Werkstatt behält Fahrzeug nach Nachbesserung als Pfand

Hi,

wir haben folgendes relativ komplexes problem:

Im Sommer brachte mein Vater sein Auto in eine Werkstatt um den Zahnriemen wechseln zu lassen und ein paar Lackschäden und Roststellen am Schweller in ordnung bringen zu lassen.

Die Lachschäden wurden mit einem Lack in einem völlig anderen weis übersprüht mit wellen und sehr unprofessionell, ist von weitem als pfusch zu sehen. Deshalb wurde die Rechnung um den Betrag für diese Leistung gekürzt und der Werkstatt dies schriftlich mitgeteilt und um nachbesserung geben.

Die Nachbesserung hat das ganze noch schlimmer gemacht, und zwar so dass die kante der anderen Fahrzeugteile vom nun erneuten Abkleben nun ca 1mm hoch ist, der falsche weis ton ist es immer noch - chremeweis gegenüber normales weis.

Tja dummerweise will die Werkstatt das Auto nun nicht mehr rausrücken, macht von ihrem Pfandrecht gebrauch, obwohl das immernoch äußerst mangelhaft ist.

Wie würdet ihr da vorgehen? Hatte jemand so einen Fall schon mal?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@feinerherr schrieb am 5. Dezember 2015 um 07:29:29 Uhr:


Die Frage ist hier: warum bringe ich mein Auto zu Lackierarbeiten in eine Werkstatt die für diese Arbeiten nicht ausgerüstet und qualifiziert ist.

Warum führt die Werkstatt Arbeiten an einem Fahrzeug aus, wozu sie nicht qualifiziert ist ?

So wäre deine Frage richtig gestellt !

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Zitat:

@Drahre1 schrieb am 8. Dezember 2015 um 12:18:05 Uhr:


Auch du interpretierst irgendwelche Dinge in den Sachverhalt, die deiner Phantasie entspringen

Äh, wer von uns beiden interpretiert irgendwelche Dinge in den Sachverhalt ohne diesen wirklich zu kennen? Na? 🙄

Solange nicht klar ist welcher Auftrag genau erteilt wurde kann auch nicht beurteilt werden ob die Werkstatt diesen erfüllt hat oder nicht. Blech auf Rostloch mit Lochpunktschweißung, Versiegeln und "bisschen schön machen" ist bei älteren Fahrzeugen durchaus anerkannte fachgerechte Reparatur. Hält, rostet nicht und hält sich kostenmäßig im Rahmen. Alltagsgeschäft für freie Werkstätten, kaum ein Kunde ist bereit beim älteren Auto die vollständige fachgerechte und hinterher nicht sichtbare Instandsetzung und Lackierung zu zahlen.

Von der Seite her halte ich es - jetzt interpretiere ich mal was hinein 😛 - für die wahrscheinlichste Geschichte: Kunde gibt "Wischi-Waschi-Auftrag: Mach fettich", Werkstat denkt "Ah, wieder günstig fettich und bisschen schön machen mit die Sprühdose", Kunde denkt "Sieht hinterher wie voll neue Auto aus".

Typischer Fall für die Schiedsstelle ohne dem Kunden weiteres Kostenrisiko zum empfehlen. Der Weg zum Rechtsanwalt ist danach ja immer noch offen.

Zitat:

@fisch.stefan schrieb am 4. Dezember 2015 um 22:06:42 Uhr:


Nachbesserungsgesuch (schriftlich) erst nicht reagierte und dann irgendwann eine Mahnung mit der Frage schickte ob irgendwas nicht in Ordnung wäre. Mein Vater rief daraufhin an und machte den Termin aus.

Warum sattelt ihr ein Perd im Galopp?😕

Die WS hat euch großes Vertrauen geschenkt.
Euch ein Auto mit einer recht hohen Rechnung mitgegeben.

Kein Ölwechsel für 29,99 €.

Die Mängel sieht man von weitem.

Wo habt ihr bei der Abholung hingeschaut?

Selbst wenn ihr mit der Situation überfordert worden seit, so kann man Zuhause ein paar Kaffee trinken, alles sacken lassen, die "Reparatur" noch Dritten zeigen (wenn man unsicher ist), mal genau überlegen welchen Auftrag ihr gegeben habt, und am nächsten Tag mit dem Auto und Rechnung zur WS fahren, und das vor Ort klären.

Dauert keine 3 Minuten.

In der Regel würde man im sachlichen Gespräch evtl. zu einer Einigung kommen.
Man hat sich vllt. bei der Auftragvergabe/Annahme falsch verstanden.

Die WS räumte ja ein kein Lackierbetrieb zu sein.

Dadurch wäre dann eine Nachbesserung kontrproduktiv.

Evtl. wäre die Betriebshaftplicht eingesprungen, oder man hätte auf den Betrag verzichtet.
Oder sich geteilt.

Schließlich seit ihr ja gute Kunden und die Werkstatt fragte ja später noch höflich nach.

Stattdessen werft ihr nach Ladenschluß einen Brief in den Briefkasten und wartet 5 Monate?

Zitat:

@Moers75 schrieb am 8. Dezember 2015 um 19:29:32 Uhr:


Blech auf Rostloch mit Lochpunktschweißung, Versiegeln und "bisschen schön machen" ist bei älteren Fahrzeugen durchaus anerkannte fachgerechte Reparatur. Hält, rostet nicht und hält sich kostenmäßig im Rahmen. Alltagsgeschäft für freie Werkstätten, kaum ein Kunde ist bereit beim älteren Auto die vollständige fachgerechte und hinterher nicht sichtbare Instandsetzung und Lackierung zu zahlen.

deswegen nennt man das dann auch gerne "zeitwertgerechte Reparatur" 😉

@ Moers75

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil! Kannst du mir bitte mal erläutern, wo ich irgendetwas in den Sachverhalt hineininterpretiert haben soll. Ich habe mich zu dem vom TE geschilderten Sachverhalt überhaupt nicht geäußert. Im übrigen gibt es einen neuen Beitrag, zu dem du dich mit deiner Riesenerfahrung mit Kfz-Werkstätten austoben kannst. Viel Spaß beim Verdrehen des Sachverhaltes!

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Deshalb bin ich Rechtschutzversichert.
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Heutzutage braucht man echt für jeden Scheiß nen Anwalt

Bezahlt die Rechnung unter Vorbehalt, holt das Auto, dann Anwalt

Das Dumme ist nur, dass dich die Rechtsschutz rausschmeißt, sobald du sie einmal in Anspruch genommen hast!

Zitat:

@Drahre1 schrieb am 8. Dezember 2015 um 12:18:05 Uhr:


erwarte ich immer eine fachgerechte Arbeit. Und die ist im vom TE geschilderten Fall eben nicht abgeliefert worden. Da brauche ich an dem Sachverhalt auch nicht rumdrehen.

Ach, kein Glaskugellesen? 🙄

Du unterstellst die nicht fachgerechte Reparatur. Ich weder Pfusch noch eine einwandfreie Reparatur da ich weder den genauen Auftrag kenne noch das Reparaturergebnis gesehen habe.

Wer lesen kann ist klar im Vorteil 😉

Zitat:

@Drahre1 schrieb am 9. Dezember 2015 um 18:57:12 Uhr:


Das Dumme ist nur, dass dich die Rechtsschutz rausschmeißt, sobald du sie einmal in Anspruch genommen hast!

Naja immerhin einmal kann ich sie also in Anspruch nehmen

Zitat:

@Drahre1 schrieb am 9. Dezember 2015 um 18:57:12 Uhr:


Das Dumme ist nur, dass dich die Rechtsschutz rausschmeißt, sobald du sie einmal in Anspruch genommen hast!

Wo hast du denn diese Weisheit her?😕

Ganz zu schweigen davon, dass es Quatsch ist.

@AS60

Eigene Erfahrung! Aber du musst es ja wissen!

@Moers75
Nochmals: Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Ich habe gar nichts unterstellt. Nach der vom TE vorgetragenen Sachverhaltsschilderung handelt es sich um eine nicht fachgerechte Reparatur, also Pfusch. Das habe ich folglich nicht unterstellt, sondern so der Sachverhaltsschilderung des TE entnommen. Oder würdest du die von ihm geschilderte "Reparatur" als fachgerecht ansehen? Wärst du damit zufrieden? Nur - im Gegensatz zu mir - unterstellst du ihm, dass er lügt.

So wie ich bisher verstehe ist doch noch gar nicht geklärt ob überhaupt eine fachgerechte Reparatur beauftragt wurde.

Zitat:

@Drahre1 schrieb am 10. Dezember 2015 um 14:12:10 Uhr:


@AS60

Eigene Erfahrung! Aber du musst es ja wissen!

Genau. Ich habe meine RS auch schon in Anspruch genommen, mehrmals. Hab sie aber immer noch. Daher weiß ich es. War vielleicht bei dir so. Wird schon ein Grund vorhanden gewesen sein. Deswegen aber hier so was zu behaupten und als Tatsache darzustellen, ist und bleibt Blödsinn.

Als ob jedem, der einmal seine RS in Anspruch nimmt, gekündigt wird. 😕

Mal davon abgesehen, dass ich schon Baufirmen erlebt habe, die zum Weglaufen sind, genauso wie Werkstätten, die "wir machen alles!" erzählen und dann "uppsi, naja ist ja kein Neuwagen" erzählen.
Aber diese heroischen Märchen sind immer recht kurzweilig. Kunde ist immer blöd und Firma macht immer alles richtig. Alles klar.

Seit Springer bei MT eingestiegen ist, wichtige Lebensregel: Wenn du was am Auto hast, NICHT auf MT fragen...

cheerio

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