Widerspruch Verwarnung
Hallo
Da ich in den nächsten Tagen eine schriftliche Verwarnung erwarte wollte ich mich bereits im Vorfeld informieren wie genau der Widerspruch dazu aussehen sollte.
Gibt ggf hierzu ausschlaggebende Tipps bzw Formulierungen?
Ich dachte ebenfalls daran eine Skizze vom genauen Unfallzeitpunkt beizulegen, die den genauen Unfallhergang darstellt.
Viele grüße
Beste Antwort im Thema
Hallo, Nordlicht2015,
nach Deiner nachträglichen Schilderung ist die Verwarnung des Polizeibeamten verständlich und m. E. sogar noch ein "Schnäppchen".
Es spielt hier auch keine Rolle, ob er allein vor Ort war oder ob er einen zweiten oder dritten Kollegen dabei hatte, denn der Polizeibeamte vor Ort, der den Unfall als solchen aufnimmt, entscheidet darüber, was und wen er zur Anzeige bringt.
Das Problem dabei ist, dass er ja nicht bei dem Unfall dabei war und sich somit anhand der Aussagen der Beteiligten und der Zeugen sowie anhand der Beschädigungen ein Bild machen und dementsprechend entscheiden muss, wen er anzeigt.
So, wie Du es schilderst, gibt es zwei gegensätzliche Aussagen zum Unfallhergang:
Du sagst, Du wärst bereits auf dem linken Fahrstreifen gewesen, als der andere Dir hineingefahren ist und meinst, damit ist bewiesen, dass dieser Schuld ist.
Dein Unfallgegner wird vermutlich angegeben haben, dass Du unvermittelt nach links ausgeschert bist so dass er nicht mehr rechtzeitig halten bzw. seine Geschwindigkeit nicht so weit reduzieren konnte, dass er Dir nicht auffährt.
Gerade in Linkskurven kann es sein, dass man einen schnell ankommenden PKW nicht richtig sieht und dass man dann zum Überholen ausschert und diesem direkt vor die Front fährt.
Je nachdem, wie hoch die Geschwindigkeitsdifferenz zwischen euch gewesen ist, ist es gut möglich, dass Du es zwar geschafft hast, komplett auf den linken Fahrstreifen zu wechseln, dass der andere aber kaum die Möglichkeit hatte, ein Auffahren zu verhindern.
In dem Fall wärst Du bußgeldrechtlich sogar der Alleinschuldige.
Genauso kann es sein, dass der andere Fahrer zu spät reagiert oder die Situation falsch eingeschätzt hat, dann würde er mit zur Anzeige gebracht (je nachdem, was ihm konkret vorgeworfen wird).
Bzgl. der Verwarnung gegen Dich: Gehst Du gegen diese an, ist es gut möglich, dass aus dem Vorwurf "Unfall verursachen durch Fahrstreifenwechsel" ein punktebewährtes Bußgeld wird "Sie scherten zum Überholen aus, ohne auf den nachfolgenden Verkehr zu achten und verursachten einen Unfall".
Das wäre nach Deiner Beschreibung nämlich der passende Tatbestand, den man Dir hier vorwerfen müsste.
Und ja: Wenn die Sachlage strittig ist, weil beide Unfallbeteiligten sich gegenseitig beschuldigen und wenn nicht ganz eindeutig geklärt werden kann, wer denn nun tatsächlich schuld am Unfall hat (zivilrechtliche Schuld ist hier egal und ein anderes Thema), kann der Polizeibeamte gar nicht anders, als beide zu sanktionieren und die Entscheidung der Bußgeldstelle bzw. dem Richter zu überlassen.
Ohne RSV kann das für Dich eine teure Angelegenheit werden, wenn dann noch ein Gutachten angefertigt werden muss.
Viele Grüße,
Uhu110
54 Antworten
Zitat:
@Nordlicht2015 schrieb am 28. Juni 2017 um 19:18:58 Uhr:
"wie genau der Widerspruch dazu aussehen sollte.
gibt es ggf hierzu ausschlaggebende Tipps bzw Formulierungen?
Ich dachte ebenfalls daran eine Skizze vom genauen Unfallzeitpunkt beizulegen, die den genauen Unfallhergang darstellt. "
Hiermit lege ich gegen den Bußgeldbescheid xys Widerspruch ein.
Begründung ...
Fertig, landet doch dann eh vor Gericht.
Gruß Metalhead
Zitat:
@Nordlicht2015 schrieb am 28. Juni 2017 um 22:33:13 Uhr:
Doch wurde mir doch gesagt. Kommt per Post und 35€ Verwarngeld
Warte mal ab was da steht.
Spurwechsel unter missachtung der Rückschaupflicht mit Unfall ist deutlich teuerer als 35€. 😉
Gruß Metalhead
Geloescht
Ähnliche Themen
Es redet doch keiner vom Spurwechsel? Wieso wird dann hier das behauptet?
Das der Gegner dies sagt ist doch wohl klar...
Also nichts falsch rein interpretieren!
Ich möchte hier kein Gutachten etc.. Das war absolut nicht das Thema!
Du musst vor allem zwei Sachen trennen.
Das eine ist die "behördliche Bestrafung" via Verwarnung oder Bußgeld. Die musst du abwehren, wie oben geschrieben. Stellt sich die Behörde quer, geht das ganze im Ernstfall vor Gericht. Das ist auch nicht unwichtig, denn eine behördliche Strafe ist ein Präjudiz für untiges!
Da andere ist die Schadenregulierung. Du bist aus deiner Sicht (die ich, versteh mich nicht falsch, im Augenblick bona fide teile) nicht der Unfallverursacher und hast also Schadenersatzansprüche an die gegnerische Versicherung. Diese wird zuerst ihrem VN, also dem lügenden Unfallgegner, glauben und deine Ansprüche zurückweisen, so dass auch hier im Ernstfall vor Gericht gegangen werden muss.
Hier mal die Tabelle für solcche Sachen:https://www.bussgeldkatalog.org/abstand/ Da kein weiterer Zeuge da ist, wird das Gericht wohl vom "Anschein-Beweis" ausgehen. Einen fähigen Anwalt fragen wäre besser, selber wirst du wohl keine Chance haben.
Hoffentlich ist der Zeuge nicht mir dir verwandt, ich habe da so meine Erfahrungen mit unserer "tollen" "Rechtsprechung".
Zitat:
@Nordlicht2015 schrieb am 29. Juni 2017 um 09:29:52 Uhr:
Es redet doch keiner vom Spurwechsel? Wieso wird dann hier das behauptet?Das der Gegner dies sagt ist doch wohl klar...
Also nichts falsch rein interpretieren!
Kruzifixnomol, dann sag uns halt wie der Vorwurf lautet.
Gruß Metalhead
Das ist noch nicht verwerflich. 😁
Zitat:
@Kai R. schrieb am 28. Juni 2017 um 19:01:13 Uhr:
Quatsch Aussage gegen Aussage. Für den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit bräuchte es schon Beweise. Z.B. ein Gutachten.
wenn der TE einen Zeugen hat (und den hat er ja) , der die Behauptung des Unfallgegners (der idealerweise keinen Zeugen hat) widerlegen kann, ist er vor Gericht fein raus. Ich seh hier nirgends Quatsch.
Ansonsten ja - muss ein Gutachter den Unfallhergang rekonstruieren und hieraus sollte anhand der Aufprallspuren an beiden Autos auch eigentlich klar hervorgehen, dass kein Spurwechsel stattgefunden hat.
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 29. Juni 2017 um 11:06:10 Uhr:
Zitat:
@Nordlicht2015 schrieb am 29. Juni 2017 um 09:29:52 Uhr:
Es redet doch keiner vom Spurwechsel? Wieso wird dann hier das behauptet?Das der Gegner dies sagt ist doch wohl klar...
Also nichts falsch rein interpretieren!
Kruzifixnomol, dann sag uns halt wie der Vorwurf lautet.
Wie soll er denn?
Er redet doch die ganze Zeit über ungelegte Eier!
Hallo, Nordlicht2015,
nach Deiner nachträglichen Schilderung ist die Verwarnung des Polizeibeamten verständlich und m. E. sogar noch ein "Schnäppchen".
Es spielt hier auch keine Rolle, ob er allein vor Ort war oder ob er einen zweiten oder dritten Kollegen dabei hatte, denn der Polizeibeamte vor Ort, der den Unfall als solchen aufnimmt, entscheidet darüber, was und wen er zur Anzeige bringt.
Das Problem dabei ist, dass er ja nicht bei dem Unfall dabei war und sich somit anhand der Aussagen der Beteiligten und der Zeugen sowie anhand der Beschädigungen ein Bild machen und dementsprechend entscheiden muss, wen er anzeigt.
So, wie Du es schilderst, gibt es zwei gegensätzliche Aussagen zum Unfallhergang:
Du sagst, Du wärst bereits auf dem linken Fahrstreifen gewesen, als der andere Dir hineingefahren ist und meinst, damit ist bewiesen, dass dieser Schuld ist.
Dein Unfallgegner wird vermutlich angegeben haben, dass Du unvermittelt nach links ausgeschert bist so dass er nicht mehr rechtzeitig halten bzw. seine Geschwindigkeit nicht so weit reduzieren konnte, dass er Dir nicht auffährt.
Gerade in Linkskurven kann es sein, dass man einen schnell ankommenden PKW nicht richtig sieht und dass man dann zum Überholen ausschert und diesem direkt vor die Front fährt.
Je nachdem, wie hoch die Geschwindigkeitsdifferenz zwischen euch gewesen ist, ist es gut möglich, dass Du es zwar geschafft hast, komplett auf den linken Fahrstreifen zu wechseln, dass der andere aber kaum die Möglichkeit hatte, ein Auffahren zu verhindern.
In dem Fall wärst Du bußgeldrechtlich sogar der Alleinschuldige.
Genauso kann es sein, dass der andere Fahrer zu spät reagiert oder die Situation falsch eingeschätzt hat, dann würde er mit zur Anzeige gebracht (je nachdem, was ihm konkret vorgeworfen wird).
Bzgl. der Verwarnung gegen Dich: Gehst Du gegen diese an, ist es gut möglich, dass aus dem Vorwurf "Unfall verursachen durch Fahrstreifenwechsel" ein punktebewährtes Bußgeld wird "Sie scherten zum Überholen aus, ohne auf den nachfolgenden Verkehr zu achten und verursachten einen Unfall".
Das wäre nach Deiner Beschreibung nämlich der passende Tatbestand, den man Dir hier vorwerfen müsste.
Und ja: Wenn die Sachlage strittig ist, weil beide Unfallbeteiligten sich gegenseitig beschuldigen und wenn nicht ganz eindeutig geklärt werden kann, wer denn nun tatsächlich schuld am Unfall hat (zivilrechtliche Schuld ist hier egal und ein anderes Thema), kann der Polizeibeamte gar nicht anders, als beide zu sanktionieren und die Entscheidung der Bußgeldstelle bzw. dem Richter zu überlassen.
Ohne RSV kann das für Dich eine teure Angelegenheit werden, wenn dann noch ein Gutachten angefertigt werden muss.
Viele Grüße,
Uhu110