Werkstattbericht: Schraube abgebrochen - 100 Euro
Dies ist ein Bericht aus einer der Werksätten des in München dominierenden Audi Händlers:
An meinem Audi sollten nur die Scheinwerfer & Nebelscheinwerfer richtig eingestellt werden.
Dies wurde von einem Lehrling gemacht. Der linke Nebelscheinwerfer machte ihm etwas Probleme und er drehte längere Zeit in einee Richtung, bis ein lautes Knacken zu hören war.
Dannach lies sich nichts mehr einstellen.
Auf meine Frage, was das gerade war, verließ er schnell und wortlos die Werkstatt und der Meister kam.
Dieser meinte lapidar zu mir: "Da ist wohl eine Schraube gebrochen"
Auf meine Proteste, dass das soeben passiert sei meinte der Meister: "Das müssen wir mal prüfen"
Ich musste das Auto in der Werkstatt lassen einen Werkstatt-Leihwagen für 20Euro nehmen.
Natürlich stellte sich bei der Überprüfung heraus, dass die Schraube schon "verschlissen" bzw. "angebrochen" war.
Da es diese Schraube wohl nicht einzeln gibt: Austausch Nebelscheinwerfer: gesamt 100 Euro + Mietwagen 20 Euro
Hat jemand schon mal gegen so etwas protestiert, wie stehen die Chancen und an wen wende ich mich am besten?
Vielen Dank & schöne Grüße aus Unterhaching
25 Antworten
Wie dem auch sei, 100 Euro ist echt die Härte.
Gibt es da kein Entgegenkommen?
Dann solltest Du zu einer Schiedsstelle gehen, die dann vermittelt.
Eigentlich müßten die den Scheinwerfer wieder ausbauen, damit Du Dir einen vom Schrott besorgen kannst.
Zitat:
Original geschrieben von runningdeep
Es wurde nur die Schraube abgedreht. Zahlen musste ich, weil die Schraube angeblich schon angebrochen war (durch Druck auf dei Frontschürze evtl. Schneehaufen oder so meinte der Meister)
...die Rechnung hast du aber noch nicht bezahlt ?
ich sag mal so, es kann jedem lehrling bzw. selbst einen gesellen sowas passieren. das ist normal, dafür waren wir alle mal lehrling bzw. machen fehler. generell müsste die werkstatt den schaden ersetzen. nun hast du das problem, dass wenn das die werkstatt nicht macht und da es sich nur um einen "kleinen betrag handelt", es sich nicht lohnt zu einem anwalt zu gehen. ich würde die werkstatt nicht mehr aufsuchen und wo es geht im bekannten kreis schlecht machen (aber keine üble nachrede). würde da aber auf jedenfall nochmal mit dem chef der werkstatt selber reden und druck machen...
hi,
Zitat:
generell müsste die werkstatt den schaden ersetzen. nun hast du das problem, dass wenn das die werkstatt nicht macht und da es sich nur um einen "kleinen betrag handelt", es sich nicht lohnt zu einem anwalt zu gehen.
lol! sorry nix gegen dich aber beim 100 euro würde ich auch ausrasten. Das iss kein kleiner Beitrag und die Werkstattt hat für ihren "Murks" gerade zu stehen. Was da passiert iss, iss ne Frechheit.
Nicht alle die Audi fahren sind "Millionäre" oder gut situierte Kunden. Es gibt auch "Fans" die gerne "Vorsprung durch Technik"lieben ohne "Millionen auf den Konto" zu haben.
Gruß Zonkdsl
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ich würde bei 100 euro auch ausrasten. aber überleg mal logisch, wenn du wegen so einem betrag zum anwalt gehst bezahlste am schluss drauf. deshalb hab ich ja gesagt er soll noch mal mitn chef reden und da druck machen. vll noch handwerkskammer falls die werkstatt in der innung ist.
Grundsätzlich heißt es doch: Wer den Pfennig nicht ehrt ist den Taler nicht Wert.
Ich würde für sowas nichtmal 10€ freiwillig zahlen.
Es gibt meiner Meinung nach 3 Möglichkeiten:
1. Die Rechnung ist noch offen, dann wird sie, wie ich in meinen ersten Beitrag geschrieben hab, zurückgeschickt bzw die Kosten, die durch die abgebrochene Schraube entstanden sind, rausgerechnet.
2. Die Rechnung wurde bei Abholung des Autos bar bezahlt. Dann besteht sogut wie keine Chance, das ganze wieder zurückzubekommen. Kann man nur die Werkstatt wechseln und sich nicht weiter drüber ärgern.
3. Eine für beide Seiten befriedigende Lösung (egal ob schon bezahlt oder noch nicht):
Gespräch mit den Meister oder noch besser Geschäftsführer des Autohauses, bei dem man sich, wie bei kleineren "Streitigkeiten" üblich, auf halbe-halbe einigt und friedlich auseinandergeht 🙂 .
50 € ist immer noch viel. Ich würde auch mit dem Geschäftsführer reden, und dann sagt der ADAC immer, wenn das nichts nützt zur Schiedsstelle gehen. Anwalt wird bestimmt teuer.
Bin morgen Vormittag nochmal bei dem Händler wg. der Sache und hab da nen Termin mit dem Chef.
Der Meister bzw. der Lehrling reden sich halt immer noch darauf hinaus, dass die Schraube schon beschädigt war (wollen Sie mir ja auch anhand der Schraube zeigen - aber wer weißt, was da schon war und was erst kam?).
Prinzipiell hab ich dank Rechtsschutz auch mit "Anwalt" kein Problem.
Die Rechnung wurde gleich bezahlt - ich konnte den Wagen nicht selber abholen und der Abholer hat gleich bezahlt...
Der Leihwagen, den ich für den Tag hatte ist allerdings noch offen...
Das größte Problem ist meines Erachtens die Aussage, die Schraube wäre schon leicht kaputt gewesen (nicht ganz kaputt, denn am Anfang ließ sich der Scheinwerfer ja noch einstellen).
Was muss eigentlich bei Xenon Scheinwerfern noch eingestellt werden? Ich dachte bisher, die Leuchtweitenregulierung macht das automatisch?!
Danke erstmal für alle Tips!
R
Also eine Werkstadt, die nicht so kulant ist mal eine abgebrochene Schraube zu ersetzen, ist nicht gerade eine wo ich wieder hingehen würde.
Mit mir wurde mal telefonisch verainbart, daß der Preis für 4 Reifen mit Montage 980 DM wären.
Dann wollten die für die Montage noch extra ...ich glaube 11 DM haben. Da ich aber meinte, das wurde doch mit dem Herrn sowieso besprochen, aber der ist schon nach Hause gegangen, haben sie nicht drauf rumgeritten, sondern nichts extra berechnet.
DAS ist kulant!
Hallo,
also beim Xenonschweinwerfer stellt man meines Wissens nichts mehr mechanisch ein. Die Einstellung wird ausschliesslich durch über die OBD Schnittstelle durchgeführt (war bei meinem dabeigewesen).
Gruss André
Zitat:
Original geschrieben von Maks77
Also eine Werkstadt, die nicht so kulant ist mal eine abgebrochene Schraube zu ersetzen, ist nicht gerade eine wo ich wieder hingehen würde.
Ja.
Das sollte man dem Chef gegenüber offen erwähnen. Dann merkt man gleich, ob man dem Laden als Kunde etwas wert ist oder nicht.