Wie kann der Restwert größer sein als der Wiederbeschaffungswert??

Hatte einen Hagelschaden.
Bei der Begutachtung hat sich schnell rausgestellt, dass es ein wirtschaftlicher Totalschaden ist.
Als ich dann ein paar Stunden später das Gutachten erhalten habe, war der Wiederbeschaffungswert kleiner als der Restwert, der wohl vom einem Aufkäufer angeboten wurde.
Wollte nur mal in die Runde fragen, ob das so ab und zu vorkommt bzw. schon mal jemandem passiert ist.

Beste Antwort im Thema

und das solltest du jetzt mal in Angriff nehmen :

Sehr geehrte Versicherung,
mit dem Wiederbeschaffungswert, welcher der von Ihnen beauftragte Sachverständige angeboten hat, werden wir uns unter keinen Umständen einverstanden erklären.
Wir bitten Sie daher zunächst uns nachvollziehbare Unterlagen zu übermitteln, aus welchen eine transparente Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes erkennbar ist.
Diese werden wir dann einem freiberuflichen und qualifizierten KFZ- Sachverständigen zur Überprüfung übermitteln.
Sollten dieser zu einem anderen Ergebnis gelangen, weisen wir bereits schon jetzt darauf hin, dass wir zu Klärung dieser Angelegenheit nach Rücksprache mit dem von uns beauftragten Sachverständigen das Sachverständigenverfahren gemäß der hier aktuellen AKB veranlassen werden.

Für die Übermittlung der notwendigen Unterlagen setzen wir Ihnen eine Frist bis Freitag den 30.09.2011
Freundliche Grüße

Disponent 2011

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