WICHTIG Sachmängelhaftung/Garantie ....
Hallo zusammen ! Ich benötge dringend Hilfe im Bezug auf Sachmängelhaftung / Garantie / Gewährleistung .
Folgendes ist Passiert: Im November 2006 habe ich einen V40 gebraucht beim Händler gekauft. Der Wagen hatte 175900 Km gelaufen und ist Bj 11/98. Nach ca. drei Tagen fiel mir ein merkwürdiges Knacken beim Lenken auf( wenn ich den Wagen im 2. gang bergab laufen lies ) Das meldete ich dem Händler und er machte mit mir eine Probefahrt. Bei dieser Probefahrt hörte man das Knacken nur ganz ganz leicht und er sagte mir das ist nichts.
Nach einer weiteren Woche fing auch noch die Kupplung an zu knacken beim heruntertreten und loslassen
Als mir am Samstag die gesamten Bremsilchter ausfielen rief ich am Montag erneut bei ihm an. Heute war ich zum Termin da.
er hat HEUTE folgendes festgestellt:
1.Gummis an der Antriebswelle sind ausgeschlagen
2.Der Zylinder der Kupplung sei defekt
3.Eine Birne von der Bremse defekt
4.Eine Sicherung der Bremse defekt (Die habe ich aber überprüft und die war ganz)
5.Es sei nochwas an der schaltung nicht IO (was genau habe ich mir nicht merken können.
Ich habe das Fahrzeug nun ca. 8 000 KM gefahren und der will mir weis machen es sei Verschleiss.
Was kann ich machen ?
Soll ich die Reparaturen in Auftrag geben und sie selbst Bezahlen ??
Oder sollte ich ohne Auftrag einen Anwalt hinzuziehen ??
Danke
15 Antworten
Naja, er muss beweisen dass die Mängel bei Übergabe noch nicht waren! Ist also eher ein Problem für ihn!! Die Androhung des Anwalts kann schon Wunder wirken!
Also entweder ziehst du deinen anwalt hinzu solltest du ne rechtsschutz haben und ansonsten würde ich mal zu einer Kfz-Schiedsstelle gehen da das Kostenfrei ist. Die erteilen dir genau Auskunkt wie die rechtslage ist. Wo die nächste Schiedsstelle bei dir ist erfährst du bei der Handwerkskammer o.ä. in deiner Nähe. mfg
Danke
Ich habe mich grade mal im netz ein wenig schlau gemacht !
Bei der kfz-schiedsstelle steht 😁as Autohaus oder die Werkstatt muss Mitglied der Kfz-Innung sein
http://www.kfz-schiedsstellen.de/.../index_20050228113814.html
Ob das Autohaus BENZ (Gummersbach) dort Mitglied ist weis ich leider nicht. Werde aber Morgenfrüh bei der kfz-schiedsstelle mal anrufen.
Bitte sendet weitere Voschläge ! Alles was nur geht !
DANKE
Zitat:
Original geschrieben von mark_at_at
Naja, er muss beweisen dass die Mängel bei Übergabe noch nicht waren! Ist also eher ein Problem für ihn!! Die Androhung des Anwalts kann schon Wunder wirken!
Es wurde vor dem Kauf neu TüV und Au gemacht ! Ich glaube das er sich damit rausreden kann.
TÜV und AU haben prinzipiell nichts mit der Gewährleistung zu tun. Außerdem wurde das VOR dem Kauf gemacht, wer weiß schon genau, was zwischen TÜV und Verkauf alles passiert sein kann oder auf welche Weise der TÜV überhaupt zustandegekommen ist.
Über "Verschleißteile" ließe sich verhandeln, wenn es Teile sind, die beim Verkauf einwandfrei waren und inzwischen verschlissen sind. Bei 8000 km Laufleistung kann allerdings nicht viel verschleißen, was nicht schon zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht mehr in Ordnung war.
Wenn Du nicht viel Erfahrung mit Gewährleistungsansprüchen insbesondere bei Gebrauchtwagen hast, solltest Du unbedingt professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Aber erst wenn Du dazu bereit bist, solltest Du auch damit drohen. Vielleicht hilft ja für den Anfang die Hilfe einer Verbraucherschutzorganisation. Das mit der Schiedsstelle ist ein guter Ansatz, aber auch um dort zu Deinem Recht zu kommen, ist profunde juristische Hilfe empfehlenswert.
OK
Ich bin absolut entschlossen einen Anwalt hinzuzuziehen.
Wie gehe ich also nun vor?
Soll ich der Werkstatt den Auftrag erteilen und die Rchnung erstmals Zahlen ??
Soll ich meinen V40 von dort abholen und zu einem Sachverständiger fahren und Ihn Begutachten lassen ??
Wie soll ich nun vorgehen.
du holst ganz fix deinen wagen und fährst damit zum anwalt!
ansonsten sind doch alle mängel behoben und du musst sogar noch die rep-kosten tragen.
je nach auslegung des sachverhalts kann man sogar vielleicht behaupten, der händler habe ernstlich und endgültig die nacherfüllung verweigert. dann kannst du den vertrag einseitig kündigen und den wagen, gegen nutzungsersatz, zurückgeben.
max
Zitat:
Soll ich der Werkstatt den Auftrag erteilen und die Rchnung erstmals Zahlen ??
Nein, auf keinen Fall. Die Vorgangsweise bei Gewährleistungsansprüchen innerhalb von sechs Manaten nach Kauf ist normalerweise anders: Auto zum Verkäufer stellen, aus Gewährleistungsanspruch den Auftrag zur Beseitigung der angegebenen Mängel geben, gleichzeitig Frist zur Fertigstellung stellen (maximal zwei Wochen).
Zitat:
Soll ich meinen V40 von dort abholen und zu einem Sachverständiger fahren und Ihn Begutachten lassen ??
Das ist zweifellos eine gute Vorgehensweise, weil Du dadurch auch gleich von kompetenter und glaubwürdiger Seite eine Liste aller Mängel gelieferst bekommst. Die könnte in einem möglichen späteren zivilrechtlichen Verfahren wichtig sein. Wenn Du Deinen Standpunkt dem Verkäufer gegenüber klar und deutlich - und immer freundlich oder zumindest korrekt - vertrittst und dir auch noch rechtlichen Rückhalt durch einen Juristen suchst, wird es dazu aber hoffentlich gar nicht kommen.
Zitat:
Original geschrieben von WolfX
Nein, auf keinen Fall. Die Vorgangsweise bei Gewährleistungsansprüchen innerhalb von sechs Manaten nach Kauf ist normalerweise anders: Auto zum Verkäufer stellen, aus Gewährleistungsanspruch den Auftrag zur Beseitigung der angegebenen Mängel geben, gleichzeitig Frist zur Fertigstellung stellen (maximal zwei Wochen).
Das ist zweifellos eine gute Vorgehensweise, weil Du dadurch auch gleich von kompetenter und glaubwürdiger Seite eine Liste aller Mängel gelieferst bekommst. Die könnte in einem möglichen späteren zivilrechtlichen Verfahren wichtig sein. Wenn Du Deinen Standpunkt dem Verkäufer gegenüber klar und deutlich - und immer freundlich oder zumindest korrekt - vertrittst und dir auch noch rechtlichen Rückhalt durch einen Juristen suchst, wird es dazu aber hoffentlich gar nicht kommen.
Das ist leider nicht mehr Möglich. Ich war gestern bei der Werktatt und habe Sie erneut auf die Gewhrleistung hingewiesen. Dies hat der mit einem Lächeln abgetan. Er sagt mir was ich von dem Auto erwarten wolle es sei immerhin schon fast 10 Jahre alt und hat schon mer als 180000KM runter.
Von Garantie bzw. Gewähleistung wollte er nichts hören und Verwies mich darauf das es Verschleis sei.
Es wird immer Schlimmer mt dem. Am Mittwoch erhielt ich vo diesem Autohaus einen Leihwagen der Laut Tankanzeige leer war. Ich schlich damit zur nächsten Tanke und füllte 15l Super rein. Die Tanknadel bewegte sich nur minimal. AUf der Autobahn fing die Tankanzeige erneut an aufzuleuchten (40KM Fahrt). Als ich dan bei mir in Siegen war muste ich erneut Tanken. Als ich erneut 15l Super getankt habe ging das gleiche Spiel von vorn los !! Schon nach ca.30KM Blinkte die Tankanzeige auf. Ich beschloss den Wagen dann (wegen dem zuhohen Spritverbrauch zurückzubringen). Gestern am Donnerstag musste ich dem Wagen erneut 10l spendieren da ich ihn ja zurückgeben wollte. Es sind immerhin über 65 KM zur werkstatt. Kurz vor der ausfahrt Gummersbach fing die Tanknadel an Ihren waren stand zu zeigen. Ich habe den Wagen über halbvoll getankt und die Tankanzeige war defekt. Der Händler sagte mir das es meine schuld sei und ich nichts gutgeschrieben bekomme. ECHT LÄCHERLICH.
Ich habe mein Auto auch mal bei so einem freundlichen Händler gekauft. Ich habe ihn dann verklagt weil er es anders nicht verstehen wollte. Zwei Prozesse die ihn mehrere tausend Euro gekostet haben und mich wegen Rechtschutz eben nichts!
Angefangen von Ausfallentschädigung bis Reparaturkosten (bei einem anderen Händler) war das sogar sehr lukrativ für mich!
Also keine Angst! Geh zum Anwalt!!
Zitat:
Original geschrieben von BulliAuge
Er sagt mir was ich von dem Auto erwarten wolle es sei immerhin schon fast 10 Jahre alt und hat schon mehr als 180000KM runter.
Von Garantie bzw. Gewähleistung wollte er nichts hören und Verwies mich darauf das es Verschleis sei.
*rofl* was für ein Trottel - wundert mich das dieser Held in Strumpfhosen noch nicht Pleite ist.
Selbst wenn der Wagen 1.000 Jahre und 4.000.000 KM auf dem Buckel hätte, müsste er die gesetzlich vorgeschriebene Gewähr (6 Monate?) bzw. Garantie (nochmal 6 Monate) geben.
Was glaubst Du warum andere Händler solche Autos nicht mehr im Angebot haben? Weil es ordentlich nach hinten losgehen kann wegen der Gewähr/Garantie-Verpflichtung. Die Dinger bekommt man eigentlich nur noch Privat oder als Export für den Osten...das höchste der Gefühle ist, wenn der "Händler" als fiktiver "Vermittler von Privat" in Erscheinung tritt...
Ich hoffe der Held hat vergessen es auf ein Jahr zu begrenzen...dann darf er die vollen zwei Jahre leisten.
Das dümmliche Geschwalle von dem "Händler", lockt selbst einem angehenden Anwalt im ersten Semester nur ein müdes Lächeln hervor^^
Zitat:
Er sagt mir was ich von dem Auto erwarten wolle es sei immerhin schon fast 10 Jahre alt und hat schon mer als 180000KM runter.
Die Gewährleistung hat nichts mit dem Alter oder der Kilometerleistung des Autos zu tun. Es geht alleine darum, ob das Auto zum Zeitpunkt des Verkaufs in mängelfreiem Zustand war. Und wenn schon relativ kurz (innerhalb der ersten sechs Monate) Fehler auftauchen, geht der Gesetzgeber automatisch davon aus, dass diese Mängel bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs vorgelegen sind. Der Händler hat aber die Möglichkeit, mit einem Gutachten oder anderen glaubwürdigen Unterlagen nachzuweisen, dass das Auto zu diesem Zeitpunkt noch in einwandfreiem Zustand war.
Das Ganze hat mehrheitlich nichts mit Verschleiß zu tun und in Deinem Fall wäre vermutlich nur die defekte Bremslampe als Verschleiß zu bezeichnen, so etwas kann jederzeit und daher auch innerhalb der Gewährleistungsfrist passieren.
Du hast zwar zwei jahre Gewährleistung, die bei Gebrauchtwaren auf ein Jahr verkürzt werden kann, allerdings tritt nach den ersten sechs Monaten die Beweisumkehr in Kraft. In den ersten sechs Monaten muss der Händler nachweisen, dass zum Zeitpunkt des Verkaufs alles in Ordnung war - was normalerweise nicht ganz einfach ist - danach muss Du nachweisen, dass schon zum Verkaufstermin der Defekt vorlag - was oft ebenfalls nicht einfach ist.
Nachdem die Sache schon ziemlich verfahren scheint, empfehle ich Dir sehr, eine unabhängige Überprüfung des Fahrzeugs vornehmen zu lassen und Deine daraus resultieren Forderungen aus der Gewährleistung mit Hilfe eines juristischen Beistands zu stellen.
Schade, dass Du solche Schwierigkeiten hast, aber es gibt halt nicht nur seriöse Händler.
Vielen Dank für die guten Tips !!!
Ich werde nun am Montag als erstes mal zu einem Unabhängigen gutachter Fahren und eine Mängelliste erstellen lassen. ( geht da auch ein gutachten vom ADAC)?
Diese Liste werde ich anschliesend mit einem Anwalt durchgehen welche der Mängel über die CarGarantie abgesichert werden.
Dann werde ich die CarGarantie Versicherung Anrufen und Ihnen diese Mängel angeben. Desweitere ich nachfragen ob ich ine andere Volvo Vertragswerkstatt mit der Beseitigung beauftragen darf. (Zu meinem Autohändler habe ich leider kein Vertrauen mehr)
Kann Ich das so machen ???
Mängelliste und Anwalt sind in Ordnung. Aber danach wirst Du dich entscheiden müssen, ob Du die Mängel durch eine Versicherung mit irgendwelchen uns unbekannten Bedingungen beseitigen willst oder ob Du Deinen gesetzlich geregelten Gewährleistungsanspruch geltend machen willst. Beides hat Vor- und Nachteile.
Die CarGarantie hat vermutlich zahlreiche Bedingungen, wer weiß, ob alle Mängel gedeckt sind und ob es einen Selbstbehalt gibt, etc.
Bei der Gewährleistung musst Du dem Verkäufer Gelegeheit geben, die Mängel zu beseitigen - auch wenn Du kein Vertrauen mehr zu ihm hast. Will er das nicht, kannst Du andererseits vom Kaufvertrag zurücktreten und das ganze Geschäft wird rückabgewickelt.