Werkstatt ATU verursacht Unfall und beansprucht meine Haftpflicht!
Hallo,
im Mai habe ich meinen PKW zu ATU zum Ölwechsel gebracht, beim Rückwärtsfahren hat der Mechaniker in der Werkstatt ein Moped umgefahren (in meiner Abwesenheit). Der Schaden an meinem Fahrzeug wurde repariert (überlackiert, smart repair), Wertminderung usw. habe ich nicht erhalten. Jetzt im November meldet sich und meine Versicherung und fragt nach dem Haftpflichtschaden !! ATU hat weder von mir die Daten bekommen noch mich gefragt! Die Dame am Telefon versicherte mir, dass mir kein Nachteil entsteht, es sei eine Sache, die Versicherungen untereinander regeln. Jetzt bekomme ich Post, dass meine Versicherung den Schaden übernommen hat und dass mein Rabattretter in Anspruch genommen wurde, so dass ich keinen Schaden mehr frei habe, also beim nächsten Schaden hochgestuft werde. Ich bezahle extra mehr Beitrag für diesen Rabattretter und sehe natürlich nicht ein, dass dieser mir durch Schuld von ATU verlorengeht - im Ernstfall kann das erhebliche finanzielle Konsequenzen haben. Was tun - Schiedsstelle, Anwalt? Wie ist die Rechtslage?
Beste Antwort im Thema
Heute habe ich die Versicherung angerufen. Die erste Mitarbeiterin, die ich erreichte, schaute sich den Vorgang an und meinte sinngemäß, sie und die ATU-Versicherung würden den Schaden hälftig tragen, mein Vertrag würde belastet, aber ich könnte das Geld ja von ATU zurückholen. Ich habe protestiert, auf die Versicherungsbedingungen hingewiesen, wo ich u. a. gefunden habe: "Trotz Meldung eines Schadenereignisses gilt der Vertrag jeweils als schadenfrei, wenn ... wir nur auf Grund von Abkommen der Versicherungsunternehmen untereinander oder mit Sozialversicherungsträgern oder wegen der
Ausgleichspflicht auf Grund einer Mehrfachversicherung Entschädigungen leisten" Nach Hinweis darauf, dass ich sämtliche Verträge kündigen werde, wurde ich weiterverbunden zu einer offensichtlich kompetenteren Mitarbeiterin. Sie meinte, es ist wohl unglücklich gelaufen. Bei jedem Schaden, egal welchem, wird der Vertrag zunächst automatisch belastet. Dieses Schreiben habe ich bekommen. Der Vertrag wird aber wieder entlastet, so dass ich wieder schadensfrei gestellt werde. Dieses Schreiben habe ich auf Wunsch auch gleich vorab per Mail bekommen, so dass der Vorgang jetzt geklärt ist. Hafi 545 hat also Recht gehabt mit dem Nichtbelasten des Vertrages bei Mehrfachversicherungsregress.
Sehr ärgerlich nur, dass die Versicherung es nicht gepackt hat, diesen Vorgang in einem einzigen Schreiben zu formulieren, es hätte mir viel Aufregung und ein vermiestes Wochenende erspart.
35 Antworten
Genau, denn ein Mitarbeiter hat ja den Schaden verursacht.
Beim Nachlesen fiel mir auf, dass offenbar die Versicherung keinen Schadenhergang vom VN eingefordert hat. Das gehört sich doch eigentlich.
Ich würde in so einem Fall einen geharnischten Brief an den Vorsitzenden der Geschäftsführung von ATU schreiben. Das hilft. Hab es vor zwei Jahren schon einmal erlebt.
Manchen Filialen von ATU sind einfach eine Zumutung.
Ach ja, und der Autoversicherung würde ich eine Untersagung von Kostenersatz zu eigenen Lasten zukommen lassen. Notfalls eine Kündigung avisieren, die dann auch durchziehen. Bis Ende November ist das ja noch möglich.
Die Firma ATU hat(e) keine Handel-Handwerkversicherung zumindest nicht bis zum Jahre 2010.
Bis dato haben die alle Fälle selber abgewickelt und haben sich mit allen erdenklichen Tricks um die Schadenregulierung herumgelogen. Ich konnte das als SV vor einem Gericht selber live miterleben. Da wurde von seiten dieser Firma ein Mitarbeiter als "Sachverständiger" zum Zeugen benannt der dem damals Geschädigten unterstellen wollte, dass an seinem Fahrzeug ein Vorschaden vorgelegen hätte. (Beim aufbocken für einen Ölwechsel haben die dort die Schweller massiv defomiert und den Kunden das nicht mitgeteilt. Erst zu Hause angekommen, hat ihn sein Nachbar darauf aufmerksam gemacht).
Dieser "Sachverständige" hat vor Gericht so unverschämt gelogen und sich auch selten dämlich angestellt. Das fiel sogar dem Richter auf, der dann kritisch nachgefragt hat und auch etwas über die Qualifikation dieses SV wissen wollte. Es stelle sich dann in der Verhandlung heraus, das diese Person mal einen kaufmännischen Beruf erlernt hatte und von diesem besagten Unternehmen als "Schaden(abwehr)manager" eigestellt wurde.
Ich möchte nicht wissen in wie vielen Fällen das geklappt hat. In diesem -Gott sei Dank- nicht.
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Die Firma ATU hat(e) keine Handel-Handwerkversicherung zumindest nicht bis zum Jahre 2010.Bis dato haben die alle Fälle selber abgewickelt und haben sich mit allen erdenklichen Tricks um die Schadenregulierung herumgelogen. Ich konnte das als SV vor einem Gericht selber live miterleben. Da wurde von seiten dieser Firma ein Mitarbeiter als "Sachverständiger" zum Zeugen benannt der dem damals Geschädigten unterstellen wollte, dass an seinem Fahrzeug ein Vorschaden vorgelegen hätte. (Beim aufbocken für einen Ölwechsel haben die dort die Schweller massiv defomiert und den Kunden das nicht mitgeteilt. Erst zu Hause angekommen, hat ihn sein Nachbar darauf aufmerksam gemacht).
Dieser "Sachverständige" hat vor Gericht so unverschämt gelogen und sich auch selten dämlich angestellt. Das fiel sogar dem Richter auf, der dann kritisch nachgefragt hat und auch etwas über die Qualifikation dieses SV wissen wollte. Es stelle sich dann in der Verhandlung heraus, das diese Person mal einen kaufmännischen Beruf erlernt hatte und von diesem besagten Unternehmen als "Schaden(abwehr)manager" eigestellt wurde.
Ich möchte nicht wissen in wie vielen Fällen das geklappt hat. In diesem -Gott sei Dank- nicht.
Danke Delle, und nun geben wir zurück an Harry999. Auf das er den Glauben an das Gute im Menschen bewahren möge. (kleiner Spass am Rande)
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Zitat:
Original geschrieben von Amanda123
Ach ja, und der Autoversicherung würde ich eine Untersagung von Kostenersatz zu eigenen Lasten zukommen lassen. Notfalls eine Kündigung avisieren, die dann auch durchziehen. Bis Ende November ist das ja noch möglich.
Das kannst Du natürlich gerne machen.
Es dem TE zu raten, halte ich allerdings für keine gute Idee.
Zunächsteinmal ist der Versicherer nämlich regulierungsbevollmächtigt und muss sich daher von niemandem die Erlaubnis einholen, ob und was er zahlt.
Wenn Du dem Versicherer "verbieten" willst, etwas zu zahlen, was er nach pflichtgemäßem Ermessen für erstattungsfähig hält, wirst Du ihm schriftlich bestätigen müssen, dass DU sämtliche Kosten, die sich daraus ergeben (Gerichtskosten, Anwaltshonorare, Zinsen) persönlich übernimmst (sog. Regulierungsverbot).
Spätestens an dieser Stelle kommen die meisten, die vorher tapfer "Regulierungsverbot" rufen, wieder zur Besinnung.
Der richtige Weg wäre, wenn man eine unberechtigte Regulierung vermutet, den Nachweis zu führen, dass die Zahlung ermessensfehlerhaft war.
Das gelingt allerdings so gut wie nie, denn wenn es eins gibt, was ein Schadenversicherer gut prüft, ist es, ob er wirklich etwas zahlen muss... 😉
Nach den Schilderungen des TE scheint es sich hier aber um eine Regresszahlung zu handeln. Daher ist -wie oben bereits geschrieben- der einfachste Weg der beste:
Fragen, warum der Vertrag belastet ist und ggf. entlasten lassen.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass das zum gewünschten Erfolg führt. Ganz ohne Anwalt und Tamtam.
Tja,
höchstens die liebe ATU hat den anderen geschädigten ebenfalls im Regen stehen lassen und dieser hat irgendwann die Haftpflicht des TE in Anspruch genommen.... dann wäre doch der Vertrag im Moment leider zu Recht belastet.....
Grüße
Steini
@Delle:
Das ist ja interessant. Allerdings heißt der Fakt, dass die Fa. ATU nach außen auftritt wie ein Versicherer nicht zwingend, dass es keinen (Rück-) Versicherer im Hintergrund gibt.
Das machen verschiedene Autovermieter oder kommunale Verkehrsbetriebe ja auch so: nach außen sehen sie aus wie Eigenversicherer, aber im Hintergrund sind sie versichert.
Letztlich müsste man wissen, an wen die Versicherung des TE tatsächlich etwas bezahlt hat (an den Moped-Eigentümer oder an den ATU-Versicherer bzw. ATU selbst).
Das muss der TE eben klären.
Zitat:
Original geschrieben von steini111
Tja,höchstens die liebe ATU hat den anderen geschädigten ebenfalls im Regen stehen lassen und dieser hat irgendwann die Haftpflicht des TE in Anspruch genommen.... dann wäre doch der Vertrag im Moment leider zu Recht belastet.....
Grüße
Steini
Stimmt, auch das wäre eine Möglichkeit.
Dann wird´s blöd...
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Stimmt, auch das wäre eine Möglichkeit.Zitat:
Original geschrieben von steini111
Tja,höchstens die liebe ATU hat den anderen geschädigten ebenfalls im Regen stehen lassen und dieser hat irgendwann die Haftpflicht des TE in Anspruch genommen.... dann wäre doch der Vertrag im Moment leider zu Recht belastet.....
Grüße
Steini
Dann wird´s blöd...
Aber das sollte doch eigentlich gar nicht gehen, da je die Vers. des TE weiss, von wem und unter welchen Umständen der Schaden entstanden ist.
Zitat:
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
@Delle:
Das ist ja interessant. Allerdings heißt der Fakt, dass die Fa. ATU nach außen auftritt wie ein Versicherer nicht zwingend, dass es keinen (Rück-) Versicherer im Hintergrund gibt.
Das machen verschiedene Autovermieter oder kommunale Verkehrsbetriebe ja auch so: nach außen sehen sie aus wie Eigenversicherer, aber im Hintergrund sind sie versichert.
Letztlich müsste man wissen, an wen die Versicherung des TE tatsächlich etwas bezahlt hat (an den Moped-Eigentümer oder an den ATU-Versicherer bzw. ATU selbst).
Das muss der TE eben klären.
Ja, da kanst du natürlich Recht haben Hafi. Aber in der Verhandlung war das Thema Versicherung ja auch "Thema". Denn der Richter hat sich natürlich gewundert, warum hier keine Stellungnahmen oder Gutachten einer Versicherung vorgelegen haben. Und dazu wurde dann ja auch dieser "SV" befragt. Und der hat dann erklärt, dass ATU alles über Ihre eigene "Schadenabteilung" abwickelt. Und da das nicht so viele wären, weil man halt auf Qualität achtet, wären die Schadensfälle überschaubar...🙄
Zitat:
Zitat:
Original geschrieben von steini111
Tja,
höchstens die liebe ATU hat den anderen geschädigten ebenfalls im Regen stehen lassen und dieser hat irgendwann die Haftpflicht des TE in Anspruch genommen.... dann wäre doch der Vertrag im Moment leider zu Recht belastet.....
Grüße
Steini
zutrauen würde ich denen das............
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
So ist es.
Das ist ein Fall für die Handel- und Handwerkversicherung der Werkstatt.
Ich kann mir kaum vorstellen, dass es eine ATU Filiale gibt, die so etwas nicht hat. Das finanziele Risiko, das bei jeder Probefahrt droht, übernimmt doch keine einigermaßen vernünftige Werkstatt selbst.Hafi
Auf dem Werksgelände berührt ein Mechaniker mit dem Fahrzeug des Te einen Roller. Beide Fahrzeuge werden beschädigt.
Obwohl der Schaden am Roller durch den Gebrauch des Fahrzeugs des TE verursacht wurde, kann m.E. keine Regulierung aus der Kfz-Haftpflichtversicherung für Kfz-Handel und -Handwerk erfolgen, weil Fahrzeug und Roller Gegenstand desselben Versicherungsvertrages sind.
Oder sehe ich da was falsch?
O.
Zitat:
Original geschrieben von Mondeo-Turnier1.8
Danke Delle, und nun geben wir zurück an Harry999. Auf das er den Glauben an das Gute im Menschen bewahren möge. (kleiner Spass am Rande)
ich schrieb weder vom glauben an das gute noch an ATU..
ich sagte, dass ich mir nicht vorstellen koennte, dass ATU den schaden mit smartrepair wieder instandsetzt und den kunden danach erst darueber informiert (mit der zusätzlichen einschränkung, dass ATU den kunden ueberhaupt informiert).
🙂
Zitat:
Original geschrieben von Harry999
ich schrieb weder vom glauben an das gute noch an ATU..Zitat:
Original geschrieben von Mondeo-Turnier1.8
Danke Delle, und nun geben wir zurück an Harry999. Auf das er den Glauben an das Gute im Menschen bewahren möge. (kleiner Spass am Rande)
ich sagte, dass ich mir nicht vorstellen koennte, dass ATU den schaden mit smartrepair wieder instandsetzt und den kunden danach erst darueber informiert (mit der zusätzlichen einschränkung, dass ATU den kunden ueberhaupt informiert).
🙂
TE hatte der Werkstatt einen Auftrag zur Durchführung eines Ölwechsels gegeben (Werkvertrag). Damit hat die Werkstatt auch die Nebenpflicht übernommen, mit dem Fahrzeug pfleglich umzugehen.
Wenn jetzt Hauptpflicht (Ölwechsel) oder Nebenpflicht verletzt werden, hat die Werkstatt für den Schaden einzugestehen.
Im Gegensatz zu den Regelungen des Kaufvertrages bestimmt in einem Werkvertrag der Händler den Reparaturweg.
Ob der vom Händler gewählte Reparaturweg sach und fachgerecht ist, ist eine andere Baustelle.
O.
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Obwohl der Schaden am Roller durch den Gebrauch des Fahrzeugs des TE verursacht wurde, kann m.E. keine Regulierung aus der Kfz-Haftpflichtversicherung für Kfz-Handel und -Handwerk erfolgen, weil Fahrzeug und Roller Gegenstand desselben Versicherungsvertrages sind.Zitat:
Auf dem Werksgelände berührt ein Mechaniker mit dem Fahrzeug des Te einen Roller. Beide Fahrzeuge werden beschädigt.
Ich meine schon, dass das geht, da es sich nicht um einen Eigenschaden handelt.
Zwar ist der Roller, solange er sich in Werkstattobhut befindet, auch (Haftpflicht-)versichert über die selbe HuH-Versicherung.
Aber es besteht keine Einheit zwischen Schädiger und Geschädigtem, jedenfalls wenn der Roller nicht auch dem TE gehört.