Werkstatt ATU verursacht Unfall und beansprucht meine Haftpflicht!

Hallo,

im Mai habe ich meinen PKW zu ATU zum Ölwechsel gebracht, beim Rückwärtsfahren hat der Mechaniker in der Werkstatt ein Moped umgefahren (in meiner Abwesenheit). Der Schaden an meinem Fahrzeug wurde repariert (überlackiert, smart repair), Wertminderung usw. habe ich nicht erhalten. Jetzt im November meldet sich und meine Versicherung und fragt nach dem Haftpflichtschaden !! ATU hat weder von mir die Daten bekommen noch mich gefragt! Die Dame am Telefon versicherte mir, dass mir kein Nachteil entsteht, es sei eine Sache, die Versicherungen untereinander regeln. Jetzt bekomme ich Post, dass meine Versicherung den Schaden übernommen hat und dass mein Rabattretter in Anspruch genommen wurde, so dass ich keinen Schaden mehr frei habe, also beim nächsten Schaden hochgestuft werde. Ich bezahle extra mehr Beitrag für diesen Rabattretter und sehe natürlich nicht ein, dass dieser mir durch Schuld von ATU verlorengeht - im Ernstfall kann das erhebliche finanzielle Konsequenzen haben. Was tun - Schiedsstelle, Anwalt? Wie ist die Rechtslage?

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Heute habe ich die Versicherung angerufen. Die erste Mitarbeiterin, die ich erreichte, schaute sich den Vorgang an und meinte sinngemäß, sie und die ATU-Versicherung würden den Schaden hälftig tragen, mein Vertrag würde belastet, aber ich könnte das Geld ja von ATU zurückholen. Ich habe protestiert, auf die Versicherungsbedingungen hingewiesen, wo ich u. a. gefunden habe: "Trotz Meldung eines Schadenereignisses gilt der Vertrag jeweils als schadenfrei, wenn ... wir nur auf Grund von Abkommen der Versicherungsunternehmen untereinander oder mit Sozialversicherungsträgern oder wegen der
Ausgleichspflicht auf Grund einer Mehrfachversicherung Entschädigungen leisten" Nach Hinweis darauf, dass ich sämtliche Verträge kündigen werde, wurde ich weiterverbunden zu einer offensichtlich kompetenteren Mitarbeiterin. Sie meinte, es ist wohl unglücklich gelaufen. Bei jedem Schaden, egal welchem, wird der Vertrag zunächst automatisch belastet. Dieses Schreiben habe ich bekommen. Der Vertrag wird aber wieder entlastet, so dass ich wieder schadensfrei gestellt werde. Dieses Schreiben habe ich auf Wunsch auch gleich vorab per Mail bekommen, so dass der Vorgang jetzt geklärt ist. Hafi 545 hat also Recht gehabt mit dem Nichtbelasten des Vertrages bei Mehrfachversicherungsregress.
Sehr ärgerlich nur, dass die Versicherung es nicht gepackt hat, diesen Vorgang in einem einzigen Schreiben zu formulieren, es hätte mir viel Aufregung und ein vermiestes Wochenende erspart.

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Zitat:

Original geschrieben von Hafi545



Zwar ist der Roller, solange er sich in Werkstattobhut befindet, auch (Haftpflicht-)versichert über die selbe HuH-Versicherung.
Aber es besteht keine Einheit zwischen Schädiger und Geschädigtem, jedenfalls wenn der Roller nicht auch dem TE gehört.

Und was ist wenn der Roller einem Angestellten bzw Azubi gehört? Kann ja sogar sein dass der Roller unberechtigt dort stand....

Ich bin hier dann doch mal einer der ersten der nach dem Anwalt ruft 😉 Hier gibt es so viele "Wenn" dass es nur noch mit genauen Fakten und deren Rechtsfolgen anständig weiter gehen kann.

Hoffentlich hat der TE eine Rechtsschutz 😰

Grüße
Steini

Naja, die Rechtslage ist ja nur für uns unklar, weil wir die Fakten vom TE nicht alle kennen.
Wenn wir wüssten, was er weiß, könnten wir das besser beurteilen.

Vielleicht hören wir morgen ja noch etwas von ihm, wenn er mit der Versicherung geredet hat.

Heute habe ich die Versicherung angerufen. Die erste Mitarbeiterin, die ich erreichte, schaute sich den Vorgang an und meinte sinngemäß, sie und die ATU-Versicherung würden den Schaden hälftig tragen, mein Vertrag würde belastet, aber ich könnte das Geld ja von ATU zurückholen. Ich habe protestiert, auf die Versicherungsbedingungen hingewiesen, wo ich u. a. gefunden habe: "Trotz Meldung eines Schadenereignisses gilt der Vertrag jeweils als schadenfrei, wenn ... wir nur auf Grund von Abkommen der Versicherungsunternehmen untereinander oder mit Sozialversicherungsträgern oder wegen der
Ausgleichspflicht auf Grund einer Mehrfachversicherung Entschädigungen leisten" Nach Hinweis darauf, dass ich sämtliche Verträge kündigen werde, wurde ich weiterverbunden zu einer offensichtlich kompetenteren Mitarbeiterin. Sie meinte, es ist wohl unglücklich gelaufen. Bei jedem Schaden, egal welchem, wird der Vertrag zunächst automatisch belastet. Dieses Schreiben habe ich bekommen. Der Vertrag wird aber wieder entlastet, so dass ich wieder schadensfrei gestellt werde. Dieses Schreiben habe ich auf Wunsch auch gleich vorab per Mail bekommen, so dass der Vorgang jetzt geklärt ist. Hafi 545 hat also Recht gehabt mit dem Nichtbelasten des Vertrages bei Mehrfachversicherungsregress.
Sehr ärgerlich nur, dass die Versicherung es nicht gepackt hat, diesen Vorgang in einem einzigen Schreiben zu formulieren, es hätte mir viel Aufregung und ein vermiestes Wochenende erspart.

Danke für die Rückmeldung.
Schön, daß es zufriedenstellend ausgegangen ist.

Nur Schade, daß überhaupt erst solcher Ärger und Aufwand betrieben werden muß.

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Dafür gibt´s ja das Forum😉

@Avenatus: Danke für das Feedback.

Zitat:

Original geschrieben von Avenatus



Sehr ärgerlich nur, dass die Versicherung es nicht gepackt hat, diesen Vorgang in einem einzigen Schreiben zu formulieren, es hätte mir viel Aufregung und ein vermiestes Wochenende erspart.

Oder man hat ganz einfach mal angetestet ob du dich gegen die Rückstufung wehrst.

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