ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Wertverlust nach (unbeteiligtem) Unfall

Wertverlust nach (unbeteiligtem) Unfall

Guten Tag,

wir besitzen einen Skoda Rapid Spaceback, der erst knappe 8100 km gelaufen ist. Heute ist mir dann jemand in das parkende Auto gefahren - Ergebnis: Fahrertür so ziemlich komplett beschädigt. Der Verursacher hat sich zum Glück direkt gemeldet, die entsprechenden Formulare sind ausgefüllt (er erklärt sich selbstverständlich als schuldig), der Wagen geht nächste Woche Montag in Reperatur.

Ebenso kommt Montag dann ein Gutachter in die Werkstatt und wird (so denke ich zumindest) den Wertverlust feststellen, welchen ich dann ja doch ersetzt bekomme, richtig?

Wie genau wird dieser verhältnismäßig kleine Unfall denn auf den Wert einschlagen? Der Wagen ist (wie am KM-Stand zu erkennen) noch sehr neu. Wenn ich den Wagen in ein paar Jahren verkaufen möchte muss ich ihn ja als Unfallwagen einstellen, oder? Wie hoch wird der Wertverlust dort dann etwa sein?

Wie kann ich das Beste aus der Situation herausholen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@LillyLyn schrieb am 27. Oktober 2014 um 16:25:57 Uhr:

Anwalt braucht man dafür, damit die Kfz Prämien am Jahreende wieder steigen.

(War jetzt die kurze Version ;))

Oder dafür, dass man auch alle berechtigten Ansprüche durchsetzen kann. Und nicht in einem Motor-Forum eine Rechtsberatung haben möchte.

42 weitere Antworten
Ähnliche Themen
42 Antworten

Zitat:

@BadHunter schrieb am 28. Oktober 2014 um 08:33:26 Uhr:

Anwalt ist bei so klaren Fällen sinnlos

ein klarer Fall, soso...

 

Zitat:

Wertminderung wird heutzutage, je nach Schaden, selbst von Gerichten oft garnicht berücksichtigt, weil bei einem solchen Blechschaden, wenn der von einer Fach- bzw Vertragswerkstatt behoben wird, z.B. hier durch Einbau einer neuen Tür als Originalteil, der Ursprungszustand ja wieder hergestellt ist und somit der Fahrzeugwert wieder hergestellt ist. Ob sich das auf einen späteren Verkauf auswirkt spielt dabei keine Rolle....

komisch: grad war es noch ein klarer Fall, jetzt prophezeist du schon im Vorfeld, dass die entstandene Wertminderung nicht ersetzt werden soll.

Irgendwie ist deine Argumentation nicht ganz schlüssig...

Hallo zusammen,

 

selbst wenn ein Fahrzeug durch eine Fachwerkstatt "fachgerecht" repariert wurde, heißt das nicht, dass sich das Fahrzeug im gleichen Zustand wie vorher befindet. Stähle die knapp oberhalb ihrer Elastizitatsgrenze belastet wurden zeigen ein anderes Rost, Riss bzw. Bruchverhalten. (Fragen Sie mal einen Materialwissenschaftler!) Keine Werkstatt ist in der Lage dieses festzustellen bzw. auszuschließen.

Und wenn es keine objektive materielle Wertminderung bei fachgerechter Reparatur gäbe, warum muss ich den Unfall dann beim Verkauf angeben??

Und in dem Moment wo ich den Unfall angebe, springen mir Käufer ab bzw. erhalte ich für den Wagen erheblich weniger als ohne Unfall. Der dann realisierte Werteverlust ist im übrigen erheblich höher als der durch den Gutachter ermittelte Werteverlust (die Tabellen sind extrem Versicherungsfreundlich!). Bei meinem verunfallten Golf zum Beispiel liegt der reale Unterschied bei ca. 2500 Euro, der Gutachter kommt auf einen Werteverlust von nur 460 Euro.

 

Beste Grüße

 

Helmut

Zitat:

@hk_do schrieb am 28. Oktober 2014 um 22:24:16 Uhr:

Zitat:

@BadHunter schrieb am 28. Oktober 2014 um 08:33:26 Uhr:

 

Zitat:

@hk_do schrieb am 28. Oktober 2014 um 22:24:16 Uhr:

Zitat:

Wertminderung wird heutzutage, je nach Schaden, selbst von Gerichten oft garnicht berücksichtigt, weil bei einem solchen Blechschaden, wenn der von einer Fach- bzw Vertragswerkstatt behoben wird, z.B. hier durch Einbau einer neuen Tür als Originalteil, der Ursprungszustand ja wieder hergestellt ist und somit der Fahrzeugwert wieder hergestellt ist. Ob sich das auf einen späteren Verkauf auswirkt spielt dabei keine Rolle....

Wenn dein Anwalt dir wirklich diesen Satz offenbart hat, der aus jedem Schreiben eines Versicherers zur Ablehnung des merkantilen Wertverlusts stammen könnte, musst du dir einen richtigen Anwalt suchen, denn es ist schlichtweg falsch. Genau diesen Satz habe ich im Schreiben einer Versicherung gelesen, die mir meinen Anspruch verweigern wollte. Mit Gutachter und Anwalt wurde kurz darauf anstandslos gezahlt. Warum, wenn sie nicht müssen zahlen die gar nichts. Und ehe jetzt jemand damit kommt, die typische Floskel mit Kulanz und ohne rechtsanspruch anzuerkennen stand NICHT auf deren Rechnung, mit der der Schaden beglichen wurde.

Zitat:

@hk_do schrieb am 28. Oktober 2014 um 22:24:16 Uhr:

Zitat:

@BadHunter [url=http://www.motor-talk.de/forum/wertverlust-nach-unbeteiligtem-unfall-

t5098154.html?page=1#post41845289]schrieb am 28. Oktober 2014 um 08:33:26 Uhr[/url]:

Anwalt ist bei so klaren Fällen sinnlos

 

ein klarer Fall, soso...

Zitat:

@hk_do schrieb am 28. Oktober 2014 um 22:24:16 Uhr:

Zitat:

Wertminderung wird heutzutage, je nach Schaden, selbst von Gerichten oft garnicht berücksichtigt, weil bei einem solchen Blechschaden, wenn der von einer Fach- bzw Vertragswerkstatt behoben wird, z.B. hier durch Einbau einer neuen Tür als Originalteil, der Ursprungszustand ja wieder hergestellt ist und somit der Fahrzeugwert wieder hergestellt ist. Ob sich das auf einen späteren Verkauf auswirkt spielt dabei keine Rolle....

komisch: grad war es noch ein klarer Fall, jetzt prophezeist du schon im Vorfeld, dass die entstandene Wertminderung nicht ersetzt werden soll.

Irgendwie ist deine Argumentation nicht ganz schlüssig...

Mit "klarer Fall" meinte ich, dass die Schuldfrage eindeutig klar ist und die gegnerische Versicherung den Schaden, also die Wiederherstellung des Fahrzeuges, zahlen muss!

 

Wie es sich mit der Wertminderung verhalten kann habe ich ja erklärt, da kann ein Anwalt auch nicht weiterhelfen, wenn z.B. eine Tür mit einem neuen Originalteil ersetzt werden kann... Wenn da nichts weiter an der Karosserie gerichtet werden muss, wie es hier ja scheinbar der Fall ist.

In solchen Fällen sieht es mit dem Wertverlust dann anders aus, wenn direkt Arbeiten an der Karosserie erforderlich sind. Ich will damit nur sagen, dass der Austausch eines Teils durch ein Originalteil des Herstellers nicht wirklich zu einem Wertverlust führt, ob es eine Stoßstange, Tür, Lampe oder sowas ist...

Zitat:

@BadHunter schrieb am 28. Oktober 2014 um 08:33:26 Uhr:

Anwalt ist bei so klaren Fällen sinnlos und verursacht nur allgemeine Kosten, aber das ist ja das altbekannte Thema!

Wertminderung wird heutzutage, je nach Schaden, selbst von Gerichten oft garnicht berücksichtigt, weil bei einem solchen Blechschaden, wenn der von einer Fach- bzw Vertragswerkstatt behoben wird, z.B. hier durch Einbau einer neuen Tür als Originalteil, der Ursprungszustand ja wieder hergestellt ist und somit der Fahrzeugwert wieder hergestellt ist. Ob sich das auf einen späteren Verkauf auswirkt spielt dabei keine Rolle....

So hat es mir bei einem strittigen, aber von mir unverschuldeten Unfall, der Anwalt erklärt. War das erste Mal in 27 Jahren Autofahrerleben und nach mehreren Unfällen, dass der Anwalt Sinn gemacht hat, alle anderen vorangegangenen Sachen liefen problemlos ohne Anwalt ab. Verkehrs-RS habe ich trotzdem, gerade wegen solcher Einzelfälle die passieren...

Ja, du hast Recht, bei deinem ehemaligen Anwalt trifft das mit der sinnlosen Kostenverursachung tatsächlich zu, wenn er dir diesen vollkommenen Blödsinn erzählt hat.

Selbstverständlich spielt nur der spätere Vekaufswert eine Rolle beim Mindertwert, oder was meinst du wo der Begriff Merkantil in der Definintion merkaltile Wertminderung herkommt?

Das ein repariertes Fahrzeug fach- und sachgerecht Wiederhergestellt wird wird, ist doch wohl selbstverständlich.

Aber Gott sei Dank gibt es ja auch noch Juristen mit Fachwissen................

Zitat:

@coRe8 schrieb am 28. Oktober 2014 um 15:47:23 Uhr:

Wie gesagt, einen Anwalt werde ich einschalten sobald es Probleme gibt.

Genau so und nicht anders ist das richtig.

Warum Kosten für irgendwelche Anwälte verursachen, wenn die Abwicklung reibungslos verläuft und man hinterher zufrieden ist mit der Abwicklung und der Reparatur!

Kein Wunder, dass die Versicherungsbeiträge immer weiter steigen, wenn die Kosten immer höher getrieben werden... Aber dann aufregen, wenn die Beiträge steigen...

Sollte es zu Problemen kommen kann man sich immernoch einen Anwalt nehmen...

 

Zitat:

@BadHunter [url=http://www.motor-talk.de/forum/wertverlust-nach-unbeteiligtem-unfall-

Genau so und nicht anders ist das richtig.

Warum Kosten für irgendwelche Anwälte verursachen, wenn die Abwicklung reibungslos verläuft und man hinterher zufrieden ist mit der Abwicklung und der Reparatur!

Kein Wunder, dass die Versicherungsbeiträge immer weiter steigen, wenn die Kosten immer höher getrieben werden... Aber dann aufregen, wenn die Beiträge steigen...

Sollte es zu Problemen kommen kann man sich immernoch einen Anwalt nehmen...

 

Sicher doch...., genau solche Experten sind Anwalts Liebling.

Die kommen dann wegen nicht gezahlter 300 Euro und der Anwalt soll dann für 70 Euro die Kastanien aus dem Feuer holen. Mann kann dann nur hoffen, dass die bei so einem wie deinem Juristen landen, der wird denen dann schon erzählen, das dass alles seine Richtigkeit mit den Kürzungen hat und das man da nix machen machen und vor allen Dingen darf, weil man sonst die Versichertengemeinschaft zu sehr belastet.

 

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 29. Oktober 2014 um 09:35:13 Uhr:

Zitat:

@BadHunter [url=http://www.motor-talk.de/forum/wertverlust-nach-unbeteiligtem-unfall-

Genau so und nicht anders ist das richtig.

Warum Kosten für irgendwelche Anwälte verursachen, wenn die Abwicklung reibungslos verläuft und man hinterher zufrieden ist mit der Abwicklung und der Reparatur!

Kein Wunder, dass die Versicherungsbeiträge immer weiter steigen, wenn die Kosten immer höher getrieben werden... Aber dann aufregen, wenn die Beiträge steigen...

Sollte es zu Problemen kommen kann man sich immernoch einen Anwalt nehmen...

 

Sicher doch...., genau solche Experten sind Anwalts Liebling.

Die kommen dann wegen nicht gezahlter 300 Euro und der Anwalt soll dann für 70 Euro die Kastanien aus dem Feuer holen. Mann kann dann nur hoffen, dass die bei so einem wie deinem Juristen landen, der wird denen dann schon erzählen, das dass alles seine Richtigkeit mit den Kürzungen hat und das man da nix machen machen und vor allen Dingen darf, weil man sonst die Versichertengemeinschaft zu sehr belastet.

 

Einmal per Mausklick und nochmal schriftlich: DANKE

...denn - absolut richtig was du sagst!!!!!

Hallo

 

Ich frage mich natürlich, warum immer der Geschädigte auf "kleinere Summen" verzichten soll. Würden Versicherer nicht immer wieder auf Gutachten und "juristischen Beweisen" bestehen und in "klaren Fällen" kulant agieren, bräuchte man in den meisten Fällen weder Gutachter noch Anwälte noch Gerichte und die Versichertengemeinde würde auch nicht über Gebühr belastet. Leider ist in der Regel das Gegenteil der Fall.

 

Gruß Helmut

Zitat:

@BadHunter schrieb am 29. Oktober 2014 um 09:04:57 Uhr:

Mit "klarer Fall" meinte ich, dass die Schuldfrage eindeutig klar ist und die gegnerische Versicherung den Schaden, also die Wiederherstellung des Fahrzeuges, zahlen muss!

ja, das meine viele: "Die Schuldfrage istk lar, ich brauch keinen Anwalt!"; und das vielleicht noch mit dem Schreiben der Versicherung in der Hand, dass die Forderung dem Grunde nach anerkannt wird.

Ja und dann streitet man hinteher doch noch über die Höhe des Anspruchs...

Zitat:

Wie es sich mit der Wertminderung verhalten kann habe ich ja erklärt, da kann ein Anwalt auch nicht weiterhelfen, wenn z.B. eine Tür mit einem neuen Originalteil ersetzt werden kann... Wenn da nichts weiter an der Karosserie gerichtet werden muss, wie es hier ja scheinbar der Fall ist.

der Anwalt sollte zumindestens wissen, ob sie die Rechtsprechung des BGH zu der Thematik tatsächlich kürzlich geändert hat...

Unterm Strich ist es ja auch immer eine Frage, was man als Geschädigter möchte...

Es gibt diejenigen, die die Situation ausnutzen und jeden Euro rausquetschen wollen, ob Wertminderung, Schmerzensgelder oder was auch immer, und dann gibt es solche, die einfach nur ihr Auto vernünftig repariert zurückhaben wollen, für die Ausfalltage, wenn nötig, einen Ersatzwagen, und die kein Problem damit haben, wenn sie mal 1-2 Tage leichte Kopfschmerzen haben.

Ich muss zu meiner Schande gestehen: ich gehöre zu Letzteren...

Aber auch deshalb, weil es meine Nerven schont....

Zitat:

@BadHunter schrieb am 30. Oktober 2014 um 08:40:22 Uhr:

Unterm Strich ist es ja auch immer eine Frage, was man als Geschädigter möchte...

Es gibt diejenigen, die die Situation ausnutzen und jeden Euro rausquetschen wollen, ob Wertminderung, Schmerzensgelder oder was auch immer, und dann gibt es solche, die einfach nur ihr Auto vernünftig repariert zurückhaben wollen, für die Ausfalltage, wenn nötig, einen Ersatzwagen, und die kein Problem damit haben, wenn sie mal 1-2 Tage leichte Kopfschmerzen haben.

Ich muss zu meiner Schande gestehen: ich gehöre zu Letzteren...

Aber auch deshalb, weil es meine Nerven schont....

Ich weiss nicht warum man in dem Kontext von ausnutzen und rausquetschen reden muss, auss er um danach zu sagen, das man selber ja nicht so ist. Eine Wertminderung geltend zu machen ist im gesetzlich gestecktem Ramen absolut legitim und hat mit den von dir genannten Atributen genausoviel zu tun wie der Papst mit der Shahira

Bemerkenswerterweise sind es aber gerade diese Moralapostel, welche Ihre Ansprüche ganz genau kennen und Wissen wie Sie es anstellen müssen.

Man kann ja diese Aufassung vertreten, aber dann auch noch herausposaunen, dass man natürlich zu den Gutmenschen gehört, welche eine andere Vorgehensweise verteufeln ist einfach nur absurd.

Naja.....jeder halt so wie er mag.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Wertverlust nach (unbeteiligtem) Unfall