Wichtige Frage zu Verkehrsschild... ratlos :D
Hi Leute,
Momentan bin ich Student und habe eine Frage zum Parken... bezüglich den Schildern.
Dieses Schild ( siehe Bild ) verwirrt mich. Bedeuten die Pfeile in beide Richtungen dass ich in den dafür vorhergesehenen Bereichen Links und Rechts parken darf oder wie habe ich das zu verstehen ?
Wäre über eine Antwort sehr glücklich, da ich es mir nicht leisten kann, die Kosten für eine evtl Abschleppung aufzubringen als Student.
Gruß
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Doni_D schrieb am 7. Oktober 2017 um 14:19:18 Uhr:
Sprich ich darf vor diesem Schild parken und dahinter ? Weshalb dann die Pfeile nach links und rechts ? 😁
Gehen Sie zurück zur Fahrschule.
Gehen Sie direkt dort hin und gehen nicht über Los und ziehen keine 4.000 Euro ein.
Manchmal frage ich mich echt, wofür die Fahrschule da ist und ob man nach der Pfüfung noch nachdenken und sich auf den aktuellen Stand weiterbilden sollte.
Irgendwie fange ich an die Forderung zu verstehen, dass man ab 30 alle 2 Jahre eine Nachprüfung machen sollte.
72 Antworten
Bezieht sich nur auf ausgewiesene Stellplätze,siehe auch Erläuterung und Verwaltungsvorschriften der STVZO.
Gibst im Becks Verlag ,170 Euro
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 8. Oktober 2017 um 21:54:45 Uhr:
Ehrlich gesagt, kann ich Deinen Gedankengängen nicht folgen...
Wenn's dich wirklich interessiert, schick ich dir 'ne PN, das führt hier zu weit.
Zitat:
@wpp07 schrieb am 7. Oktober 2017 um 15:51:39 Uhr:
Nein, ein Radweg🙂
Ich kann keinen Radweg erkennen.
Ist es ausgeschlossen, dass die Fläche zwischen dem Fotografen und dem Parkschild ein Seitenstreifen/eine Parkfläche ist? Ggf. quer zur Fahrbahn? Wenn nicht, dann könnte das Schild ja doch stimmen.
um noch ein wenig Diskussionsstoff zu liefern - hier ein Foto, wie es in der Regel mit der Gesamtbeschilderung aussieht. Für unsere ganz Korrekten - mit zoom sieht man auch hier eingezeichnete Parkflächen 😁
So muß die korrekte Beschilderung aussehen, im hier vorliegenden Fall würde mich ja mal interessieren, ob es hier überhaupt ein Anfangschild gibt.
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Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 8. Oktober 2017 um 21:40:44 Uhr:
Dass das Verbot, innerhalb geschlossener Ortschaften schneller als 50 km/h zu fahren, nicht durch Schild aufgehoben werden kann, begruendet sich ja auch durch §3 (3) 1. StVO. Punkt.
Hat zwar eigentlich nichts mit dem Thema zu tun, aber auch innerhalb gechlossener Ortsschaften kann die Höchstgeschwindigkeit mehr als 50 km/h betragen:
Zitat:
VIII. VwV-StVO zur Zeichen 274
Innerhalb geschlossener Ortschaften kommt eine Anhebung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf höchstens 70 km/h grundsätzlich nur auf Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) in Betracht, auf denen benutzungspflichtige Radwege vorhanden sind und der Fußgängerquerverkehr durch Lichtzeichenanlagen sicher geführt wird. Für Linksabbieger sind Abbiegestreifen erforderlich.
Zitat:
@BP_03 schrieb am 09. Okt. 2017 um 20:6:50 Uhr:
Hat zwar eigentlich nichts mit dem Thema zu tun, aber auch innerhalb gechlossener Ortsschaften kann die Höchstgeschwindigkeit mehr als 50 km/h betragen:
Ich weiss, daher ja auch meine rhethorische Frage, die du gekonnt abgeschnitten hast. Da uns das bei diesem Thema nicht weiterbringt, lassen wir dass.
@Notizbuch Merke: lass das mit den deutschen Stilmitteln in Zukunft sein.
Was ist mit euch los? Widerspricht mir keiner, dass die Flaeche VOR dem Schild AUCH eine Parkflaeche sein koennte?
Zitat:
@twindance schrieb am 9. Oktober 2017 um 18:07:08 Uhr:
um noch ein wenig Diskussionsstoff zu liefern - hier ein Foto, wie es in der Regel mit der Gesamtbeschilderung aussieht. Für unsere ganz Korrekten - mit zoom sieht man auch hier eingezeichnete Parkflächen 😁
Man sieht nicht nur eingezeichnete Parkflächen, sondern sogar eine nicht-eingezeichnete Parkfläche: Hinter dem rechten roten Auto ist noch eine halbe Autolänge Platz. Ganz klar als Parkplatz beschildert, aber eben nicht auf den Boden gemalt, weil sie halt zu kurz ist für eine ganze Markierung. Ein Smart oder Mopped dürfte dort aber parken.
Zitat:
@birscherl schrieb am 9. Oktober 2017 um 21:33:30 Uhr:
Zitat:
@twindance schrieb am 9. Oktober 2017 um 18:07:08 Uhr:
um noch ein wenig Diskussionsstoff zu liefern - hier ein Foto, wie es in der Regel mit der Gesamtbeschilderung aussieht. Für unsere ganz Korrekten - mit zoom sieht man auch hier eingezeichnete Parkflächen 😁Man sieht nicht nur eingezeichnete Parkflächen, sondern sogar eine nicht-eingezeichnete Parkfläche: Hinter dem rechten roten Auto ist noch eine halbe Autolänge Platz. Ganz klar als Parkplatz beschildert, aber eben nicht auf den Boden gemalt, weil sie halt zu kurz ist für eine ganze Markierung. Ein Smart oder Mopped dürfte dort aber parken.
Genau, das P-Schild ist auch ohne Markierungen lebensfähig.
Hier zum Beispiel ein zeitlich eingeschränkter Parkbereich.
Und überhaupt ist das VZ314 nur dort anzutreffen, wo Sonderregelungen betreffs des Parkens getroffen werden (Höchstparkdauer, Behindertenparkplatz, Parken auf dem Gehweg usw.). Im Falle des TE vermute ich eine Parkverbotszone oder einen verkehrsberuhigten Bereich, denn sonst würden die P-Schilder keinen Sinn machen.
Vielleicht bequemt der TE sich ja doch noch und pflegt seinen Thread mal wieder ein bischen. Andererseits wurde seine Frage ja eigentlich schon beantwortet.
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 9. Oktober 2017 um 22:00:02 Uhr:
Und überhaupt ist das VZ314 nur dort anzutreffen, wo Sonderregelungen betreffs des Parkens getroffen werden (Höchstparkdauer, Behindertenparkplatz, Parken auf dem Gehweg usw.). Im Falle des TE vermute ich eine Parkverbotszone oder einen verkehrsberuhigten Bereich, denn sonst würden die P-Schilder keinen Sinn machen.
Das VZ 314 macht hier insofern Sinn, dass eben nur Pkws parken dürfen.
Blau = Gebot. d.h. da muss man Pkw parken. Nur parken. Nicht vorbeifahren. Nicht laufen. Nicht radfahren. Einfach nur parken. Für immer. Sonst nix. 😎 😁
Zitat:
@BP_03 schrieb am 10. Oktober 2017 um 20:26:39 Uhr:
[...] Das VZ 314 macht hier insofern Sinn, dass eben nur Pkws parken dürfen.
Ach ja, da war ja noch was 🙄. Dann korrigiere ich mal:
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 9. Oktober 2017 um 22:00:02 Uhr:
Und überhaupt ist das VZ314 nur dort anzutreffen, wo Sonderregelungen betreffs des Parkens getroffen werden (Höchstparkdauer, Behindertenparkplatz, Parken auf dem Gehweg usw.).Im Falle des TE vermute ich eine Parkverbotszone oder einen verkehrsberuhigten Bereich, denn sonst würden die P-Schilder keinen Sinn machen.