Wertminderung - leasingrückgabe
Moin.
Anfang des Jahres hat mein 530d eine neue Frontstossstange in Folge eines Ultra leichten Rücksetzers eines anderen PKW erhalten.
Nun bekomme ich wegen einer sehr kleinen Macke an der Heckstossstange (jemand hat ne Kiste leicht dagegen gestoßen) auch diese ersetzt.
Nächstes Jahr gebe ich das Auto nach 3 Jahren zurück und frage mich, ob ich da seitens Alphabet Leasing mit Kosten bzgl. Wertminderung rechnen muss. Ich kann mich bei einem Audi erinnern, dass die wegen kleinerer Dinge Wertminderung berechnet haben.
Sowohl beim Front- als auch jetzt beim Heckschaden meint meine Werkstatt, dass da nichts kommt.... kann ich mir gar nicht vorstellen...
Jemand Erfahrung - ggf. Insbesondere mit Alphabet?
Thx
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Mein540i schrieb am 4. November 2019 um 21:35:47 Uhr:
Ich habe vor kurzem auch einen Unfall gehabt leichte Kratzer Heckstoßstange. Die Stoßstange wurde getauscht. Die gegnerische Versicherung hat 350 € Wertminderung an die BMW Bank zahlen müssen.
Du meinst bei einer Abrechnung über die Versicherung wird zuviel in Rechnung gestellt?
shocking news
27 Antworten
Mir ist keine Versicherung bekannt die dagegen versichert.
War es denn auch eine Privatfahrt bei einer Dienstfahrt kann das durchaus sein dass nix durchgereicht wird.
Ansonsten kann man hier mal den Minderwert berechnen:
https://gutachten-amawi.de/wertminderung-nach-unfall/
Aber ggf. hat der LG das schon ermitteln lassen? Dann weißt Du was da so kommt.
Bei mir waren das bei einem Passat 60k Liste nach 4 Jahren und Reparaturkosten von 5,5 TEUR nur 350 EUR Wertminderung.
Daher habe ich das Thema Minderwerte immer vernachlässigt.
Die meisten Leasinggesellschaften rechnen pauschal 10% der Reparaturkosten als Wertminderung ab.
Es gibt durchaus Versicherer bei denen es, meisten aber nur in der höherwertigen Tarifen, in der Vollkasko möglich ist eine Wertminderung in Höhe von bis zu 5-10% der Reparaturkosten zu versichern. Spontan fällt mit der VHV Exklusiv Baustein ein und auch die Allianz bietet das meines Wissens nach an.
Zitat:
@black_cloud68 schrieb am 13. März 2023 um 11:53:09 Uhr:
Weiß irgendjemand ob es eine Möglichkeit gibt eine solche Wertminderung künftig zu versichern? Ich denke, dass die Haftpflicht hierfür nicht eintritt. Die Vollkasko hat mir schon bestätigt, dass die Wertminderung über sie nicht versichert ist.
Gruß Joe
Ich stelle mir eher die Frage, warum du für die Wertminderung aufkommen musst. Ich kenne es eigentlich so, dass der Arbeitgeber die Kosten für den Firmenwagen trägt.
Der Arbeitnehmer muss eigentlich nur bei schwerer Fahrlässigkeit (z. B. Trunkenheit am Steuer) oder Vorsatz zahlen. Bei mittlerer Fahrlässigkeit (z. B. Unfall durch Geschwindigkeitsüberschreitung) zahlt der Arbeitnehmer anteilig. Bei Kaskoschäden oft in Höhe der Selbstbeteiligung.
Alles weitere fällt unter leichte Fahrlässigkeit und hat der Arbeitgeber zu zahlen. Natürlich vorausgesetzt, dass die Fahrt vertragsgemäß lief, also dass dir beispielsweise private Fahrten erlaubt wurden.
Nun, ich weiß es eben nicht. Der LG hat bei der Reparaturfreigabe mitgeteilt, dass er eine Wertminderung dem Leasingnehmer - also meinem Arbeitgeber - in Rechnung stellt. Ob ich da was zahlen muss, weiß ich eben noch nicht, hab ehrlich gesagt auch nicht gefragt...
Die Fahrt war übrigens eine Dienstfahrt (Rückfahrt von einer dienstlichen Veranstaltung). Privatfahrten sind aber generell erlaubt. Ich würde den Unfall eher als mittlere Fahrlässigkeit einstufen, da ich von Blitzeis und plötzlich einsetzendem starken Schneefall überrascht wurde und einfach nicht mehr bremsen konnte.
Da ich die letzten 30 Jahre keinen Unfall hatte und erst jetzt mein kommendes Privatfahrzeug leasen möchte, kommt die Frage ob ich bei einem evtl. weiteren Unfall - dieses Mal dann mit meinem PKW - die Wertminderung selber tragen müsste oder ob ich so etwas ggf. versichern kann. So wie es aussieht eher nicht...
Da ich die Firma Ende Juni verlassen werde, habe ich auch kein Dienstfahrzeug mehr.
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Zitat:
@black_cloud68 schrieb am 13. März 2023 um 13:55:40 Uhr:
Die Fahrt war übrigens eine Dienstfahrt (Rückfahrt von einer dienstlichen Veranstaltung). Privatfahrten sind aber generell erlaubt. Ich würde den Unfall eher als mittlere Fahrlässigkeit einstufen, da ich von Blitzeis und plötzlich einsetzendem starken Schneefall überrascht wurde und einfach nicht mehr bremsen konnte.
Da wäre ich nicht ganz so optimistisch, das könnte schon grobe Fahrlässigkeit sein, denn so überraschend kommt Blitzeis und heftiger Schneefall nicht. Du wusstest zumindest, dass es Minustemperaturen hatte und hättest bei den ersten Regentropfen bzw. Einsetzen des Schneefalls deine Geschwindigkeit entsprechend reduzieren können.
Ja, ich wusste dass es Minustemperaturen hatte, daher hatte ich auch schon die Geschwindigkeit entsprechend reduziert. Bei den zulässigen 80 km/h hatte ich bereits auf 45 km/h reduziert. Leider kam es zu einem Stau hinter einer Kuppe sodass ich das stehende Fahrzeug zu spät sah bzw. beim bremsen ins Rutschen kam (es war ein leichtes Gefälle). Auch der Abstand wäre eigentlich ausreichend gewesen, wenn ich entsprechend Grip gehabt hätte.
Der Schnee kam so plötzlich und so stark, dass dies kaum vorhersehbar war. Laut Polizei waren im Umkreis von 10km dieses Schneefalls 78 Unfälle innnerhalb einer Stunde registriert worden.
Den Stau haben übrigens zwei LKWs verursacht die an der selben Stelle in Rutschen kamen und 8 Fahrzeuge erfasst und in den Graben geschoben haben...
Dann sieht das natürlich anders aus und ich drücke dir die Daumen, dass alles für dich finanziell gut ausgeht.
Danke für deine prompte und so auführliche Darstellung.
Zitat:
@black_cloud68 schrieb am 13. März 2023 um 17:56:56 Uhr:
Ja, ich wusste dass es Minustemperaturen hatte, daher hatte ich auch schon die Geschwindigkeit entsprechend reduziert. Bei den zulässigen 80 km/h hatte ich bereits auf 45 km/h reduziert. Leider kam es zu einem Stau hinter einer Kuppe sodass ich das stehende Fahrzeug zu spät sah bzw. beim bremsen ins Rutschen kam (es war ein leichtes Gefälle). Auch der Abstand wäre eigentlich ausreichend gewesen, wenn ich entsprechend Grip gehabt hätte.
Der Schnee kam so plötzlich und so stark, dass dies kaum vorhersehbar war. Laut Polizei waren im Umkreis von 10km dieses Schneefalls 78 Unfälle innnerhalb einer Stunde registriert worden.
Den Stau haben übrigens zwei LKWs verursacht die an der selben Stelle in Rutschen kamen und 8 Fahrzeuge erfasst und in den Graben geschoben haben...
Klingt echt fies 🙁
Da Humor ist, wenn man trotzdem lacht: deine Signatur ist jetzt doppeldeutig 😉
Zitat:
Klingt echt fies 🙁
Da Humor ist, wenn man trotzdem lacht: deine Signatur ist jetzt doppeldeutig 😉
Ja, die Signatur müsste ich wohl ändern :-) Die stammt noch aus einer Zeit - als ich Geschwindigkeiten liebte, heute ist man weiser geworden. Wie gesagt, ich bin bis zu diesem Datum 35 Jahre unfallfrei gefahren mit einer durchschnittlichen täglichen Fahrleistung von 50 km - meine damaligen LKW-Fahrten noch nicht eingerechnet...
Dieses Wetterphänomen hatte ich allerdings so auch noch nie erlebt, da es bei minus 3 Grad normalerweise nicht so stark schneit und dann war der Schneefall auch nur auf die etwa 10 km -Umkreis begrenzt. Alls ist im Allgäu losfuhr hat die Sonne geschienen und es lag kein Schnee.
Mittlerweile habe ich übrigens die Wertminderungsrechnung erhalten: Der LG berechnet demnach 1800 EUR meinem AG. Die 1000 EUR Selbstbeteiligung muss ich natürlich auch noch berappen, ob nun die Wertminderung ganz oder anteilig an mich geht, wird sich zeigen...
Wenn ein Gutachten für den Schaden erstellt wurde ist im Gutachten die Wertminderung aufgeführt. Diese fällt auch an, wenn fachgerecht repariert wurde, da der Wagen ja nicht mehr unfallfrei ist.
Zitat:
@cycroft schrieb am 15. März 2023 um 07:11:01 Uhr:
Wenn ein Gutachten für den Schaden erstellt wurde ist im Gutachten die Wertminderung aufgeführt. Diese fällt auch an, wenn fachgerecht repariert wurde, da der Wagen ja nicht mehr unfallfrei ist.
Genau das ist der einzige Punkt auf den es ankommt. Nicht mehr "Unfallfrei" kostet eben Geld, wobei Unfallfrei nicht unbedingt heißt das es einen "Unfall" gegeben haben muss, auch Vandalismus oder einfach Unachtsamkeit anderer oder das einwirken von zb. Tieren kann eine Reparatur zur Folge haben die eben Geld kostet. Wird dieser Schaden in einer Fachwerkstatt des Herstellers durchgeführt, ist dieser Vorgang auch in der digitalen Dokumentation des Fahrzeugs hinterlegt.
Ja, wie ich schon geschrieben habe wurde das Fahrzeug durch einen Gutachter bewertet - der wurde vom LG über die Allianz (Versicherung des Fahrzeuges) beauftragt. Im Gutachten selber war allerdings keine Wertminderung definiert nur die voraussichtliche Reparaturkosten. Der Schaden selbst war natürlich auch dokumentiert. Der Schaden wurde auch von einer Fachwerkstatt entsprechend repariert. Da der Hauptaufprall auf dem Rad stattfand hat glücklicherweise die Hochvoltbatterie nichts abbekommen.
Mittlerweile liegt wohl dem LG die Wertminderung in Höhe von 1800 EUR vor, die meinem AG berechnet wurde. Bislang habe ich seitens meines AG nicht gehört, dass ich diese Wertminderung zurückzahlen muss.
Mir ist natürlich klar, dass bei einem Schaden von 12.000 EUR das Fahrzeug nicht mehr unfallfrei ist.
Die Wertminderung bei einer fachgerecht durchgeführten Instandsetzung durch eine Vertragswerkstatt liegt i.d.R. bei 10-20% der bezifferten Schadenshöhe. Diese Wertminderung kann sich natürlich erhöhen wenn nicht ordentlich gearbeitet wurde, sollte dann jedoch Zeitnah bemängelt werden.
Ja wie dein AG reagiert und ob er das einfach "abschreibt" weiß natürlich nur er allein.
Wichtig ist doch, so wie ich gelesen ( bzw. nicht gelesen ) habe.. keinem ist etwas passiert, niemand wurde verletzt, was einfach unbezahlbar ist.