Wichtige Frage zu Verkehrsschild... ratlos :D

Hi Leute,
Momentan bin ich Student und habe eine Frage zum Parken... bezüglich den Schildern.
Dieses Schild ( siehe Bild ) verwirrt mich. Bedeuten die Pfeile in beide Richtungen dass ich in den dafür vorhergesehenen Bereichen Links und Rechts parken darf oder wie habe ich das zu verstehen ?

Wäre über eine Antwort sehr glücklich, da ich es mir nicht leisten kann, die Kosten für eine evtl Abschleppung aufzubringen als Student.

Gruß

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Doni_D schrieb am 7. Oktober 2017 um 14:19:18 Uhr:


Sprich ich darf vor diesem Schild parken und dahinter ? Weshalb dann die Pfeile nach links und rechts ? 😁

Gehen Sie zurück zur Fahrschule.
Gehen Sie direkt dort hin und gehen nicht über Los und ziehen keine 4.000 Euro ein.

Manchmal frage ich mich echt, wofür die Fahrschule da ist und ob man nach der Pfüfung noch nachdenken und sich auf den aktuellen Stand weiterbilden sollte.

Irgendwie fange ich an die Forderung zu verstehen, dass man ab 30 alle 2 Jahre eine Nachprüfung machen sollte.

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Ich möchte noch einmal die NUB, die Beitragsregeln und den Sticky-Thread in Erinnerung rufen und um deren Beachtung bitten 😉

Ich drehe mir in Gedanken immer die Schilder parallel zur Straße, dann passt das mit den Pfeilen.

Hallo lieber Moderator.
Was sagt dein Einwand in Klartext aus?

Gruß

Zitat:

@wpp07 schrieb am 7. Oktober 2017 um 18:34:52 Uhr:


Hallo lieber Moderator.
Was sagt dein Einwand in Klartext aus?

Gruß

Das ihr nicht stänkern sollt, sondern nur sachdienliche Antworten gebt. !

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Zitat:

@wpp07 schrieb am 7. Oktober 2017 um 18:34:52 Uhr:


Hallo lieber Moderator.
Was sagt dein Einwand in Klartext aus?

Gruß

Lies Dir die angesprochenen Themen durch - wenn Du dann noch Fragen hast, dann darfst Du diese gern per PN stellen, aber den Thread davon verschonen.

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Zitat:

@Anny_way schrieb am 7. Oktober 2017 um 17:16:36 Uhr:


Begründung

§ 12 Abs. 3 Nr. 5 StVO: Das Parken ist unzulässig vor Bordstein­ab­sen­kungen.

@bischerl, das beantwortet aber seine Frage nicht. Egal, wir wissen nicht, was aus Sicht des Fotografierenden hinter uns ist, also ob dort auf den nicht mehr abgesenkten Bereich wieder Parken moeglich ist, und so wuerde das Schild schon wieder stimmen.

Doch, das beantwortet sein Frage. Diese war ja "Begründung?" zu meiner Aussage, dass an abgesenkten Bordsteinen nicht geparkt werden darf. Und die Begründung ist nun mal in der StVO zu finden.

Die Frage des TE "Sprich ich darf vor diesem Schild parken und dahinter?" ist damit auch beantwortet: Nein, er darf nicht vor dem Schild parken, weil dort ein abgesenkter Bordstein ist. Ob er irgendwo noch weiter vorne parken darf, war nicht gefragt.

So manches Verkehrsschild wird falsch interprediert. Denke hier nur an Geschwindigkeitsbegrenzungen z.B. 30 Km mitZusatzschild Schneeflocke. Wärfährt hier bei trockenem Herbstwetter 30 Km/h?

Dieses Gesabbel von wegen "nix gelernt beim Führerschein" ist unangebracht. Bei uns zum Beispiel hast du mit Parkschildern nahezu kein Kontakt. Viel Land und wenig Bewohner, Parkraum in Hülle und Fülle. Was man nicht öfter braucht, vergisst man schlicht oder ist unsicher. Ganz normal. Einfach mal an die Schulzeit zurück denken.

Zitat:

@Wolf-Dieter08 schrieb am 7. Oktober 2017 um 20:01:20 Uhr:


So manches Verkehrsschild wird falsch interprediert. Denke hier nur an Geschwindigkeitsbegrenzungen z.B. 30 Km mitZusatzschild Schneeflocke. Wärfährt hier bei trockenem Herbstwetter 30 Km/h?

Ich, man braucht aber auch viel Nerven, man wird gnadenlos von hinten bedrängelt.

Das Schild steht meistens vor Brücken, die Flocke heißt auch weniger Schnee von oben sondern Glätte von unten.

Zitat:

@birscherl schrieb am 07. Okt. 2017 um 19:53:21 Uhr:


Doch, das beantwortet sein Frage. Diese war ja "Begründung?" zu meiner Aussage, dass an abgesenkten Bordsteinen nicht geparkt werden darf. Und die Begründung ist nun mal in der StVO zu finden.

Dann hast du die Frage missinterpretiert. Anny_way behauptete, dass das Schild das vin dir genannte Verbot aufhebt, als Begruendung nennst du das Verbot, das durch das Schild angeblich aufgehoben wird. Das passt nicht.

Anderes Beispiel: Innerorts gilt das Verbot, schneller als 50 zu fahren, dafuer findest du sicher einen Paragraphen in der StVO. Jemand behauptet nun, dass ein bestimmtes Schild dieses Verbot aufhebt und du sagst nein und er fragt nach der Begruendung und du nennst diesen Paragraphen, dass innerorts nicht schneller als 50 fefahren werden darf. Dabei gibt es z.B. in Muenchen Schilder, die dieses Verbot tatsaechlich aufheben und ich bin mir sicher, dass sowas auch in Berlin existiert.

Und fuer den Pfeil nach rechts ist es sehr wohl von Belang, ob hinter uns der Parkbereich weitergeht, sonst waere der Pfeil unsinnig.

Was für ein absenkter Bordstein? Der ist im Verlauf des Rasens und gegenüber auch nicht höher. Wenn dort nur dieses Schild steht, ist es ohne Anfangschild Unfug, zumal hinter dem Schild eine Markierung anfängt. Hier steht ein einsames Wiederholungsschild. Wer erlöst es von seinem Übel?

Zitat:

@R 129 Fan schrieb am 8. Oktober 2017 um 19:54:40 Uhr:


Was für ein absenkter Bordstein? Der ist im Verlauf des Rasens und gegenüber auch nicht höher. [...]

Und wie der abgesenkt ist... Im Vordergrund sieht man die Rinnstein-Pflasterreihe, während sie ab dem Schild durch den wieder angestiegenen Bordstein verdeckt wird.

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 8. Oktober 2017 um 17:43:01 Uhr:



Zitat:

@birscherl schrieb am 07. Okt. 2017 um 19:53:21 Uhr:


Doch, das beantwortet sein Frage. Diese war ja "Begründung?" zu meiner Aussage, dass an abgesenkten Bordsteinen nicht geparkt werden darf. Und die Begründung ist nun mal in der StVO zu finden.

Dann hast du die Frage missinterpretiert. Anny_way behauptete, dass das Schild das vin dir genannte Verbot aufhebt, als Begruendung nennst du das Verbot, das durch das Schild angeblich aufgehoben wird. Das passt nicht.[...]

Was soll da

@birscherl

noch weiter begründen? Das Parken ist verboten vor Bordsteinabsenkungen. Punkt. Das wird auch durch das Schild nicht aufgehoben.

Es gibt allerdings eine Möglichkeit, das Parken auch auf den abgesenkten Bordstein auszuweiten, nämlich durch die Markierungsstreifen, also diesen Rahmen, in dem man parken darf. Diese Parkmarkierung kann den Parkbereich einschränken oder aber auch ausweiten. Hier haben wir es aber mit dem erstgenannten Fall zu tun und deshalb darf vor dem Schild nicht geparkt werden, zumindest nicht auf dem im Bild sichtbaren Bereich.

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