Widerruf / Neue Versicherung
Hallo Zusammen!
Ich hoffe, dass mir jemand aus diesem Forum weiterhelfen kann.
Am 02.09. habe ich ein Fzg mit einer EVB der Generali angemeldet.
Diese hatte ich von einem kürzlich kennengelernten Vertreter erhalten, welcher mir entsprechend auch ein verlockendes Angebot für eine KFZ-Haftpflicht Versicherung gemacht hat (mündlich/telefonisch).
Ich habe bis heute weder eine Police noch irgendwelche Unterlagen dazu erhalten (gut 2 Monate später).
Nun, da ich diesen angeblichen Vertreter nicht mehr erreichen kann, habe ich direkt bei der Zentrale angerufen und nach dem Stand der Dinge gefragt. Diese haben zu einem anderen Vertreter geschickt.
Dieser teilte mir mit, das das Fahrzeug zu den versprochenen Konditionen nicht versichert werden kann.
Nun ja - er gab mir dann ein neues "schriftliches" und natürlich auch teureres Angebot (SF2) welchem ich auch letztendlich zustimmte.
Er sagte mir er macht alles fertig und ich brauch mich um nichts mehr kümmern. Ein Tag später rief er mich wieder an und sagte das er mich jetzt DOCH nur auf SF 1/2 einstufen kann und der Beitragsatz sich leider verdoppeln wird.
Nun habe ich vor, die Versicherung bei der Generali zu widerrufen und zu einer Onlineversicherung zu gehen. Kann ich es in diesem Fall noch? Wie stelle ich das alles an? Zu wann wiederrufe ich? Zu wann beantrage ich die neue Versicherung? Muss ich erst auf die Bestätigung des Widerrufs warten oder kann ich erstmal die neue beantragen?
Habe sogar gehört das eine KFZ Haftpflicht Versicherung nicht widerrufen werden kann. Aber liegt hier nicht ein Irrtum vor?
Ich weiss es sind viele Fragen. Nur kriegt man bei den Versicherung auch leider nur irgendwelche vorgefertigte Antworten...
Bin für jeden Tip dankbar :-)
32 Antworten
Wenn er nichts unterschrieben hat liegt auch kein Antrag vor den man zurückziehen müsste....
Also in diesem Falle hätte ich mir doch lieber eine Versicherung vor Ort gesucht, eine Vordatierung auf den Zulassungstag ist eigentlich selbstvertändlich und relativ normal, und dann muss der neue Versicherer ja auch noch eine EVB an die Zulassungsstelle schicken! Ob das ein Onlineversicherer so selbstverständlich macht wage ich zu bezweifeln...
Wenn die Generali jetzt ja mitteilt dass sie die Deckung zurückziehen und es keine EVB von einem anderen Versicherer bei der Zulassungsstelle vorliegt, dann wird die Zulassungsstelle tätig und ordnet eine Zwangsstillegung an. Das verursacht Kosten und Gebühren, die der Fahrzeughalter in jedem Fall zu zahlen hat, auch, wenn er dann nachweist dass das Fahrzeug ab dem Tag der Zulassung versichert wurde. Dann wird zwar nicht stillgelegt, aber Behörden haben nun mal Gebühren die man trotzdem zahlen muss...
Und das hab ich mir jetzt nicht ausgedacht, das ist mir immer wieder und mehrfach in meiner mittlerweile 15-jährgen Tätigkeit in der Versicherungsbranche bei Kunden vorgekommen die mich dann um Hilfe gebeten haben....
Gruß, Jens
Zitat:
Original geschrieben von ac-1979
noch zur info: ich habe der neuen versicherung vorgeschlagen, zusätzlich eine schriftliche erklärung abzugeben in der ich versichere das bis heute kein schaden eingetreten.Zitat:
Original geschrieben von ac-1979
so leute,nach dem ich die neue versicherung mehrfach angebettelt und genervt habe bekomm ich nun die versicherung auf den 02.09.2010 zurückdatiert 🙂
danke an alle für die schnelle hilfe
achso wenn es noch interessiert welche versicherung das ist:
deutsche internet versicherung ag
Wer hat dich denn auf die Idee gebracht? 😁😁😁
@Jens: Rückdatierung ist durchaus normal, aber nicht bei längeren Zeiträumen...
Zitat:
Original geschrieben von Sause4711
@Jens: Rückdatierung ist durchaus normal, aber nicht bei längeren Zeiträumen...
Schon richtig, aber 02.09.2010 finde ich jetzt nicht lange, mehr als 3-4 Monate könnte dann schon problematischer werden...
Gruß, Jens