Wie groß ein Aufkleber auf der Heckscheibe ?

Wollt mal fragen, wie groß ein Aufkleber auf der Heckscheibe meines Golfs sein darf ?

Wollte mir zwei Riesengroße Kirschen draufkleben, aber dann ist mir ja erstmal eingefallen, dass ich ja dann nimmer ganz so viel hinten rausseh.

Oder gibts schon preiswerte Aufkleber, die halb durchsichtig sind ?

Danke

Grüße
Ralf

25 Antworten

die Heckscheibe zerfällt definitiv in tausend krümel.....habe das erst letzens erlebt als ich ne cleane heckklappe per spedition verschicken wollte...die kam auch ohne heckscheibe an aber dafür mit vielen krümeln im Packet.hab das Teil dann zurückbekommen und kann das nur bestätigen dass die Scheibe hinten total zerspringt. kann euch gerne mal nen Pic machen wenn ich zu Hause bin wenns jemand net glauben möchte...die Umrandung der Scheibe klebt ja noch an der Heckklappe fest wo die Dichtung eingeklebt is 🙂
Immerhin zahlt die Spedition den entstandenen Schaden.Kann nur jedem empfehlen Heckklappen ohne scheibe zu verschicken.

hmm , das klingt ja gut, also ich möchte mir für meinen Rocco ne Heckscheibe holen, OHNE Wischerloch, die wollt ich mir eigentlich auch schicken lassne, aber wenn das so ist, hmm.

Oder hat hier in der Nähe jmd eine Heckklappe für einen 2er Scirocco OHNE Heckwischer und in Klarglas?

Ist zwar lange her ... weil das Thema verfehlt wurde, aber egal

Du kannst dir ganz ruhig und ohne bedenken deine Kirschen aufkleben 🙂 solange du genügend Sicht über den linken und rechten AussenSpiegel hast ...

Und nochmal für die wo später kamen,ich meine es ist nicht erlaubt,weil die Scheibe eben nicht in die 1000 Stücke zerfallen kann.Hat gar nix mit der Sicht nach hinten zu tun.
Ich hatte mal ein Schriftzug drauf,hatte laufend Streß mit der Polizei.Mußte ihn einmal sogar runter reißen.Aber ist schon paar Jahre her,vielleicht nehmen sie es jetzt nicht mehr so eng.

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Dann wäre auch Tönungsfolie illegal 😉 Denk mal darüber nach....

Da gibts es ne ABE dafür.Für ein "normalen" Aufkleber aber nicht.Sorry aber ich mach die Gesetze ja nicht.Kann nur sagen was ich weis und wie es mir selber schon ergangen ist.Soll ich mit dem Spruch dann bei der Polizei kommen.Macht wohl kein gutes Bild.Oder!?

Eine Heckscheibe hat ein anderes Verhalten wie die Frontscheibe und das vergessen so manche Pol. mal gerne ..

aber das nur so nebenbei ....

Jou sonst wäre ne volltönfolie ja total verboten ...

Ick habe nen Grossen "Golden Eagle" drauf und kein TÜV hatte bisher was dagegen .....

MfG de Urian ....

@chucky1111
Zur Information:

§ 56 StVZO befasst sich u.a. mit Aussenspiegeln. Dort ist vorgeschrieben, dass "bei Kraftfahrzeugen, bei denen das Sichtfeld des Innenspiegels eingeschränkt ist, zusätzlich ein Aussenspiegel an der rechten Seite" angebracht sein muss (§ 56 II Nr. 2 StVZO).

Richtig ist, dass kleinere Aufkleber etc. keine BAG benötigen, sofern ihre Fläche kleiner als 0,1 qm ist. Dabei darf jedoch nicht mehr als 1/4 der Fläche der Scheibe mit Aufklebern etc. zugeklebt sein (VkBl. 1986, S. 557).

Beim Aufbringen solcher Aufkleber etc. ist darauf zu achten, dass das ausreichende Sichtfeld des Fahrers (§ 35b II StVZO) gewährleistet ist.

Was unter einem "ausreichenden Sichtfeld des Fahrers" und einer "Einschränkung des Sichtfeldes des Innenspiegels" zu verstehen ist, steht in der RiLi 71/127/EWG, dort findest Du auch eine detaillierte Zeichnung dazu.

Für den Fahrzeugführer muß ein ausreichendes Sichtfeld unter allen Betriebs- und Witterungsverhältnissen gewährleistet sein.

und das ist wieder eine auslegungssache ... 🙂

drahkke ist mehr als auf draht 🙂

heut mal einer dn bericht über neufahrzeuge gesehn ?
da ist die sicht nach hinten schon mehr als behindert 🙁

MfG de Urian ... 🙂

[

Richtig ist, dass kleinere Aufkleber etc. keine BAG benötigen, sofern ihre Fläche kleiner als 0,1 qm ist. Dabei darf jedoch nicht mehr als 1/4 der Fläche der Scheibe mit Aufklebern etc. zugeklebt sein (VkBl. 1986, S. 557).

Genau das hab ich auch gehört.Und warum die Tönungsfolie erlaubt ist kann ich nicht sagen,ist halt so.
Klar ist die Frontscheibe anders,das hatten wir ja schon mal geklärt.Frontscheibe ist Verbundglas,Heckscheibe (die wo in 1000 Teile zerfällt) Sicherheitsglas.

Unsere Gummiparagraphen...alles nur Auslegung. Man kann weder mit Sicht argumentieren weil es Fahrzeuge ohne Heckscheibe gibt und man kann nicht mit Bruchverhalten argumentieren weil Tönungsfolie erlaubt ist.
Der Cop der ein wegen sowas anpissen will muss echt nen schlechten Tag haben. Würde wegen sowas bis zur letzten Instanz gehen.

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