Wie darf der Kasko-Versicherer abrechnen?

Angeregt durch den Thread: http://www.motor-talk.de/t944530/f13/s/thread.html

habe ich folgende Frage:Wie darf/muss der Kaskoversicherer bei einem vom VN selbstverschuldeten Fahrzeugschaden entschädigen wenn der VN fiktiv mit dem Versicherer abrechnen will? Der VN ist selbstständig und vorsteuerabzugsberechtigt.

Der Fall.

Pkw 2 Jahre alt.
Neuwert 25.000€ ohne Mwst.
Wiederbeschaffungswert 18.000€ ohne Mwst.
Schadenursächliche Reparaturkosten 15.500€ ohne Mwst.
Restwert 5.000€ ohne Mwst.
SB in der VK 300€

Es wird erstattet: ?

Bin mal gespannt.

20 Antworten

Es wird deutlich, dass der VN aus seiner Sicht ein möglichst optimales Ergebnis erzielen will.

Sein erstes Ziel wurde durch den von der Versicherung gestelten Gutachter durchaus unterstützt.

Nunmehr verfolgt er das entgegengesetzte Ziel und versucht entsprechend die Vorzeichen umzudrehen.
Er steht sich also primär selbst im Weg.

Auch ist es typisch in solchen Fällen, dass die Fakten erst nach und nach durchdringen. Das macht den VN nicht sympatisch, im Zweifel wird dann von Abzocke gesprochen.

Hätte der VN dem Gutachter gegenüber den Wunsch nach Wiederaufbau geäußert, wäre der RW vermutlich taxiert und der Wagen nicht in ene Börse eingestellt worden.

Sorry,
alles das, was ich zuvor der Versicherung angelastet habe,
laste ich nunmehr dem VN an.
Ursächlich ist die "urplötzlich" andere Sachlage.
Kommt mir aus der Praxis bekannt vor.
Da ist bei mir die Glaubwürdigkeit verspielt.

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod


Für mich bleibt trotzdem eine Frage offen:
Warum gibt es soviel Aufregung über den vom SV ermittelten RW?

Ist doch ganz einfach...

Mit steigendem RW sinkt jedoch der Anteil der Versicherung.
Somit ist das Ziel, einen möglichst hohen RW zu erzielen.

Im "Normalfall" ist der RW für den Geschädigten / VN (Kasko) egal.
Er erhält den WBW / WBW abzgl. SB.

Streitigkeiten über den RW kommen dann auf, wenn dem Geschädigten / VN bereits ein höheres Gebot, als im Gutachen ausgewiesen, vorliegt. Oder das Fahrzeug trotz Totalschadens, ohne Reparaturmöglichkeit, wieder instandgesetzt werden soll.

In diesen Fällen sinkt mit steigendem RW das dem Geschädigten / VN zur Verfügung stehende Geld.

@maidcruiser, den Tenor deines Beitrages verstehe ich sehr gut und teile im Grunde auch diese Interpretation. Allerdings ist es auch legitim, vom ursprünglichen Entschädigungsverfahren abzurücken - aber ein übles Geschmäckle hat die Sache schon und ist deshalb nicht nur eine Stilfrage.

@Mindscape, ein höheres RW-Angebot als im Gutachten nimmt man doch zum eigenen Vorteil an wenn man nicht reparieren lassen will!
Der zweite Fall ist allerdings "logo".

wie kommt es, daß so viele Leute bei der Schadensregulierung so richtig abkassieren wollen?

was geht in denen vor?

schlechte Vorbilder?

Ähnliche Themen

Ist das ein typisches Problem bei Schadensregulierungen?
Nein.
Wo immer sich die Möglichkeit bietet...

~

wo ist denn überhaupt das Problem ? wenn die Vers. einen RW nennt, muß dir auch einen Käufer dafür benennen, der für diese Zahl gradsteht. Wenn VN nun sein Fahrzeug zu dem RW laut Gutachten verkauft, und von der Vers. WBW - RW bezahlt kriegt, hat er ja effektiv den Wert seines Autos bezahlt bekommen, natürlich abzgl. SB.
Er hat bis auf die SB den vollen Wert des Autos bezahlt bekommen, was soll da noch mehr gehen ?

Deine Antwort
Ähnliche Themen