Anteiliger Betrag für Zustandsbericht/Abmeldung bei Leasing üblich?

Ich habe die Info bekommen, dass ich bei Rückgabe meines Fahrzeugs einen anteiligen Betrag für den Zustandsbericht und die Abmeldung zahlen soll.
Bei meinen vorherigen Rückgaben anderer Marken/Händler gab es sowas nicht.
Wollte daher mal fragen, wie dies eine "übliche" Gebühr ist und ich sonst bisher nur Glück hatte.
In meinem Leasingvertrag ist eine solche Gebühr nicht vereinbart, bin daher aktuell erstmal nicht gewillt, irgendwelche zusätzlichen Kosten zu übernehmen!?

15 Antworten

Ich musste bei Rückgabe, wenn alles in Ordnung war, noch nie was bezahlen.

Bitte freundlich, dass man dir die rechtliche Grundlage dazu in deinem Leasingvertrag benennt.

Abmeldegebühr ist aber meiner Meinung nach rechtens, unschön aber gut, dann gibt es halt den 10er dafür...

Das Gutachen für den Zustand ist eindeutig Sache des Leasinggebers. Ausser es gibt eine seltsame Vereinbarung, deshalb nachfragen.

Alternativ kannst du das Auto auch selbst abmelden. Beim Händler wird selten nur die reine Gebühr des Amtes in Rechnung gestellt. Es muss ja auch jemand vom Händler machen (inhaltlich natürlich nur begrenzt kundenfreundlich aber wer fängt an, sich wegen 50€ zu streiten)

Wenn die Kosten für den ersten Zustandsbericht nicht im Vertrag stehen, gibt es keine rechtliche Grundlage dafür. Was meines Erachtens häufig geregelt ist, ist das Eskalationsverfahren, wenn dir die erste Einschätzung nicht „gefällt“. Dann teilt man sich wohl häufig die Kosten des Gutachtens.

Habe zwischenzeitlich nochmal meinen Leasingvertrag genauer durchgearbeitet (übrigens original FCA Bank-Vertrag) und folgendes gefunden:

- die Forderungen auf Ersatz von Überführungs-, An- und Abmeldekosten sowie der von der LG verauslagten Beträge, die nach dem Vertrag vom LN zu zahlen sind, sind nach Anfall/Verauslagung und Rechnungsstellung fällig

- ...über den Zustand wird bei Rückgabe ein gemeinsames Protokoll angefertigt und von beiden Vertragspartnern unterzeichnet....Können sich die Vertragspartner über einen vom LN auszugleichenden Minderwert nicht einigen, werden Minderwert auf Veranlassung des LG durch Schätzung eines unabhängigen Sachverständigen ermittelt. Die Kosten trägt der LN.

Anscheinend kann ich nach dieser Vertragslage froh sein, wenn ich nur "anteilig" zur Kasse gebeten werde....finde diesen Vertrag grundsätzlich ziemlich kundenunfreundlich...oder wie seht ihr das?

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Aber da steht doch, dass Du nur zahlen musst, wenn man sich nicht einigt und ein weiteres Gutachten angefertigt wird. Ist das denn der Fall oder bist Du mit dem aktuellen Gutachten / Bericht einverstanden.

Sehe es auch so wie Wer-bin-ich. Ich würde abwarten, was der erste Zustandsbericht bzw. das Rückgabeprotokoll sagt - so es denn eines gibt. Von daher unbedingt eine Kopie dieses Rückgabeprotokolls aushändigen lassen.

Praktisch läuft es vermutlich so, dass der Händler kein Rückgabeprotokoll ausstellen wird und direkt an einen Gutachter übergibt. Dafür hat er dann angekündigt, dass du die Hälfte der Kosten trägst.

Damit hättest du die Möglichkeit, zunächst mal das Protokoll einzufordern. Das fordert wiederum den Händler dazu auf, jeden Waschanlagenkratzer als Minderwert zu erfassen und entsprechende Forderungen zu stellen. Dann brauchst du den Gutachter und zahlst den laut Vertrag vollständig. (kundenfreundlich ist in der Tat was anderes)

Inwiefern du dann nachträglich dagegen vorgehst und dir die Gutachterkosten gerichtlich zurück streitest müssten Anwälte prüfen, ob sowas Aussicht auf Erfolg hätte.

Fazit: Wenn der Wagen dasteht wie ein Neuwagen und nichts dran ist, würde ich die Variante mit dem Rückgabeprotokoll einfordern. Ansonsten dürfte der hälftige Gutachter die unstressigste Variante sein.

Aber das Rückgabeprotokoll macht doch ein Gutachter / Sachverständiger. Ist zumindest u.a. bei BMW so.

Zitat:

Praktisch läuft es vermutlich so, dass der Händler kein Rückgabeprotokoll ausstellen wird und direkt an einen Gutachter übergibt. Dafür hat er dann angekündigt, dass du die Hälfte der Kosten trägst.

Nönö, so geht das nicht.

Händler mit viel Leasinggeschäft haben im Regelfall immer externe Gutachter, bei mir beim BMW beispielsweise welche von der Dekra, die teilweise mit beim Händler im Gebäude sitzen, aber halt unabhängige externe sind. Die machen das Gutachten und das kostet auch nichts.

Ich nehme an, dass dein FCA (Fiat?)-Händler keinen eigenen Gutachter da sitzen hat, sondern dass da vielleicht einmal in der Woche einer kommt. Das heißt, du gibt dein Auto ab, dokumentierst nochmals alles am Auto und dann wird beim Händler das Gutachten gemacht. Wenn dir das nicht gefällt, kommt nochmals ein weiterer, von dem du die Hälfte zahlen musst. Fürs erste Gutachten muss man nie zahlen. Wär ja noch schöner....

Zitat:

Fürs erste Gutachten muss man nie zahlen. Wär ja noch schöner....

Ja, genau so hab ich mir das eigentlich auch gedacht.

Aber um hier mal etwas mehr Input zu geben:
Der Fiat-Händler möchte, dass ich vor Rückgabe direkt zum Dekra-Gutachter fahre, der direkt gegenüber seiner Adresse liegt. Anhand dieses Gutachtens soll dann abgerechnet werden bzw. ich werde mir dann ja erstmal anschauen, was überhaupt tatsächlich dort festgestellt wurde.

Für dieses Gutachten und Abmeldung soll ich anteilig 69€ zzgl. MWSt zahlen. Alles grundsätzlich ja noch nicht weltbewegend, aber die Art und Weise nervt mich schon irgendwie und war halt bei allen vorherigen Händlern komplett anders....

Frage doch mal die Fiatleasing bzw. den Leasinggeber?
Ich wette der weiß davon nichts. 69€ sind in der Tat nicht viel. Viele werden da evtl. garnicht tätig und schlucken es.

Ich kenne es auch nur so, dass das Gutachten zur Rückgabe generell auf Kosten des Leasinggebers geht. Selbst Sixt zahlt das Dekragutachten am Rückgabetag :-)

Davon abgesehen, dass der Gutachter so oft wirklich nur den Zustand aufnimmt. Kratzer, Dellen, Lackmesser, etc. Das Matching mit einem Schadenskatalog macht dann erst der Händler. Und erst dann gibts die Diskussionen, je nachdem, wie detailliert selbiger ist… Bei Sixt zB kannte der Gutachter den Sixt Schadenskatalog nicht einmal, der hatte nur seine Checkliste, die er penibel abgearbeitet hat.

Die reine Abmeldung kostet 7.80, welcher Anteil soll denn weiter gegeben werden.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 4. August 2022 um 18:06:19 Uhr:


Die reine Abmeldung kostet 7.80, welcher Anteil soll denn weiter gegeben werden.

Naja, der Aufwand für das durchzuführende Personal muss ja auch noch bedacht werden, da ist grundsätzlich 69.-€ vermutlich tatsächlich nur ein "Anteil" dann.
Selbst wenn ich nach Diskussionen erstmal anteilig nichts für das Gutachten zahlen muss, könnte man behaupten, die 69€ wären die Kosten für die Abmeldung...
....siehe Vertragsbestandteil:
"die Forderungen auf Ersatz von Überführungs-, An- und Abmeldekosten sowie der von der LG verauslagten Beträge, die nach dem Vertrag vom LN zu zahlen sind, sind nach Anfall/Verauslagung und Rechnungsstellung fällig"

Zitat:

@benprettig schrieb am 4. August 2022 um 12:23:53 Uhr:


Frage doch mal die Fiatleasing bzw. den Leasinggeber?
Ich wette der weiß davon nichts. 69€ sind in der Tat nicht viel. Viele werden da evtl. garnicht tätig und schlucken es.

Warum sollte der Leasinggeber davon nichts wissen? Steht doch so in den Leasingbedingungen!?
"die Forderungen auf Ersatz von Überführungs-, An- und Abmeldekosten sowie der von der LG verauslagten Beträge, die nach dem Vertrag vom LN zu zahlen sind, sind nach Anfall/Verauslagung und Rechnungsstellung fällig"

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