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Wert Leasingfahrzeug nach Totalschaden

Hi,

Ich habe leider mit meinem Dienstwagen [...] einen Unfall gebaut - sieht aus wie ein wirtschaftlicher Totalschaden - leider wird es unter grob fahrlässig fallen und ich muss damit rechnen, dem AG das Auto zu ersetzen. Der Anschaffungspreis waren ca [...] nach ettlichen Rabatten - die Bruttolistenpreis für den GW Vorteil war mit EUR [...] angesetzt. [...] Meine Frage ist - wie wird der Ersatzwert des Fahrzeugs berechnet? Mit dem Restwert nach Abschreibung? Wiederbeschaffungswert? Wenn ein gleichwertiges Fahrzeug zB jetzt EUR [...] am Markt Wert ist, der AG aber EUR [...] für den Wagen neu bezahlt hat - kann er die EUR [...] ansetzen?.
Ein Gutachter ist noch nicht bestellt worden.

Wenn ich den Schaden bezahlen muss, kann ich mir das Auto aushändigen lassen zwecks Verkauf zum Ausschlachten etc, damit ich den Schaden etwas mindern kann?

Danke

___
[Beitrag von Motor-Talk auf Userwunsch editiert.]

26 Antworten

Es muss doch eine schriftliche Vereinbarung existieren mit dem Arbeitgeber, welche Pflichten du im Zusammenhang mit dem Auto hast, insbesondere Schadensersatzpflichten?

Wenn der AG in den Papieren steht, ist er der Halter. Der Eigentümer ist trotzdem der Leasinggeber.

Der Leasinggeber hat Anspruch auf den Ersatz des aktuellen Buchwerts des Fahrzeugs, abzgl. Restwert, je nachdem wer das Unfallauto verwertet. Der Buchwert liegt zur Halbzeit des Vertrags etwas über der Mitte zwischen Anschaffungspreis und Restwert. Wahrscheinlich wird er sich zwecks Schadensersatz an den Leasingnehmer (deinen AG) wenden und der sich (mangels Versicherung) wiederum an dich.

Dies ist keine verbindliche Auskunft, bin weder Jurist noch Leasingprofi.
Ich könnte auch Fahrzeuge meines AG für dienstliche Fahrten benutzen, wenn ich unterschreiben würde, dass die Versicherung bei grober Fahrlässigkeit (z.B. kleinen Tieren ausweichen) nicht deckt. Daher unterschreibe ich das nicht. Und dabei geht es bei mir nur um die sporadische Nutzung eines Golf und dessen Wert, nicht um den täglich auf dem Spiel stehenden Wert eines Q5.

Zitat:

@Hopeless schrieb am 3. November 2024 um 13:44:36 Uhr:


wie qird der Ersatzwert des Fahrzeugs berechnet? Mit dem Restwert nach Abschreibung? Wiederbeschaffungswert? Wenn ein gleichwertiges Fahrzeug zB jetzt EUR [...] am Markt Wert ist, der AG aber EUR [...] für den Wagen neu bezahlt hat - kann er die EUR [...] ansetzen?.
Ein Gutachter ist noch nicht bestellt worden.

Ich fürchte, das könnte etwas komplizierter noch sein ...

Zitat:

@Hopeless schrieb am 3. November 2024 um 13:44:36 Uhr:



Wenn ich den Schaden bezahlen muss, kann ich mir das Auto aushändigen lassen zwecks Verkauf zum Ausschlachten etc, damit ich den Schaden etwas mindern kann?

Das sind unterschiedlich Dinge: Schadensersatz leisten heißt nicht automatisch Eigentum erwerben.

Zitat:

@Hopeless schrieb am 3. November 2024 um 20:58:15 Uhr:


Hi, im Fahrzeugschein ist der Name des AGs, läuft aber über eine Leasing-Firna (nehme an als Flottenmanagement).

Es ist völlig egal, welcher Name in den Fahrzeugpapieren steht, das sagt null aus über die Eigentumsverhältnisse. Es ist manchmal schon erstaunlich, mit wie wenig Durchblick manche Menschen sich in vertragliche Verpflichtungen begeben.

Zitat:

@Hopeless schrieb am 3. November 2024 um 20:58:15 Uhr:


Ich befürchte, es ist die grobe Fahrlässigkeit, die nicht versichert ist. Jetzt scheint ea auch so zu sein, dass der AG eh nur Haftpflicht abgeschloasen hat . Von GAP sehe ich nichts in der Leasingratenübersicht , lediglich von "Haftpflicht".

Wie muss man drauf sein dafür? "dass derjenige grobfahrlässig handelt, der die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nach den gesamten Umständen in ungewöhnlich hohem Maß verletzt und unbeachtet lässt". Mit Eigentum des Arbeitgebers auch noch ... gute Werbung, da wäre ich als AG nicht nur wegen des Schadens am Wagen sauer.

Und letztlich ists doch auch egal ob
- nix bezahlt wird weil keine Versicherung besteht
oder
- nix bezahlt wird weil die Versicherung nicht zahlungspflichtig ist

Zitat:

@Hopeless schrieb am 3. November 2024 um 23:45:33 Uhr:


Wäre es nicht besser, ich zahle denen alles und verkaufe das Auto selbst? Finde das model online zu ziemlich guten Preisen

Nochmal: das Du Schadensersatz leistest heißt nicht, dass dir das Unfallfahrzeug gehören wird. Es wird eher so aussehen: Du zahlst den Schaden abzüglich eines gutachterlich festgestellten Restwertes - und irgendwer anderes verwertet das Teil

Zitat:

@Wrdlbrmpfd schrieb am 4. November 2024 um 00:08:29 Uhr:


Es muss doch eine schriftliche Vereinbarung existieren mit dem Arbeitgeber, welche Pflichten du im Zusammenhang mit dem Auto hast, insbesondere Schadensersatzpflichten?

Nicht nur diese, auch Pflichten zum Verhalten im Straßenverkehr stehen da (zumindest bei uns) drin, und alles was eigentlich normales Verhalten sein sollte wird angemahnt - uA auch nochmal dass man sich an Verkehrszeichen wie rote Ampeln und runde Schilder mit Zahlen drin halten soll und bitte nicht alkoholisiert fährt, und möglichst so dass man keinen negativen Eindruck für die Firma hinterlässt.

Zitat:

@Wrdlbrmpfd schrieb am 4. November 2024 um 00:08:29 Uhr:



Der Leasinggeber hat Anspruch auf den Ersatz des aktuellen Buchwerts des Fahrzeugs, abzgl. Restwert, je nachdem wer das Unfallauto verwertet. Der Buchwert liegt zur Halbzeit des Vertrags etwas über der Mitte zwischen Anschaffungspreis und Restwert.

Ich kann mir vorstellen, dass da uU noch weitere entgangene Gewinne dazu kommen - Einnahmen aus dem Leasing bis zum Vertragsende gegengerechnet zum derzeitig höheren Wert, Vermarktungsgewinn des Wagens nach dem Leasing. Da man von einem schuldhaften Unfall ausgehen darf könnte die Haftpflichtversicherung auf die Idee kommen Regress zu fordern nachdem sie gezahlt hat - das ist zwar gedeckelt, aber 5000€ können das auch werden. Die Versicherungsprämie steigt, wenn das ein Flottenvertrag ist der insgesamt neu bewertet wird, kann das auch unschön teuer werden.

Aber das kann nur der TE selbst bewerten, er weiß ja nur in welcher Art er seine Sorgfaltspflichten in ungewöhnlich hohem Maß verletzt hat. Und ob das am Ende nicht hoch genug war, um sogar zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu führen.

Zitat:

@Wrdlbrmpfd schrieb am 4. November 2024 um 00:08:29 Uhr:



Ich könnte auch Fahrzeuge meines AG für dienstliche Fahrten benutzen, wenn ich unterschreiben würde, dass die Versicherung bei grober Fahrlässigkeit (z.B. kleinen Tieren ausweichen) nicht deckt.

Wobei der BGH da ja schon mal der Ansicht ist, dass dies nicht automatisch grob fahrlässig ist. Außerdem frage ich mich dann noch - wie oft kommt das vor? Also ich weiche zB nicht ständig irgendwelchen Tieren aus, das ist eher sehr selten - da kommen unachtsame andere Verkehrsteilnehmer aber ungleich häufiger vor denen ich irgendwie "ausweichen" muss ...

Wie auf dem Basar wird das nicht funktionieren und Tauschgeschäft via Mobile.de wird sicherlich nicht funktionieren. Wird ja steuerlich schon ein Problem sein. Der Wagen wird entsorgt, Du zahlst den Schaden + allen Nebenkosten. Und ein neuer Vertrag wird abgeschlossen, sofern Du noch einen Wagen bekommen wirst. Der LG ist happy, der Vertrag wird abgerechnet und ein neuer wird abgeschlossen. Das Autohaus ist Happy, verkauft ein neues Auto. Dem AG ist es egal, da Du den Schaden begleichen musst und nicht der AG. Ein teurer Spaß.

Der Leasinggeber rechnet mit seinem Vertragspartner (deinem Arbeitgeber) ab, nicht mit Dir. Dein Arbeitgeber rechnet dann ggf. mit Dir ab. Wobei das nicht gesagt ist, dass er den Schaden 1:1 durchreicht. Kommt sicher auch darauf an, was genau passiert ist, wie wichtig Du für das Unternehmen bist etc. Wir haben ja aktuell im vielen Bereichen einen erheblichen Fachkräftemangel. Ich drücke Dir die Daumen..

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Eigentlich sollte alles im Dienstwagenüberlassungsvertrag geregelt sein.

Zitat:

@Rick_008 schrieb am 3. November 2024 um 22:18:06 Uhr:



Zitat:

@hoinzi schrieb am 3. November 2024 um 21:03:26 Uhr:


Das wäre sehr ungewöhnlich, weil eigentlich alle Leasinggeber eine Vollkasko vorschreiben.

Aber bei Fahrten unter Alkohol o.Ä. hilft das aber auch eher wenig.

Das ist nur bei Privatleasing so vorgeschrieben. Das ist halt eine Risikokalkulation. Mit den hohen Laufleistungen die im Gewerbeleasing einhergehen, kann es günstiger sein den Schaden selbst zu regulieren.

Das stimmt so wohl eher nicht, ich lease meine Fahrzeuge schon immer gewerblich und in sämtlichen Verträgen stand eine Verpflichtung, das Fahrzeug Vollkasko zu versichern.

Aber bei Großkunden wird das wohl anders sein, da hast Du sicher Recht.

Richtig, auch bei mir ging nur mit VK und GAP.

Vielleicht hätte ich es besser beschreiben sollen. Wir haben an unserer NL ungefähr 500 Dienstwagen im Einsatz. Die meisten mit Laufleistungen +30.000KM/Jahr. Die Prämien für VK sind weit höher als die tatsächlichen anfallenden Schäden und wir leasen über Alphabet. Danke für die Info hoinzi

Na ja, die Leasingfirma übernimmt ja ein gewisses Ausfallrisiko auf den Leasingnehmer, wenn der nur Haftpflicht versichert - da er ja den eigenen Schaden aus der eigenen Tasche bezahlt. Ich denke, sowas wied tasächlich nur eher bei Grosskunden akzeptabel sein.

Zitat:

@Wrdlbrmpfd schrieb am 4. November 2024 um 00:08:29 Uhr:


Ich könnte auch Fahrzeuge meines AG für dienstliche Fahrten benutzen, wenn ich unterschreiben würde, dass die Versicherung bei grober Fahrlässigkeit (z.B. kleinen Tieren ausweichen) nicht deckt. Daher unterschreibe ich das nicht.

Naja, wenn dein Arbeitgeber dir das Fahrzeug ausschließlich für die

private

Nutzung überlassen hat, ist das ja noch einmal eine andere Baustelle.

Wenn das doch alles so brisant ist, frage ich mich, warum du nicht auch einen Anwalt konsultierst. Vermutlich wird für dich auch ein Strafverfahren fällig sein.

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