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Werkstatt baut Unfall, ich soll zahlen
Liebe User,
dümmer kanns kaum kommen. Mein Auto war zur Reparatur in einer Werkstatt, 10 Tage lang. Am Tag des Abholens rief mich meine Versicherung an weil sie Fragen zum Unfall hatte, der 3 Tage zuvor passiert sein sollte. Ich fiel aus allen Wolken, schließlich wusste ich nichts vom Unfall.
Als ich das Auto abholte, zahlte ich die Werkstattrechnung (in Absprache mit meinem Anwalt) nicht. Wir verrechneten die Rechnung mit dem Schaden an meinem Fahrzeug. Den Anwalt zahlte ich aus eigener Tasche, das Geld müsste eigentlich ebenfalls die Werkstatt zurück erstatten, hat sie bis dato aber nicht. Ich rief meine Versicherung erneut an, klärte über den Sachverhalt auf und teilte denen die Betriebshaftpflicht der Werkstatt mit. Die Werkstatt meinte, sie zahlen den Schaden aus eigener Tasche (dafür gibt es Zeugen). Die Betriebshaftpflicht der Werkstatt hab ich trotzdem informiert.
Es passierte wochenlang nichts. Irgendwann rief meine Versicherung an und meinte, die Betriebshaftpflicht der Werkstatt würde den Schaden, warum auch immer, nicht übernehmen. Ob sie (meine Versicherung) den Schaden nun regulieren bleibt erstmal abzuwarten, da es gewisse Unstimmigkeiten bzgl. des Unfalls gab.
Nun teilte mir meine Versicherung mit, dass ich den Schaden selbst zu zahlen habe, wenn ich nicht hochgestuft werden möchte. Ich hätte die Wahl zwischen einmalig 3.900 Euro oder eben hochstufen und dann über die nächsten Jahre knappe 6.000 Euro.
Ich bin völlig baff, man kann mir doch nicht den Unfall auferlegen obwohl die Werkstatt UNBERECHTIGT eine Probefahrt von über 500 Kilometern gemacht hat und dabei noch einen Unfall baut. Nun muss ich wohl wieder zum Anwalt, was ich wieder aus eigener Tasche zahlen muss (Rechtschutz ist NICHT mehr vorhanden wegen eines Altfalls). Kennt jemand ähnliche Fälle oder hat, besser noch, Urteile zur Hand?
Beste Antwort im Thema
Nun ich denke da brauchst du ganz dringend einen Gang zum Anwalt, daß die Betriebshaftpflicht nicht zahlt und 500 km Probefahrt hört sich nach etwas Krummen an, wie ein Mitarbeiter hat sich den Wagen quasi dort ausgeliehen und eine private Spritztour gemacht, wer weiss. Den Anwalt musst du erstmal vorstrecken, wenn die Lage klar ist und die Werkstatt Schuld hat wird sie später die Kosten übernehmen.
Es stellen sich hier allerdings jetzt ohne Ende Fragen:
- was für ein Unfall ist passiert, Eigenunfall oder mit Fremdbeteiligung, Schuldfrage dabei
- wer ist gefahren
- warum 500 km Probefahrt
- ...
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16 Antworten
Du hast auch eigentlich mindestens 6 Monate Zeit um den Schaden zurück zu kaufen. Steht in dein akb drin.
Die Werkstatt hatte einen Auftrag zur Reparatur des Fahrzeuges erhalten. Damit hat sie auch die Nebenpflicht (Schutzpflicht) übernommen, mit dem Auto pfleglich umzugehen. Wird diese Pflicht verletzt, muss Werkstatt den Schaden bezahlen wie in vorliegendem Fall. Ob Werkstatt eine Versicherung besitzt oder nicht, ob Versicherung zahlt oder nicht, ist völlig unbedeutend. Ist nur für den Werkstattbesitzer interessant.
Ein Anspruch auf Schadenersatz entsteht nicht aufgrund der Tatsache, dass die Probefahrten von einer anderen Person als die des Bekannten durchgeführt wurde. Werkstatt ist frei in der Wahl des Probefahrers.
Anspruch auf Schadenersatz entsteht aus der Nebenpflichtverletzung. Diese Verletzung ist schadensrechtlich wie eine Verletzung der Hauptpflicht, nämlich Reparatur des Fahrzeuges, zu behandeln.
O.