Werkstatt konnte Fehler nicht beheben, will aber trotzdem Geld!?

VW Vento 1H

Moin,

mein Golf springt ab und zu (nicht immer), wenn es Nachts feucht war nicht an. Ich muß es dann ca. 5 bis 10 min immer wieder probieren bis er dann doch anspringt. Danach kann ich ihn so oft an und aus machen, wie ich will, er geht jedes mal ohne Probleme an.
Da das aber kein Dauerzustand sein konnte, brachte ich ihn zur VW Werkstatt in unserer Nähe. Die meinten, daß es bestimmt eine Kleinigkeit sei und sie mir in 1 bis 2 Tagen bescheid sagen.
Daraus wurden dann 5 Wochen! Ich habe ja bald einen zu viel bekommen. 4 oder 5 mal haben sie mich angerufen und gesagt, sie hätten den Fehler gefunden und ich könnte den Wagen abholen. Nichts wars! Immer das gleiche Problem wieder.
Sie haben es einfach nicht hinbekommen und ich habe mein Auto dann wie gesagt nach ca. 5 Wochen wieder nach Hause geholt.
Nun ist heute nach ca. 3 Wochen eine Rechnung bei zu Hause angekommen, in der steht, daß sie fast 400 EUR von mir haben wollen.

Nun meine Frage:
Können die von mir Geld verlangen, wenn sie das Problem nicht behoben haben und der gleiche Fehler wie vorher besteht?

MfG

Dom

PS: Hatte irgendjemand mal den gleichen Fehler bei seinem Wagen?

16 Antworten

Du mußt nicht zahlen, da keine Leistung erbracht wurde! Das reine Suchen ohne Finden hat keinen Wert, also keine erbrachte Leistung -> kein Geld

Verweigere einfach die Zahlung und warte ab.

Zitat:

Original geschrieben von Frazer


gtiman ist bestimmt nicht weit 😁...falls du nen 2E hast 😉

lololol

hehehe

ja das ist die frage,was hast du für einen motor? wenn du nen 2E hast läßt sich der fehler 100%ig beheben und beim ADY oder AGG denke ich auch,nur ist es da etwas komplexer,aber das soll nun auch nicht stören 😉

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