Werden Schäden nicht anteilig berechnet?
Hallo
Bei der Rückgabe unseres Leasingfahrzeuges haben wir jetzt leider ein Negativbeispiel vom Leasing.
Unser Auto hat erst 39.000km und sieht aus wie neu.
Jetzt wurde der Wagen durch den TÜV geprüft und es gibt einen leicht eingedrückten Seitenschweller (siehe Foto). Ist mir komischerweise vorher nie aufgefallen aber nun gut.
Jedenfalls soll dieser Schaden bei 952€ inkl. MwSt. liegen.
Abgesehen davon, dass die Kosten m. M. n. zu hoch sind ... es handelt sich doch um ein Leasingfahrzeug wo die entstandenen Schäden durch Kratzer, Dellen etc. nur anteilig berechnet werden. Hier zu 100%?
Was ist eure Meinung dazu?
Beste Antwort im Thema
Ehrlich gesagt verstehe ich nicht, warum du hier überhaupt nach unserer Meinung fragst. Denn du kennst dich doch eigentlich gut genug mit der Materie aus und hast sogar schon Erfahrungen in diesem Metier.
Ich meine zu wissen, dass Schwellerschäden in der Regel relativ aufwändig in der Reparatur sind. Eventuell könnte es also sein, dass die ca. 900 € bereits (annähernd) der merkantile Minderwert sind. Also frag den Gutachter bzw. den Autohändler, wie die ganze Sache geregelt werden kann.
Eine kleine - zugegeben etwas boshafte - Anmerkung noch: Wenn dir diese doch schon recht große Umformung im Schweller nicht aufgefallen ist, ist dann wirklich der ganze Rest des Wagens so tiptop, wie du schreibst?
31 Antworten
Ich meine es gibt Urteile nach denen du nicht den Schaden begleichen musst sondern nur die Wertminderung. Bei dem vorliegenden Schaden könnte ich mir gut vorstellen dass die Wertminderung deutlich geringer ist als der Schaden.
Keine Ahnung, was das für ein Auto ist, aber 952€ inkl. Steuer finde ich für den Schaden recht günstig!
Ansonsten hast du natürlich recht, es darf nur die merkantile Wertminderung durch den Schaden berechnet werden. Aufgrund des Betrages wüsste ich aber nicht, ob ich bei dem Schaden darum streiten würde.
Zitat:
@FiFFy-Wax schrieb am 25. Mai 2020 um 15:53:13 Uhr:
Jedenfalls soll dieser Schaden bei 952€ inkl. MwSt. liegen.
Abgesehen davon, dass die Kosten m. M. n. zu hoch sind
Wer entscheidet das?
Du?
Ich kenne das von der letzten Leasingrückgabe so, dass Schäden, die instand gesetzt werden durch Smart Repair, lackieren etc. nur anteilig berechnet werden. Und auf diese Reparaturkosten darf keine Mehrwertsteuer berechnet werden.
Also erhoffe ich mir schon auf ca. 400€ zu kommen. Beim letzten Mal in einem anderen Autohaus war es das gleiche bis man sie darauf aufmerksam macht...
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Zitat:
@Lancelot59 schrieb am 25. Mai 2020 um 16:47:57 Uhr:
Zitat:
@FiFFy-Wax schrieb am 25. Mai 2020 um 15:53:13 Uhr:
Jedenfalls soll dieser Schaden bei 952€ inkl. MwSt. liegen.
Abgesehen davon, dass die Kosten m. M. n. zu hoch sindWer entscheidet das?
Du?
m. M. n. = meiner Meinung nach
Wobei das auf dem Foto für mich nicht wie Smart Repair aussieht. Das scheint schon ein ganzes Stück eingedrückt zu sein und keinesfalls mit 150€ für übersprühen getan ist.
Es darf nur die Wertminderung berechnet werden ohne MwSt sowie du es schon richtig geschrieben hast.
Wertminderung aber doch nur bei allem, was kein Versicherungsschaden ist, oder denke ich da falsch? Alles was Vollkasko ist, sollte man vorher machen lassen.
Hast Du schon irgendetwas unterschrieben, wo Du den Schaden in der Höhe anerkennst?
Meine Vorposter haben es schon erwähnt: es darf NUR die merkantile Wertminderung abgerechnet werden!
Ehrlich gesagt verstehe ich nicht, warum du hier überhaupt nach unserer Meinung fragst. Denn du kennst dich doch eigentlich gut genug mit der Materie aus und hast sogar schon Erfahrungen in diesem Metier.
Ich meine zu wissen, dass Schwellerschäden in der Regel relativ aufwändig in der Reparatur sind. Eventuell könnte es also sein, dass die ca. 900 € bereits (annähernd) der merkantile Minderwert sind. Also frag den Gutachter bzw. den Autohändler, wie die ganze Sache geregelt werden kann.
Eine kleine - zugegeben etwas boshafte - Anmerkung noch: Wenn dir diese doch schon recht große Umformung im Schweller nicht aufgefallen ist, ist dann wirklich der ganze Rest des Wagens so tiptop, wie du schreibst?
Ich finde 1000€ klingt jetzt erstmal nicht weltfremd als Minderwert. Das ist schon ein Schaden der über eine leichte Delle in der Tür hinaus geht. Würde ich das an nem Gebrauchtwagen entdecken, würde ich das auch mit 500-1000€ Abzug in die Verhandlung aufnehmen. Um was für ein Auto mit welchem BLP geht es denn?
Der welligen Lackierung am unteren Schweller und der Markierung tippe ich auf einen VW.
Ich habe mal ein reales Beispiel für ein VW Tiguan über Volkswagen Leasing beigefügt. Hier wird strikt nach Schadenskatalog der DEKRA abgerechnet. Das Thema Wertminderung des Fahrzeugs unter Berücksichtigung aller Schäden wird wohl nur vor Gericht angewendet. Die Felge hatte nur einen kleinen Bordsteinkratzer. Beim freien Verkauf hätte man wahrscheinlich 150€ für den optischen Schaden berechnet. VW bestand bei uns auf die vollen 1.033€!!
War die Felge mit Gold bedeckt oder wie kommen die auf 1000 EUR für eine Felge? Die 18" Nizza auf dem Tiguan kosten 900 EUR - für 4 !!