Widerrufsrecht bei online gekauften & in Filiale bestellten Reifen weil zu alt?
Laut Gesetzgeber dürfen Reifen bis zu 3 Jahre alt sein (DOT) und gelten bei sachgemäßer Lagerung damit immer noch als Neureifen. Bei allen Reifenportalen wird auch darauf hingewiesen.
Bestelle ich online eine Ware zu mir nach Hause, kann ich als Privatkunde nach Fernabsatzgesetz innerhalb 14 Tagen widerrufen & zurückschicken. Doch wie sieht das aus, wenn ich online in die Filiale vor Ort inkl. Reifenwechsel (Dienstleistung) bestelle? Das ist ja eine Mischung aus Online - Bestellung und gebuchter Dienstleistung.
Hintergrund meiner Frage: Ab 6 Jahren gelten Reifen zumindest als fragwürdig, was die Sicherheit angeht. Den HU Prüfer interessiert das Kaufdatum nicht, der guckt auf die DOT und den Zustand.
Wenn ich mir als Wenigfahrer Ganzjahresreifen bestelle, möchte ich die natürlich auch möglichst 6 Jahre nutzen. Das geht aber nicht, wenn die Reifen beim Montieren schon 3 Jahre alt sind.
Kann ich mir die Reifen vorm Aufziehen zeigen lassen und wenn sagen wir mal die DOT mehr als 1 Jahr alt ist sagen nö, möchte ich nicht?
Danke!
46 Antworten
Vielleicht standen die tatsächlich irgendwo in der Ecke und stammen aus einer Konkursmasse oder sowas.
Wenn sie denn in Ordnung sind und rund laufen, ist es doch gut, wenn du sie eh nicht zurück geben willst.
Der Preis scheint ja gut genug gewesen zu sein 😉
Zitat:
@Andinity schrieb am 24. Aug. 2024 um 09:19:51 Uhr:
Der Preis scheint ja gut genug gewesen zu sein ??
Na ja, billig oder ein Sonderangebot war das meiner Meinung nach nicht.
Den Ersatz, also 4 Reifen habe ich im März 21 über einen niedergelassenen Reifenhändler für 407€ brutto mit DOT xx20 gekauft.
Jetzt habe ich online für 2 Reifen mit DOT xx18 brutto 208€ bezahlt.
Na ja, ich werde sehen was geantwortet wird.