Werbeanhänger auf öffentlichem Parkplatz abgestellt - ist das erlaubt?

Moin.

Bei mir in der Straße hat gerade irgendwer einen Werbeanhänger ("Wäschecenter"😉 auf einem Parkplatz abgestellt. Nun herrscht hier, wie überall rund um die Hamburger Alster, ein ziemlicher Mangel an Parkplätzen.
Der Parkplatz, auf dem der Anhänger geparkt wurde, ist groß genug für ein überdurchschnittlich großes Fahrzeug.
Der Anhänger nimmt ungefähr die Hälfte(!!) der Fläche ein. Begrenzt wird der Parkplatz durch eine Straßenlaterne vorn und einen Baum hinten.

So wie der Anhänger jetzt steht, passt da nichtmal mehr ein Smart rein. Ich ärgere mich gerade darüber, dass jemand hier in der Gegend (wo kein Mensch ein "Wäschecenter" braucht) mit so einem Mist einen (halben) Parkplatz besetzt und somit unbrauchbar macht. 😮

Darf das Ding da stehenbleiben (vllt. weiß jemand wie lange), oder habe ich eine legale Möglichkeit, den da wegschaffen zu lassen?

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Urteil zu: Werbeanhänger Abstellen öffentliche Straße Sondernutzung

Das Abstellen von Kraftfahrzeuganhängern oder Fahrzeugen mit Werbeschildern im öffentlichen Straßenraum kann bei fehlender straßenrechtlicher Sondernutzungserlaubnis gegen öffentlich-rechtliche Ordnungsvorschriften verstoßen und die Verhängung von Bußgeldern oder die behördliche Untersagung nach sich ziehen. Diese rechtliche Beurteilung ist jedoch strikt von einer wettbewerbsrechtlichen Bewertung zu trennen.

Ein Wettbewerbsverstoß wegen Abstellens eines Werbefahrzeugs liegt - so der Bundesgerichtshof - selbst dann nicht vor, wenn eine hierfür erforderliche straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis nicht vorliegt. Die Ordnungsvorschriften über die Erlaubnispflicht der Sondernutzung dienen nämlich ausschließlich dem Schutz der gemeingebräuchlichen Nutzungsmöglichkeit der öffentlichen Straße und nicht der Regelung des Verhaltens von Unternehmen im Wettbewerb.

Urteil des BGH vom 11.05.2006
I ZR 250/03
Pressemitteilung des BGH

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DAs war ein Vergleich.

Plakatiert wird auch nicht nur vor einem Laden oder Veranstaltungsort 😉

Gibt aber auch Firmen, die diese kleinen Piaggio Dreiräder mit Ladefläche haben und diese überall hinstellen.
Das wäre wieder erlaubt, da dieses Fahrzeug aktiv am Strassenverkehr teilnimmt.

Ich las von einem Typ der fährt im Kofferraum seines Autos einen laufenden 32"-TV mit Eigenwerbung spazieren.

Ob wir hier wieder den Fall mit Lichtwirkunbg nach außen haben?
Und wie wird es praktisch definiert, denn Tagsüber ist das ja bedeutend unauffälliger als Nachts.

Wie wäre es, wenn jemand das Teil stehend am Straßenrand laufen lässt?
Ein beleuchteter Raum strahlt auch nicht mehr nach draußen.

Im Grunde auch nichts anderes als die laufenden Fernseher mit Werbung in Schaufenstern.
Bei einem Immolbilienhändler in Köln in der Lindenstraße laufen drei große TV die 32" haben könnten rund um die Uhr.

Die Pritschendreiräder hben auch den Vorteil dass sie keinerlei technischer Kontrolle ausgesetzt sind, keine STeier kosten und nur €50 Versicherung pro Jahr kosten.
Er käönnte also den billigsten Schrott da hinstellen. Ein Fahrzeig muss zwar Fahrbereit sein, aber das kontrolliert ja keiner.
Außerdem sind sie auffäliger als ein Anhänger.

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