Widerspruch Verwarnung
Hallo
Da ich in den nächsten Tagen eine schriftliche Verwarnung erwarte wollte ich mich bereits im Vorfeld informieren wie genau der Widerspruch dazu aussehen sollte.
Gibt ggf hierzu ausschlaggebende Tipps bzw Formulierungen?
Ich dachte ebenfalls daran eine Skizze vom genauen Unfallzeitpunkt beizulegen, die den genauen Unfallhergang darstellt.
Viele grüße
Beste Antwort im Thema
Hallo, Nordlicht2015,
nach Deiner nachträglichen Schilderung ist die Verwarnung des Polizeibeamten verständlich und m. E. sogar noch ein "Schnäppchen".
Es spielt hier auch keine Rolle, ob er allein vor Ort war oder ob er einen zweiten oder dritten Kollegen dabei hatte, denn der Polizeibeamte vor Ort, der den Unfall als solchen aufnimmt, entscheidet darüber, was und wen er zur Anzeige bringt.
Das Problem dabei ist, dass er ja nicht bei dem Unfall dabei war und sich somit anhand der Aussagen der Beteiligten und der Zeugen sowie anhand der Beschädigungen ein Bild machen und dementsprechend entscheiden muss, wen er anzeigt.
So, wie Du es schilderst, gibt es zwei gegensätzliche Aussagen zum Unfallhergang:
Du sagst, Du wärst bereits auf dem linken Fahrstreifen gewesen, als der andere Dir hineingefahren ist und meinst, damit ist bewiesen, dass dieser Schuld ist.
Dein Unfallgegner wird vermutlich angegeben haben, dass Du unvermittelt nach links ausgeschert bist so dass er nicht mehr rechtzeitig halten bzw. seine Geschwindigkeit nicht so weit reduzieren konnte, dass er Dir nicht auffährt.
Gerade in Linkskurven kann es sein, dass man einen schnell ankommenden PKW nicht richtig sieht und dass man dann zum Überholen ausschert und diesem direkt vor die Front fährt.
Je nachdem, wie hoch die Geschwindigkeitsdifferenz zwischen euch gewesen ist, ist es gut möglich, dass Du es zwar geschafft hast, komplett auf den linken Fahrstreifen zu wechseln, dass der andere aber kaum die Möglichkeit hatte, ein Auffahren zu verhindern.
In dem Fall wärst Du bußgeldrechtlich sogar der Alleinschuldige.
Genauso kann es sein, dass der andere Fahrer zu spät reagiert oder die Situation falsch eingeschätzt hat, dann würde er mit zur Anzeige gebracht (je nachdem, was ihm konkret vorgeworfen wird).
Bzgl. der Verwarnung gegen Dich: Gehst Du gegen diese an, ist es gut möglich, dass aus dem Vorwurf "Unfall verursachen durch Fahrstreifenwechsel" ein punktebewährtes Bußgeld wird "Sie scherten zum Überholen aus, ohne auf den nachfolgenden Verkehr zu achten und verursachten einen Unfall".
Das wäre nach Deiner Beschreibung nämlich der passende Tatbestand, den man Dir hier vorwerfen müsste.
Und ja: Wenn die Sachlage strittig ist, weil beide Unfallbeteiligten sich gegenseitig beschuldigen und wenn nicht ganz eindeutig geklärt werden kann, wer denn nun tatsächlich schuld am Unfall hat (zivilrechtliche Schuld ist hier egal und ein anderes Thema), kann der Polizeibeamte gar nicht anders, als beide zu sanktionieren und die Entscheidung der Bußgeldstelle bzw. dem Richter zu überlassen.
Ohne RSV kann das für Dich eine teure Angelegenheit werden, wenn dann noch ein Gutachten angefertigt werden muss.
Viele Grüße,
Uhu110
54 Antworten
sofern du keine Zeugen hast (z.B. der neben dir, den du überholt hast oder einen Beifahrer), die deine Version bestätigen, steht Aussage gegen Aussage ...
Quatsch Aussage gegen Aussage. Für den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit bräuchte es schon Beweise. Z.B. ein Gutachten.
Dennoch werden die Polizisten Grund für Ihre Annahmen gehabt haben. Ich würde hier zu einem Anwalt gehen, schließlich willst Du auch noch Deinen Schaden ersetzt haben.
Hier nochmal meine
Frage vom Anfang
"wie genau der Widerspruch dazu aussehen sollte.
gibt es ggf hierzu ausschlaggebende Tipps bzw Formulierungen?
Ich dachte ebenfalls daran eine Skizze vom genauen Unfallzeitpunkt beizulegen, die den genauen Unfallhergang darstellt. "
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Wenn ich die Darlegungen des TE erst mal bona fide lese:
Ich würde hier auch dazu tendieren, einen RA aufzusuchen. TE, wenn der Gegner sofort mit einer solchen Schutzbehauptung vulgo Lüge kommt, wirst du dein Recht erstreiten müssen.
Ich würde auch zu einem Anwalt gehen, anders wird es nicht gehen...
(Es sei denn, du (TE) heißt Lewis Hamilton und der Unfall war letzten Sonntag in Baku...)😁😁
Da kommt nichts mehr. Die Verwarnung hast du erhalten (die werden nicht zugestellt), das war es.
Geh zum Anwalt, such dir einen, der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist.
Jetzt warte doch mal ab, und und was da kommt. Dann kannst du dir immer noch Gedanken machen, ob du was gegen die 35 € Verwarngeld unternimmst. Bevor du nicht weißt, was dir vorgeworfen wird, kannst du doch auch nichts dagegen schreiben.
Wichtiger wäre in meinen Augen, dass du momentan wohl als Unfallverursacher angesehen wirst, mit allen Folgen für deinen Versicherungsvertrag. Da rauszukommen ist nicht leicht, womit wir wieder beim Verkehrsrechtsanwalt sind.
Bekam der Unfallgegner auch ein Verwarngeld aufgedrueckt? Ich hatte vor 15 Jahren mal einen Unfall. Die Polizei kam und hat als erstes mir und dem Unfallgegner einen Strafzettel verpasst. Bezahlt hatte ich den nicht. Wurde aber auch Fallen gelassen. Aber wie genau der Ablauf war, ob ich spaeter Post bekam gegen die ich Widerspruch einlegte, weiss ich nicht mehr genau.
Kollision im engen zeitlichen Zusammenhang mit einem Spurwechsel ... *hust*
Jepp. Beim 2 spurigem Linksabbiegen 😉
Natürlich ohne den lästigen Blinker, weil das Ticken ja so stört.