Werkstatt füllt falsches Öl nach - wie reagieren?

Ford Escort Mk7 (GAA, GAL, GAL 4, ALL, AVL)

Hallo,
ich hatte letzte Woche meinen Escort bei einer freien Werkstatt, weil er nur noch auf drei Töpfen lief. Das Auto konnte ich am nächsten Tag abholen - Zündkerze war verölt und wurden getauscht. Gestern habe ich die Rechnung erhalten und auf dieser war ausgewiesen, dass auch 1,5 l Öl nachgefüllt wurde - 10W40, was ja nicht reingehört.
Ich habe dort angerufen und wollte darauf hinweisen, der Mitarbeiter der Werkstatt wollte mich zurückrufen. Da ich keine Rückruf erhalten habe, rief ich selber nochmal an, habe nochmal gefragt, warum sie Öl reintun, für das vom Hersteller keine Freigabe vorliegt und habe auch drauf hingewiesen, dass vom letzten Ölwechsel sogar ein Anhänger im Motorraum ist auf dem 5/30 steht. Der Typ hat mich morz angepappt, ist sogar abends noch mit einer Taschenlampe bei mir zuhause vorbeigekommen und wollte den Anhänger im Motorraum sehen.
Er hat mir letztendlich angeboten, dass falsche Öl abzulassen und richtiges reinzutun.
Natürlich gehe ich nicht mehr zu dem Laden, weil sie a) das falsche Öl reinhaben und mich b) auch noch zur Sau machen, wenn ich das reklamiere.
Darf ich der Werkstatt die Kosten des Ölwechsels bei einer anderen Werkstatt von der Rechnung abziehen. Ich weiß wohl das es irgendwelche Regelungen von wg. Nachbessern usw. gibt. Aber ist ja verständlich, dass ich dort nicht mehr hingehe.

Gruss,
Ford1995

50 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Johnes


Wenn die Werkstatt es richtig gemacht hätte, hätte sie nicht gemischt, sondern alles gewechselt! (Dann auch den Zettel!)

Rechtslage ist: Veränderungen am Fahrzeug die nicht mit dem Kunden abgesprochen sind, dürfen nicht vollzogen werden!
Dazu zählt auch das ändern/verändern der Ölsorte!

Da kannst du mal einen Anwalt befragen!

MfG

Also sie hätten wenn das ganze öl wechseln sollen das wäre ok gewesen? obwohl kein auftrag da war?! ahja mann du bist der geilste!!

ICh klinke mich hier jetzt aus,ist mir zu dumm mit dem halbwissenrumgelaber von manchen hier 😁

@ an den starter des Themas.... dann lauf zum ANWALD wenn du einen findest der sowas nimmt.... was ich nicht glaube ! wirste am ende dein ölwechsel selber zahlen und dann noch den Anwalt.

Nur gut das sie nich noch Wasser nachfüllten...wäre auch nich das selbe gewesen oder gar nach der luft schauten.

mfg

@Killersaga

Was willst du eigentlich???
Habe ich irgendwo geschrieben, dass ich zum Anwalt renne? Ich wollte lediglich wissen, ob es i.o. ist, wenn ich die Kosten des Ölwechsels von der Rechnung abziehen darf - mehr nicht.

Wenn hier einer rumschwallt und sich in was reinsteigert - dann du.

Gruss,
Ford1995

Zitat:

Original geschrieben von Johnes


Rechtslage ist: Veränderungen am Fahrzeug die nicht mit dem Kunden abgesprochen sind, dürfen nicht vollzogen werden!
Dazu zählt auch das ändern/verändern der Ölsorte!

aso...

also wenn der tankwart mir an der tankstelle normales leitungswasser in den kühler kippt, kann ich die tankstelle verklagen, weil ich immer dest. wasser reingekippt habe?! weil somit ja die wassersorte verändert worden ist?! 🙄

Zitat:

Da kannst du mal einen Anwalt befragen!
Ich kenn da einen der daruf spez. ist!

ja ne ist klar...

warscheilich haste gestern mit dem augiebig darüber in der kneipe diskutiert?! von mehr zeugt das was du schreibst nämlich nicht....

fakt ist, die werkstatt hat keine veränderung vorgenommen, die rechtlich ankreidbar wäre..,...sie hat lediglich das getan, was erlaubt ist....

Zitat:

Achja: Rese.Rad darfst du auch nicht dauerhaft fahren! Das darf nur kurzzeitig drauf! Als Notlösung!
Und dann nur bist bestimmte Geschwindigkeiten!

der nächste dummfug den du schreibst...

warum darf das nur als notlösung drauf? und nur bis zu ner best. geschwindigkeit?!

also bevor du weiterhin unsinn schreibst, informier dich erstmal und behalte dein "stammtisch-wissen" für dich!

*Klugscheissmodus ein*
Das kommt ja nu auf Reserverad drauf an. Noträder oder Räder mit kleinerem Durchmesser dürfen nicht so lange gefahren werden, jedefalls nicht auf der Antriebsachse, weil das Differenzial sich zu sehr erwärmen würde. Aus gleichem Grund sollte die Profiltiefe von links nach rechts nur max. 2mm abweichen. Bei Allradlern gilt das auch für vorne und hinten.
*Klugscheissmodus aus*

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Zitat:

Original geschrieben von Jebo76


*Klugscheissmodus ein*
Das kommt ja nu auf Reserverad drauf an.*Klugscheissmodus aus*

darauf wollte ich hinaus....!

erst einmal informieren, bevor man alles verallgemeinert.....

So, nun ist gut. Das Thema ist ausgeschöpft.

***closed***

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