wie befestigt ihr euer mobiles Navi?

Hi,

seit geraumer Zeit fällt mit auf, dass es scheinbar Mode geworden ist, das mobile Navi direkt neben dem Innenspiegel zu befestigen.

Ich stelle jetzt mal etwas provozierend die Fragen:

Ist das erlaubt? Aufkleber darf ich auch nicht irgendwo an die Scheibe pinnen.

Stört das nicht und beeinträchtigt damit die Verkehrssicherheit?

Wenn ein Moderator dies liest und vielleicht noch eine Umfrage daraus machen würde, wäre ich hellauf begeistert🙂

Grüße

globalwalker

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Ist off topic und Oberlehrer, aber weil die Bemerkung ebenfalls nicht zum Thema gehört, erlaube ich mir die Erwiderung, dass Blitzer-Apps in Deutschland nicht während der Fahrt genutzt werden dürfen.

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Ich habe beim letzten Autokauf ein fest verbautes Navigationssystem. Das behindert die Sicht nun nicht mehr. Die Blitzerapp auf dem Smartphone hängt vor dem Lüfter. Das stört die Klimaanlage keineswegs.

Ist off topic und Oberlehrer, aber weil die Bemerkung ebenfalls nicht zum Thema gehört, erlaube ich mir die Erwiderung, dass Blitzer-Apps in Deutschland nicht während der Fahrt genutzt werden dürfen.

Natürlich, nur nicht vom Fahrer.

Mein mobiles Navi (Smartphone) hängt an der Lüftung. Praktisch und gut. Das festeingebaute Navi bleibt immer aus.

Zitat:

@NOMON schrieb am 6. Oktober 2019 um 04:10:35 Uhr:


Ist off topic und Oberlehrer, aber weil die Bemerkung ebenfalls nicht zum Thema gehört, erlaube ich mir die Erwiderung, dass Blitzer-Apps in Deutschland nicht während der Fahrt genutzt werden dürfen.

Das ist rechtlich überhaupt nicht geklärt und damit Grauzone. Alle großen Navihersteller haben eine Datenbank mit Blitzern auf dem Gerät. Dann dürften die ja eigentlich gar nicht verkauft werfen. Mehr will ich dazu nicht schreiben, weil themenfremd.

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Da dieser Thread bereits 2008 erstellt wurde, wird der TE inzwischen eine Lösung gefunden haben.

Rechtlich geklärt ist das schon, und zwar ziemlich eindeutig. Auch für den Beifahrer.

§ 23 Ic) StVO

https://dejure.org/gesetze/StVO/23.html

Wo ist da eine Grauzone?

Mit dem Verkauf hat das Nutzungsverbot nichts zu tun.

"(1c) 1Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. 2Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte)."

Das ist je nach Gericht bei einem Handy mal und mal nicht der Fall. Zwei Urteile in Rostock und Celle waren für "ja". Deshalb Grauzone.

Wer ein Fahrzeug führt...

Ein Beifahrer führt kein Fahrzeug.

Wenn ein Handy eine Blitzerapp hat, die während der Fahrt benutzt wird (das war hier im thread der Ausgangsfall), dann war das schon seit Einführung der genannten Norm völlig verboten. Darüber hab es auch keinen Streit und mit großer Sicherheit keine abweichende Entscheidung.
Es ist ja schon verboten, ein Handy mit einer solchen App betriebsbereit mitzuführen (siehe Normtext). Dem Fahrzeugführer, stimmt.

Zitat:

@CH76 schrieb am 6. Oktober 2019 um 13:06:10 Uhr:


Wer ein Fahrzeug führt...

Ein Beifahrer führt kein Fahrzeug.

Wenn ich mich täglich auf der Autobahn so umschaue, dann würde man mit der Beifahrer-Argumantation nicht allzu weit kommen, da keine solchen vorhanden. 😉

Meine Smartphones befestige ich seit langem schon mit Brodit, das ist für mich die praktikabelste und professionellste Lösung, da die Halterungen individuell für das jeweilige Fahrzeug konzipiert wurden und das Ladekabel fest sitzt. Optimal wäre es natürlich mit QI-Charging.

Ohne Handy
Mit Handy

Ich habe mich gewundert, dass so viele noch ein mobiles Navi benutzen, bis ich gesehen habe, dass das Thema 11 Jahre alt ist.

Ich navigiere auch mit dem Handy und Google Maps. In der Regel sehr präzise und zuverlässig. Und man muss nicht die ganze Zeit online sein, was ja im Mobilfunk-Entwicklungsland Deutschland eh nicht geht. Das Händi hängt an einer 5€-Halterung von EBay am Lüftungsgitter. Klein, schmal und hält prima. Laden via Kabel, das ist etwas nervig.

Dann dürfte man auch kein radio hören. Da werden die blitzer auch durchgegeben...

So pauschal kann man das nicht sagen. Das ist ein Äpfel mit Birnen-Vergleich.

Die Nutzung von Blitzer-Apps während der Fahrt ist in D untersagt.
https://www.bussgeldkatalog.org/blitzer/radarwarner/

Den Nachweis zu erbringen dürfte allerdings schwierig sein, da die Polizei nicht einfach so auf das (gesperrte) Handy zugreifen kann und man nicht aktiv an der eigenen Strafverfolgung mitwirken muss.
Wenn man das Handy vor der Kontrolle ausschaltet und man beim Neustart die PIN eingeben muss, kann man das also ganz legitim verweigern.

Zitat:

@CroJay schrieb am 6. Oktober 2019 um 17:49:59 Uhr:


Dann dürfte man auch kein radio hören. Da werden die blitzer auch durchgegeben...

Darüber wurde tatsächlich diskutiert, aber das Radio ist nun mal kein Gerät das den Zweck hat Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Deshalb gilt die zitierte Norm eindeutig nicht fürs Radio, auch wenn die Blitzer gemeldet werden.

Finde dass sich durch den fortschritt der technik das einfach zu dieser neuen art entwickelt hat.

Früher haben wir auch lieder aus dem radio auf kassette aufgenommen. Doch heutzutage darf man mp3 nicht ohne eine straftat zu begehn, herunterladen.

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