Wie kann der Restwert größer sein als der Wiederbeschaffungswert??
Hatte einen Hagelschaden.
Bei der Begutachtung hat sich schnell rausgestellt, dass es ein wirtschaftlicher Totalschaden ist.
Als ich dann ein paar Stunden später das Gutachten erhalten habe, war der Wiederbeschaffungswert kleiner als der Restwert, der wohl vom einem Aufkäufer angeboten wurde.
Wollte nur mal in die Runde fragen, ob das so ab und zu vorkommt bzw. schon mal jemandem passiert ist.
Beste Antwort im Thema
und das solltest du jetzt mal in Angriff nehmen :
Sehr geehrte Versicherung,
mit dem Wiederbeschaffungswert, welcher der von Ihnen beauftragte Sachverständige angeboten hat, werden wir uns unter keinen Umständen einverstanden erklären.
Wir bitten Sie daher zunächst uns nachvollziehbare Unterlagen zu übermitteln, aus welchen eine transparente Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes erkennbar ist.
Diese werden wir dann einem freiberuflichen und qualifizierten KFZ- Sachverständigen zur Überprüfung übermitteln.
Sollten dieser zu einem anderen Ergebnis gelangen, weisen wir bereits schon jetzt darauf hin, dass wir zu Klärung dieser Angelegenheit nach Rücksprache mit dem von uns beauftragten Sachverständigen das Sachverständigenverfahren gemäß der hier aktuellen AKB veranlassen werden.
Für die Übermittlung der notwendigen Unterlagen setzen wir Ihnen eine Frist bis Freitag den 30.09.2011
Freundliche Grüße
Disponent 2011
30 Antworten
und das solltest du jetzt mal in Angriff nehmen :
Sehr geehrte Versicherung,
mit dem Wiederbeschaffungswert, welcher der von Ihnen beauftragte Sachverständige angeboten hat, werden wir uns unter keinen Umständen einverstanden erklären.
Wir bitten Sie daher zunächst uns nachvollziehbare Unterlagen zu übermitteln, aus welchen eine transparente Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes erkennbar ist.
Diese werden wir dann einem freiberuflichen und qualifizierten KFZ- Sachverständigen zur Überprüfung übermitteln.
Sollten dieser zu einem anderen Ergebnis gelangen, weisen wir bereits schon jetzt darauf hin, dass wir zu Klärung dieser Angelegenheit nach Rücksprache mit dem von uns beauftragten Sachverständigen das Sachverständigenverfahren gemäß der hier aktuellen AKB veranlassen werden.
Für die Übermittlung der notwendigen Unterlagen setzen wir Ihnen eine Frist bis Freitag den 30.09.2011
Freundliche Grüße
Disponent 2011
was hat man dir den Angeboten ?
ps:
gern auch PN, ich möchte nur mal prüfen ob das auch ein "Angebot" ist oder nur Verlade 😉
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
was hat man dir den Angeboten ?ps:
gern auch PN, ich möchte nur mal prüfen ob das auch ein "Angebot" ist oder nur Verlade 😉
WBW 2800,-
RW 500,-
SB 150,-
Bekomme dann ungefähr das, was ich gezahlt habe, wenn er dann entgültig verkauft wird. Lange werde ich mit dem zerbeulten Auto sowieso nicht mehr rumfahren, obwohl ich sehr lange nach so einem gepflegten Exemplar gesucht habe.
Bin nur froh, dass ich mich damals trotz des teureren Angebots für "unseren" Vermittler entschieden habe und nicht für eine "Call Center Versicherung". Aber der hat auch schon Firmenschäden immer schnell und zuverlässif reguliert.
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Aber Moment mal,
bei 2.800€ WBW ist es doch kein wirtschaftlicher Totalschaden mehr, richtig? Hast du schonmal einen Karosseriebauer / Lackierer nach den zu erwartenden Kosten gefragt?
MfG Paule
Zitat:
Original geschrieben von Disponent2011
WBW 2800,-
RW 500,-
SB 150,-
Bekomme dann ungefähr das, was ich gezahlt habe, wenn er dann entgültig verkauft wird. Lange werde ich mit dem zerbeulten Auto sowieso nicht mehr rumfahren, obwohl ich sehr lange nach so einem gepflegten Exemplar gesucht habe.
Bin nur froh, dass ich mich damals trotz des teureren Angebots für "unseren" Vermittler entschieden habe und nicht für eine "Call Center Versicherung". Aber der hat auch schon Firmenschäden immer schnell und zuverlässif reguliert.
na also, geht doch 😁
Das passt doch in die Welt. Gut das du da kritisch nachgefragt hast. 🙂
Ja moin. Ich hatte das selbe Problem Wiederbeschaffungswert / Zeitwert.
Also der Vectra meines Schwiegervaters hatte nach einem wirtschaftlichen Totalschaden (Schaden 4990,30) einen
Wiederbeschaffungswert von 2400,- und einen
Restwert von 530,-!!!
Überwiesen wurde 2400,. minus 530,- .
Haben den Wagen unter der Hand reparieren lassen.
Nach einem Gespräch mit der Versicherung bekommt mein
Schwiegervater diese 530,- zurück wenn die Reparatur ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Denen reicht nach einer
erneuten Besichtigung durch den Gutachter die Vorlage der Rechnungen (Teile)
Mal schehen wie die Geschichte nun ausgeht.
Gruss OPC 67
warum sollte dein schwiegervater den restwert zurückbekommen? ist doch quatsch.
Zitat:
Original geschrieben von Edition82
warum sollte dein schwiegervater den restwert zurückbekommen? ist doch quatsch.
So ähnlich war das bei mir damals auch als mit einer reingefahren ist.
Da hies es auch, wenn ich den Scahden behebe lasse und Rechnung vorlege bekomme ich das wieder.
Zitat:
Original geschrieben von paul780bertone
Aber Moment mal,bei 2.800€ WBW ist es doch kein wirtschaftlicher Totalschaden mehr, richtig? Hast du schonmal einen Karosseriebauer / Lackierer nach den zu erwartenden Kosten gefragt?
MfG Paule
Reparaturkosten netto ca. 4000,-
sowas von ein totalschaden, kaputter gehts nimma
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
na also, geht doch 😁Zitat:
Original geschrieben von Disponent2011
WBW 2800,-
RW 500,-
SB 150,-
Bekomme dann ungefähr das, was ich gezahlt habe, wenn er dann entgültig verkauft wird. Lange werde ich mit dem zerbeulten Auto sowieso nicht mehr rumfahren, obwohl ich sehr lange nach so einem gepflegten Exemplar gesucht habe.
Bin nur froh, dass ich mich damals trotz des teureren Angebots für "unseren" Vermittler entschieden habe und nicht für eine "Call Center Versicherung". Aber der hat auch schon Firmenschäden immer schnell und zuverlässif reguliert.Das passt doch in die Welt. Gut das du da kritisch nachgefragt hast. 🙂
ganz brav habe ich beim vermittler nachgefragt und freundlichst auf unser versicherungsvolumen hingewiesen.
Ach genau, jetzt ist es mir wieder eingefallen... wenn du dir das Geld auszahlen lässt ohne es repareiren zu lassen ziehen sie die MwSt ab... und wenn du es reparieren lässt bekommst du die wieder...so war das...
sag ich doch. dass man den restwert des fahrzeugs auch noch wiederbekommt, ist unsinn. man hat ja schließlich das auto noch.
Hallo,
das kann passieren, wenn bestimmte Fotos in die Restwertbörse nicht mit eingestellt werden die den Schaden richtig dokumentieren.
Oder z.B. das Fahrzeug einen Motorschaden hat und das nicht mit angegeben wird.
Gruß
fordfuchs
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
und das solltest du jetzt mal in Angriff nehmen :Sehr geehrte Versicherung,
mit dem Wiederbeschaffungswert, welcher der von Ihnen beauftragte Sachverständige angeboten hat, werden wir uns unter keinen Umständen einverstanden erklären.
Wir bitten Sie daher zunächst uns nachvollziehbare Unterlagen zu übermitteln, aus welchen eine transparente Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes erkennbar ist.
Diese werden wir dann einem freiberuflichen und qualifizierten KFZ- Sachverständigen zur Überprüfung übermitteln.
Sollten dieser zu einem anderen Ergebnis gelangen, weisen wir bereits schon jetzt darauf hin, dass wir zu Klärung dieser Angelegenheit nach Rücksprache mit dem von uns beauftragten Sachverständigen das Sachverständigenverfahren gemäß der hier aktuellen AKB veranlassen werden.Für die Übermittlung der notwendigen Unterlagen setzen wir Ihnen eine Frist bis Freitag den 30.09.2011
Freundliche GrüßeDisponent 2011
Wie war das bei Facebook!?
Daumen hoch = gefällt mir😁
Gruß
fordfuchs