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Wertverlust nach (unbeteiligtem) Unfall

Guten Tag,

wir besitzen einen Skoda Rapid Spaceback, der erst knappe 8100 km gelaufen ist. Heute ist mir dann jemand in das parkende Auto gefahren - Ergebnis: Fahrertür so ziemlich komplett beschädigt. Der Verursacher hat sich zum Glück direkt gemeldet, die entsprechenden Formulare sind ausgefüllt (er erklärt sich selbstverständlich als schuldig), der Wagen geht nächste Woche Montag in Reperatur.

Ebenso kommt Montag dann ein Gutachter in die Werkstatt und wird (so denke ich zumindest) den Wertverlust feststellen, welchen ich dann ja doch ersetzt bekomme, richtig?

Wie genau wird dieser verhältnismäßig kleine Unfall denn auf den Wert einschlagen? Der Wagen ist (wie am KM-Stand zu erkennen) noch sehr neu. Wenn ich den Wagen in ein paar Jahren verkaufen möchte muss ich ihn ja als Unfallwagen einstellen, oder? Wie hoch wird der Wertverlust dort dann etwa sein?

Wie kann ich das Beste aus der Situation herausholen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@LillyLyn schrieb am 27. Oktober 2014 um 16:25:57 Uhr:

Anwalt braucht man dafür, damit die Kfz Prämien am Jahreende wieder steigen.

(War jetzt die kurze Version ;))

Oder dafür, dass man auch alle berechtigten Ansprüche durchsetzen kann. Und nicht in einem Motor-Forum eine Rechtsberatung haben möchte.

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Anwalt ist bei so klaren Fällen sinnlos und verursacht nur allgemeine Kosten, aber das ist ja das altbekannte Thema!

Wertminderung wird heutzutage, je nach Schaden, selbst von Gerichten oft garnicht berücksichtigt, weil bei einem solchen Blechschaden, wenn der von einer Fach- bzw Vertragswerkstatt behoben wird, z.B. hier durch Einbau einer neuen Tür als Originalteil, der Ursprungszustand ja wieder hergestellt ist und somit der Fahrzeugwert wieder hergestellt ist. Ob sich das auf einen späteren Verkauf auswirkt spielt dabei keine Rolle....

So hat es mir bei einem strittigen, aber von mir unverschuldeten Unfall, der Anwalt erklärt. War das erste Mal in 27 Jahren Autofahrerleben und nach mehreren Unfällen, dass der Anwalt Sinn gemacht hat, alle anderen vorangegangenen Sachen liefen problemlos ohne Anwalt ab. Verkehrs-RS habe ich trotzdem, gerade wegen solcher Einzelfälle die passieren...

Dann mal in Kurzform:

 

a) Den Gutachter hast Du bestellt, ist schon mal gut. Hoffentlich einen qualifzierten, öffentlich bestellt und vereidigten. Wenn die Versicherung eine Nachbesichtigung möchte, dann nur zu dem einen Zweck, die Schadenssumme zu reduzieren. Musst Dich auf eine Nachbesichtigung nicht einlassen.

 

b) Die Werkstatt wird sich den Sachschaden abtreten lassen und ihre Rechnung direkt an die Versicherung schicken. Ist für die (Werkstatt) meist ein Supergeschäft. Ich habe bisher alle Unfälle anders abgewickelt - nämlich auf Basis der fiktiven Rep.-Kosten. Selbst nach Abzug der MwSt. blieb immer noch Geld übrig. Und wenn die Versicherung nicht vollständig zahlt, hast Du den Ärger mit der Werkstatt selbst am Halse, denn Du bist deren Auftraggeber. Und dass dann zu den hohen Stundensätzen, die im Gutachten stehen. Denn genau danach wird die Werkstatt abrechnen. Das betrifft auch die Lackierungskosten; die meisten Werkstätten geben diese Arbeit an Fachbetriebe, berechnen hierfür Verbringungskosten (auch wenn das Abholen und Bringen ein Service des Lackiereibetriebes ist) und erhöhen die Rechnung der Lackierei dann "angemessen" - ich habe schon Verdoppelungen gesehen. Jetzt ahnst Du wahrscheinlich, warum ich bisher bei allen Unfällen Geld übrig behielt.

 

c) Du hast noch Anspruch auf eine etwaige Wertminderung - Betrag steht im Gutachten, sowie den Nutzungsausfall - Anzahl der Tage, die das Fahrzeug reparaturbedingt ausgefallen ist x Betrag (steht auch im Gutachten; als Anhaltspunkt bei einem Skoda Rapid, Gruppe D, wären das ca. 38,- €/Tag - der Spaceback steht noch nicht in der Tabelle). Dann noch auf die allgemeine Kostenpauschale von 20-25,- €.

 

Und um die Frage zu beantworten, wozu ein Anwalt gut ist: Bei der gegn. Versicherung sitzen in der Schadensbearbeitung Fachleute, deren Job die möglichst kostengünstige Regulierung ist. Sparen können die aber immer nur auf Kosten des Unfallbeteiligten. Kennst Du die Rechtslage so genau, dass Du denen gewachsen bist? Und da die Kosten des Anwaltes von der geg. Versicherung getragen werden dürfen, ist dessen Arbeit für Dich umsonst, aber nicht vergeblich.

 

Gruß

Peter

 

P.S.: Die meisten Kommentare sind nicht übrigens nicht abwertend gemeint.

Themenstarteram 28. Oktober 2014 um 9:07

Zitat:

@BadHunter schrieb am 28. Oktober 2014 um 08:33:26 Uhr:

Wertminderung wird heutzutage, je nach Schaden, selbst von Gerichten oft garnicht berücksichtigt, weil bei einem solchen Blechschaden, wenn der von einer Fach- bzw Vertragswerkstatt behoben wird, z.B. hier durch Einbau einer neuen Tür als Originalteil, der Ursprungszustand ja wieder hergestellt ist und somit der Fahrzeugwert wieder hergestellt ist. Ob sich das auf einen späteren Verkauf auswirkt spielt dabei keine Rolle....

Danke für die Info, das hilft mir sehr!

Zitat:

@PeterBH schrieb am 28. Oktober 2014 um 08:56:35 Uhr:

a) Den Gutachter hast Du bestellt, ist schon mal gut. Hoffentlich einen qualifzierten, öffentlich bestellt und vereidigten. Wenn die Versicherung eine Nachbesichtigung möchte, dann nur zu dem einen Zweck, die Schadenssumme zu reduzieren. Musst Dich auf eine Nachbesichtigung nicht einlassen.

Den hat mir der Service-Berater empfohlen, ich denke mal, dass die häufiger mit dem Zusammenarbeiten. Hab die Unterlagen dazu gerade nicht da, weil ich nicht zuhause bin, aber da mach ich mich nochmal schlau. Ich denke aber, dass mir dort niemand gestellt wird, der unqualifiziert ist.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 28. Oktober 2014 um 08:56:35 Uhr:

b) Die Werkstatt wird sich den Sachschaden abtreten lassen und ihre Rechnung direkt an die Versicherung schicken. Ist für die (Werkstatt) meist ein Supergeschäft. Ich habe bisher alle Unfälle anders abgewickelt - nämlich auf Basis der fiktiven Rep.-Kosten. Selbst nach Abzug der MwSt. blieb immer noch Geld übrig. Und wenn die Versicherung nicht vollständig zahlt, hast Du den Ärger mit der Werkstatt selbst am Halse, denn Du bist deren Auftraggeber. Und dass dann zu den hohen Stundensätzen, die im Gutachten stehen. Denn genau danach wird die Werkstatt abrechnen. Das betrifft auch die Lackierungskosten; die meisten Werkstätten geben diese Arbeit an Fachbetriebe, berechnen hierfür Verbringungskosten (auch wenn das Abholen und Bringen ein Service des Lackiereibetriebes ist) und erhöhen die Rechnung der Lackierei dann "angemessen" - ich habe schon Verdoppelungen gesehen. Jetzt ahnst Du wahrscheinlich, warum ich bisher bei allen Unfällen Geld übrig behielt.

Hm. Da hilft jetzt nur abwarten, der Service-Berater hat mir aber gesagt, dass ich von dem ganzen Prozess und den Kosten nichts mitkriegen würde und unbeteiligt wäre (weil die alleinige Schuld beim Verursacher liegt.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 28. Oktober 2014 um 08:56:35 Uhr:

c) Du hast noch Anspruch auf eine etwaige Wertminderung - Betrag steht im Gutachten, sowie den Nutzungsausfall - Anzahl der Tage, die das Fahrzeug reparaturbedingt ausgefallen ist x Betrag (steht auch im Gutachten; als Anhaltspunkt bei einem Skoda Rapid, Gruppe D, wären das ca. 38,- €/Tag - der Spaceback steht noch nicht in der Tabelle). Dann noch auf die allgemeine Kostenpauschale von 20-25,- €.

Das wurde mir auch gesagt und die werde ich selbstverständlich beanspruchen (wobei ich mal davon ausgehe, dass ich da nicht "hinterherlaufen" muss, sondern das direkt im selben Zug erledigt wird).

Zitat:

@PeterBH schrieb am 28. Oktober 2014 um 08:56:35 Uhr:

Und um die Frage zu beantworten, wozu ein Anwalt gut ist: Bei der gegn. Versicherung sitzen in der Schadensbearbeitung Fachleute, deren Job die möglichst kostengünstige Regulierung ist. Sparen können die aber immer nur auf Kosten des Unfallbeteiligten. Kennst Du die Rechtslage so genau, dass Du denen gewachsen bist? Und da die Kosten des Anwaltes von der geg. Versicherung getragen werden dürfen, ist dessen Arbeit für Dich umsonst, aber nicht vergeblich.

Sollte sich irgendwas in die Richtung andeuten, dass sich die Versicherung querstellt oder sonstiges, werde ich natürlich einen Anwalt hinzuziehen. Aber aktuell sieht das ja nicht danach aus, dass ich diesen brauche, weil mehr oder weniger alles eindeutig ist.

Ein großes Danke auf jeden Fall an euch zwei, die Kommentare helfen mir weiter!

"Hm. Da hilft jetzt nur abwarten, der Service-Berater hat mir aber gesagt, dass ich von dem ganzen Prozess und den Kosten nichts mitkriegen würde und unbeteiligt wäre (weil die alleinige Schuld beim Verursacher liegt."

Das ist, wenn alles glatt läuft, auch richtig. Die Werkstatt schickt der Versicherung die Rechnung und kriegt die direkt bezahlt. Manchmal erhält der Geschädigte - obwohl ja Auftraggeber der Werkstatt - nicht einmal die Rechnung zu sehen. Die brauchst Du aber, wenn bei einem späteren Verkauf Du die fachgerechte Reparatur belegen sollst.

Gab und gibt auch Werkstätten, die sich die Gesamtforderung abtreten lassen. Da ist der Kunde so unbeteiligt, dass er nicht einmal die Kostenpauschale und den Nutzungsaufall erhält. Nicht korrekt, aber wenn der Kunde nichts von diesen Zahlungen weiß?

Hat aber das "Schadensmanagement" der Versicherung Kürzungen vorgenommnen, die Rechnung der Werkstatt daher nicht vollständig bezahlt, kommt es auf die Kulanz der Werkstatt an, ob die dann vor Dir den Restbetrag will. Du - nicht die Werkstatt - wirst Dich dann mit der Versicherung notfalls vor Gericht auseinandersetzen müssen, ob die Kürzungen richtig waren.

 

 

 

Okay super, dann weiß ich Bescheid. Danke!

Hallo zusammen,

 

eigentlich sollte ein Anwalt überflüssig sein und der Schaden korrekt behoben werden. Aber...

 

1) überlegt sich der Verursacher die Sache oft noch anders..(und erfindet eine neue Wahrheit)

 

2) ist man als Geschädigter dann fast immer in der Beweispflicht, was oft von Versicherern zum erheblichen Nachteil der Geschädigten ausgenutzt wird

 

3) kommen mehrere Anwälte und mehrere Gutachter praktisch immer zu unterschiedlichen Bewertungen des Unfallhergangs und der Unfallfolgen (suche die Besten)

 

4) zahlen Versicherer unter Umständen ohne eingeschalteten Anwalt und ohne eingeschalteten Gutachter nicht einen Cent, obwohl die Unfallschuld eindeutig und ohne Zweifel beim Unfallgegner liegt. (Ich erlebe das gerade selber mit der Pacifica, der DEKRA und dem Büro Grüne Karte!!!)

 

Folglich: Man muss!! einen Anwalt immer dann einschalten, wenn man selber der Geschädigte ist. Das Risiko vom gegnerischen Versicherer hereingelegt zu werden ist enorm.

 

Alles Gute bei der Schadenregulierung wünscht

 

Helmut

Es leben die Pauschalierungen.

Zum Grunde der Haftung bestehen keine Einwendungen.

Das Fahrzeug wird in einer Vertragswerkstatt repariert.

Die Wertminderung ermittelt ein Gutachter.

Die Höhe des Nutzungsausfalls steht im Gutachten.

Die Auslagenpauschale beträgt, je nach Region, 20,-- bis 25,-- Euro.

Ich bin immer dann zum Anwalt gegangen wenn es nicht anders ging. Das letzte Mal vor 35 Jahren gegen das Finanzamt.

Also ein bißchen Statistik

 

Eigene Erfahrung mit Versicherern:

 

PKW-Unfälle

 

2 * Unfallgegner fährt auf, Haftungsquote wird nicht bestritten, Versicherer zahlt freiwillig weder Nutzungsausfall noch Werminderung (er faselt von Werterhöhung durch Reparatur)

 

Unfallgegner fährt bei Rot und nimmt die Vorfahrt, ändert nach 8 Wochen die Darstellung und behauptet nun bei grün gefahren zu sein, Versicherer zahlt freiwillig keine Cent

 

Unfall mit Unfallflucht, nur meine Vollkasko zahlt

 

 

 

Unfälle mit Roller

 

1) Auto fährt beim Ausparken auf meinen korrekt geparkten Roller auf, Haftung wird nicht bestritten (da Zeugen vorhanden!) Verursacher behauptet Unfallschäden waren schon da, Versicherer zahlt erst nach Einschaltung von Gutachter und Anwalt

 

2) Auto fährt beim Einparken auf meinen stehenden Roller auf, Versicherer verlangt eigene Begutachtung, zahlt danach 750 Euro.

 

Fazit bei mir war/ist in vier von fünf Fällen ein Anwalt nötig. Aus dieser Stichprobe ergibt sich zwangläufig, das meine Aussagen keine Pauschalierungen sind, sonderen mit hoher Wahrscheinlichkeit zutreffen.

So trifft es jeden halt anders.

Ich hatte insgesamt seit 1977 zwei private Unfallschäden, jeweils an meinen geparkten PKW. 1977 und 2014 (3 Mal auf Holz geklopft).

Dafür aber in den vergangenen 2 Jahren 4 Reifenpannen.

Nur neben bei, in 30 Jahren beruflicher Tätigkeit habe ich es maximal 2 Mal erlebt, dass ein Rotlichtsünder diesen Sachverhalt zugegeben hat.

Ich will auch nicht verhehlen, dass das Klima, insbesondere die Vorgaben für die Sachbearbeiter, ungleich rauer geworden sind.

Also nichts für Ungut:

Klaus

Hallo Klaus,

das Rotlichtthema sollte vielleicht in einem eigenen Thread behandelt werden. Tatsache ist, dass bei einem solchen Unfall Versicherer und Gerichte in der Regel die Haftungsquote auf 50% setzen und das, obwohl hier meist nur einer wirklich (nicht juristisch) Schuld hat. In Konsequenz heißt das für den Geschädigten,

a) 50% seiner Kosten werden nicht ersetzt

b) Anwaltskosten, Gutachterkosten und Gerichtskosten entstehen, wenn der Geschädigte versucht sich zu wehren.

d) zusätzlich wird der Geschädigte in seiner Haftpflichtversicherung hochgestuft.

d) der Schädiger erhält durch einfache Wahrheitserfindung (diese muss nicht einmal zu den Gegebenheiten passen!!!) 50% seines selbst verursachten Schadens ersetzt.

Das Rotlichtthem scheint Ursache eines der häufigsten Fehlurteile (der Geschädigte wird bestraft und der Verursacher belohnt!!!) zu sein. Denn sich damit herauszureden, die juristische Sachlage sei unklar, mag im Mittelalter angemessen gewesen sein, aber nicht bei den Mitteln und Möglichkeiten, die heute zur Verfügung stehen.

Gruß

Helmut

Ich verbleibe erstmal in der Hoffnung, dass alles glatt abläuft. Sollte das nicht der Fall sein, werde ich mich hier nochmal melden.

Ich bin nun erstmal gut vorbereitet auf die Eventualitäten, die sich ergeben könnten. Wie gesagt, einen Anwalt werde ich einschalten sobald es Probleme gibt.

Danke euch allen!

Ich würde es sehr nett finden, wenn Du Dich auch dann meldest wenn alles komplikationslos abgelaufen ist.

Klaus

Es wäre aber auch nett, wenn er sich meldete, falls es nicht komplikationslos verlaufen sollte.

:D

Zitat:

@Elk_EN schrieb am 28. Oktober 2014 um 18:50:39 Uhr:

Es wäre aber auch nett, wenn er sich meldete, falls es nicht komplikationslos verlaufen sollte.

:D

Hat er doch geschrieben.

Wo Du recht hast, hast Du recht; das hab´ich glatt überlesen.

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