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Wertminderung nach Verkehrsunfall

Hallo liebes Forum,
gestern hatte ich einen Unfall mit einer Person, welche betrunken bei rot gefahren ist und im Kreuzungsbereich mit meinem Auto zusammenstieß.
Anschließend ist die Person weggefahren, konnte aber von der Polizei gestellt werden.
Meine Frage dazu ist, ob ich einen Anspruch auf Ausgleich der Wertminderung meines Fahrzeuges habe, da mein Fz (Wert 45.000€, Schaden ca 10.000-15.000€) und ob ich dies zivilrechtlich einklagen kann oder die Versicherung dies direkt mit einkalkuliert.
Wär mir eine große Hilfe, wenn dies jemand weiß oder Erfahrung diesbezüglich gemacht hat.
Grüße

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19 Antworten

Jawoll, das geht klar.
Ich möchte mal sehen, wie dir das gefallen würde, wenn einer deiner Mandaten dir gegenüber fiskalischen Fakten mit eigenen Erfahrungwerten entgegen treten würde und dann noch die Behauptung aufstellen würde, das er Recht hat und es besser weiß wie du.
Es ist ja nicht schlimm eine falsche Meinung haben, schlimm ist es aber, wenn man die auf Biegen und Brechen verteidigen möchte.
Und jetzt ist -zumindest für mich- hier jetzt Ende mit dem OT

Ich habe nicht behauptet, dass Ihr Unrecht und ich Recht hätte. Ich habe von meinen Erfahrungen berichtet, was ich nicht für OT halte.
Der Exkurs mit dem arg hinkenden Vergleich ist allerdings sehr OT und daher kommentiere ich ihn nicht weiter.

Habe es über einen Anwalt laufen lassen und die der Unfallgegener hat zum Glück eine gültige Versicherung. Jetzt heißt es nur noch abwarten.
Danke für die Erfahrungen

Das nehmen wir mal als Schlusswort der OT-Diskussion!
Ausnamsweise dann mal ohne Schloss am Thread.
Dann kann der TE Berichten ohne mich oder meinen Kollegen um eine Wiedereröffnung zu bitten.
Gruß Moorteufelchen

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