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Wie jedes Jahr ..... die neuen Typklassen ab 01.10.2013

Unter www.gdv-dl.de sind die neuen Typklassen, welche ab 01.10.2013 bis 30.09.2014 gelten, bereits einsehbar.

Hiflt zwar nicht bei niedrigeren/höheren Beiträgen, aber man weiß wenigstens, was auf einem zukommt.

Beste Antwort im Thema

Unter www.gdv-dl.de sind die neuen Typklassen, welche ab 01.10.2013 bis 30.09.2014 gelten, bereits einsehbar.

Hiflt zwar nicht bei niedrigeren/höheren Beiträgen, aber man weiß wenigstens, was auf einem zukommt.

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Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel


Das wird wohl mit den VK Schäden dieses Wagentyps zusammenhängen.

Das ist für mich unvorstellbar - ich habe Geheiminformationen vorliegen, dass die Frau vom Senior Typklassen Manager beim GDV, der das ja grundsätzlich mit Würfeln entscheidet, diesen Wagentyp einfach nicht leiden kann....

😁😁😁

Sind eigentlich schon Vergleichsrechner online, bei denen man auf Grundlage der neuen Typklassen berechnen kann?
Bei check24 war die Tage Versicherungsbeginn 01.01.2014 noch nicht möglich.

Ich vermutle die Gesellschaften müssen die neuen Tarife erst noch online stellen.

Zitat:

Original geschrieben von only-automatic


Sind eigentlich schon Vergleichsrechner online, bei denen man auf Grundlage der neuen Typklassen berechnen kann?
Bei check24 war die Tage Versicherungsbeginn 01.01.2014 noch nicht möglich.

Ich vermutle die Gesellschaften müssen die neuen Tarife erst noch online stellen.

Ich vermute mal, die Versicherungen habe die Beiträge an Check 24 noch nicht bezahlt... 😎 😛

Zitat:

Original geschrieben von only-automatic


Sind eigentlich schon Vergleichsrechner online, bei denen man auf Grundlage der neuen Typklassen berechnen kann?
Bei check24 war die Tage Versicherungsbeginn 01.01.2014 noch nicht möglich.

Ich vermutle die Gesellschaften müssen die neuen Tarife erst noch online stellen.

Was ist das denn für ein Scheiß?

Gerade wenn meine Typklasse hoch geht, wäre es gut, wenn ich jetzt den Antrag bei meiner neuen Versicherung schon unterschreiben könnte und mir so noch die alte Typklasse sichern könnte, zumindest für 1 Jahr.

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Ja, das ist in der Tat (wie du es sagst) ein Scheiß 😁

Tiefpreisgarantie, Preisgarantie auf x Jahre, usw... sind aber leider im duetschen KFZ Versicherungswesen nicht vorgesehen 🙄

Sollte aber jeder wissen, der in Deutschland lebt und ein KFZ versichert hat...

btw:

Schon dein Beitrag vom 09.09. in diesem Thread zeigt, dass du eigentlich von der ganzen Materie keinen blassen Schimmer zu haben scheinst...

Wenn dich das Thema interessiert, dann eigne dir doch bitte erst mal die grundlegenstens Basics dazu an, bevor du auf die Tastatur klopfst 🙄

Zitat:

Original geschrieben von only-automatic


Wenn dich das Thema interessiert, dann eigne dir doch bitte erst mal die grundlegenstens Basics dazu an, bevor du auf die Tastatur klopfst 🙄

Ja ne, is klar🙄

Ich geb das jetzt einfach mal so zurück. 😁

Wenn ich heute einen Kfz Antrag mit Beginn 1.1.2014 unterschreibe, dann gilt selbstversändlich die jetzt aktuelle Typklasse und Regionalklasse und somit auch Prämie noch das komplette Versicherungsjahr 2014. Selbst wenn diese zum 1.10.2013 neu festgesetzt wird.
Erst zum 1.1.2015 bekomme ich dann die neuen Typklassen aus 10.2014.

Vorrausgesetzt, die neuen Typklassen sind im Tarif der Versicherung noch nicht eingearbeitet, was nach bekanntgabe dieser natürlich schon der Fall sein kann.

Wenn ich meinen Antrag z.B. schon im Mai 2013 unterschrieben hätte, so wären zu diesem Zeitpunkt die neuen Typklassen noch nicht bekannt gewesen und ich hätte bei jeder Versicherung in 2014 noch die alten Typklassen aus 2013 bekommen.

Zitat:

Original geschrieben von only-automatic


Tiefpreisgarantie, Preisgarantie auf x Jahre, usw... sind aber leider im duetschen KFZ Versicherungswesen nicht vorgesehen 🙄

Natürlich gibts auch das:

https://www.da-direkt.de/.../...ersicherung-preisgarantie-20100110.htm

http://www.im-auto.de/autonews/3667.html

Das sind mir immer echt die liebsten hier.
Selber keine Ahnung von Versicherungen haben, aber sofort anderen Leuten die Kompetenz streitig machen.

Also bitte: In Zukunft bitte erst mal selber informieren.

Ich weiß nicht, ob eine Versicherung JETZT einen Vertrag für 2014 auf Basis der JETZIGEN Tarife abschließen
würde. Meines Wissen warten auch oder gerade die Versicherung auf die neuen Einstufungen, da die Gesellschaften
erst danach ihre Tarife überarbeiten... es sollte schließlich für uns nicht billiger werden.
Kann sein, dass ich falsch liege aber ich glaube man kann jetzt noch keinen Vertrag für 2014 abschließen und
außerdem hat man IMMER ein Kündigungsrecht per 30.11. (zum 31.12./01.01.), egal ob die aktuelle Vers. den
Beitrag erhöht oder nicht.

Kann das jemand bestätigen? Lass mich gerne eines besseren belehren...

Mein (gerade eben getägtigte) Erfahrung ist: Du kannst heute keinen Vertrag mit Beginn 01.01.2014 unterschreiben. Bei meinem aktuellen Versicherer auf der Homepage ist das max. Datum der 31.12.2013.

Daraus schließe ich, wie oben erwähnt, dass in den Online-Rechnern der Versicherer erst die neuen Klassen eingepflegt werden müssen, welche dann selbstverständlich auch ab 2014 Gültigkeit haben...

Natürlich geht das.

Du kannst teoretisch am 1. Januar 2013 einen Kfz Vertrag mit Beginn 1.1.2014 abschließen.
Mit den am 1.1.2013 gültigen Regional- und Typklassen und auch mit dem am 1.1.2013 gültigen Tarif.

Wenn dann während des laufenden Jahres ein neuer Tarif auf den Markt gebracht wird, hat das keine Auswirkung auf den bestehenden Antrag und auch die Regional- und Typklassen gelten noch ein volles weiters Jahr.

Kfz Anträge, so wie auch alle anderen Anträge im Kompositgeschäft, können immer bis zu einem Jahr im vorraus schon eingereicht werden.

Glaubt mir. Es ist meine tägliche Arbeit das zu machen und ja, es funktioniert. 😉
Wenn ich im z.B. im Mai einen Neukunden kennen lerne, dann fahr ich doch zu dem nicht nochmals im Dezember raus, nur weil ich den Kfz Vertrag haben will.
Den mache ich natürlich im Mai gleich mit.

Dann weiß ich auch, dass die Prämie zum 1.1.2014 schon mal fix ist.
Falls dann noch ein neuer Tarif, oder günstigere Typklassen kommen, kann man ja immer noch auf einen aktuelleren Tarif umstellen. Aber was ich habe, habe ich.

Mag vielleicht sein, dass manche Versicherer das nicht haben wollen und deshalb das auf Ihren Seiten nicht anbieten. Bei den meisten Versicherungen und vor allem auch rechtlich gesehen geht das ohne Probleme.
Der Antrag ist dann auch rechtlich für den Versicherer gegenüber dem Kunden bindend und Änderungen die zwischen Antragstellung und Beginn noch anfallen dürfen nicht mit eingearbeitet werden.

Zitat:

Original geschrieben von keksemann


Kann sein, dass ich falsch liege aber ich glaube man kann jetzt noch keinen Vertrag für 2014 abschließen und außerdem hat man IMMER ein Kündigungsrecht per 30.11. (zum 31.12./01.01.), egal ob die aktuelle Vers. den Beitrag erhöht oder nicht.

Jup. Du liegst falsch.

Zum Kündigunsrecht noch eine Anmerkung:

Gerade das "IMMER" stimmt inzwischen schon lange nicht mehr.

Oft bzw. meistens ist es noch der Fall, dass die Hauptfälligkeit zum 1.1 jeden Jahres ist.
Das ist aber nur deshalb so, weil es noch viele Altverträge gibt, bzw. man es noch so gewohnt ist und deshalb auch bei neuen Verträgen wieder so macht.

Aber seit einiger Zeit schon kann auch bei einem Kfz Vertrag die Hauptfälligkeit unterm Jahr und sogar jeder x-beliebige Tag im Jahr sein.

Also auf den 30.11 braucht man sich schon lange nicht mehr verlassen, den es gibt viele Kfz Verträge die nicht am 1.1. die Hauptfälligkeit haben.

Somit wird das ganze also völlig absurd!

Die Hauptfälligkeit nicht mehr am 01.01. hab ich hier auch tatsächlich schon gelesen. Da hat sich dann einer ausgekotzt, dass er seinen Vertrag nicht (wie vermeintlich üblich) zum 31.12. kündigen kann...

Das ganze macht dann auch tatsächlich die ganzen Typklassenänderungen zum 01.01. sinfrei, da man ja `nen Beitrag für 12 Monate "ausmacht"

Die Typ- und Regionalklassen dienen den Versicherungen ja eh nur als "Anhaltspunkt" für ihre Kalkulationen...

Wichtig ist und bleibt seit je her: Was am Ende unter dem Stricht steht ist wichtig!

Welchen Sinn macht es zudem ein Jahr vorher einen Preis zu fixen, wenn ich den Preis für 12 Monate später noch gar nicht kenne (kennen kann)....

Zitat:

Original geschrieben von only-automatic


Welchen Sinn macht es zudem ein Jahr vorher einen Preis zu fixen, wenn ich den Preis für 12 Monate später noch gar nicht kenne (kennen kann)....

Den Preis kenne ich ja bei Abschluss. Den mache ich ja fix.

Ich mach mal ein Beispiel:

Datum heute: 01.03.2013
Typklasse Haftpflicht: 20
Hauptfälligkeit des Vertrages: 1.1.

Ich unterschreibe den Antrag zum 1.1.2014 mit Typklasse 20 und 300,- € Jahresprämie.

Im Juli 2013 bringt jetzt der Versicherer einen neuen Tarif, der 10% teurer ist und im Oktober 2013 kommt die neue Typklasse für das Fahrzeug mit Typklasse 22.

Da ich meinen Antrag am 1.3.2013 schon unterschrieben habe, habe ich trotzdem das gesammte Jahr 2014 die Typklasse 20 und die Prämie von 300,- €.

Erst zum 1.1.2015 bekomme ich dann die jetzt aktuelle Typklasse, die am 1.10.2014 festgelegt wurde.
Der Tarif bleibt aber der alte, wird aber evtl. eine Bestandserhöhung haben.

Welchen Vorteil ich als Kunde aber habe:

Sollte der neue Tarif günstiger sein und zusätzlich vielleicht auch noch die Typklasse fallen, so darf ich natürlich gerne im Oktober noch auf den neuesten Tarif wechseln.
Ich als Verbraucher habe das Recht dazu.
Nur der Versicherer muss sich an den schon im März aufgenommenen Vertrag halten.

Vor ein paar Jahren war es gang und gäbe, dass Versicherungen Tarif mit eine Preisgarantie von zum Teil 2-3 Jahren angeboten hatten.
Davon ist man aber wieder weggekommen, dann dafür war die Erhöhung nach den 2-3 Jahren dafür oft um so schlimmer.
Man hat also gelernt, das es besser ist, lieber jedes Jahr eine kleine Erhöhung, anstatt nach 2 Jahren dafür eine doppelte, die den Kunden dann vergrault.

Um dein Beispiel aufzugreifen:

Was bringt mir dass, wenn dann die Typklasse im Oktober auf 18 fällt um zudem Mitbewerber günstigere Tarife anbieten?

*edit*

Sorry, hab deinen Beitrag nicht bis zum Ende geselsen ---> Schande über mich 😰

Fazit: Ach so - dann ist`s ja gut 😉 😁

Erstmal vorneweg: die Tarife sind unabhängig von der Neueinstufung der Typ- oder Regionalklassen; sie werden bei einem neuen Tarif halt u.U. mit anderen Basisbeiträgen kalkuliert.

Bei check24 kann man deshalb noch nicht ab 01.01.14 rechnen, weil noch nicht alle Versicherer die neue Tarifgeneration (häufig ab 01.10.) heraus gegeben haben! Wenn die Tarife alle vorliegen, wird auch die Berechnung zum Jahreswechsel möglich sein.

@BerndMeier
Bei welchem Laden arbeitest Du? Ich kenn keinen Versicherer, der zum Jahreswechsel die Typ- und Regionalklassen des vergangenen Jahres dokumentiert und selbst die Beitragsgarantien gelten vorbehaltlich der Änderung der Typ- und Regionalklassen.

Das was der Kunde im Antrag unterschreibt ist eine für den Versicherer verbindliche Prämie.

Wenn der Kunde am 1.3.2013 mit Beginn 1.1.2014 unterschreibt und am 1.10.2013 die Typ und Regionalklassen steigen, so müssen für den Kunden trotzdem die im Antrag unterzeichneten Typ und Regionalklassen, sowie die Prämie und der Tarif gelten.
Der Versicherer unterbreitet dem Kunden ein Angebot. Nimmt der Kunde das Angebot an, so ist es für den Versicherer bindend.

http://de.wikipedia.org/wiki/Angebot_%28Recht%29

Sinn und Zweck von Beitragsgarantien ist es, Prämienerhöhungen, auch durch Änderungen der Typ- und Regionalklassen zu verhindern.

Diese Art der Angebote sind bzw. waren auf dem deutschen Versicherungsmarkt ganz normal.
Waren, muss man wohl eher sagen, denn wie ich weiter oben schon geschrieben habe, haben sich die Tarife doch nicht bewährt, da der Kunde nach Ablauf der Prämiengarantie dann teilweise eine recht hohe Erhöhung bekommen hat, was zu Verärgerung beim Kunden geführt hat und man daher von der Preisgarantie wieder weggeht.

Beispiele dafür aber siehe z.B. hier:
http://www.maasch-berlin.de/kfz-fruebucherrabatt2010.php

Zitat:

Dabei profitieren Sie zudem von einer Preisgarantie, was bedeutet, dass die Anpassung der Typ- und Regionalklassen zum 1.1.2011 ausgesetzt wird.

hier:

https://www.da-direkt.de/.../...ersicherung-preisgarantie-20100110.htm

Zitat:

"Die Preisgarantie der DA Direkt sichert Autofahrern über einen Zeitraum von fast zwei Jahren stabile Beiträge auf einem sehr attraktivem Niveau", so Wulff.
Keine Erhöhung auch bei Typ- und Regionalklassenänderungen

Die Preisgarantie gilt auch im Falle möglicher Beitragserhöhungen aufgrund geänderter Typ- oder Regionalklassen

oder auch hier:

http://www.im-auto.de/autonews/3667.html

Zitat:

Der Tarif sowie die Klassen für Fahrzeugtyp und Region werden für ein Jahr festgeschrieben. „Versicherte wissen also schon heute, wie viel sie morgen maximal bezahlen“

Zitat:

Original geschrieben von BerndMeier72


Das was der Kunde im Antrag unterschreibt ist eine für den Versicherer verbindliche Prämie.

Demnach dürfte der Versicherer ja nie eine Änderung des Beitrages vornehmen...

Wie gesagt, ich kenne keinen Versicherer, der zum Jahreswechsel die alten TK und RK dokumentiert, was nicht heissen soll, dass es das nicht gibt. Üblich ist es sicher nicht!

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