Wie hoch ist eigentlich hohes Gras? - "Fahren Sie nicht auf Wiesen mit hohem Gras ..."
Anscheinend ist es mit den Off-Road Fähigkeiten des Vitara nicht wirklich zum Besten bestellt. Denn in der Betriebsanleitung unter 4-6 wird extra davor gewarnt, dass es beim Steckenbleiben im Gras zu Unfällen oder Fahrzeugschäden kommen kann!
Da stellt sich einem natürlich die Frage, ab welcher Höhe ist hoch denn nun hoch ? Ab 15mm ? Oder erst ab 15cm? Oder? Und vor allem auch, was wird denn da kaputt, wenn ich mal ein Stück durch 50cm hohes Gras fahre?
Ich nehme da mal das Handbuch wirklich ernst, denn ohne guten Grund wird Suzuki seinen Allradler ja wohl nicht als derart untauglich für den Betrieb abseits betonierter Autobahnen hinstellen.
Beste Antwort im Thema
Ich vermute eher, dass das mit der Brandgefahr durch den Katalysator zu tun hat.
23 Antworten
Auch auf Diesel, klar: Rußpartikelfilter werden heißer als Kats bei Benzinern! Wurde so auch schon hier geschrieben. Wenn Sie ein Problem mit Juristendeutsch in Bedienungsanleitungen haben dann dürfen Sie sich schlicht keine Produkte kaufen. Ich meine damit gar keine Produkte!
Lesen Sie einfach die Anleitung Ihrer Mikrowelle oder Ihrer Kaffeemaschine. Und dann regen Sie sich über Bosch, Siemens, AEG, was auch immer auf. Es handelt sich um übliche Formulierungen. Nicht schön, klar. Aber die deutsche Vollkaskomentalität ist einfach ein Wunschdenken. Damit müssen Sie sich leider abfinden.
Oh der Hr. Obergscheit ... mit der genialen Begabung je nach Urindruck und Selbstgefälligkeit jederzeit und überall abwägen zu können was denn nun verbindlich ist und was nicht. Also, die Ölempfehlung ? Nur Juristendeutsch ? Die Serviceintervalle ? Nur Juristendeutsch ? Die Verpflichtung den Wagenheber nach jeder Nutzung zur Wartung in eine Suzuki Werkstätte bringen zu müssen ? Nur Juristendeutsch ? Warum haben Sie eigentlich so viel Zeit, solch ungebetene Empfehlungen abzugeben, wenn Sie gar sooooo eine Genie sind, das alles zu wissen ? Oder doch nur Klugscheisserei ? Oder Gsindel ?
Naja, jemand anderem vorzuwerfen, er hätte zu viel Zeit!
Da sollte sich der Tehmenstarter aber mal lieber selber hinterfragen.
Er hat offensichtlich immer noch nicht verstanden, dass es hier keine passende Antwort auf seine Frage gibt.
Dann sollte er seinen Frust aber lieber direkt bei SUZUKI versuchen loszuwerden, statt hier mit seiner Besserwisserei und Erbsenzählerei zu "glänzen" (und dabei noch andere zu beleidigen!).
Wenn mir jemand ungebetenerweise versucht zu sagen was ich zu tun und zu lassen habe, dann reagiere ich etwas gereizt. Denn ich kann auf solche oberlehrerhaften Ratschläge gerne verzichten. Bedauerlicherweise glauben immer gerade die, die NICHTS zu einer konkreten Fragestellung beitragen können, die größte Lippe führen zu müssen.
Wie wäre es mit einer einfachen Antwort auf meine ursprüngliche Frage ? Am besten in Zentimeter, mit entsprechender Quellenangabe ! Vermutungen kann ich selber anstellen, sogar kreativere als bloß heißer KAT.
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Gehen Sie zum Anwalt Ihres Vertrauens. Was anderes hilft nicht. Er wird Ihnen sicherlich etwas Ähnliches erzählen wie ich.
Gehen Sie bitte nicht in Foren, wenn Sie nicht mit Meinungen klarkommen, die der Ihren widersprechen.
Zitat:
@schmiedinger schrieb am 25. November 2017 um 11:21:37 Uhr:
Bedauerlicherweise sind bereits etwa 17% aller Deutschen ECHTE Analphabeten, aber - NOCH SCHLIMMER - etwa 55% sind s.g. PISA Analphabeten. Die einen können keine Hinweistafel lesen, die anderen sind nicht in der Lage Texte sinnergreifend wahrnehmen zu können.Daher noch einmal. Der Ansatz mit der Brandgefahr ist zwar nett und sicher nicht von der Hand zu weisen, aber DARAUF hat Suzuki nicht hingewiesen. Vielmehr weist Suzuki darauf hin, dass es BEIM STECKENBLEIBEN im Gras zu UNFÄLLEN oder FAHRZEUGSCHÄDEN kommen kann.
Versucht man diesen Hinweis zu verstehen, also den Inhalt des geschriebenen sinnergreifend wahrzunehmen, dann stößt man, auf Grund der hohen Priorität die Suzuki diesem Sager in Form einer eindringlichen Warnung gibt, darauf, dass es da einen kausalen Zusammenhang geben muss ! Nämlich zwischen STECKENBLEIBEN im Gras und UNFÄLLEN oder FAHRZEUGSCHÄDEN.
Die auf der Hand liegende Gefahr der Entzündung von irgend welchen Halmen, die gäbe es auch beim Halten, Parken und langsamen Fahren. Aber Suzuki spricht dezidiert von UNFÄLLEN oder FAHRZEUGSCHÄDEN beim STECKENBLEIBEN ... und nur vom STECKENBLEIBEN !
Ist das jetzt verständlich rübergekommen ? Oder wird das nix, weil PISA durchgefallen ?
Ich habe nicht auf die Hinweise von Suzuki geantwortet, sondern auf Deine etwas sonderbaren Ausführungen.
Deine an mich gerichteten Hinweise bezüglich Analphabet und PISA kannst Du Dir hinter Deinen "kleinen" Hut stecken, denn diese sind für meine Person obsolet.
Solltest Du die Hinweise bzw. Anregungen von Suzuki (J) nicht verstehen empfehle ich Dir eine Nachfrage bei Suzuki (D) und nicht missverständliche Fragen in einem Forum.
Für mich ist die Diskussion mit Dir mangels N§§§§§ beendet.
Sag ich ja die ganze Zeit ... nicht in der Lage sein, auch nur kürzeste Textinhalte sinnergreifend wahrnehmen zu können ... von wegen ... "und nicht missverständliche Fragen (stellen)" ... ! Aber mal ehrlich, ist es wirklich SOO schwer die Frage zu verstehen, ab wann für Suzuki hohes Gras eben HOCH ist ? Ich mein, wenn du dich wenigstens ETWAS bemühen würdest, ... ?
Geh davon aus, dass nicht jeder Passus der Betriebsanleitung aufgrund hiesiger Bestimmungen darin steht, und auch einfach mal schlecht übersetzt sein kann. Die verbindliche Auslegung dieser Formulierung kannst Du von einem Forum nicht erwarten - da musst Du schon den Hersteller bemühen. Die bisherigen Antworten haben schon alles versucht, wenn das dann aber zu Tiraden wir diesen führt:
Zitat:
@schmiedinger schrieb am 25. November 2017 um 14:29:35 Uhr:
Oh der Hr. Obergscheit ... mit der genialen Begabung je nach Urindruck und Selbstgefälligkeit jederzeit und überall abwägen zu können was denn nun verbindlich ist und was nicht. Also, die Ölempfehlung ? Nur Juristendeutsch ? Die Serviceintervalle ? Nur Juristendeutsch ? Die Verpflichtung den Wagenheber nach jeder Nutzung zur Wartung in eine Suzuki Werkstätte bringen zu müssen ? Nur Juristendeutsch ? Warum haben Sie eigentlich so viel Zeit, solch ungebetene Empfehlungen abzugeben, wenn Sie gar sooooo eine Genie sind, das alles zu wissen ? Oder doch nur Klugscheisserei ? Oder Gsindel ?
Hat sich der Sinn der Fortführung glaube ich erledigt. Der Thread wird geschlossen, weitere Ausführungen dieser Art sind ausdrücklich nicht erwünscht.
Gruß
Derk