Wertminderung bei Türschaden ???
Tach auch............
uns ist so ein Dussel in die Schiebetür gefahren, die Tür muß neu.
weiß jemand ob einem auch eine wertminderung zusteht, wenn die Tür durch eine neue ersetz wird, und was steht einem überhaut zu ????
gruß von Dosenfleisch
Beste Antwort im Thema
Hi,
die Wertminderung ist nichts, was man "irgendwie einfach bekommt", weil man einen Defekt am Auto hat.
Sie ist eine Schadensersatzposition.
Um Dir Gedanken über eine Wertminderung machen zu können, musst Du also zunächst einen Schadensersatzanspruch gegen irgendjemanden haben.
Den gibt es aber nicht, da Du weder vertragliche noch deliktische Ansprüche gegen den Hersteller hast.
Ganz im Gegenteil, er hat ja gerade ohne dass irgendein Anspruch besteht, die Türen getauscht. Das muss er nicht, da die gesetzliche Gewährleistung abgelaufen ist. Wenn er es aufgrund eines Garantievertrags tut, ist das eine schlichte Vertragsleistung. Wenn er es aus Kulanz tut, gibt es gar keine Grundlage. Es ist eine freiwillige Leistung.
Weit und breit ist da kein Schadensersatzanspruch zu erkennen. Also gibt es auch keine Wertminderung.
Kein Grenzfall. Absolut eindeutig.
Hafi
44 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Marsupilami72
Rahmenschäden z.B., und alles, was eben nicht durch einfachen (=ab-/anschrauben) Austausch behoben werden kann
Grenzwertig sind sogenannte "Schönheitsreparaturen" - das wird dann gerne ein Thema für die Gerichte...
Das ist aber nicht ganz richtig aber falsch....
Grundsätzlich ist JEDER Unfallschaden offenbahrungspflichtig. Das bedeutet du musst auch einen ausgewechselten Kotflügel angeben, wenn du dein Auto verkauft.
Und die sogenannte "Bagatellschadengrenze"-auch der muss angegeben werden!!-liegt bei ca. 700,00 Euro.
Dann ist unter Umständen ein Gutachten nicht erforderlich. Wesentlich hierfür ist aber, ob ein für einen Laien offensichtlich erkennbarer sogenannter Einfachschaden vorliegt.
Im Zweifel erstellt der KFZ- SV ein sogenanntes Kurzgutachten (Kleines Gutachten kostet nicht soviel 🙂)
und ist hilfreicher wie ein KVA von der Werkstatt, da besserer Beweiswert.
ps.: du arbeitest mit dem David InfoCenter stimmts ? 😁Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
ps.: du arbeitest mit dem David InfoCenter stimmts ? 😁
Nö, aber ich geniesse gerne das Freibier von Tobit auf der CeBIT 😁
Zitat:
Original geschrieben von Marsupilami72
Nö, aber ich geniesse gerne das Freibier von Tobit auf der CeBIT 😁
Da kennt sich aber einer aus.. 😉
mit meinem Kater kann ich das nicht machen, der surft immer auf den Schweinigelseiten, wenn ich mal rausgehe aus dem Büro 🙁
tja , ein ahnung hast du...............
die tür ist ein tragendes teil, es ist eine schiebetür und davon hat der wagen 2 , also ein 5 türer............
Ähnliche Themen
Das Typische Einerlei, wie ich es jeden Tag bis zum Abwinken vorgeprägelt bekomme.
Nochmals zum mitschreiben:
a. handelt es sich um einen offenbarungspflichtigen Unfallschaden.......................(Punkt, verstanden?)
b. gleicht die merkantile Wertminderung den Verlust des Marktwertes eines Fahrzeuges aus, das es durch einen offenbarungspflichtigen Unfallschaden erleidet
c. sollten sich über solche Dinge, ob überhaupt eine Wertminderung eingetreten ist bzw. über die allgemeinen Grundlagen nur die unterhalten, die beruflich diese Dinge zu entscheiden haben.
Die Fragen des TE wurden durch diesen Berufsstand ausreichend und richtig beantwortet. Falsche und absichtlich gestreute Propaganda (Rahmenschaden etc. pp. was ist das überhaupt, schon mal was von der selbsttragenden Karosserie gehört?) sollten dort bleiben, wo sie hingehören. In die Schulungsräume der V-Wirtschaft.
Bei dem teilweise hier von manchen kundgetanen Quatsch wird einem übel.
Haule
Hallo zusammen,
weiß jemand wie es bezgl. Wertminderung aussieht, wenn z.B. Türen komplett getauscht werden.
In meinem Fall ist es so, dass bei einem ML320 W164 die Türen sowie die Motorhaube von Mercedes auf Kulanz (wg. Rost) komplett ausgetauscht werden. Es handelt sich daher nicht wirklich um einen Unfallschaden. Trotzdem bin ich der Meinung, dass dies zu einer Wertminderung führt.
Wie seht ihr das? Vielen Dank im Voraus!
Gruß
Micha
Zitat:
uns ist so ein Dussel in die Schiebetür gefahren, die Tür muß neu.
Na wenn Tür muß neu dann nix Wertgemindert 😁
Zitat:
In meinem Fall ist es so, dass bei einem ML320 W164 die Türen sowie die Motorhaube von Mercedes auf Kulanz (wg. Rost) komplett ausgetauscht werden.
Naja, du hast ja eigentlich hier eine Wertsteigerung bekommen, nun willst du aus Kulanz also noch Geld haben oder wie?
Zitat:
Original geschrieben von Penny21
Naja, du hast ja eigentlich hier eine Wertsteigerung bekommen, nun willst du aus Kulanz also noch Geld haben oder wie?
Die Kulanz hat doch mit der Wertminderung nichts zu tun. Aus meiner Sicht ist es eindeutig so, dass ein Fahrzeug, bei dem dieser Tausch der Türen nicht gemacht wurde (da auch kein Rost), einen höheren Marktwert hat.
Zitat:
Original geschrieben von Micha_D.
Die Kulanz hat doch mit der Wertminderung nichts zu tun. Aus meiner Sicht ist es eindeutig so, dass ein Fahrzeug, bei dem dieser Tausch der Türen nicht gemacht wurde (da auch kein Rost), einen höheren Marktwert hat.Zitat:
Original geschrieben von Penny21
Naja, du hast ja eigentlich hier eine Wertsteigerung bekommen, nun willst du aus Kulanz also noch Geld haben oder wie?
Ja, aber die Türen wurden auf Kulanzbasis getauscht. Das heißt das selbst wenn eine Wertminderung eingetreten ist (Was definitiv nicht der Fall ist sondern das Gegenteil) wäre das dein Problem und du hast Glück das auf Kulanzbasis getauscht wurde.
Zitat:
Original geschrieben von Penny21
Ja, aber die Türen wurden auf Kulanzbasis getauscht. Das heißt das selbst wenn eine Wertminderung eingetreten ist (Was definitiv nicht der Fall ist sondern das Gegenteil) wäre das dein Problem und du hast Glück das auf Kulanzbasis getauscht wurde.Zitat:
Original geschrieben von Micha_D.
Die Kulanz hat doch mit der Wertminderung nichts zu tun. Aus meiner Sicht ist es eindeutig so, dass ein Fahrzeug, bei dem dieser Tausch der Türen nicht gemacht wurde (da auch kein Rost), einen höheren Marktwert hat.
Wie wäre denn der Fall, wenn die Türen nicht auf Kulanz getauscht worden wären sondern ich die Rechnung hätte zahlen müssen?
Zitat:
Wie wäre denn der Fall, wenn die Türen nicht auf Kulanz getauscht worden wären sondern ich die Rechnung hätte zahlen müssen?
Was soll sich da ändern? Dein Wagen wird nicht zum Unfallwagen, durch das Tauschen der Türen hast einen besseren Zustand als vorher. Der Wert des Autos ist also höher als zuvor, wie das im Vergleich aussieht zu "man hätte die Türen gar nicht tauschen müssen" weiß ich nicht, ob du oder jemand anderes den Schaden bezahlt ist dafür auch völlig egal. Ich frage mich nur ob du nun da noch Geld rausschlagen willst?
Wie soll in dem Fall ein Minderwert zustandekommen sein 😕
http://de.wikipedia.org/wiki/Minderwert
Sei doch lieber mal froh, dass der Hersteller schon freiwillig die Kosten deiner Rep. zahlt, muss er ja nicht machen...
Weil du einer Meinung bist muss es ja noch lange nicht so sein 😉
Zitat:
Original geschrieben von Golf5GTI/DSG
Wie soll in dem Fall ein Minderwert zustandekommen sein 😕
Na weil der Marktwert bei diesem Fahrzeug niedriger ist, das bei einem Fahrzeug, das nicht repaiert werden musste.
Zitat:
Sei doch lieber mal froh, dass der Hersteller schon freiwillig die Kosten deiner Rep. zahlt, muss er ja nicht machen...
Lasst doch den Aspekt der Kulanz einfach mal weg und betrachtet den Fall neutal.
Zitat:
Weil du einer Meinung bist muss es ja noch lange nicht so sein 😉
Stimmt, und deshalb hab ich ja auch die Frage hier im Forum gestellt. Aber die bisherigen Erklärungen sind für mich nicht schlüssig.
Zitat:
Stimmt, und deshalb hab ich ja auch die Frage hier im Forum gestellt. Aber die bisherigen Erklärungen sind für mich nicht schlüssig.
Hey,
es gibt zwar schon einen WIkilink aber ich zitiere es gerne für dich:
Zitat:
Der Minderwert ist ein fiktiver Wert. Er soll berücksichtigen, dass ein Kraftfahrzeug nach einer unfallbedingten Reparatur als sogenanntes Unfallfahrzeug einen geringeren Wert auf dem Gebrauchtwagenmarkt hat als ein unfallfreies Fahrzeug.
Du hast ein Fahrzeug das Top in Schuß ist, keine Kratzer hat, dir fährt jemand rein, es hat einen Kratzer, der wird repariert. Super, dennoch Unfallschaden.
Gleiches spiel, nur das Fahzeug hatte schon andere Kratzer, du bekommst eine neue Stoßstange, dein Wagen ist ein Unfallwagen und der Wert wird gemindert ABER du hast eventuell einen höheren Wert als vor dem Unfall da du ja bereits Kratzer drin hattest die nun weg sind.
Nun die Frage: ist dein Auto ein Unfallfahzeug und wurden deswegen die Türen getauscht?
Zitat:
...
Gleiches spiel, nur das Fahzeug hatte schon andere Kratzer, du bekommst eine neue Stoßstange, dein Wagen ist ein Unfallwagen und der Wert wird gemindert ABER du hast eventuell einen höheren Wert als vor dem Unfall da du ja bereits Kratzer drin hattest die nun weg sind.
Wenn sich diesen Fall ein Gutachter anschaut, dann werden die Vorschäden abgezogen.
Zitat:
Nun die Frage: ist dein Auto ein Unfallfahzeug und wurden deswegen die Türen getauscht?
nein, es ist kein Unfallwagen aber warum muss sich die Wertminderung denn immer auf den Tatbestand des Unfalls beziehen? Auch bei einem Tausch hat man ggf. eine Wertminderung.