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Werkstattrechnung

Themenstarteram 27. März 2012 um 17:08

Hallo,

hätte da mal eine Frage und ich hoffe das mir jemand weiter helfen kann, eine ältere Dame ist meiner Mutter hinten ins Auto gefahren.

Meine Mutter ist daraufhin in eine freie Werkstatt gefahren, die gegnerische Versicherung bestand auf einen Gutachter und es musste dafür der hintere Stoßfänger abmontiert werden und natürlich wieder angebracht werden. Jetzt machte meine Ma eine Inspektion in dieser Werstatt und plötzlich tauchte in der Rechnung dieses Abbauen und Anbringen des Stoßfängers auf, muss meine Ma das etwa bezahlen da ja die gegnerische Versicherung auf einen Gutachter bestanden hat??? Die Schuldfrage ist ja auch geklärt.

 

Gruß

Chris

 

 

 

 

Beste Antwort im Thema
am 27. März 2012 um 18:00

Ich würde mal freundlich nachfragen warum für eine Inspektion die Stossstange abmontiert wurde.

Sollte es sich um das Abbauen im Rahmen der Begutachtung handeln, sollen sie dir den Auftrag dafür zeigen, auf dem deine Unterschrift ist.

Können sie das nicht, sollen sie sich an den Auftraggeber halten (vermutlich die gegnerische Versicherung).

Eventuell auch mal vorher bei der gegnerischen Versicherung nachfragen, ob denen die Demontage auch schon in Rechnung gestellt wurde. Dann klingt das für mich schon stark nach versuchtem Betrug.

18 weitere Antworten
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18 Antworten

Alles was zu erstellen des Gutachtens gehört, muss deine Mutter nicht bezahlen wenn der andere die volle Schuld zugesprochen bekommt.

Themenstarteram 27. März 2012 um 17:19

Vielen Dank erstmal, also sollte die Rechnung der Werkstatt schleunigst korrigiert werden?

Das meinte ich nämlich auch!

Danke

Gruß Chris

Man kann ja mal versuchen, doppelt zu kassieren. "Alte" Dame merkt das sicher nicht. :D

MfG aus Bremen

Wurde die Werkstatt mit der Reparatur des Schadens beauftragt?

Umsonst macht die Werkstatt nichts. 

am 27. März 2012 um 18:00

Ich würde mal freundlich nachfragen warum für eine Inspektion die Stossstange abmontiert wurde.

Sollte es sich um das Abbauen im Rahmen der Begutachtung handeln, sollen sie dir den Auftrag dafür zeigen, auf dem deine Unterschrift ist.

Können sie das nicht, sollen sie sich an den Auftraggeber halten (vermutlich die gegnerische Versicherung).

Eventuell auch mal vorher bei der gegnerischen Versicherung nachfragen, ob denen die Demontage auch schon in Rechnung gestellt wurde. Dann klingt das für mich schon stark nach versuchtem Betrug.

Themenstarteram 27. März 2012 um 18:36

Zitat:

Original geschrieben von FabJo

Wurde die Werkstatt mit der Reparatur des Schadens beauftragt?

Umsonst macht die Werkstatt nichts. 

Ja vom Gutachter aus, der von der gegnerischen Versicherung beauftragt wurde er musste ja den Wagen unter dem Stoßfänger fotografieren, es ging jetzt auch nicht um die Reperatur sondern um das abmontieren und wieder anbringen des

Stoßfängers damit der Gutachter seine Arbeit machen konnte, und dieses soll meine Ma auf einmal bezahlen, so meint es die Werkstatt.

Hallole zusammen

 

Das die Werkstatt versucht diese Arbeit berechtigt bezahlt zu bekommen ist eigendlich verständlich und richtig. Bitte die Werkstatt freundlich um eine seperate Rechnungserstellung für die Arbeiten die den Gutachter bzw den Unfallschaden betreffen.Das machen die sicherlich. Bezahlen müßen wirst Du vermutlich erstmal selber, diese Rechnung aber dann bei der gegenerischen Versicherung einreichen da diese zum Unfallgeschehen bzw der Gutachtererstellung gehört. Wird das Fahrzeug in dieser Werkstatt auch instandgesetzt so können die das mit der Reparaturrechnung bei der Versicherung einreichen. Bevor Du einen Instandsetzungsauftrag erteilst solltest Du jedoch auf die schriftliche Kostenübernahmeerklärung des Shadens warten . Sonst kann es passieren das die

Reparatur erstmal von Dir der Dame vorfinanziert werden muß was nicht so Toll ist.

Hoffe geholfen zu haben. Jol.

am 28. März 2012 um 8:19

Zitat:

Original geschrieben von jloethe

Bezahlen müßen wirst Du vermutlich erstmal selber, diese Rechnung aber dann bei der gegenerischen Versicherung einreichen da diese zum Unfallgeschehen bzw der Gutachtererstellung gehört.

Seit wann bezahlt man Rechnungen für Arbeiten, die man nicht in Auftrag gegeben hat. Wenn der Gutachter die Musik bestellt, soll er sie auch zahlen. Dann kann er ja die Rechnung bei der Versicherung einreichen. Der Gutachter kam ja nicht auf Wunsch des TE.

Warum sollte der Geschädigte Zinsverluste hinnehmen, weil er die Verbindlichkeiten der Versicherungen zahlt?

 

am 28. März 2012 um 8:21

Zitat:

Original geschrieben von jloethe

Das die Werkstatt versucht diese Arbeit berechtigt bezahlt zu bekommen ist eigendlich verständlich und richtig.

Ja aber bitte von dem, der die Arbeit bestellt hat.

Oder zahlst du an der Kasse im Supermarkt auch die Sachen, die derjenige in der Schlange vor die kauft, nur weil du zufällig an der selben Kasse stehst?

Zitat:

Original geschrieben von zille1976

Zitat:

Original geschrieben von jloethe

Bezahlen müßen wirst Du vermutlich erstmal selber, diese Rechnung aber dann bei der gegenerischen Versicherung einreichen da diese zum Unfallgeschehen bzw der Gutachtererstellung gehört.

Seit wann bezahlt man Rechnungen für Arbeiten, die man nicht in Auftrag gegeben hat. Wenn der Gutachter die Musik bestellt, soll er sie auch zahlen. Dann kann er ja die Rechnung bei der Versicherung einreichen. Der Gutachter kam ja nicht auf Wunsch des TE.

Warum sollte der Geschädigte Zinsverluste hinnehmen, weil er die Verbindlichkeiten der Versicherungen zahlt?

Du hast vom Prinziep her recht allerdings wurde das Gutachen deshalb erstellt um der Versicherung einen Anhalt / Grundlage für die Instandsetzung zu geben die den entstandenen Schaden identiífiziert bzw beziffert. Richtig währe es gewesen wenn die Werkstatt dies direkt mit dem Sáchverständigen abgewickelt hätte was aber meist in der Reallität anderst gehandhabt wird. Normalerweise unterschreibt man eine Abtretungserklärung bei der Werkstatt die dann alles selbstständiig regelt und man damit nix zu tun hat. Nun Zinsverluste.. diese kann man entsprechend der gültigen Zinssätze auch geltend machen. Was habt Ihr Euch denn so ?? Das ist doch alles im Rahmen der normalen Schadensabwicklung und was macht ihr das so kompliziert. Wer so genau schaut was denn nun rechtens ist der sollte dann auch so korrekt sein und die entstandenen Kosten auch entsprechend geltend machen zu können. Niemand erwartet das der Geschädigte die kosten selber trägt den da kommen bestimmt noch weitere Dinge zusammen wie Portokosten und Telefongespräche die ja auch was kosten, dokumentiere blos alles genaustends mit das dir keine drei cent Unkosten entstehen die du nicht zurück bekommst. Der Geschädigte hat die verpflichtung den Schaden so gering wie Möglich zu halten hab ich mal gelernt .... also haltet Euch drann. Jol.

Zitat:

Original geschrieben von zille1976

Zitat:

Original geschrieben von jloethe

Das die Werkstatt versucht diese Arbeit berechtigt bezahlt zu bekommen ist eigendlich verständlich und richtig.

Ja aber bitte von dem, der die Arbeit bestellt hat.

Oder zahlst du an der Kasse im Supermarkt auch die Sachen, die derjenige in der Schlange vor die kauft, nur weil du zufällig an der selben Kasse stehst?

Der vergleich hinkt aber gewaltig... Bist du wenns um Interssen anderer geht auch so korrekt und genau..?? Du zählst sicher die Blätter Toilettenpapier nach wenn du Besuch hattest oder ?? Jol.

am 28. März 2012 um 14:35

Zitat:

Original geschrieben von jloethe

Der vergleich hinkt aber gewaltig... Bist du wenns um Interssen anderer geht auch so korrekt und genau..?? Du zählst sicher die Blätter Toilettenpapier nach wenn du Besuch hattest oder ?? Jol.

Nein, er hinkt nicht.

Die Inspektion und das Gutachten haben erstmal NICHTS miteinander zu tun.

Wenn ich einmal im Laden eine Rolle Klopapier kaufe und am nächsten Tag eine Glühbirne, erhalte ich zwei separate Rechnungen.

Das Gutachten wurde nicht vom TE in Auftrag gegeben, folglich ist er nicht der Rechnungsempfänger.

Wieso sollte er also in Vorleistung treten und hinterher Inkasso betreiben?

Zitat:

Original geschrieben von zille1976

Zitat:

Original geschrieben von jloethe

Das die Werkstatt versucht diese Arbeit berechtigt bezahlt zu bekommen ist eigendlich verständlich und richtig.

Ja aber bitte von dem, der die Arbeit bestellt hat.

Oder zahlst du an der Kasse im Supermarkt auch die Sachen, die derjenige in der Schlange vor die kauft, nur weil du zufällig an der selben Kasse stehst?

Wenn er sich hinter mir anstellt, ist das schon ok. Kann ich damit leben.

Zitat:

Original geschrieben von jloethe

Normalerweise unterschreibt man...

...erstmal keine abtretungserklärung bevor nicht das geld von der versicherung auf dem konto eingegangen ist und normalerweise lässt man auch nciht den gutachter der versicherung ans auto - sondern beauftrag einen eigenen!

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