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wer zahlt? verkehrschild auf auto gefallen?

Themenstarteram 8. Mai 2009 um 22:26

Moin zusammen,

nachdem ich mit meiner Freundin im Restaurant gespeißt hatte, kam ich zum auto und sah einen netten Brief an der Windschutzscheibe mit dem Inhalt das hinter dem Auto stehende Verkehrsschild (absolutes Parkverbot für den morgigen Tag 09.05.09 zwischen 9-15 wg. Umzug) auf mein Auto gefallen sei wg Windstoß ich sofort nachgeschaut und ich den Schaden sofort gesehen.

Daraufhin rief ich die Polizei, die aber nix machte, da es ein Naturereignis sei, ich sollte mich an meine Versciherung oder an die Stadt wenden, allerdings meinten die es hätte wohl wenig chancen das die den Schaden übernehmen....

Was kann ich nun machen? bzw wie sollte ich mich verhalten? gutachten erstellen lassen? kann doch nicht sein, das ich selber für den Schaden aufkommen muss???

Leider kann ich meine Rechtschutz und Versicherung nciht kontaktieren, da sie erst Montag mit kompetenten Mitarbeiter ausgestattet sind, aktuell erreicht man nur Call Center Agenten die die Fälle aufnehmen aber null ahnung haben....

Ich weiß das Rechtsauskünfte hier verboten sind, erkundige mich nur ob jemand dasselbe schon passiert ist, in der Hoffnung auf Tipps für einen Laien...

Thx you im vorras

Beste Antwort im Thema
am 9. Mai 2009 um 13:25

Es zahlt die Betriebshaftpflicht des aufstellenden Unternehmens.

Also z.B. die üblichen "Verdächtigen" Tiefbauamt, Stadtwerke oder Tief-/Straßenbauunternehmen.

Auf der Schilderrückseite sind Kürzel aufgebracht, die baustelleninterne Eigentumsrechte klarstellen.

Wenn eine Kennzeichnung zur Firmenzuordnung fehlt, frag beim Ordnungsamt nach, dort sind alle Bauvorhaben im öffentlichen Verkehrsraum gelistet.

Auch gibt es beim Schilderaufstellen klare Vorgaben über die Bewerkstelligung der Standsicherheit durch die Anzahl der verwendeten "Gummifüße". Da wird aufgrund der Bequemlichkeit oft in der Anzahl gespart, was aber (für Dich) keinen Einfluß auf den Schadensfall und die Ansprüche hat.

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Zitat:

Original geschrieben von Cl25

Ich würde meinen RA bitten der Versicherung die Klageschrift zuzustellen...

Man muss der Versicherung manchmal nur zeigen, dass man entschlossen ist um die Rechtslage wieder gerade zu rücken. Dein RA wird dir die Kohle automatisch auf dein Konto weiterleiten welches Du bei Erteilung der Vollmacht angeben musstest.

Das mit dem Gefühl beim RA ist natürlich doof, aber kann auch ein gutes Zeichen sein, dass er nicht so ein "TammTamm" macht und das Ding zügig durchgezogen hat.

Dann noch ein frohes Fest.

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