der Spaß auf, auch wenn du das als keine gute Kinderstube ansiehst.
In der Regel sollte das so sein ,ist es jedoch leider nicht.
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Am besten ist es, ausreichend langsam zu fahren. Am zweitbesten, den Wagen auf Partner/Geschwister/Eltern anzumelden. Nachdem das Kind im Brunnen ist, kann man Glück haben, dass die Messung falsch war. Ggf. RA beauftragen.
Nein ich hatte kein Glück, denn ansonsten achte ich immer auf die Geschwindigkeitsbeschränkungen und halte mich auch daran, da diese ja durchaus ihren Sinn und Zweck haben.
Zitat:
@birscherl schrieb am 23. Januar 2016 um 11:54:52 Uhr:
[...] Es wird auf der Autobahn nicht nach dem ersten Schild geblitzt, daher musst du mindestens 2 übersehen haben. Ein unbeschränkter Bereich wird auch nicht mit einem 100er-Schild als erstes aufgehoben, sondern es gibt einen Korridor, der idR mit einem 120er-Schild anfängt, auch dieses hast du wohl übersehen. Sind schon 3 Schilder, die nicht gesehen wurden. [...]
Nee @birscherl, ist nicht immer so. Weißt Du noch:
http://www.motor-talk.de/forum/a19-ploetzlich-100-und-80-t5270912.html?
Es ist entweder so dass Tempolimits mit einem Tunnel 3-5 Schilder angekündigt werden.
Ebenfalls angekündigt werden Baustellen, meistens bis zu 5km vorher, dann 2, 1km, und 500m, da hat man mehr als genug Zeit vom Gas zu gehen, wenn nicht, dumm gelaufen.
Du hast 2 Möglichkeiten:
-Wenn es wirklich so war wie du sagst dass es KEINE Ankündigung vorher gab (Baustelle, Temporeduktion, Hinweis auf Autobahnende) dann kannst du die Messung anfechten. Hier muss aber der Nachweis erbracht werden. Anfragen könnte man bei der Autobahnmeisterei, die Strecke noch mal LANGSAM fahren oder die Dashcam Aufnahmen auswerten (wenn vorhanden).
-Du kannst, mit viel Glück, wenn du nachweisen kannst dass du den FS wirklich brauchst und dein Job davon abhängt, die Strafe in eine Geldstrafe umwandeln lassen. Geht nur mit viiiiel Goodwill des Richters wenn es wirklich der erste Verstoss war und wird SEHR teuer werden, meistens eine Geldstrafe von einem Tagessatz je KMH zu viel, dürfte sich also "lohnen".
Vielleicht hast du ja Glück, der Staat braucht Geld für Merkels Gäste.
Ich habe vor 8 Jahren mal eine Messung angefochten und Recht bekommen. Damals wurde ich nachts nähe Frankfurt mit 231kmh zu schnell geblitzt, angebliche Anzeige "60, Lärmschutz" auf der 5spurigen, leeren Autobahn.
Mein Anwalt hat in 2 Punkten Recht bekommen: Anzeigen waren gemäss Protokoll der Autobahnmeisterei ausgefallen und die Eichgeschwindigkeit des Gerätes von 250kmh wurde um 50kmh überschritten, somit war die Messung ungültig, letzteres geht aber nur in D.
Na klar 😁😁 Das war bestimmt, als dich die Polizei mit ihren Bobbycars verfolgt hat und nur deswegen stoppen konnte, weil dein VAG-Wohnmobil plötzlich Feuer fing, glücklicherweise aber nix passiert ist, weil dein Kumpel gleichzeitig auf der A2839 nen GPS-Tracker gefunden hat...
Ach ja, falsch sind deine Ausführungen zu eins natürlich auch noch...
Zitat:
@martinde001 schrieb am 23. Januar 2016 um 12:37:21 Uhr:
[...] Damals wurde ich nachts nähe Frankfurt mit 231kmh zu schnell geblitzt, angebliche Anzeige "60, [...]
Mit welchem Fahrzeug bist Du 300km/h gefahren?
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 23. Januar 2016 um 12:09:19 Uhr:
Nee @birscherl, ist nicht immer so. Weißt Du noch: http://www.motor-talk.de/forum/a19-ploetzlich-100-und-80-t5270912.html ?Zitat:
@birscherl schrieb am 23. Januar 2016 um 11:54:52 Uhr:
[...] Es wird auf der Autobahn nicht nach dem ersten Schild geblitzt, daher musst du mindestens 2 übersehen haben. Ein unbeschränkter Bereich wird auch nicht mit einem 100er-Schild als erstes aufgehoben, sondern es gibt einen Korridor, der idR mit einem 120er-Schild anfängt, auch dieses hast du wohl übersehen. Sind schon 3 Schilder, die nicht gesehen wurden. [...]
Weiß schon noch, deswegen hab ich "idR" = "in der Regel" dazugeschrieben 🙂 Die Ausnahmen sind aber eher höchst selten, daher gehe ich mal davon aus, dass der TE mindestens 3 Schilder übersehen hat.
Sollte es wirklich so sein, dass das 100er das erste Schild war und gleich danach geblitzt wurde, würde ich auch erst mal eine Erstberatung beim RA in Anspruch nehmen.
@TE: Wenn du beim ADAC bist: Da ist die telefonische Erstberatung durch einen RA kostenfrei. Wie und ob das bei anderen Automobilclubs ist, weiß ich nicht, musst halt mal nachfragen. Der RA kann dir auch sicher sagen was zu tun ist, um ein Fahrverbot bei Ersttätern in eine höhere Geldstrafe umzuwandeln, die Möglichkeit besteht nämlich theoretisch.
Mann was gibt es doch für unangenehmes Rechthaber-,Besserwissergegacker. Zeigefingerverhalten. Moralkeule. Passt auf, dass ihr euch dabei nicht in die Nase piekst. Seid ihr der Richter? Staatsanwalt?
Wenn ihr nichts Besseres beizutragen habt ZU DER FRAGE, dann "haltet ganz einfach mal das Maul" (Sinngemäßes Zitat v. Fr. Glöckner).
Nicht nur mal wieder die MoralKEULE rausholen! Menschlich? Nein Eklig!
Der "Abzug" wird doch nicht gewährt, weil man "großzügig/vergebend" ist, sondern weil es vom Messverfahren Ungenauigkeiten gibt. Messgerät, Eichung, Aufstellung, Strom, Spannung, Gegenverkehr,....Es gibt sicher noch eine ganze Reihe von anderen Variablen!
Die Frage war also: wie genau ist das Messverfahren? Wie groß ist z.B. der "95% Vertrauensbereich" oder ist das der 99% Bereich, der abgezogen wurde? Mit welchem p-Wert?
Die Frage könnte auch sein "..war ich nun 61,01 km/h oder nur 59,99 km/h zu schnell.."? Wie wird gerunded? Nach oben? Nach unten? Wann wird gerunded?
Messverfahrenparameter also!
Würde mich auch interessieren.
Ich hatte Mal versucht beim ADAC Details zu erfahren. Negativ. Letzendlich war das Angebot zur Polizei zu kommen ca. 20 € zu zahlen und dann u.U. Details zu erfahren. Welche Details mir offeriert werden würden, war dabei unklar. (Zur Erläuterung: Es ging um meine Abstandsunterschreitung - mein ist: 35m =ca. 7-8 Autolängen bei 130km/h auf einer dichtgepackten 4spurigen Autobahn; München Nord Richtung Stadt. Soll: ca. 65m Abstand.)
Also, bitte berichte.
Danke.
Moin @TE:
Hast du bereits mit der Bußgeldstelle persönlich gesprochen und den Fall geschildert? 30 Jahre eine komplett weiße Autofahrerweste, das kann schon was Wert sein. Mit Kanonen auf Spatzen schießen kann man hinterher immernoch :-)