Werden Schäden nicht anteilig berechnet?
Hallo
Bei der Rückgabe unseres Leasingfahrzeuges haben wir jetzt leider ein Negativbeispiel vom Leasing.
Unser Auto hat erst 39.000km und sieht aus wie neu.
Jetzt wurde der Wagen durch den TÜV geprüft und es gibt einen leicht eingedrückten Seitenschweller (siehe Foto). Ist mir komischerweise vorher nie aufgefallen aber nun gut.
Jedenfalls soll dieser Schaden bei 952€ inkl. MwSt. liegen.
Abgesehen davon, dass die Kosten m. M. n. zu hoch sind ... es handelt sich doch um ein Leasingfahrzeug wo die entstandenen Schäden durch Kratzer, Dellen etc. nur anteilig berechnet werden. Hier zu 100%?
Was ist eure Meinung dazu?
Beste Antwort im Thema
Ehrlich gesagt verstehe ich nicht, warum du hier überhaupt nach unserer Meinung fragst. Denn du kennst dich doch eigentlich gut genug mit der Materie aus und hast sogar schon Erfahrungen in diesem Metier.
Ich meine zu wissen, dass Schwellerschäden in der Regel relativ aufwändig in der Reparatur sind. Eventuell könnte es also sein, dass die ca. 900 € bereits (annähernd) der merkantile Minderwert sind. Also frag den Gutachter bzw. den Autohändler, wie die ganze Sache geregelt werden kann.
Eine kleine - zugegeben etwas boshafte - Anmerkung noch: Wenn dir diese doch schon recht große Umformung im Schweller nicht aufgefallen ist, ist dann wirklich der ganze Rest des Wagens so tiptop, wie du schreibst?
31 Antworten
Zitat:
@Hernefan schrieb am 25. Mai 2020 um 20:47:46 Uhr:
Ich habe mal ein reales Beispiel für ein VW Tiguan über Volkswagen Leasing beigefügt. Hier wird strikt nach Schadenskatalog der DEKRA abgerechnet. Das Thema Wertminderung des Fahrzeugs unter Berücksichtigung aller Schäden wird wohl nur vor Gericht angewendet. Die Felge hatte nur einen kleinen Bordsteinkratzer. Beim freien Verkauf hätte man wahrscheinlich 150€ für den optischen Schaden berechnet. VW bestand bei uns auf die vollen 1.033€!!
Das ist das Übel mit glanzgedrehten Felgen. Die dürfen nicht mit SmartRepair repariert werden. Ein guter Verkäufer macht Dich bei Leasing vor Vertragsabschluss drauf aufmerksam.
Vermutlich sind die 900.- der Aufpreis auf andere Felgen....
Meine Tochter hatte mal einen Schaden am Schweller eines Polo
Der Schweller durfte nicht ausgebeult werden da er aus hochfestem Stahl besteht und zu den tragenden Teilen gehört.
Das Stück musste ersetzt werden
Es war eine 19-Zoll-Felge (Sondermodell Tiguan R-Line). Ich nachhinein bin ich froh, dass meine Frau nur eine Felge angekratzt hat.
Hier auch mal ein Beispiel der Rückgabe meines Q2 von vor einigen Wochen. Kleinere Lackkratzer sind Smart Repair, den ersten davon habe ich Streichen lassen, weil die Tür genau in der Werkstatt lackiert wurde und ich das Auto dort habe stehen lassen. Grund: Ein Vandalismusschaden über zwei Türen wurde über die Vollkasko instand gesetzt und dafür gab es dann noch 200€ Wertminderung.
Alles in allem fair. Das Auto ist knapp 68.000km in drei Jahren gelaufen, die in Rechnung gestellten Sachen waren nachvollziehbar oder es einfach nicht wert, deswegen zu diskutieren, weil dafür anderes nicht berechnet wurde.
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Zitat:
@Hemmi1953 schrieb am 25. Mai 2020 um 18:10:20 Uhr:
Ich meine zu wissen, dass Schwellerschäden in der Regel relativ aufwändig in der Reparatur sind. Eventuell könnte es also sein, dass die ca. 900 € bereits (annähernd) der merkantile Minderwert sind.
Der merkantiler Minderwert ist der der Sache nach der Reparatur anhaftende Wertverlust.
Es handelt sich übrigens um einen Audi A3.
Unterschrieben habe ich noch nichts.
Der Schwellerschaden (Instandsetzung + Lackierung) kostet laut TÜV Bericht 800 € zzgl. MwSt = 952 €, die man auch von mir verlangt hat.
Navh meinem Einwand habe ich heute folgende Antwort erhalten:
"Hallo xxx,
jetzt bin ich fast 25 Jahre in der Automobilbranche tätig, aber mir war tatsächlich nicht bewusst, dass Schäden am Fahrzeug von der Leasing Mehrwertsteuerneutral berechnet werden.
Das war also mein Fehler !
Bei dem festgestellten Schaden handelt es sich um einen "Gewaltschaden" dessen Instandsetzung selbstverständlich gezahlt werden muss. Ein Minderwert wird nur angesetzt, wenn eine
gewisse normale Abnutzung gegengerechnet wird.
Ihr Anteil beträgt somit EUR 800,- steuerneutral. Ich bitte um Freigabe."
Das mit dem merkantilen Minderwert habe ich bis heute nicht verstanden. Da gibt es wohl auch keine einheitliche Grundlage. Und ob im aktuellen Fall der Minderwert jetzt gleich der Schadenshöhe ist oder evtl. nur 500€ beträgt ... es wäre zu mühselig wegen diesen paar € sich zu streiten.
Dennoch die Kosten von 952€ auf 800€ reduziert. Immerhin.
Zitat:
@FiFFy-Wax schrieb am 26. Mai 2020 um 11:55:47 Uhr:
Das mit dem merkantilen Minderwert habe ich bis heute nicht verstanden. Da gibt es wohl auch keine einheitliche Grundlage.
Meinst Du die Berechnung oder den merkantilen Minderwert an sich?
Letzter ist einfach erklärt: Ein Unfallwagen ist auch repariert weniger wert als ein Wagen ohne Unfall. Einfach weil der Käufer nicht weiß, ob nicht doch versteckte Folgeschäden noch vorhanden sein könnten.
Deswegen werden Unfallfahrzeuge am Markt geringer gehandelt, haben also einen merkantilen Minderwert, welcher nicht durch die reinen Reparaturkosten abgedeckt ist.
Natürlich ist der merkantile Minderwert bei einer neuen S-Klasse anders als bei einem 20 Jahre alten Fiat Panda. Nicht nur absolut, sondern auch die Relation zum Kaufpreis ist nicht gleich.
Letzterer hat quasi keinen merkantilen Minderwert, da solche Letztverbrauchskisten nach anderen Kriterien bewertet werden.
Oh, heute ist Märchenstunde! 25 Jahre und keine Ahnung vom Thema Mehrwertsteuer? Im Leben nicht! Der hat es einfach versucht und versucht es beim Schaden weiter. In der Tat aber leider abzuwägen, wie aussichtsreich ein weiterer Einspruch in dem Fall ist. Übrig bleibt in jedem Fall was.
Zitat:
@FiFFy-Wax schrieb am 26. Mai 2020 um 11:55:47 Uhr:
Bei dem festgestellten Schaden handelt es sich um einen "Gewaltschaden" dessen Instandsetzung selbstverständlich gezahlt werden muss. Ein Minderwert wird nur angesetzt, wenn eine
gewisse normale Abnutzung gegengerechnet wird.Ihr Anteil beträgt somit EUR 800,- steuerneutral. Ich bitte um Freigabe."
Woraus soll sich das ergeben?
Die Abgrenzung ist zunächst einmal immer "normaler Abnutzung - übermäßige Abnutzung".
Es lassen sich Urteile finden, die hier sogar für eine normale, damit nicht abzugeltende Abnutzung sprechen könnten. Im Ergebnis dürfte hier aber wohl doch recht deutlich eine übermäßig Abnutzung vorliegen.
Der Minderwert bei einem so jungen Fahrzeug dürfte allerdings recht nah an den Reparaturkosten liegen. Wenn aber noch andere übermäßige Abnutzungen geltend gemacht wurden, wäre eine für dich günstigere Gesamteinschätzung vorzunehmen.
Die Abgrenzung zu einem "Gewaltschaden" wäre mir neu, die Abwicklung von Leasing-Verträgen ist nun aber auch nicht meine Heimat.
Bei einem verdellten Seitenschweller gibt es auch gar keine Diskussion bzgl. Abnutzung. Das ist ein Schaden, der repariert werden muss.
Das ist was anderes als ein normaler Kratzer an der Tür oder ein Steinschlag auf der Haube.
Die Reparatur muss durchgeführt werden, deshalb der hohe Betrag.
Wer von euch würden denn so einen Wagen mit nur geringem Minderwert kaufen?
Zitat:
@Jan0579 schrieb am 26. Mai 2020 um 12:58:12 Uhr:
Bei einem verdellten Seitenschweller gibt es auch gar keine Diskussion bzgl. Abnutzung. Das ist ein Schaden, der repariert werden muss.
Aha... und wie grenzt du das ab? Dellen, Kratzer und Lackschäden sind immer "Schäden."
Diese entstehen halt beim Gebrauch, entweder im üblichen Rahmen oder darüber hinaus.
Zitat:
@ixtra schrieb am 26. Mai 2020 um 13:09:20 Uhr:
Zitat:
@Jan0579 schrieb am 26. Mai 2020 um 12:58:12 Uhr:
Bei einem verdellten Seitenschweller gibt es auch gar keine Diskussion bzgl. Abnutzung. Das ist ein Schaden, der repariert werden muss.Aha... und wie grenzt du das ab? Dellen, Kratzer und Lackschäden sind immer "Schäden."
Diese entstehen halt beim Gebrauch, entweder im üblichen Rahmen oder darüber hinaus.
Wir reden hier nicht von Kratzern durch zu lange Fingernägel am Türgriff.
Eine Delle am Seitenschweller entsteht nicht durch normalen Gebrauch.
Zitat:
@Jan0579 schrieb am 26. Mai 2020 um 14:37:41 Uhr:
Zitat:
@ixtra schrieb am 26. Mai 2020 um 13:09:20 Uhr:
Aha... und wie grenzt du das ab? Dellen, Kratzer und Lackschäden sind immer "Schäden."
Diese entstehen halt beim Gebrauch, entweder im üblichen Rahmen oder darüber hinaus.
Wir reden hier nicht von Kratzern durch zu lange Fingernägel am Türgriff.
Eine Delle am Seitenschweller entsteht nicht durch normalen Gebrauch.
und deswegen ist es übermäßige Abnutzung, welche auf Grund des Minderwertes zu entschädigen ist. Im Einzelfall - wie ich bereits schrieb - mag aber der Minderwert sehr nah an den Reparaturkosten liegen.
Zitat:
@ixtra schrieb am 26. Mai 2020 um 12:39:24 Uhr:
Zitat:
@FiFFy-Wax schrieb am 26. Mai 2020 um 11:55:47 Uhr:
Das mit dem merkantilen Minderwert habe ich bis heute nicht verstanden. Da gibt es wohl auch keine einheitliche Grundlage.Meinst Du die Berechnung oder den merkantilen Minderwert an sich?
Letzter ist einfach erklärt: Ein Unfallwagen ist auch repariert weniger wert als ein Wagen ohne Unfall. Einfach weil der Käufer nicht weiß, ob nicht doch versteckte Folgeschäden noch vorhanden sein könnten.
Deswegen werden Unfallfahrzeuge am Markt geringer gehandelt, haben also einen merkantilen Minderwert, welcher nicht durch die reinen Reparaturkosten abgedeckt ist.
Natürlich ist der merkantile Minderwert bei einer neuen S-Klasse anders als bei einem 20 Jahre alten Fiat Panda. Nicht nur absolut, sondern auch die Relation zum Kaufpreis ist nicht gleich.
Letzterer hat quasi keinen merkantilen Minderwert, da solche Letztverbrauchskisten nach anderen Kriterien bewertet werden.
Du hast Wertminderung beschrieben.
Der merkantile Minderwert als Folge von erhöhter Abnutzung bei Leasing Rückgabe beschreibt folgendes:
Es ist nicht die Schadenshöhe der Reparatur anzusetzen, sondern der Betrag, der bei einem Weiterverkauf nicht erlöst werden kann.
Beispiel:
Weiterverkauf mit Kratzer in der Tür 30k,
ohne Kratzer 30,5k.
Merkantiler Minderwert 0,5k und nicht volle Reparaturkosten.
Weiteres Beispiel:
Sprung im Sichtfeld der Frontscheibe wird zu 100% angerechnet, weil Schaden repariert werden muss (im Gegensatz zu Kratzer).