Wie den Schaden abwickeln?
In der Firma ist mir bei einem Sturm durch unachtsam gesichertem Baumaterial, eine Blechtrommel ins Auto gerollt und hat mir eine kleine Beule in den Schwellen gemacht.
Hab das mit Fotos dokumentiert und die Firma angeschrieben. Die haben den Schaden auch eingestanden und so habe ich einen Kostenvoranschlag über 1500 Euro eingereicht .
Wie kann ich den Schaden abwickeln?
Die wollen mir eine preiswerte werkstatt anbieten (als vw), da sie den Schaden wg.selbstbehalt wohl aus eigener Schatulle begleichen müssen.
Ich will mich aber auf solche Diskussionen gar nicht einlassen, da die Differenz so gross auch nicht sein wird.
In vorlasse will ich auch nicht gehen, da ich dann ggf. Dem Geld hinter her laufen werde.
Mir wäre am liebsten, die würden den Schaden Bar begleichen, denn das Auto werde ich dann mit einem kleinen Abschschlag wg. des Schadens eh in absehbarer zeit verkaufen wollen.
Ich könnte es auch dabei belassen und gar nichts geltend machen, aber Beulen kommen von mir selbst auch noch hinzu.
Würde mich freuen, einen tip zu bekommen.
Danke
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von mopfan
In der Firma ist mir bei einem Sturm durch unachtsam gesichertem Baumaterial, eine Blechtrommel ins Auto gerollt und .......
Bei einem Sturmschaden (Windstärke >8) ersetzt dir deine Teilkaskoversicherung den Fahrzeugschaden. Die veranlasst notfalls auch eine Fahrzeugbesichtigung durch einen Kfz-Sachverständigen, wodurch dir keine Kosten entstehen.
Einen eigenen Kfz-Sachverständigen würde ich vorschnell nicht beauftragen. Es könnte durchaus sein, dass du auf den Kosten für ein Gutachten sitzen bleibst. Sollte der Schaden durch Sturm entstanden sein, könnte "Höhere Gewalt" vorgelegen haben, so dass die Firma (oder dessen Haftpflichtversicherung) für den Schaden an deinem Fahrzeug wohlmöglich nicht haftbar zu machen ist.
17 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von SpeedPiet
Gilt das auch für eine Betriebshaftpflicht? Der Schaden wurde ja nicht durch ein KfZ verursacht.Zitat:
Original geschrieben von KSV
Es ist bei einem Haftpflichtschaden ganz alleine Deine Entscheidung ob und ggf. wo du reparieren läst oder ob Du fiktiv nach Gutachten - eines von Dir beauftragten - Kfz-Sachverständigen abrechnest.
Was hat die Einschaltung eines Sachverständigen mit einer Versicherung zu tun?
Richtig: nix
Zitat:
Gilt das auch für eine Betriebshaftpflicht? Der Schaden wurde ja nicht durch ein KfZ verursacht.
Ja, das gilt immer dann wenn ein 100 % Fremdverschulden vorliegt, unabhängig davon wer letztendlich zahlt.
Zitat:
Original geschrieben von KSV
Ja, das gilt immer dann wenn ein 100 % Fremdverschulden vorliegt, unabhängig davon wer letztendlich zahlt.Zitat:
Gilt das auch für eine Betriebshaftpflicht? Der Schaden wurde ja nicht durch ein KfZ verursacht.
Nicht nur bei 100% Fremdverschulden - allerdings trägt der Auftraggeber bei einer Mithaftung auch einen entsprechenden Anteil an den Sachverständigenkosten