Abstellen an der Strasse (Haftung)
Beim querlesen über einige Urteile im Verkehrsrecht der jüngsten Zeit fiel mir folgendes evtl auch für manche Wohnwagenbesitzer mit einem Strassenstellplatz auf.
....
Ein auf der Straße abgestellter Transportanhänger müsse innerhalb geschlossener Ortschaften immer mit einer eigenen Lichtquelle beleuchtet sein. Das Licht der Straßenlaternen reiche nicht aus, unabhängig davon, ob die Straßenlaterne den Anhänger sichtbar gemacht habe. Bei der Haftungsregelung komme es hierauf nicht an....
Dass das analog für Wohnwagen gilt ist ja wohl denke ich nicht zu weit hergeholt ;-))
13 Antworten
Re: Abstellen an der Strasse (Haftung)
Zitat:
Original geschrieben von fgordon
Ein auf der Straße abgestellter Transportanhänger müsse innerhalb geschlossener Ortschaften immer mit einer eigenen Lichtquelle beleuchtet sein. Das Licht der Straßenlaternen reiche nicht aus, unabhängig davon, ob die Straßenlaterne den Anhänger sichtbar gemacht habe.
Völlig richtig :-)
Entspricht ja auch
§17 Absatz 4 der StVO§17(4)
Auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge, ausgenommen Personenkraftwagen, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und Anhänger sind innerhalb geschlossener Ortschaften stets mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen.Dabei ist aber der Punkt "der durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen" zu beachten.
Laut
§49a der StVZOgelten als lichttechnische Einrichtungen auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel, also ist der sowiso vorgeschriebene Rückstrahler völlig ausreichend.
Das von dir genannte Urteil bezieht sich warscheinlich darauf, das jemand einen Anhänger abgestellt hat, welcher einen abnehmbaren Lampenträger hat (z.B. einen Bootsanhänger), und dieser wurde ohne Lampenträger (und damit wohl auch ohne Rückstrahler) geparkt.
Dann ist warscheinlich jemand da hinein gefahren und der Besitzer wollte geltend machen das man den Hänger doch hätte sehen müssen weil er ja unter einer Laterne stand.
Das reicht aber eben nicht aus.
Die lichttechnischen Einrichtungen müssen halt korrekt angebracht und verwendet werden.
Einen Wohnwagenbesitzer sollte das aber ehr nicht betreffen denn wer schraubt schon vorsätzlich seine Rückstrahler ab.
Vieleicht kannst du ja mal das ganze Urteil oder einen Link hier hineinstellen damit man mal eine vorstellung vom Originalzusammenhang bekommt.
Ich werfe mal das Stichwort "Parkwarntafel" in den Raum. Bei Transportern, Lkws und größeren Anhängern sieht man das regelmäßig.
pfisti
Zitat:
Original geschrieben von pfisti
Ich werfe mal das Stichwort "Parkwarntafel" in den Raum. Bei Transportern, Lkws und größeren Anhängern sieht man das regelmäßig.
pfisti
Stimmt, recht hast du.
Der Reflektor alleine schein doch noch keine ausreichende Lichttechnische Einrichtung zu sein:
(4) Zur Kennzeichnung nach § 17 Abs. 4 Satz 2 und 3 von Fahrzeugen und Anhängern, die innerhalb geschlossener Ortschaften auf der Fahrbahn halten, können amtlich geprüfte Park-Warntafeln verwendet werden.http://images.rkl-shop.de/items/400091200_LIM.jpgSomit war das Thema schon einmal Wert angesprochen zu werden.
Dann werde ich mal schauen wo ich jetzt, möglichst günstig, zu solchen Parkwarntafeln komme.
Kennt jemand eine Quelle wo mal die kleine 280/280 Version günstig bekommt?
Ein interessantes Urteil zum Thema gibt
es auch hier.
Damit wird klar das, zumindestens MIT Parkwarntafel, ein geparkter Hänger ausreichen "beleuchtet" ist.
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Für alle, die sich sicherheitshalber doch ein Paar Parkwarntafeln zulegen möchten, um das Gespann beim Parken am Strassenrand korrekt abzusichern, habe ich einen Tip:
Westfalia.de
Dort gibt es die kleine Tafel für 15,99€
Ab 2 Stück kosten die nur noch 13,99€
Für ein Paar zahlt man 32,70€ incl. Versand und Versicherung.
Das finde ich günstig denn bei den meisten anderen Anbietern die ich so gefunden habe ist das der Preis für eine Tafel.
OK, diese sind dann auch meistens klappbar, aber da ich (und die meisten anderen WoWa besitzer sicherlich auch) nicht beabsichtige die Fest zu montieren (werde die Tafeln dann beim Parken einfach am Rangiergriff befestigen) ist mir diese Variante sowiso lieber.
Ich hab leider nur die gekürzte Fassung vorliegen dort heisst es nur
"...Ein Autofahrer hatte innerörtlich am rechten Fahrbahnrand einen Pkw-Transportanhänger abgestellt, ohne ihn mit einer eigenen Lichtquelle zu versehen. Ein anderer Autofahrer war bei Dunkelheit auf den Anhänger aufgefahren. Er war der Meinung, dass den Halter des Anhängers eine Mitschuld an dem Auffahrunfall träfe, da der Anhänger unbeleuchtet war.
Das Amtsgericht schloss sich dieser Meinung an...."
Ich nehme also erst einmal an, dass die verkehrsgesetzlich notwendigen einfachen Rückstrahler angebracht waren und auch nicht abmontiert wurden, denke dass dies sonst sicher explizit erwähnt worden wäre und ein Mitverschulden des Anhänger Halters ja dann sowieso unstrittig gewesen wäre und keiner gerichtlichen Klärunge bedarft hätte (nur noch um die Schuldverteilung)
Amtsgericht war Eschwege Az.: 2 C 772/06
Von daher halte ich diese Parktafeln für durchaus nicht verkehrt investiertes Geld ;-)
Zitat:
Original geschrieben von fgordon
Von daher halte ich diese Parktafeln für durchaus nicht verkehrt investiertes Geld ;-)
Jepp, stimmt, ich habe bereits ein päärchen geordert.
Ich sehe zwar auch kaum die Gefahr das man wirklich eine Anzeige bekommt wenn man ohne Parkwarntafel irgendwo steht, aber meinen vorherigen WoWa hat auch schon einer am Hinteren Eck gerammt weil er beim vorbeifahren die Breite falsch eingeschätzt hat.
Das war zum glück Tagsüber. Ausserdem wars ein netter älterer Herr der gleich einsichtig war. Wäre das jetzt aber nachts gewesen und man hätte einen Paragrafenreiter erwischt, würde man in einem solchen Fall bestimmt eine Mitschuld aufgebrummt bekommen.
Vielen Dank noch für die ausführlichere Darstellung des Urteils.
Ich denke die Gefahr, dass derjenige, der den Unfall verursacht hat, das vor Gericht bringt ist eher klein, aber die Haftpflichtversicherung des Autofahrers wird dies halt wohl tun.
Von daher kann der Verursacher zwar nett und einsichtig sein, die Versicherung des Verursacher wird aber beim Begleichen der Schäden - wie gewohnt ;-) - natürlich versuchen eine Mitschuld beim Absteller zu finden, um nur einen Teil des Schadens begleichen zu müssen.... durch u.a. dieses Urteil wird natürlich die Position der Versicherung gestärkt.
Wie auch immer, mir bleibt sowas in Zukunft hoffe ich erspart, denn meine Parkwarntafeln sind angekommen und bereits montiert.
Da ich die Dinger ja nicht dauerhaft montiert lassen möchte (sieht ja doch ein bischen blöd aus die zusammengeklappten immer spazieren zu fahren) habe ich mir die NICHT klappbare Version bestellt und diese auf einem Winkel montiert.
Diesen habe ich mir aus einem standard-Baumarkt-Balkenverbinder der Grösse 60x200mm zurechtgebogen.
Dadurch kann ich die Tafeln jetzt universal verwenden (Vorne Hinten Rechts Links) was ganz gut auf den Seitenbildern zu erkennen ist.
Die Leuchtkraft ist am besten auf dem Bild "hinten Fern" zu erkennen, speziell im Vergleich zum Kennzeichen und zum Dreiecksrückstrahler.
Die Montage am WoWa kann ganz einfach erfolgen indem ich den angeschraubten Winkel mit einem Vorhängeschloss am Rangiergriff befestige.
Bilder:
hinten Fern
[URL=http://grafik-butler.de/images/cqs1174001898m.jpg ]hinten Nah[/URL]
[URL=http://grafik-butler.de/images/viu1174001951v.jpg ]hinten Seite[/URL]
[URL=http://grafik-butler.de/images/jdv1174002039u.jpg ]vorne Fern[/URL]
[URL=http://grafik-butler.de/images/arx1174002089f.jpg ]vorne Nah[/URL]
[URL=http://grafik-butler.de/images/arx1174002137t.jpg ]vorne Seite[/URL]
Gruss
GM
SICHTBARKEIT
... wobei sicher der Einwand erlaubt ist, dass ein heller Wohnwagenaufbau ohnehin im Scheinwerferlicht eines Fahrzeuges deutlicher erkennbar ist, als ein flacher,grauer Autotransportanhänger.
Trotzdem ist die Lösung von GasMatrix sicher sinnvoll und durchaus nachahmenswert.
Das stimmt schon für Nachts - nur bei Nebel z.B. ist die helle Farbe u.U schon wieder ungünstiger ;-)
Vor allem doch erstaunlich wie hell diese Parktafeln zurückstrahlen, die kann man nun wirklich kaum übersehen.... Ich finde den Sicherheitsgewinn für das investierte Geld jedenfalls erstaunlich gut. Die unteren könnten ja u.U durchaus auch mal durch Gras oder sowas etwas verdeckt sein.. oder verschmutzt.
Wegen einer Anfrage eines Motor-Talkers, der mich darauf hingewiesen hat, das die obigen Bilderlinks nicht mehr gehen (gab glaub ich 2007 die Hochlademöglichkeit bei MT noch nicht) habe ich noch mal neue Fotos gemacht und als Anhang hochgeladen.
Die Parkwarntafeln haben sich in dieser Konstruktion bisher sehr bewährt.
Einfach in der Handhabung und alle Vorschriften werden befolgt.
Die Fotos hab ich übrigens mit einer normalen, kleinen Digicam mit eingebautem Blitz gemacht.
Erkennt man auch an den 15m Fotos das der Blitz nicht ausreicht um den WoWa ausreichend zu beleuchten, die Parkwarntafel aber extrem zurückleuchtet.
Das ist im übrigen auch bei Autoscheinwerfern so.
Diese Tafeln taugen wirklich etwas und ich kann die nur empfehlen.
Gruss
GM
Ich habe grade bein Stöbern auf meinem Rechner auch die alten Bilder von den Parkwarntafeln wiedergefunden.
Sind zwar sher ähnlich aber möglicherweise in interessanten Details doch unterschiedlich.
Ich habe übrigens einen Winkel statt eines Flachblech gewählt da die alte Beleuchtung (auch wenn sie moderner aussieht) tiefer montiert war und die PWT nicht auflag.
Das die PWT grade herab hängt wurde dadurch erreicht das sich der Winkel an der WoWa aussenseite abstützte.
Dazu war natürlich ein Kantenschoner auf dem Winkel aufgeklebt.
Vorne steht die PWT auf dem Gaskasten.
Auch hier ist der Winkel vorteilhaft, denn wüßrde man die PWT am oberen Blech an dden Rangiergriff anschliessen, dann würde er völlig schräg hängen.
So steht die PWT 1a grade.
Ich hoffe ich kann hiermit allen Laternenparkern helfen sich an die "Beleuchtungsvorschriften" zu halten
Gruss
GM