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Wertverlust / Stichtagswert Ford Focus Titanium

Themenstarteram 22. März 2016 um 15:51

Hallöle,

 

ein Mensch kauft einen Ford Focus Titanium zum Preis laut Rechung (!) von 31.260€ und ein paar Cent. Er zahlt 15.000€ in bar an, der Rest wird über die Ford-Bank finanziert, ohne RSV. Garantierter Rückkauf nach drei Jahren zu 11.900€.

Nach drei Monaten stirbt der Mensch eines mehr oder weniger natürlichen Todes, das Auto wird mit 2500km auf der Uhr von einem Nichterben wenige Tage später ans Autohaus zurückgegeben. Die Bank verkauft das Auto zurück an den Händler, und zwar, oh Wunder, just zu exakt dem Betrag, der für die Finanzierung noch offen war. Seltsamerweise steht im Wertgutachten ebenfalls ungefähr dieser Betrag drin, ohne irgendwelche Sachen wie Schäden oder sonstiges Zeug, was das vielleicht rechtfertigen würde. Die Erben, die erst vor wenigen Wochen überhaupt vom Tod des Menschen erfahren haben, bekommen zumindest an DIESER Stelle ganz genau nichts. Keinen Cent.

Mit Stichtag heute sagt Schwacke, dass das Auto noch 15.000€ wert sei im ANKAUF durch einen Händler, weist allerdings auch nur einen NP von 25.000€ aus, warum auch immer.

Kann das sein, dass die Kiste in drei Monaten SO viel an Wert verliert und in neun weiteren Monaten nur weitere 1000€? Oder ist da möglicherweise was gemauschelt worden?

Was meint Ihr? Kann hier jemand Stichtagswerte bei Schwacke ziehen für weniger als die 40€, die die haben wollen oder zumindest schneller?

Danke, Gemeinde.

Beste Antwort im Thema

Logo, der Wertverlust ist in den ersten Monaten besonders hoch.

Aber kleiner Tipp für den Verkauf durch den Nichterben: Der war weder Eigentümer noch Bevollmächtigter des Eigentümers. Damit ist kein wirksamer Kaufvertrag abgeschlossen. Mit dem Erbschein mal die Bank auf diesen Sachverhalt hinweisen und das Auto zurück fordern. Oder halt den Kaufpreis angemessen erhöhen.

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am 22. März 2016 um 16:18

Was wäre denn Listenpreis bei dem Fahrzeug gewesen?

Themenstarteram 22. März 2016 um 17:08

Weiß ich nicht genau. Ich vermute mal, der Rechnungspreis, wie ich den Erblasser kenne.

Logo, der Wertverlust ist in den ersten Monaten besonders hoch.

Aber kleiner Tipp für den Verkauf durch den Nichterben: Der war weder Eigentümer noch Bevollmächtigter des Eigentümers. Damit ist kein wirksamer Kaufvertrag abgeschlossen. Mit dem Erbschein mal die Bank auf diesen Sachverhalt hinweisen und das Auto zurück fordern. Oder halt den Kaufpreis angemessen erhöhen.

Themenstarteram 22. März 2016 um 18:02

Der hat das Auto nicht verkauft, sondern "nur" an das Autohaus zurückgegeben. Die BANK als Eigentümer (oder wie das heißt, wenn die den Brief haben aufgrund der Finanzierung) hat das Auto ans Autohaus zurückverkauft.

am 22. März 2016 um 18:26

Zitat:

@madbros_bln schrieb am 22. März 2016 um 18:08:47 Uhr:

Weiß ich nicht genau. Ich vermute mal, der Rechnungspreis, wie ich den Erblasser kenne.

Was natürlich schon mal bedeutet, dass das Auto viel zu teuer bezahlt wurde (was sich auf den Restwert auswirkt).

So einen Focus kauft man ansonsten neu mit 20-25% Rabatt. Ein jungen Gebrauchten eines Verstorbenen mit noch deutlich höheren Nachlässen.

Ansonsten stinkt die Geschichte natürlich schon ein wenig, dass das so genau aufgeht. Auch die Summe dürfte etwas niedrig sein (aber sicher keine 5000€ entfernt).

 

Zitat:

@PeterBH schrieb am 22. März 2016 um 18:32:42 Uhr:

Aber kleiner Tipp für den Verkauf durch den Nichterben: Der war weder Eigentümer noch Bevollmächtigter des Eigentümers. Damit ist kein wirksamer Kaufvertrag abgeschlossen. Mit dem Erbschein mal die Bank auf diesen Sachverhalt hinweisen und das Auto zurück fordern. Oder halt den Kaufpreis angemessen erhöhen.

Bevor man da einen klaren Weg einschlägt sollte man das juristisch prüfen lassen.

Fragen ergeben sich da reichlich.

Wer war eigentlich der "Nichterbe" und welche Befugnisse hatte dieser?

Wenn der nicht mehr gemacht hat, als der "Bank" das Auto auf den Hof zu stellen, ist da nicht wirklich was passiert.

Wurden die Raten weiter gezahlt?

Wenn nein, was soll die Bank denn machen? Das Auto jahrelang stehen lassen und die Erben mit den Kosten belasten? Sicher auch nicht der richtige Weg.

Am Ende wird die Bank aus meiner Sicht erst mal den richtigen Weg eingeschlagen haben. Keine Raten mehr, Kunde verstorben, Erben nicht in Sicht => Schaden mindern durch umgehenden Verkauf.

Nur die Kaufhöhe stinkt eben.

Themenstarteram 22. März 2016 um 19:07

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 22. März 2016 um 19:26:24 Uhr:

Zitat:

@madbros_bln schrieb am 22. März 2016 um 18:08:47 Uhr:

Weiß ich nicht genau. Ich vermute mal, der Rechnungspreis, wie ich den Erblasser kenne.

Was natürlich schon mal bedeutet, dass das Auto viel zu teuer bezahlt wurde (was sich auf den Restwert auswirkt).

So einen Focus kauft man ansonsten neu mit 20-25% Rabatt. Ein jungen Gebrauchten eines Verstorbenen mit noch deutlich höheren Nachlässen.

Ansonsten stinkt die Geschichte natürlich schon ein wenig, dass das so genau aufgeht. Auch die Summe dürfte etwas niedrig sein (aber sicher keine 5000€ entfernt).

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 22. März 2016 um 19:26:24 Uhr:

Zitat:

@PeterBH schrieb am 22. März 2016 um 18:32:42 Uhr:

Aber kleiner Tipp für den Verkauf durch den Nichterben: Der war weder Eigentümer noch Bevollmächtigter des Eigentümers. Damit ist kein wirksamer Kaufvertrag abgeschlossen. Mit dem Erbschein mal die Bank auf diesen Sachverhalt hinweisen und das Auto zurück fordern. Oder halt den Kaufpreis angemessen erhöhen.

Bevor man da einen klaren Weg einschlägt sollte man das juristisch prüfen lassen.

Fragen ergeben sich da reichlich.

Wer war eigentlich der "Nichterbe" und welche Befugnisse hatte dieser?

Wenn der nicht mehr gemacht hat, als der "Bank" das Auto auf den Hof zu stellen, ist da nicht wirklich was passiert.

Wurden die Raten weiter gezahlt?

Wenn nein, was soll die Bank denn machen? Das Auto jahrelang stehen lassen und die Erben mit den Kosten belasten? Sicher auch nicht der richtige Weg.

Am Ende wird die Bank aus meiner Sicht erst mal den richtigen Weg eingeschlagen haben. Keine Raten mehr, Kunde verstorben, Erben nicht in Sicht => Schaden mindern durch umgehenden Verkauf.

Nur die Kaufhöhe stinkt eben.

Das mit dem Kaufpreis sehe ich genauso. Der Rest ist fast so, wie von dir beschrieben. Mehr als dorthin zurückstellen hat der Nichterbe nicht gemacht. Außer dass er der Bank noch mitgeteilt hat, dass er nicht weiß, wer die Erben sind. Das war gelogen und gehört zwar auch zu dieser, aber doch irgendwie zu einer anderen Geschichte, wo gerade anderweitig schon das eine oder andere Nachspiel läuft. Naja. Die Raten wurden noch ein paar Monate abgebucht, dann nichts mehr. Verkauft wurde das Auto aber schon ein Stück weit vorher. Da muss ich mich auch korrigieren: die Erben bekommen noch 261,45€, was auf den Cent exakt drei Raten sind.

am 22. März 2016 um 19:22

Trotzdem will ich sagen, dass die Bank eine Schadenminderungspflicht hat.

Sprich weiß sie, dass das Auto nicht mehr genutzt wird und nur noch Kosten verursacht (das ist Fakt, wenn es auf dem Hof steht), ist an der Stelle abzuwägen, wie mindert man die Kosten. Und da hilft nur verkaufen, vor allem, wenn keine Erben greifbar sind.

Den einzig angreifbaren Punkt halte ich hier den, dass die Bank natürlich trotzdem das beste Angebot einholen muss. Und das muss sie auch nachweisen (davon ab gehen dann natürlich auch die Aufwendungen, die damit verbunden sind). Ob dann so viel übrig bleibt ... vor allem wenn man den Aufwand bedenkt ... fraglich.

Ich befürchte das der Verstorbene den Focus gut 6-7 tsd € zu teuer gekauft hat. Kann mir jetzt gar nicht vorstellen, dass jemand so viel Geld für einen Focus auf den Tisch legt. Höchstens für einen ST.

Genau diese Summe fehlt jetzt. Weil die anderen die das selbe Fahrzeug zum Marktwert gekauft haben, die bestimmen den Preis. Und durch die kurze Nutzung und den Eintrag in den Papieren entsteht der "normale" Wertverlust. Und der ist gleich nach der Anmeldung am höchsten und flacht dann ab.

Schwacke: Früher war das glaube ich so, dass man kostenfrei nur die Preise für das Modell bekam, jegliche Sonderausstattung zu bewerten, ließen die sich bezahlen.

Aber auch hier, beim Gebrauchtwagen wird Sonderausstattung gerne genommen, aber nicht bezahlt. Es wird aber wiederum was abgezogen, wenn die Limousine uni-rot ist oder kein Navi hat...

Vielleicht ist Schwacke aber auch so klug und legt den durchschnittlichen tatsächlich bezahlten Preis zugrunde anstatt den Listenpreis.

Aber sich juristisch informieren schadet nichts.

Außerdem kann man mal bei Händlern sowie im Internet nach vergleichbaren Fahrzeugen suchen und den Preis prüfen.

BEN

am 25. März 2016 um 7:32

Ich empfehle auch eine Rechtsberatung. Der Nichterbe hat keine Handlungsbevollmächtigung und ohnehin nicht begünstigter. Im Zweifel macht er sich den Erben gegenüber Schadenersatzpflichtig. Auch die Bank hat eine Schadenminderungspflicht und ohne die Erben zu befragen, den Wagen mal eben abwickeln... Naja! Ich würde einen (Fach-)Anwalt konsultieren, Erstberatung ist finanziell überschaubar und dann mal weitersehen.

Zitat:

@madbros_bln schrieb am 22. März 2016 um 19:02:50 Uhr:

Der hat das Auto nicht verkauft, sondern "nur" an das Autohaus zurückgegeben. Die BANK als Eigentümer (oder wie das heißt, wenn die den Brief haben aufgrund der Finanzierung) hat das Auto ans Autohaus zurückverkauft.

Ups, falsch von mir gelesen/verstanden. Hast natürlich Recht. Die Bank war Sicherungseigentümer und ob sie es verkaufen konnte, sollte sich aus dem Darlehensvertrag ergeben.

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