Werkstatt-Haftung ? Obhutsschaden ? PHV-Schaden ? Frankreich

Französischer Umrüster hat mit nicht zugelassenem, fabrikneuem, deutschem Kunden-PKW während einer Probefahrt mit Werkstatt-Kennzeichen in Frankreich einen Unfall, verursacht durch einen Radfahrer (Kind). Also Fremdverschulden. Greift die Haftung aus Inobhutnahme ? Wer kennt sich aus mit gültigem Recht und Gerichtsstand, Geltendmachung, Vorgehensweise, Entschädigung aus oder hat Tipps ?

Vielen Dank.

Beste Antwort im Thema

Dafür, dass Du etwas haben willst trittst Du hier aber forsch auf.
Du maulst einen nach dem anderen an, dass er nicht das antworten würde was dir weiter hilft / was Du hören willst.
Nachfragen zu esenziellen Details die hier durchaus vertretene Fachleute zu einer Einschätzung benötigen, ignorierst Du.

Warum weiss ich nicht, Du wirst sicher Gründe dafür haben.
Aber etwas mehr Kooperation und etwas weniger beleidigte Leberwurst würde ich eigentlich schon erwarten.
Schließlich suchst DU Hilfe bei anderen Forenmitgliedern, nicht umgekehrt.😠
Ich hoffe die Sache geht gut für dich aus, viel Glück dabei!

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Teile doch endlich mal mit, wer die Umrüstungsfirma beauftragt hat.
Ich lese nur, daß das umzurüstende Fahrzeug auf Deine Veranlassung zum Umrüster gefahren wurde.

O.

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf


Teile doch endlich mal mit, wer die Umrüstungsfirma beauftragt hat.
Ich lese nur, daß das umzurüstende Fahrzeug auf Deine Veranlassung zum Umrüster gefahren wurde.

O.

Hat er ja eigentlich schon beantwortet:

Zitat:

Stellt die Übergabe an den Umrüster (der vom Käufer beauftragt wurde) den Gefahrenübergang / Eigentumsübergang auf den Käufer dar, da Auslieferung und Übergabe an den Käufer erst für danach vereinbart war ?

Lieber TE, ich wollte mich weder im Ton vergreifen (habe ich m. E. auch nicht), noch in der Sache anmaßend verhalten. Wenn Du 3 Juristen fragst, wirst Du 4 - 5 Meinungen hören (wenn die 3 Juristen tröpfchenweise mit Informationen versorgt werden, vermutlich je nach Informationsstand auch noch deutlich mehr). Wenn meine "Anmaßung" in der Frage nach genaueren Informationen lag - sorry.

Für mich ist der Drops gelutscht, bitte schreib hier nach Abschluss rein, wie es gelaufen ist, ich glaube aber nicht, dass mich das Ergebnis überraschen wird...

(Es tut mir aufrichtig leid, dass Du mit Deinem neuen Auto soviel Ärger hast. Es wäre eventuell besser gewesen, ihn erst anzumelden und dann umrüsten zu lassen. In meinen Augen war die Übergabe an den Umrüster für Werk und Händler schuldbefreiend.)

Wenn der Te einen separaten Auftrag an die Umrüstfirma erteilt hat, kommt es m.E. auf die Eigentumsverhältnisse nicht an.
Es wurde ein Werkvertrag mit Umrüstfirma geschlossen und mit Übernahme des Fahrzeuges obliegt der Firma die Obhutspflicht. 

Kompliziert wird es bei der Frage, ob der Te Anspruch auf Neuwagen hat oder nur auf kostenfreie Beseitigung des Schadens.

O.

@tomold

Nee, das war schon so - und auch dieser Text ist anmaßend :

Zitat:

(wenn die 3 Juristen tröpfchenweise mit Informationen versorgt werden, vermutlich je nach Informationsstand auch noch deutlich mehr).

Kann es sein, dass du das nicht merkst oder nicht wahrhaben willst, das müssten dir doch auch andere Menschen sagen, wenn du dich generell so respektlos äußerst ?

Nun, und wie du erfahren hast, gibt es mehrere Ansichten .. und ob deine richtig ist, werden wir sehen. Insistieren bringt dir also nichts.

Was du bei deiner Betrachtung der Welt verkennst : ich respektiere jede Ansicht.
Vielleicht gibt es noch andere wertvolle / wertvollere Ansichten.

In jedem Fall wird es schwierig werden.
Ich werde daher in jedem Fall nach Auflösung der Sache berichten.

Gruß
tobee2

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Dafür, dass Du etwas haben willst trittst Du hier aber forsch auf.
Du maulst einen nach dem anderen an, dass er nicht das antworten würde was dir weiter hilft / was Du hören willst.
Nachfragen zu esenziellen Details die hier durchaus vertretene Fachleute zu einer Einschätzung benötigen, ignorierst Du.

Warum weiss ich nicht, Du wirst sicher Gründe dafür haben.
Aber etwas mehr Kooperation und etwas weniger beleidigte Leberwurst würde ich eigentlich schon erwarten.
Schließlich suchst DU Hilfe bei anderen Forenmitgliedern, nicht umgekehrt.😠
Ich hoffe die Sache geht gut für dich aus, viel Glück dabei!

Hallo Matsches,

sorry .. aber ich kenne keine Fragen die ich nicht beanwortet hätte und einen gewissen Respekt im Umgang untereinander halte ich auch als Neuling in diesem Forum für notwendig.
Ich freue mich über jeden der zur Sache selbst etwas beitragen kann.
Wie siehts mit dir aus ?

Beste Grüße
tobee2

Nachtrag :
Händlergespräch diese Woche.

Beste Grüße
tobee2

Hallo,

nach meinem Rechtsempfinden kommt es darauf an, ob Werk und/oder Händler in Deinem Auftrag gehandelt haben, als sie das Fahrzeug an den Umrüster übergaben und ob dieser Auftrag vergütet wurde.
Sollte es eine Gefälligkeit gewesen sein dann denke ich, daß Werk und Händler in jedem Fall aus dem Schneider sind.
Weiterhin sind Werk und Händler mit Übergabe an den Umrüster IMO auch aus dem Schneider, wenn sie mit der durch Dich beauftragten Umrüstung nichts weiter zu tun haben, als das Fahrzeug dort abzuliefern.
Was anderes wäre es, wenn Du ein umgerüstetes Fahrzeug beim Händler bestellt hättest.

Liebe Grüße
Herbert

Neuster Stand :

Das Auto ist von F zurück beim Händler. Erste Besichtigung ergab, dass es generell noch foliert und im Werkszustand ist - außer dem Schaden natürlich. Neben dem bisher festgestellten Unfallschaden wurde jetzt durch Zufall nach Ablösen eines Teiles der Folie auch ein Schaden am Dach entdeckt. Der Umrüster bzw. der dortige Besichtiger seiner HuH hatten diesen Schaden am Dach nicht festgestellt (wie denn auch unter der unbeschädigten Folie?).

Es ist anzunehmen aber eben auch nicht 100%ig sicher ob diese Beschädigung am Dach bei dem Unfall in F geschah. Theoretisch kann sie überall erfolgt sein (Werk, Transporte, Händler, Umrüster, Unfall), das kann keiner sagen.

Damit weiß ich seit gestern, dass das Auto also in nicht auslieferungsfähigem Zustand an den Umrüster gegeben wurde. Die Rückgabe von diesem an den Händler war zwischen allen Beteiligten von Anfang an vereinbart. Also sollte - wie mit Händler ja beprochen - jetzt auch nachgewiesener Maßen erst danach Übergabeinspektion, Check Mangelfreiheit, (Zulassung) Übergabe Fahrzeug und Unterlagen erfolgen.

Hat der Händler in diesem Fall ein mangelfreies Auto zu liefern oder nicht ?

Beste Grüße
tobee2

Wer hat den Umrüster ausgesucht/beauftragt?

An wen geht die Rechnung des Umrüsters?

Ist das ein extra Werkvertrag zwischen dir und dem Umrüster?

Du hast sonst durchaus gute Argumente, aber ob das reicht?

Zum Rest - deinen Richter fragen wie der entscheidet.

bzw. deinen Anwalt. Echt, wer soll hier weiterhelfen außer einem "echten" Anwalt.
Viele hier hatten wohl zwar mal Jura oder Recht, aber du brauchst eher nen Anwalt.
Das hier ist "nur" ein Unterforum eines Autoforums.

Auch die Frage analog zu den 3 Fragen oben - falls du das Auto nicht abnehmen mußt mal weitergedacht... 😁
Wer zahlt die Umrüstung dieses Fahrzeugs - oder die Rückrüstung? 😉

Was sagt der Umrüster zum "bei ihm entstandenen" Schaden?

Zitat:

Original geschrieben von Cokefreak


Was sagt der Umrüster zum "bei ihm entstandenen" Schaden?

Umrüster wurde von mir beauftragt .. aber das hatte ich ja schon vor Tagen gepostet.

Dieser stellt sich bis jetzt auch für den von ihm festgestellten Schaden nicht streitig.
Inwieweit er dann tatsächlich dafür aufkommen wird, auch für die Wertminderung usw. wird sich zeigen, wenn das hiesige SV-Gutachten vorliegt.

Bisher gibt es nur eine Besichtigung von seiner Versicherung in F, welche von ausbeulen und spachteln ausging (ich denke das war seine Kasko) und mit allem anderen nichts zu tun haben will.

Heute war auch noch mal ein Gespräch mit dem Händler, der mit nichts was zu tun haben will - auch nicht mit dem Schaden am Dach - und meint das Auto bereits übergeben zu haben.

Das Auto steht weiterhin nicht zugelassen beim Händler.
Ich habe aufgrund seiner Haltung nun - auf meine Kappe - ein SV-Gutachten veranlasst.

Grüßle
tobee2

Du hast den Auftrag an Umrüster erteilt, dann must Du auch die Arbeiten abnehmen.
Wenn der Wagen beschädigt wurde, hast Du Anspruch auf fach- und sachgerechte Beseitigung der Schäden und ggfs. noch Anspruch auf Ausgleich der Wertminderung. Ein neues Fahrzeug wirst Du wohl nicht erhalten.

Der Händler ist raus, da die Umrüstung kein Unterauftrag des Händlers war.

Die Beseitigung des jetzt offensichtlich gewordenen Dachschadens ist eine Sache zwischen Umrüster und Händler. Es muss geklärt werden, wann dieser Schaden entstanden ist.

O.

Zitat:

Original geschrieben von tobee2



Zitat:

Original geschrieben von Cokefreak


Was sagt der Umrüster zum "bei ihm entstandenen" Schaden?
Heute war auch noch mal ein Gespräch mit dem Händler, der mit nichts was zu tun haben will - auch nicht mit dem Schaden am Dach - und meint das Auto bereits übergeben zu haben.

Das Auto steht weiterhin nicht zugelassen beim Händler.
Ich habe aufgrund seiner Haltung nun - auf meine Kappe - ein SV-Gutachten veranlasst.

Grüßle
tobee2

Der TE ist weiterhin störrisch - er versucht die Schuld immer noch an Werk und Händler zu schieben, das wird nicht funktionieren. (Ich weiß, ist wieder anmaßend...😁). Ein Besuch bei einem Anwalt wäre besser gewesen, als einen SV kostenpflichtig zu beschäftigen (Ich weiß, ist wieder anmaßend...😁).

Der Dachschaden wird wie alles andere abgewickelt - das Auto war ausgeliefert (ohne Mängel), damit ist das Thema für den (inzwischend wahrscheinlich ziemlich genervten) Händler durch (Ich weiß, ist wieder anmaßend...😁).

Es ist jetzt eigentlich nur noch die Frage offen, wie viel Geld der TE noch verbrennen will, bevor er sich den Realitäten stellt... (Ich weiß, ist wieder anmaßend...😁).

Und damit wären wir dann jetzt wieder genau => so <= weit.

Französisches Recht, Abwicklung hier im Forum kaum zu klären, Beratung durch jemanden, der sich damit auskennt, erforderlich.

Daran wird sich auch nicht mehr viel ändern.

Ergänzung: die SV Kosten wird der Umrüster vermutlich nicht tragen. Aber das wusstest Du sicher schon, als Du den SV beauftragt hast. Sichwort "eigene Kappe". 

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