Werkstatt verursacht Totalschaden
Hallo,
meine Werkstatt hat meinen Opel Astra G Caravan zum TÜV fahren wollen (nach teilweise erfolgter Reparatur). Dabei sind die jemanden drauf gefahren…
Die Betriebshaftpflicht der Werkstatt übernimmt den Schaden an meinem und den anderen Fahrzeug.
Der Gutachter hat bei mir mit 10.000€ Reperaturkosten einen wirtschaftlichen Totalschaden festgestellt. Wiederbeschaffungswert: 1500€ Dauer: 14 Tage Restwert 30€.
Jetzt habe ich noch eine Rechnung von 1500€ von der Werkstatt bekommen für die Kosten der Reparatur meines Autos was die geschrottet haben. Muss ich das bezahlen? Die hätten auch einen Tag warten können, dann wäre der TÜV auch in die Werkstatt gekommen, außerdem waren die Bremsen noch gar nicht gemacht, deswegen finde ich’s mehr als fraglich ob die wirklich zum TÜV wollten mit meinem Auto…
Für 1500€ wäre es schon sehr schwierig einen vernünftigen Kombi zu finden und mit der Rechnung der Werkstatt bin ich jetzt quasi sogar ein paar Euro im Minus und ich habe kein Auto mehr…
19 Antworten
Also ich rufe erstmal irgendwo an. Meistens klären sich die Sachen dann schon.
Sollten wir verschiedene Ansichten am Telefon haben oder ich meine nicht richtig verstanden zu werden.
Dann setzte ich mich mit nochmal Schriftlich mit denen in Verbindung.
Bis jetzt bin ich damit auch gut gefahren.
Ich pampe die Leute aber am Telefon auch nicht an.
Man kann durchaus auch schriftlich und trotzdem in einem freundlichen und kooperativen Ton die Rechnung in Frage stellen und entsprechend widersprechen.
Das eine muss das andere nicht zwingend ausschließen.
Die Schriftform hat den Vorteil, dass Frage und Antwort auch mit Datum belegbar sind. Das ist bei einem mündlichen Klärungsversuch eben nicht gegeben.
Ich hab mal mit meiner damaligen Hausbank ein kurzes inhaltliches Gespräch gehabt, dann war alles geklärt und wir haben uns danach über Gott und die Welt unterhalten. Nachdem ich wieder am eigenen PC saß, wurde eine kurze Bestätigungsmail hingeschickt.
Leider war anschließend trotzdem eine Klage notwendig und dort wurde von der Bank der Inhalt des Gesprächs ganz anders dargestellt. Dank meiner - unwidersprochenen - Bestätigungsmail vom Besprechungstag regte das Gericht bei der Bank an, auf meinen Gesprächspartner als Zeugen besser zu verzichten...
Mündlich? Wie beweise ich das später vor Gericht?
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Zitat:
@PeterBH schrieb am 13. August 2023 um 18:55:57 Uhr:
Anrufen ist gut, schreiben ist besser.
Wer schreibt, bleibt. Alte Weisheit aus über 48 Jahren Berufsleben