Widerruf / Neue Versicherung
Hallo Zusammen!
Ich hoffe, dass mir jemand aus diesem Forum weiterhelfen kann.
Am 02.09. habe ich ein Fzg mit einer EVB der Generali angemeldet.
Diese hatte ich von einem kürzlich kennengelernten Vertreter erhalten, welcher mir entsprechend auch ein verlockendes Angebot für eine KFZ-Haftpflicht Versicherung gemacht hat (mündlich/telefonisch).
Ich habe bis heute weder eine Police noch irgendwelche Unterlagen dazu erhalten (gut 2 Monate später).
Nun, da ich diesen angeblichen Vertreter nicht mehr erreichen kann, habe ich direkt bei der Zentrale angerufen und nach dem Stand der Dinge gefragt. Diese haben zu einem anderen Vertreter geschickt.
Dieser teilte mir mit, das das Fahrzeug zu den versprochenen Konditionen nicht versichert werden kann.
Nun ja - er gab mir dann ein neues "schriftliches" und natürlich auch teureres Angebot (SF2) welchem ich auch letztendlich zustimmte.
Er sagte mir er macht alles fertig und ich brauch mich um nichts mehr kümmern. Ein Tag später rief er mich wieder an und sagte das er mich jetzt DOCH nur auf SF 1/2 einstufen kann und der Beitragsatz sich leider verdoppeln wird.
Nun habe ich vor, die Versicherung bei der Generali zu widerrufen und zu einer Onlineversicherung zu gehen. Kann ich es in diesem Fall noch? Wie stelle ich das alles an? Zu wann wiederrufe ich? Zu wann beantrage ich die neue Versicherung? Muss ich erst auf die Bestätigung des Widerrufs warten oder kann ich erstmal die neue beantragen?
Habe sogar gehört das eine KFZ Haftpflicht Versicherung nicht widerrufen werden kann. Aber liegt hier nicht ein Irrtum vor?
Ich weiss es sind viele Fragen. Nur kriegt man bei den Versicherung auch leider nur irgendwelche vorgefertigte Antworten...
Bin für jeden Tip dankbar :-)
32 Antworten
OK. Danke. Wieder was dazu gelernt.
vielen dank erstmal.
was würde denn passieren wenn ich jetzt die alte versicherung widerrufe und ab heute eine neue beantrage? ok ich war dann 8 wochen ohne versicherungsschutz. aber was genau passiert dann? bussgeld?
und was wäre wenn ich der alten versicherung zustimme und zum ende des jahres kündige/wechsel (falls überhaupt möglich)? oder muss der vertrag mindestens ein jahr laufen?
Wie du schreibst, gibt es keinen unterschriebenen Vertrag und damit auch keine dir zu Kenntnis gegebenen und akzeptieren AGB.
Sicher hast du doch das Nächstliegende getan, und mit einem Bearbeiter der Versicherung (möglichst direkt und nicht über einen Vertreter) besprochen, wie die Sache zu beeenden sei. Wie stellt sie sich denn dazu?
Bis heute steht die Versicherung nun aber in ihrer Versicherungspflicht (Haftpflicht) und das wirst du auf jeden Fall bezahlen müssen - ggf. zu einem noch höheren Kurzzeittarif.
Gruß situ
PS: Links auf der Tastatur gibt es eine Großschreibtaste. Du zu faul - so manche andere auch (dir zu helfen).
Zitat:
Original geschrieben von situ
Wie du schreibst, gibt es keinen unterschriebenen Vertrag und damit auch keine dir zu Kenntnis gegebenen und akzeptieren AGB.Sicher hast du doch das Nächstliegende getan, und mit einem Bearbeiter der Versicherung (möglichst direkt und nicht über einen Vertreter) besprochen, wie die Sache zu beeenden sei. Wie stellt sie sich denn dazu?
Bis heute steht die Versicherung nun aber in ihrer Versicherungspflicht (Haftpflicht) und das wirst du auf jeden Fall bezahlen müssen - ggf. zu einem noch höheren Kurzzeittarif.
Gruß situ
PS: Links auf der Tastatur gibt es eine Großschreibtaste. Du zu faul - so manche andere auch (dir zu helfen).
ja ich habe die versicherung mehrfach direkt angerufen und wurde immer zu irgend einen vertreter verwiesen. diese wollten sich dann darum kümmern und sich wieder bei mir melden - ist bis heute nicht geschehen.
ich hab auch langsam keine lust mehr - das raubt einem den letzten nerv!
ich werde heute eine neue versicherung beantragen und die alte widerrufen.
danke an alle für die schnellen ratschläge!
ps:
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Irgendwie verstehe ich das ganze noch nicht... Du hast keinen Antrag unterschieben? Dann gibt es auch keinen Vertrag und es besteht ausschließlich die gesetzliche Mindestdeckung in der Haftpflicht über die Deckungskarte. Es besteht kein Vertrag und es muss nichts widerrufen werden!
Rufe direkt mal bei der Generali in der Hauptverwaltung an und frage erstmal nach, ob dort zu Deinem Kennzeichen ein Antrag vorliegt!
Wenn nicht, dann schnellstmöglich bei einer Versicherung deiner Wahl einen Vertrag abschließen, und zwar zum Tag der Zulassung, ist also auch rückwirkend ohne weiteres möglich! Dann muss die neue Versicherung eine eigene Deckungszusage (EVB9 an die entprechende Zulassungsstelle schicken.
Kurz die Generali schriftlich informieren dass ein Vertrag mit einem anderen Versicherer geschlossen wurde, dann gibt die Generali eine Information an die Zulassungstelle dass sie die vorläufige Deckung zurückziehen.
Damit wäre dann alles im Lot.
Gruß, Jens
hallo jens,
vielen dank für deine beitrag.
ich habe bei der generali schon direkt nachgefragt. diese konnten sich nicht erklären warum ich noch keine unterlagen zu meiner anmeldung habe.
ich habe kurz nach der anmeldung lediglich ein schreiben von der generali erhalten, worin die vorläufige deckung bzw vorläufiger versicherungsschutz bestätigt wurde mit einer vorlage für die zulassungsbehörde.
die neue versicherung lehnt eine rückwirkende aufnahme ab.
so leute,
nach dem ich die neue versicherung mehrfach angebettelt und genervt habe bekomm ich nun die versicherung auf den 02.09.2010 zurückdatiert 🙂
danke an alle für die schnelle hilfe
achso wenn es noch interessiert welche versicherung das ist:
deutsche internet versicherung ag
Zitat:
Original geschrieben von ac-1979
so leute,nach dem ich die neue versicherung mehrfach angebettelt und genervt habe bekomm ich nun die versicherung auf den 02.09.2010 zurückdatiert 🙂
danke an alle für die schnelle hilfe
achso wenn es noch interessiert welche versicherung das ist:
deutsche internet versicherung ag
noch zur info: ich habe der neuen versicherung vorgeschlagen, zusätzlich eine schriftliche erklärung abzugeben in der ich versichere das bis heute kein schaden eingetreten.
Hallo.
Deine Vertragssituation ist ziemlich haarig.
In erster Linie hat die Generali gepennt und dir keine Police zugeschickt.
Vielleicht mag es auch daran liegen, dass dein "alter" Vertreter nicht mehr zu sprechen ist und ein "neuer" Vertreter nun den ganzen Mist beheben darf. Natürlich zu Lasten des Kunden, da du nun mehr zahlen musst.
Erst mit Zugang der Versicherungspolice läuft deine Versicherung und auch ab dann gilt für dich eine Widerrufsfrist. Was willst du denn sonst widerrufen? Ich bezweifle aber, dass du nichts unterschrieben hättest.
Du wirst doch sicherlich damals beim "alten" Vertreter etwas unterschrieben haben, damit dieser tätig werden kann. Oder? 🙄
Ich würde mir eine neue Versicherung auswählen (z. B. HUK24, R+V24 wenn es eine Onlineversicherung sein soll oder HUK-Coburg mit Vor-Ort-Betreuung) und deinen Fall schildern. Ich denke, dass du dann auch rückwirkend versichert werden kannst. Die neue Versicherung lässt dich dann bestätigen, dass du keine Schäden hattest.
Oder du widerrufst die Police - wenn sie mal ankommt - und suchst dir dann eine neue Versicherung. Dann muss aber geklärt werden, was die Generali von dir haben will. Für mich sieht das nach "künstlicher In-die-Länge-gezogene-Vertragsabwicklung" aus. Denn der Zeitraum zwischen "vorläufiger Deckung" und Zustellung der Police kann letztendlich für dich teuer werden.
Nicht umsonst wird immer erst empfohlen:
"Erst kündigen, wenn der neue Versicherer dich zu den vereinbarten Konditionen annimmt".
nein ich habe nichts unterschrieben, nix, nada, nothing 😉
der damalige vertreter hat mir das angebot telefonisch vorgeschlagen und mir dann die evb nr per sms geschickt - das wars!
jetzt verunsicherst du mich ein bisschen.
heisst das es genügt nicht das die neue versicherung mich zum 02.09. rückwirkend aufnimmt?
vielleicht drück ich mich auch einfach falsch aus.
dann "trete" ich halt von dem antrag zurück oder wie auch immer....
oder muss ich garnichts machen wenn die neue versicherung mich rückwirkend zum 02.09. aufnimmt??
Dann such dir eine andere...
Zitat:
Original geschrieben von Crash O.
Dann such dir eine andere...
danke für diesen hilfreichen beitrag 🙄
Zitat:
Original geschrieben von ac-1979
danke für diesen hilfreichen beitrag 🙄Zitat:
Original geschrieben von Crash O.
Dann such dir eine andere...
war bezogen auf "die neue versicherung lehnt eine rückwirkende aufnahme ab."
war bezogen auf "die neue versicherung lehnt eine rückwirkende aufnahme ab."achso ok 😁
die neue versicherung ist mit einer rückwirkenden aufnahme zum 02.09. einverstanden! 🙂
Zitat:
Original geschrieben von ac-1979
jetzt verunsicherst du mich ein bisschen.
heisst das es genügt nicht das die neue versicherung mich zum 02.09. rückwirkend aufnimmt?
Kurz nach meinem Bericht habe ich gelesen, dass du nun eine Versicherung gefunden hast. Super.
Sofern du noch keine Police erhalten hast von der Generali, musst
du lediglich nur noch deinen Antrag vom xx.xx.2010 zurückziehen.
Denn nichts anderes liegt vor, wenn keine Police vorhanden ist.
Das bitte per Fax und per Brief mit Einschreiben Einwurf.
Dann hast du zwei Nachweise.
Dann ist dein Fall erledigt.