Wertminderung bei Leasingfahrzeug nach Unfall in Österreich
Hallo zusammen,
ich suche nach Erfahrungen und Ratschlägen zum Thema Wertminderung bei Leasingfahrzeugen nach einem Unfall, speziell im Ausland.
Hintergrund:
Letzte Woche hatte ich einen Auffahrunfall in Österreich. Kurz hinter der Grenze fuhr mir auf einer Ausfahrt, wo es sich gestaut hat, ein Österreicher auf. Ich bin in diesem Fall der Geschädigte.
Ich konnte das Fahrzeug noch zu einem nahegelegenen Autohaus (Mercedes-Benz, ca. 2 km entfernt) fahren. Aufgrund des Schadens war eine Rückfahrt nach Deutschland jedoch nicht mehr möglich, und ich ließ das Fahrzeug dort stehen.
Aktueller Stand der Abwicklung:
Autohaus: Das Autohaus bot an, sich um alles zu kümmern – Reparatur, Leihwagen und die direkte Abrechnung mit der gegnerischen Versicherung. Ich erhielt bereits einen Reparaturauftrag und eine Abtretungserklärung zum unterschreiben. Das hab ich noch nicht.
Leasinggeber / Versicherung: Ich meldete den Schaden meinem Leasinggeber (Mercedes-Benz Bank) und meiner eigenen Versicherung.
Gegnerischen Versicherung: Am 23. kam bereits der Gutachter der gegnerischen Versicherung und erstellte ein “Werkstattgutachten”. Das Gutachten konnte mir das Autohaus aus Datenschutzgründen jedoch nicht zur Verfügung stellen. Bisher konnte ich auch bei der Versicherung niemanden erreichen, um dieses dort zu erhalten.
Generell klingt das ja alles gut. Ich hab einen Leihwagen, die Reparatur könnte direkt starten. ABER, wie gehe ich hier mit dem Thema Wertminderung um?
Bei Leasingfahrzeugen wird bei der Rückgabe ja ein Wertverlust durch Unfälle berücksichtigt, und ich muss diesen ausgleichen. Entsprechend muss ich den Betrag für die Wertminderung ja jetzt schon bei der gegnerischen Versicherung geltend machen. Doch ich stehe hier vor den Herausforderungen:
- Kein Gutachten über die Wertminderung: Das Werkstattgutachten der gegnerischen Versicherung soll laut Autohaus keine Angaben zur Wertminderung enthalten. Das Autohaus riet mir, bei der gegnerischen Versicherung nachzufragen, was sie mir als Ausgleich anbieten. Das erscheint mir aber nicht seriös, da ich befürchte, dass der Betrag nicht ausreicht, und ich am Ende auf der Differenz sitzen bleibe.
- Leasinggeber kümmert sich nicht darum: Die Mercedes-Benz Bank hat der gegnerischen Versicherung schriftlich mitgeteilt (eine Kopie habe ich erhalten), dass Entschädigungen für die Wertminderung direkt an sie gezahlt werden müssen. In einem Telefonat wurde mir jedoch erklärt, dass sie selbst die Einforderung des Betrags nicht übernehmen.
Meine Fragen daher:
- Sollte ich einen eigenen Gutachter beauftragen, um die Wertminderung festzustellen? Falls ja: Muss ich die Kosten dafür vorstrecken, und verzögert das die Reparatur erheblich?
- Wäre es sinnvoll, direkt einen Anwalt einzuschalten, um sicherzustellen, dass alles korrekt abgewickelt wird? Welche Erfahrungen habt ihr hier gemacht? - Ist sowas wirklich notwendig - Ich bin generell jemand der so etwas lieber einfach und direkt klärt. Besteht die Gefahr, dass sich der ganze Prozess dadurch zu lange hinzieht?
- Gibt es andere Ansätze, um sicherzustellen, dass ich am Ende nicht auf Kosten sitzen bleibe?
Vielen Dank vorab für eure Erfahrungen und Tipps! Ich denke, mein Fall ist recht standardisiert, daher hoffe ich auf hilfreiche Hinweise.
48 Antworten
Als "Besitzer" bekomme ich immer eine Kopie vom Gutachten und der Reparaturrechnung.
Wie ist das bei Leasing? Denke die Leasinggesellschaft bekommt beides im Original und ist so in der Lage, eine Wertminderung festzulegen.
Nur mal so. Der Leasing das Auto unrepariert anbieten und einen neuen Leasingvertrag machen.
Zitat:
@Cokefreak schrieb am 26. Dezember 2024 um 11:12:45 Uhr:
Als "Besitzer" bekomme ich immer eine Kopie vom Gutachten und der Reparaturrechnung.
Wie ist das bei Leasing? Denke die Leasinggesellschaft bekommt beides im Original und ist so in der Lage, eine Wertminderung festzulegen.
Genau, in der Mail, die die Leasing an die Versicherung geschickt hat steht eben, dass Sie das Gutachten und die Rechung zugesendet habe möchte.
Zitat:
Bitte übersenden Sie uns schnellstmöglich eine Kopie der Reparaturrechnung oder des Gutachtens inklusive Bildern und Restwertgeboten.
Aber auf Nachfrage am Telefon meinten die Leasing, dass Sie die Wertminderung nicht selber einfordern / bewerten und ich das scheinbar machen müsste. In der Mail an die Versicherung steht dazu:
Zitat:
Da wir der Eigentümer des verunfallten Fahrzeugs sind, ist eine eventuelle Wertminderung ausschließlich an uns zu entrichten. Bitte überweisen Sie diese unter Angabe der Leasingvertragsnummer an unsere Bankverbindung.
Zitat:
@Cabriofan111 schrieb am 26. Dezember 2024 um 11:51:10 Uhr:
Nur mal so. Der Leasing das Auto unrepariert anbieten und einen neuen Leasingvertrag machen.
Das würde aber ja an den Schadenersatzansprüchen nichts ändern. Die Leasing würde sicherlich die Wertminderung dennoch bezahlt haben wollen.
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Gutachter der gegnerischen Versicherung hätte ich sofort abgelehnt...
Einer zweiter von dir beauftragter Gutachter wird sicher nicht bezahlt
Wie hoch soll der Schaden denn überhaupt sein ?
Ich bin mit unserem Cupra selber zur Dekra gefahren und habe ein Gutachten erstellen lassen
Dort steht die Wertminderung, die voraussichtliche Reparaturdauer und auch die Höhe des Nutzungsausfalls und der Fahrzeugklasse.
Der Leasing habe ich das Gutachten per mail geschickt und die darin angegebene Wertminderung an die Leasing überwiesen.
Reparatur habe ich erst nach Freigabe meiner Versicherung in Auftrag gegeben. Abgerechnet wird erstmal über die VK meiner Versicherung. Versicherung des Verursachers hat Quote 70/30 angeboten (Parkplatzunfall) .Abrechnung erfolgt über Quotenvorrecht mit der gegnerischen Versicherung.
Die Werkstattinformation enthält keine Angaben zur Wertminderung, dass ist richtig so, denn die Werke geht das auch überhaupt nichts an.
Das man dir diese aufgrund des "Datenschutzes" nicht übermitteln darf, ist natürlich völliger Blödsinn. Da stehen "deine" Daten drin, die Werkstattparameter und die Versicherung. All das ist bekannt.
Hier mal ein paar grundlegende Infos für dich, da hier leider wieder mit einiger Unwissenheit offensichtlich vom Hörensagen gepostet wird.
Wenn hier das Österreichische Recht gilt, ist folgendes zu beachten:
1.0
Ab Schäden über 1.100 € ist ein Gutachten erforderlich, der Versicherung muss
-generell- das Recht zur Besichtigung eingeräumt werden
2.0
Es gibt in Österreich keine 130% Opfergrenzen- Regelung. Übersteigern
die Reparaturkosten den WBW, wird auf Totalschadenbasis abgerechnet
3.0
Bei den Mietwagenkosten wird ein Abzug von 10-15% für eine Eigenersparnis abgezogen
4.0
Sachverständigenkosten werden erstattet
5.0
Wertminderung gibt es nur nach der Berechnung mit Österreichischen Formeln, also
abweichend vom deutschen Recht
Ob sich der Leasinggeber mit dem Betrag zufrieden gibt, lassen wir mal dahingestellt. Nach Leasingende wird ein Leasing- Rücknahmegutachten erstellt. In diesem wird auch eine Wertminderung stehen. Diesen Betrag wird die Leasing dann von dir einfordern unabhängig was hier bei der Schadenregulierung herauskommt.
Selbstverständlich hat du als Auftraggeber das Recht auf ein Gutachtenduplikat, auch die Rechnung ist dir zu übermitteln.
Bitte prüfe noch einmal in diesem Zusammenhang, was du alles unterschrieben hast. Liegt dir von allem ein Duplikat vor?
Ps.: ich habe die Überschrift mal überarbeitet.
Zitat:
Das würde aber ja an den Schadenersatzansprüchen nichts ändern. Die Leasing würde sicherlich die Wertminderung dennoch bezahlt haben wollen.
Korrekt, wäre dann aber nicht mehr dein Problem. Der Vorgang wäre dann abgeschlossen.
Zitat:
@Tappi 64 schrieb am 26. Dezember 2024 um 12:14:24 Uhr:
Gutachter der gegnerischen Versicherung hätte ich sofort abgelehnt...
Aha, du kennst das östereichische Recht?
Zitat:
Aha, du kennst das östereichische Recht?
Muss er das kennen?
Nur mal so
Zitat:
@Cabriofan111 schrieb am 26. Dezember 2024 um 13:41:24 Uhr:
Zitat:
Aha, du kennst das östereichische Recht?
Muss er das kennen? Noch kann ich ja wohl bestimmen, wer an mein Fahrzeug ran darf.
Nur mal so
Mach Dir doch mal die Mühe und lese den Beitrag von Dellenzaehler, hinsichtlich dem Recht der Besichtigungsmöglichkeit des Österreichischen Versicherers.
Mach dir(und deine Fans) mal die Mühe und recherchiert ein wenig.
Fakt ist, dass ihr es nicht wisst und das in solchen Fällen das Wichtigste ist, dass die Anwaltskosten übernommen werden.
Zitat:
@Cabriofan111 schrieb am 26. Dezember 2024 um 13:54:33 Uhr:
Mach dir(und deine Fans) mal die Mühe und recherchiert ein wenig.
Fakt ist, dass ihr es nicht wisst und das in solchen Fällen das Wichtigste ist, dass die Anwaltskosten übernommen werden.
Es ist ja schon wieder bezeichnend, dass Dein Kommentar auf den mein Beitrag basierte, nachträglich ergänzt wurde.
@Germania
man muss nicht über jedes Stöcken springen, welches hingehalten wird.
Wenn diese Provokationen hier nun kein Ende finden, werde ich wohl leider mal klingeln.
Eigentlich möchte ich unsere Moderatoren nicht über Weihnachten stören, daher hoffe ich das dieses Appell hier wirkungslos verhallt
Zitat:
Es ist ja schon wieder bezeichnend, dass Dein Kommentar auf den mein Beitrag basierte, nachträglich ergänzt wurde.
Das mein Beitrag überarbeitet wurde ist erst einmal nichts Besonderes. Im Übrigen sind hier einige User, die sich ständig über andere User erhaben fühlen. Und jetzt kannst du klingeln!
Zitat:
@Tappi 64 schrieb am 26. Dezember 2024 um 12:14:24 Uhr:
Gutachter der gegnerischen Versicherung hätte ich sofort abgelehnt...
Einer zweiter von dir beauftragter Gutachter wird sicher nicht bezahltWie hoch soll der Schaden denn überhaupt sein ?
Also ich habe dem Gutacher weder zugestimmt noch abgelehnt. Das hat das Autohaus organisiert und mich dann darüber informiert, dass der da war. Laut meiner Recherche müsste ich daher noch das Recht eines eigenen Gutachters haben.
Die Schadenhöhe weiß ich leider nicht, da ich eben das Gutachten noch nicht gesehen habe. Ich gehe aktuell von 10-15k aus. Aber das ist nur aus dem Bauch raus.