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Widerspruch Verwarnung

Themenstarteram 28. Juni 2017 um 9:22

Hallo

 

Da ich in den nächsten Tagen eine schriftliche Verwarnung erwarte wollte ich mich bereits im Vorfeld informieren wie genau der Widerspruch dazu aussehen sollte.

Gibt ggf hierzu ausschlaggebende Tipps bzw Formulierungen?

Ich dachte ebenfalls daran eine Skizze vom genauen Unfallzeitpunkt beizulegen, die den genauen Unfallhergang darstellt.

 

Viele grüße

 

Beste Antwort im Thema

Hallo, Nordlicht2015,

nach Deiner nachträglichen Schilderung ist die Verwarnung des Polizeibeamten verständlich und m. E. sogar noch ein "Schnäppchen".

Es spielt hier auch keine Rolle, ob er allein vor Ort war oder ob er einen zweiten oder dritten Kollegen dabei hatte, denn der Polizeibeamte vor Ort, der den Unfall als solchen aufnimmt, entscheidet darüber, was und wen er zur Anzeige bringt.

Das Problem dabei ist, dass er ja nicht bei dem Unfall dabei war und sich somit anhand der Aussagen der Beteiligten und der Zeugen sowie anhand der Beschädigungen ein Bild machen und dementsprechend entscheiden muss, wen er anzeigt.

So, wie Du es schilderst, gibt es zwei gegensätzliche Aussagen zum Unfallhergang:

Du sagst, Du wärst bereits auf dem linken Fahrstreifen gewesen, als der andere Dir hineingefahren ist und meinst, damit ist bewiesen, dass dieser Schuld ist.

Dein Unfallgegner wird vermutlich angegeben haben, dass Du unvermittelt nach links ausgeschert bist so dass er nicht mehr rechtzeitig halten bzw. seine Geschwindigkeit nicht so weit reduzieren konnte, dass er Dir nicht auffährt.

Gerade in Linkskurven kann es sein, dass man einen schnell ankommenden PKW nicht richtig sieht und dass man dann zum Überholen ausschert und diesem direkt vor die Front fährt.

Je nachdem, wie hoch die Geschwindigkeitsdifferenz zwischen euch gewesen ist, ist es gut möglich, dass Du es zwar geschafft hast, komplett auf den linken Fahrstreifen zu wechseln, dass der andere aber kaum die Möglichkeit hatte, ein Auffahren zu verhindern.

In dem Fall wärst Du bußgeldrechtlich sogar der Alleinschuldige.

Genauso kann es sein, dass der andere Fahrer zu spät reagiert oder die Situation falsch eingeschätzt hat, dann würde er mit zur Anzeige gebracht (je nachdem, was ihm konkret vorgeworfen wird).

Bzgl. der Verwarnung gegen Dich: Gehst Du gegen diese an, ist es gut möglich, dass aus dem Vorwurf "Unfall verursachen durch Fahrstreifenwechsel" ein punktebewährtes Bußgeld wird "Sie scherten zum Überholen aus, ohne auf den nachfolgenden Verkehr zu achten und verursachten einen Unfall".

Das wäre nach Deiner Beschreibung nämlich der passende Tatbestand, den man Dir hier vorwerfen müsste.

Und ja: Wenn die Sachlage strittig ist, weil beide Unfallbeteiligten sich gegenseitig beschuldigen und wenn nicht ganz eindeutig geklärt werden kann, wer denn nun tatsächlich schuld am Unfall hat (zivilrechtliche Schuld ist hier egal und ein anderes Thema), kann der Polizeibeamte gar nicht anders, als beide zu sanktionieren und die Entscheidung der Bußgeldstelle bzw. dem Richter zu überlassen.

Ohne RSV kann das für Dich eine teure Angelegenheit werden, wenn dann noch ein Gutachten angefertigt werden muss.

Viele Grüße,

Uhu110

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@Nordlicht2015

Auffahrunfall auf der Autobahn? Hast Du die Fahrspur nach dem Unfall freigeräumt, sprich Dein Fahrzeug auf den Standstreifen gestellt?

Ansonsten könnte es auch eine Verwarnung wegen Haltens auf der AB sein.

Themenstarteram 29. Juni 2017 um 14:15

Wir sind beide danach auf dem Standstreifen

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 29. Juni 2017 um 15:41:11 Uhr:

Wie soll er denn?

Er redet doch die ganze Zeit über ungelegte Eier!

Es wird ihm ja wohl gesagt worden sein für was die 30,- sein sollen?

Da wird was ohne Inhalt gefragt und wenn man dann vom Vorwurf "Spurwechsel" ausgeht (was könnte es denn anderes sein wenn der Gegner schon sowas sagt), dann wird sich gewundert wie man darauf kommt, aber nicht gesagt um was es geht.

Hat schon starken Trollcharakter.

Bin mal gespannt, wahrscheinlich ging das Bremslicht nicht, oder der TÜV war abgelaufen. :D

Gruß Metalhead

Themenstarteram 29. Juni 2017 um 14:58

Märchenstunde :D

 

Bitte auf die Anfangsfrage beziehen..Alles andere ist nicht relevant und gefordert ... Aber freut mich dass es wieder mehr Gesprächsstoff am Stammtisch gibt :)

Anstatt dass du auf eine einfache Frage antwortest... :rolleyes:

Die Antwort auf die Frage lautet: "Hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid mit der Nr. .... ein". Punkt.

Ansonsten: Trolle bitte nicht füttern.

Gruß Metalhead

Themenstarteram 29. Juni 2017 um 15:04

Thema ist hiermit geklärt.

 

Gruß

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 29. Juni 2017 um 17:02:52 Uhr:

Die Antwort auf die Frage lautet: "Hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid mit der Nr. .... ein". Punkt.

Ansonsten: Trolle bitte nicht füttern.

Gruß Metalhead

Nö. Falsche Antwort. Es muß heißen: " Mit der Verwarnnung vom.... bin ich nicht einverstanden. Begründung:............"

Erst danach kommt das oben zuerst gesagte bezüglich des Bußgeldes.Meine Futtertüte kommt jetzt wieder in den Schrank.

am 29. Juni 2017 um 18:32

TE, lass dich jetzt mal nicht irritieren. Wenn die Sachfragen durch sind, kommen in V&S immer irgendwelche Sekundärdiskussionen auf. Das ist das sozusagen unvermeidliche Funkrauschen. :cool:

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