Wertverlust durch "Unfall-Schaden"
Hallo Zusammen!
Ich stehe vor der Entscheidung mir einen Gebrauchten (Premium Selection) zu leisten :-)
Jetzt hab ich ein interessantes Angebot gefunden – jedoch mit einem Schönheitsfehler!
Das Fahrzeug wurde durch BMW repariert, d.h. eine Seitentür wurde ausgewechselt, da diese einen tiefen Kratzer aufwies. Laut Händler kein Unfall – ABER das Fahrzeug muss laut Gesetz als „Unfallwagen“ deklariert werden (Schadenshöhe > 500 Euro).
Weiter Schäden liegen nicht vor; per se würde dies noch einmal unabhängig prüfen lassen.
Was mich vorab interessieren würde ist:
a) Welche Wertminderung (zusätzlich zum klassischen Wertverlust) kann ich bei einem „Unfallwagen“ zur Ermittlung eines „guten“ Kaufpreises ansetzen (z.B. %-Satz)
b) Welche Wertminderung muss ich bei einem späteren Verkauf (2 Vorbesitzer, Unfallwagen, 3-4 Jahre alt) ggf. berücksichtigen
Das deszeitige Angebot 45.000 Euro liegt ca. 2.500 – 3.500 Euro unter vergleichbaren Fahrzeugen ohne "Unfall-Schaden" mit entsprechender Ausstattung, Alter und Laufleistung.
Über ein kurzes Feedback wäre ich Euch dankbar!
VG
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16 Antworten
@ airforce1 - stimmt ich fahre MTB, RR und manchmal auch die komischen Dinger mit vier Rädern :-)
@ sbffm - lass mich kurz überlegen um einen Erfahrungsaustausch/Hilfe?! und manchmal hilft es ungemein auch über den Tellerrand zu schaun ;-)
@ e46alex, Jens, nervtoeter - stimmt genau ... schaue mich gerade bei den 3er Touring-Modellen um
Danke an alle für die Antworten/Meinungen ... insbesondere auch der Hinweis auf die "Handelsspanne" war hilfreich!
Zitat:
Original geschrieben von Macduff
... insbesondere auch der Hinweis auf die "Handelsspanne" war hilfreich!
Da war natürlich leider bei der "Handesspanne" ein kleiner Rechtschreibfehler enthalten.